geblitzt im ausland
hallo jungs
wurde auf dem weg heim aus dem urlaub in östereich geblitzt
25kmh zu schnell auf der autobahn sie wollen 50€
wie siehts aus wer kennt sich da aus muß mann die strafen aus dem ausland auch bezahlen?
oder kann mann diese irgendwie umgehen??
hab mal was im tv gesehen von adac das man strafen aus dem ausland nicht zahlen muß
wer weiss mehr??
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17 Antworten
willst du in nächster Zeit bzw. den nächsten Jahren noch mal nach Ösiland?
Wenn ja würde ich zahlen da du sonst mal denen ihre "Zwangsunterkunft" kennenlernst.
Ich frag mich sowieso immer wo das Problem ist, wenn man zu schnell fährt und erwischt wird muss man zahlen.
fahre mehrmals im jahr da durch und das auto ist auf den vater angemeldet muß dann wohl blechen
muß ja nicht sein das mein dad wegen mir hinter gittern muß hehe
Bei Österreich hast du sowieso Pech gehabt. Zwischen Deutschland und Österreich gibt es schon seit einigen Jahren ein Vollstreckungsabkommen. Soll heißen, dass österreichische Bußgelder auch in Deutschland beigetrieben werden können.
und im restlichen Ausland?
Also was passiert wenn ich die (z.B. jetzt geforderten 50€) Strafe nicht bezahle?
Würd mich echt mal interessieren.
Zitat:
Original geschrieben von vandoors
und im restlichen Ausland?
Also was passiert wenn ich die (z.B. jetzt geforderten 50€) Strafe nicht bezahle?
Würd mich echt mal interessieren.
Habe die Seite gefunden...
http://www.bussgeldkatalog.ws/ausland/
uups da war einer schneller... Tsss. Da kennen doch alle Google
so da steht jetzt aber ab 70€
was gilt also bei 50€ strafen???
wie ist das eigentlich in Dänemark, genau so wie Österreich usw.??
Haben die dich im Ösiland von hinten geblitzt?
Dann können die mit Hilfe der deutschen Behörden die Strafe gegen einen Fahrzeughalter mit Wohnsitz in Deutschland nicht durchsetzen, da die deutschen Behörden einen Beweis (also in der Regel ein Beweisfoto) brauchen.
Wenn dein Vater als Halter die "Verwaltungsübertretung" nicht zugibt, kommen die mit einer Auskunftspflicht nach §103 Abs.2 KFG, deren Mißachtung in Österreich strafbar ist. Da so eine Auskunftspflicht gegen fundamentale deutsche Rechtsgrundsätze verstößt, lehnen deutsche Behörden wiederum so eine Verfolgung ab.
Solltest du nicht zahlen und dein Vater oder du mit einem auf den Namen deines Vaters laufenden Fahrzeug wieder nach Österreich einreisen, empfiehlt es sich, dann die Verkehrsregeln zu befolgen, da dann bei einer Kontrolle vor Ort die Strafe für die "Verwaltungsübertretungen" kassiert werden können. Kann man dann nicht zahlen, gibt es Ersatzhaft auf Kosten des österreichischen Steuerzahlers.
Wurde Anfang des Jahres in der Schweiz geblitzt. Wurde danach 2x angeschrieben, 2x Widerspruch eingelegt und bislang nix mehr gehört.
Könnte nur dann Probleme geben, wenn man das nächste Mal bei der Einreise kontrolliert wird. Da ich aber mittlerweile umgezogen bin und neues Kennzeichen habe, sehe ich dem mal gelassen entgegen.
Im September wurde ich in Holland geblitzt.
11 km/h zu schnell, 43 Euro.
Man weist übrigens darauf hin, daß es bei Nichtzahlung einen Eintrag ins niederländische Fahndungsregister gibt. (Könnte mir vorstellen, daß es so in anderen Ländern auch gehandhabt wird.
PS: wenn ich den Preis des Protokolls zum Preis meiner Tankfüllung hinzurechne, hätte ich auch hier tanken können- es sind immerhin 16 ct pro 1 Ltr. Diesel.)
Ich habe sofort gezahlt, denn ich möchte auch weiterhin zum Diesel-Tanken (6 km bis zur Tanke) dorthinfahren und werde etwas besser aufpassen.
Zitat:
Original geschrieben von e46alex
Wurde Anfang des Jahres in der Schweiz geblitzt. Wurde danach 2x angeschrieben, 2x Widerspruch eingelegt und bislang nix mehr gehört.
Könnte nur dann Probleme geben, wenn man das nächste Mal bei der Einreise kontrolliert wird. Da ich aber mittlerweile umgezogen bin und neues Kennzeichen habe, sehe ich dem mal gelassen entgegen.
Wird neben dem Kennzeichen nicht auch der Name registriert? Also sprich, wenn die eine Kontrolle machen (auch wenn sie nur hinter Dir fahren), dass dann kommt:
"Könnt ihr mal das Kennzeichen X-Bla 1234 checken?"
"Der Wagen ist zugelassen auch Mustermann, hat im Jahre xxxx die Geschwindigkeit übertreten und nicht bezahlt."
Zack und schon haben die Dich - oder?
Zitat:
Original geschrieben von mat76
Zitat:
Original geschrieben von e46alex
Wurde Anfang des Jahres in der Schweiz geblitzt. Wurde danach 2x angeschrieben, 2x Widerspruch eingelegt und bislang nix mehr gehört.
Könnte nur dann Probleme geben, wenn man das nächste Mal bei der Einreise kontrolliert wird. Da ich aber mittlerweile umgezogen bin und neues Kennzeichen habe, sehe ich dem mal gelassen entgegen.
Wird neben dem Kennzeichen nicht auch der Name registriert? Also sprich, wenn die eine Kontrolle machen (auch wenn sie nur hinter Dir fahren), dass dann kommt:
"Könnt ihr mal das Kennzeichen X-Bla 1234 checken?"
"Der Wagen ist zugelassen auch Mustermann, hat im Jahre xxxx die Geschwindigkeit übertreten und nicht bezahlt."
Zack und schon haben die Dich - oder?
Die bekommen aus Flensburg neben dem Namen auch noch das Geburtsdatum übermittelt.
Da das Fahrzeug ja nicht auf den tatsächlichen Fahrer angemeldet ist wirds den Halter treffen.
Ich glaube das die Ösis und die Schweizer da besser handeln wie die deutschen und bei nichtermittelbarem Fahrer den Halter bestrafen.
Da gibts das wohl eher nicht wenn einer sagt ich weiß nicht wer gefahren ist, entweder den anderen in die Pfanne hauen oder selber die Strafe bekommen.