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Geblitzt in Frankreich, aber wieso?

Themenstarteram 1. November 2015 um 13:24

War in der Post vom Freitag:

Frankreich, Strassburg, Autobahn A4, Innenstadt.

Geblitzt mit 88kmh.

Erlaubt sind dort 90kmh für Fahrzeuge unter 3,5t.

Ich kenne die Strecke und auch die Blitzersäule.

 

Wieso wurde ich dann geblitzt?

Fahrzeug: Adria Twin 640 SLX, (Fiat Ducato), 3499kg ZGG.

 

Die wollen 220EUR wegen angeblich 6kmh zu schnell als Fahrzeug über 3,5t. Und noch 270EUR für die Adressermittlung.

15km vorher wurde mein WoMo von Big&Go als Kat. 2 identifiziert (2-3m, unter 3.500kg).

 

Lohnt sich der Einspruch, bzw. wie geht das? Es sind 3 Seiten in F-Sprache dabei aber nichts das nach einem Einspruchsformular aussieht.

Beste Antwort im Thema

Laut deinem anderen Beitrag (wo mit Gespann parken) ist das Zugfahrzeug ein Adria Twin SLX 640 (Fiat Ducato Kasten, 6,40m lang, aufgelastet 4.300kg). Warun fragst du dann??? Bei mir wären 4.300 kg mehr als 3.500 kg.

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In französisch? Wie soll ich wissen was die von mir wollen?

am 1. November 2015 um 13:32

Von wem?

Amtlich?

Inkasso-Agentur?

Wieso ist sicher einfach zu beantworten: Nach Augenschein mehr als 3,5 t. Und nach Auskunft des StVA vielleicht auch. Was andere geschätzt haben, ist völlig irrelevant.

Edit nach Folgebeitrag: Vielleicht nur die halbe Wahrheit von dir?

Laut deinem anderen Beitrag (wo mit Gespann parken) ist das Zugfahrzeug ein Adria Twin SLX 640 (Fiat Ducato Kasten, 6,40m lang, aufgelastet 4.300kg). Warun fragst du dann??? Bei mir wären 4.300 kg mehr als 3.500 kg.

Dafür hattest du in Frankreich aber freie Parkplätze

Themenstarteram 1. November 2015 um 13:49

JA, JETZT, also seit Donnerstag ist es auf 4.300kg aufgelastet. Vorher, vor 3 Wochen, waren es noch 3.495kg.

 

Sieht offiziell aus, kein Inkassobüro oder so.

 

Werde am Montag mal einen Dolmetscher bemühen.

Zitat:

@martinde001 schrieb am 1. November 2015 um 14:24:25 Uhr:

15km vorher wurde mein WoMo von Big&Go als Kat. 2 identifiziert (2-3m, unter 3.500kg).

Gewogen? :confused:

Themenstarteram 1. November 2015 um 14:40

Kein Ahnung wie die das machen. Jedenfalls wurde auf dem Konto Kat. 2 verbucht, ich denke mal dass die Stationen nach dem Umbau wohl eine Waage haben.

Wiegen würde er nach wie vor unter 3300kg (gewogen) (Leergewicht gem. Papiere ist 3019kg).

Zitat:

@martinde001 schrieb am 1. November 2015 um 14:49:42 Uhr:

JA, JETZT, also seit Donnerstag ist es auf 4.300kg aufgelastet. Vorher, vor 3 Wochen, waren es noch 3.495kg.

 

Sieht offiziell aus, kein Inkassobüro oder so.

 

Werde am Montag mal einen Dolmetscher bemühen.

Weshalb fotografierst Du nicht einfach den KFZ-Schein und schickst das Foto zusammen mit einer Kopie des Franz. Schreibens wieder zurück?

Zitat:

@flat_D schrieb am 1. November 2015 um 16:24:54 Uhr:

Weshalb fotografierst Du nicht einfach den KFZ-Schein und schickst das Foto zusammen mit einer Kopie des Franz. Schreibens wieder zurück?

Eine Erklärung sollte er dem Schreiben aber schon beifügen, möglichst mit der Überschrift "Einspruch".

Müssen nicht ausländische Tickets, wenn sie in D vollstreckt werden soll, in Deutsch abgefasst sein?

Auto Motor Sport vom 09.07.2010:

Wer für ein Verkehrsdelikt im Ausland zur Kasse gebeten wird, sollte nach Angaben des Fachmanns Folgendes beachten:

Höhe: Auslands-Bußgelder von weniger als 70 Euro dürfen weiterhin nicht vollstreckt werden.

Absender: Der Bescheid muss vom Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn kommen. Zu den Unterlagen gehört ein Beiblatt, das alle wesentlichen Angaben zur neuen EU-Vollstreckung enthält. Zahlungsaufforderungen von Inkasso-Unternehmen könnten Autofahrer ignorieren.

Vollständigkeit: Die ausländische Behörde muss dem BfJ alle erforderlichen Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt haben.

Korrekte Sprache: Über ein anhängiges Verkehrsrechtsverfahren im EU-Ausland muss der Betroffene in verständlicher Form und deutscher Sprache informiert werden. Außerdem muss er zuvor über seine Rechte belehrt worden sein. "Wer nichts von einem Verfahren gegen sich wusste, sollte sich unbedingt dagegen wehren", rät Lempp.

Nicht jedes Delikt zählt: Es dürfen nur Verkehrsverstöße geahndet werden. Eine Beleidigung im Straßenverkehr zum Beispiel zählt nicht dazu. Als Fahrzeughalter kann man außerdem nur dann belangt werden, wenn eindeutig belegt ist, dass man zur Tatzeit am Steuer saß.

Sonderregelungen: Einige "EU-Knöllchen" müssen erst noch von einem deutschen Amtsgericht bewilligt werden. Dazu zählen Geldstrafen gegen Jugendliche und Heranwachsende sowie zusätzliche Entschädigungszahlungen an Opfer. An diesem sogenannte Bewilligungsverfahren ist dann der betroffene Fahrer zu beteiligen.

Quelle

hab ich auch so im Hinterkopf, komm aber grad nicht drauf, wo es steht

Hab’s grad ergänzt.

Zitat:

@birscherl schrieb am 1. November 2015 um 17:03:22 Uhr:

Müssen nicht ausländische Tickets, wenn sie in D vollstreckt werden soll, in Deutsch abgefasst sein?

Der TE schreibt in seinen vielen Erzählungen immer davon, daß er in der Schweiz wohnt.

Da sollte es auch fränzöschisch gehen, oder ... :o

Themenstarteram 1. November 2015 um 16:20

So. Ich weiss jetzt um was es geht:

Das Fahrzeug gilt für die automatischen Blitzer als Klein LKW, was er, wenn er kein WoMo wäre wohl auch wäre.

Offenbar hält sich hartnäckig die Meinung dass die CH 3sprachig ist und jeder der hier lebt die 3 Sprachen kann.

Habe jetzt eine Bekannte aus Fribourg drauf an gesetzt, wird morgen wohl mal dort anrufen und evtl. Kopie vom Fahrzeugschein schicken, mal sehen was wird.

Da ist D wohl einen Schritt weiter.

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