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Geblitzt in Innenstadt
Hallo,
wurde gestern in Stuttgart mit 60 in einer 30er Zone geblitzt, ich habe überhaupt nicht gesehen das es eine 30er Zone war da es dunkel war und ich sehr auf den Großstadtverkehr konzentriert war, außerdem ist es nur zwischen 22Uhr und 6 Uhr eine 30er Zone. Wie auch immer, selbst schuld. Da ich noch in der Probezeit bin, habe ich jetzt natürlich Angst vor den Konsequenzen. Droht mir mit Sicherheit ein Aufbauseminar? Welche Konsequenzen drohen mir ansonsten? Ich hab mir in den letzten 1,5 Jahren in denen ich meinen Führerschein habe ansonsten nichts zu schulden kommen lassen. Danke im Voraus für eure Antworten!
Gruß Max
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@zzeter schrieb am 26. Dezember 2019 um 12:04:53 Uhr:
Das ist immer sehr schweer zu sagen da die Komunen bei solchen vergehen so große Spielräume haben
Leider traurig aber wahr
Ich habe in Krefeld außerhalb geschlossener Ortschaft bei 57 statt 50 sagenhafte 130€ und einen Punkt bekommen und im Gegensatz dazu in Wuppertahl mit 66 statt 50 innerhalb geschlossener Ortschaft 20€
Da fragt man sich oft wonach die hier urteilen oder entscheiden ..........
Also einfach abwarten was kommt
Ein frohes Fest noch Gruß Peter
Deine Krefeldgeschichte glaube ich nicht. Falls sie stimmt war da noch mehr, es gibt da klare Vorgaben im Bußgeldkatalog, da kann sich keiner den Tarif selber basteln.
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80 Antworten
Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar. Allerdings nur, wenn die Überschreitung bei mehr als 21km/h liegt.
Ansonsten ist es nur ein B-Verstoss. Hier käme nur ein Bussgeld und 1 Punkt auf dich zu.
Von den 60km werden 3km Messtoleranz abgezogen, außerdem geht Dein Tacho etwas vor. Bleiben also etwa 24 km/h drüber - das reicht für einen Punkt und damit kommen auch die Probezeitmaßnahmen hinzu. Ist das Auto auf Dich angemeldet oder auf eine Person in Deinem Haushalt? Dann wird der Behörde vermutlich auch die Fahrerermittlung gelingen.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 26. Dezember 2019 um 12:01:55 Uhr:
Allerdings nur, wenn die Überschreitung bei mehr als 21km/h liegt. Ansonsten ist es nur ein B-Verstoss. Hier käme nur ein Bussgeld und 1 Punkt auf dich zu.
Falsch. Ein A-Verstoß ist es auch bei weniger als 21km/h drüber, aber dann gibt es keinen Punkt und keine PZ-Maßnahmen.
Das ist immer sehr schweer zu sagen da die Komunen bei solchen vergehen so große Spielräume haben
Leider traurig aber wahr
Ich habe in Krefeld außerhalb geschlossener Ortschaft bei 57 statt 50 sagenhafte 130€ und einen Punkt bekommen und im Gegensatz dazu in Wuppertahl mit 66 statt 50 innerhalb geschlossener Ortschaft 20€
Da fragt man sich oft wonach die hier urteilen oder entscheiden ..........
Also einfach abwarten was kommt
Ein frohes Fest noch Gruß Peter
@TE
Nun warte doch erstmal ab.
Es sei denn, du willst dich hier demnächst durch die Spekulationen verrückt machen lassen.
Um welche Zeit bis du denn da gerfahren?
Zitat:
@manvo schrieb am 26. Dezember 2019 um 12:04:56 Uhr:
Nun warte doch erstmal ab.
Es sei denn, du willst dich hier demnächst durch die Spekulationen verrückt machen lassen.
Um welche Zeit bis du denn da gerfahren?
Gegen 2 Uhr
Zitat:
@zzeter schrieb am 26. Dezember 2019 um 12:04:53 Uhr:
Das ist immer sehr schweer zu sagen da die Komunen bei solchen vergehen so große Spielräume haben
Leider traurig aber wahr
Ich habe in Krefeld außerhalb geschlossener Ortschaft bei 57 statt 50 sagenhafte 130€ und einen Punkt bekommen und im Gegensatz dazu in Wuppertahl mit 66 statt 50 innerhalb geschlossener Ortschaft 20€
Da fragt man sich oft wonach die hier urteilen oder entscheiden ..........
Also einfach abwarten was kommt
Ein frohes Fest noch Gruß Peter
Deine Krefeldgeschichte glaube ich nicht. Falls sie stimmt war da noch mehr, es gibt da klare Vorgaben im Bußgeldkatalog, da kann sich keiner den Tarif selber basteln.
Richtig, siehe Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI) bzw. Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog - 12. Auflage (PDF, 4 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
...ich hab mal im TB-Katalog gesucht
TBNR. 103184 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (bis 10) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.1.1 BKat
0 Punkte 15,00€
@TE, innerhalb geschlossener Ortschaft 30km/h drüber noch abzüglich Toleranz... da wirds wohl einer der nachfolgenden Tatbestände werden
TBNR. 103717 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 21 - 25) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.1.5 BKat
A Verstoß - 1 Punkt, 95,00€
TBNR. 103718 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 26 - 30) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.1.6 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
A Verstoß - 2 Punkte, 140,00€, 1 Monat Fahrverbot
Das gibt es nicht, mit deinen 130€, 50/57 ausserhalb geschlossener Ortschaften.
Soviel Spielraum hat nicht mal ein Richter, du hast wohl selber die 130€ verschuldet indem du das Anfangsbussgeld nicht bezahlt hast.
gelöscht
Zitat:
@manvo schrieb am 26. Dezember 2019 um 12:20:49 Uhr:
@TE
Gegen 2 Uhr und dann Großstadtverkehr? zu konzentrieren?
Ausserdem bis du ja dan gar nicht in der Zone gefahren, da galt ja dann 50 zu der Zeit.
Für mich als Dorfkind ist es auch zu so einer Zeit noch Großstadtverkehr...und die 30er Beschränkung gilt zwischen 22 und 6 Uhr.
die Zt. hatte ich verwechselt, jetzt bin ich auch dran
Zitat:
@zzeter schrieb am 26. Dezember 2019 um 12:04:53 Uhr:
Das ist immer sehr schweer zu sagen da die Komunen bei solchen vergehen so große Spielräume haben
Leider traurig aber wahr
Ich habe in Krefeld außerhalb geschlossener Ortschaft bei 57 statt 50 sagenhafte 130€ und einen Punkt bekommen und im Gegensatz dazu in Wuppertahl mit 66 statt 50 innerhalb geschlossener Ortschaft 20€
Da fragt man sich oft wonach die hier urteilen oder entscheiden ..........
Also einfach abwarten was kommt
Ein frohes Fest noch Gruß Peter
Da gibt es doch keine Spielräume. Der Bußgeldkatalog sagt genau aus was für Strafen (Geldbuße, Punkte, Fahrverbot) zu erwarten sind.
Zitat:
@manvo schrieb am 26. Dezember 2019 um 12:15:19 Uhr:
@zzeter
Das gibt es nicht, mit deinen 130€, 50/57 ausserhalb geschlossener Ortschaften.
Soviel Spielraum hat nicht mal ein Richter, du hast wohl selber die 130€ verschuldet indem du das Anfangsbussgeld nicht bezahlt hast.
Wenn ich es Dir sage und das ist jetzt fast 10 Jahre her und außerdem was hätte ich davon hier die Unwahrheit zu sagen das einzige was ich vergessen habe zu erwähnen ...... das war mit einem LKW 40 Tonnen nicht mit dem PKW und was ich da geschrieben habe stimmt zu 100%
Gruß Peter
Zitat:
...
TBNR. 103184 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (bis 10) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.1.1 BKat
0 Punkte 15,00€
...
(Lkw usw.) Tab.: 703007
siehe Tatbestandskatalog Seite 376
...ändert in dem Fall trotzdem nichts an den 15,-€ Bußgeld wegen der Geschwindikeitsüberschreitung bis 10km/h.