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Geblitzt in Probezeit / Merkwürdiges Schreiben vom Landkreis
Moin zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Am 22.03.2011 wäre meine Probezeit abgelaufen (durch A1 Führerschein).
Am 16.03.2011 wurde ich innerorts nach der Arbeit (sehr schlechter Tag gewese) mit 74 Kmh geblitzt. (Mit Auto nicht Motorrad)
Was auf mich zu kommt mit Probezeitverlängerung und Bußgeld und Nachschulung ist mir bewusst. :-( leider...
Im ersten Schreiben sollte ich eine Aussage machen, dort habe ich ich schuldig bekannt.
Heute kam ein 2. Schreiben mit einem Überweisungsträger 103.50€ (80 Bußgeld, 20 Bearbeitung und 3,50 Auslagen).
Zitat:
Wegen dieser Ordungswiedrichkeit wird gegen Sie
1. eine geldbuße...
2. ein Fahrverbot von 0 Monaten...
3. Außerdem haben Sie die Kosten der Verfahrens zu tragen.
Bis ich einen Termin zur Nachschulung bekomme kann Monate dauern das ist mir bewusst, aber es steht nichts von einer Probezeitverlängerung da.
Kann es sein, dass meine Probezeit doch nicht verlängert wird und ich keine Nachschulung machen muss, weil ich den 1. Brief erst nach Probezeitende erhalten habe?
Drücken die da evtl. ein Auge zu? Eig. dachte ihc nämlich ja super is gelaufen, aber das jetzt nichts von einer Probezeitverlängerung da steht wundert mich.
LG Kolbe
Danke schonmal an alle Helfer ;-)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Kolbe93
Bis ich einen Termin zur Nachschulung bekomme kann Monate dauern das ist mir bewusst, aber es steht nichts von einer Probezeitverlängerung da.
Bisher hast Du auch mit der dafür "falschen" Behörde zu tun.
Probezeit und damit verbundene Maßnahmen ist die Fahrerlaubnisbehörde ("Führerscheinstelle") und was bisher hier läuft, ist die Bußgeldstelle.
Wenn die Buße rechtskräftig geworden ist, dann geht eine Mitteilung an das KBA nach Flensburg, um die zugehörigen Punkte einzutragen und wenn dort die Punkte eingetragen worden sind, ergeht eine Mitteilung an "Deine" Fahrerlaubnisbehörde.
Erst die prüft den Vorgang und wird dann ggf. weitere Maßnahmen einleiten. Das dauert seine Zeit. "Drumrum" kommst Du nicht, weil unabhängig wann dieser Verwaltungskram abläuft, immer der Tattag ausschlaggebend ist und der liegt innerhalb der Probezeit.
Einzige Hoffnung bleibt, dass durch Krankheit, Urlaub, Verschlampen der Akte, ... dies alles so lange dauert, dass hier die Aufforderung zur Teilnahme am Aufbauseminar und gleichzeitiger Mitteilung über die Verlängerung "zu spät" kommt, also bereits nach Ablauf der "eigentlich" verlängerten Probezeit, aber so richtig darauf hoffen sollte man nicht.
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15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Kolbe93
Moin zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Am 22.03.2011 wäre meine Probezeit abgelaufen (durch A1 Führerschein).
Am 16.03.2011 wurde ich innerorts nach der Arbeit (sehr schlechter Tag gewese) mit 74 Kmh geblitzt. (Mit Auto nicht Motorrad)
Was auf mich zu kommt mit Probezeitverlängerung und Bußgeld und Nachschulung ist mir bewusst. :-( leider...
Im ersten Schreiben sollte ich eine Aussage machen, dort habe ich ich schuldig bekannt.
Heute kam ein 2. Schreiben mit einem Überweisungsträger 103.50€ (80 Bußgeld, 20 Bearbeitung und 3,50 Auslagen).
Zitat:
Wegen dieser Ordungswiedrichkeit wird gegen Sie
1. eine geldbuße...
2. ein Fahrverbot von 0 Monaten...
3. Außerdem haben Sie die Kosten der Verfahrens zu tragen.
Bis ich einen Termin zur Nachschulung bekomme kann Monate dauern das ist mir bewusst, aber es steht nichts von einer Probezeitverlängerung da.
Kann es sein, dass meine Probezeit doch nicht verlängert wird und ich keine Nachschulung machen muss, weil ich den 1. Brief erst nach Probezeitende erhalten habe?
Drücken die da evtl. ein Auge zu? Eig. dachte ihc nämlich ja super is gelaufen, aber das jetzt nichts von einer Probezeitverlängerung da steht wundert mich.
LG Kolbe
Danke schonmal an alle Helfer ;-)
Wird die Probezeit nicht bei Punkten verlängert? Von denen steht da nichts, könnte sein, daß Du deshalb drum herum kommst. Du warst ja glücklicherweise unter den 25km/h.
Zitat:
Original geschrieben von Koyota
Zitat:
Original geschrieben von Kolbe93
Moin zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Am 22.03.2011 wäre meine Probezeit abgelaufen (durch A1 Führerschein).
Am 16.03.2011 wurde ich innerorts nach der Arbeit (sehr schlechter Tag gewese) mit 74 Kmh geblitzt. (Mit Auto nicht Motorrad)
Was auf mich zu kommt mit Probezeitverlängerung und Bußgeld und Nachschulung ist mir bewusst. :-( leider...
Im ersten Schreiben sollte ich eine Aussage machen, dort habe ich ich schuldig bekannt.
Heute kam ein 2. Schreiben mit einem Überweisungsträger 103.50€ (80 Bußgeld, 20 Bearbeitung und 3,50 Auslagen).
Zitat:
Wegen dieser Ordungswiedrichkeit wird gegen Sie
1. eine geldbuße...
2. ein Fahrverbot von 0 Monaten...
3. Außerdem haben Sie die Kosten der Verfahrens zu tragen.
Bis ich einen Termin zur Nachschulung bekomme kann Monate dauern das ist mir bewusst, aber es steht nichts von einer Probezeitverlängerung da.
Kann es sein, dass meine Probezeit doch nicht verlängert wird und ich keine Nachschulung machen muss, weil ich den 1. Brief erst nach Probezeitende erhalten habe?
Drücken die da evtl. ein Auge zu? Eig. dachte ihc nämlich ja super is gelaufen, aber das jetzt nichts von einer Probezeitverlängerung da steht wundert mich.
LG Kolbe
Danke schonmal an alle Helfer ;-)
Wird die Probezeit nicht bei Punkten verlängert? Von denen steht da nichts, könnte sein, daß Du deshalb drum herum kommst. Du warst ja glücklicherweise unter den 25km/h.
Unten links steht noch ganz klein :
Punkte nach Rechtskraft: 01 ??????
edit// habe mich verlesen post bitte nicht beachten und bei gelegenheit löschen
Hinzuzufügen aus einem Forum:
Als Strafe, egal ob Probezeit oder nicht
21-25 km/h : 80 Euro Bußgeld, 1 Punkt im VZR
+20€ Verwaltungsgebühr +3,50€Porto
Für dich zusätzlich wenn es der erste Verstoß in der Probezeit ist.
Nachschulung
Probezeitverlängerung um 2 Jahre
Kosten der Nachschulung zwischen 250-400€ je nach Fahrschule. Kann lange dauern bis die Aufforderung zur Nachschulung kommt.
Zitat:
Original geschrieben von Kolbe93
Bis ich einen Termin zur Nachschulung bekomme kann Monate dauern das ist mir bewusst, aber es steht nichts von einer Probezeitverlängerung da.
Bisher hast Du auch mit der dafür "falschen" Behörde zu tun.
Probezeit und damit verbundene Maßnahmen ist die Fahrerlaubnisbehörde ("Führerscheinstelle") und was bisher hier läuft, ist die Bußgeldstelle.
Wenn die Buße rechtskräftig geworden ist, dann geht eine Mitteilung an das KBA nach Flensburg, um die zugehörigen Punkte einzutragen und wenn dort die Punkte eingetragen worden sind, ergeht eine Mitteilung an "Deine" Fahrerlaubnisbehörde.
Erst die prüft den Vorgang und wird dann ggf. weitere Maßnahmen einleiten. Das dauert seine Zeit. "Drumrum" kommst Du nicht, weil unabhängig wann dieser Verwaltungskram abläuft, immer der Tattag ausschlaggebend ist und der liegt innerhalb der Probezeit.
Einzige Hoffnung bleibt, dass durch Krankheit, Urlaub, Verschlampen der Akte, ... dies alles so lange dauert, dass hier die Aufforderung zur Teilnahme am Aufbauseminar und gleichzeitiger Mitteilung über die Verlängerung "zu spät" kommt, also bereits nach Ablauf der "eigentlich" verlängerten Probezeit, aber so richtig darauf hoffen sollte man nicht.
hmm...
alles klar, danke für die schnelle Hilfe.
So ein scheiss ey wegen 6 dreckigen Tagen -.-
Zitat:
Original geschrieben von Kolbe93
hmm...
alles klar, danke für die schnelle Hilfe.
So ein scheiss ey wegen 6 dreckigen Tagen -.-
Tja, daß ist aber die Sache, egal ob 6 Tage oder einer: solange Probezeit nicht rum ist Probezeit nicht rum, da hilft kein jammern hinterher, da mußt Du nun durch.
Zitat:
Original geschrieben von Koyota
Wird die Probezeit nicht bei Punkten verlängert?
nö!
die punkte haben nichts mit probezeit zu tun!
es kommt einzigst und alleine darauf an, ob es sich um einen schwerwiegenden "a-verstoß" oder einen weniger schwerwiegenden "b-verstoß" handelt....
bei einem a-verstoß ist bereits ab einem punkt die nachschulung fällig...bei den b-verstößen kannst du auf einen schlag drei punkte kassieren was aber dann (solange kein weiterer b-verstoß dazukommt) weder nachschulung noch probezeitverlängerung nach sich zieht...
Welche B-Verstöße sind den punktebehaftet? Mir fällt keiner ein.
Zitat:
Original geschrieben von self
Welche B-Verstöße sind den punktebehaftet?
Es gibt sie massenweise, bspw. HU um mehr als 8 Monate verpennt, Fehler rund um Ladung etc.
Zitat:
Original geschrieben von Kolbe93
Moin zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Am 22.03.2011 wäre meine Probezeit abgelaufen (durch A1 Führerschein).
Am 16.03.2011 wurde ich innerorts nach der Arbeit (sehr schlechter Tag gewese) mit 74 Kmh geblitzt. (Mit Auto nicht Motorrad)
Was auf mich zu kommt mit Probezeitverlängerung und Bußgeld und Nachschulung ist mir bewusst. :-( leider...
Im ersten Schreiben sollte ich eine Aussage machen, dort habe ich ich schuldig bekannt.
Heute kam ein 2. Schreiben mit einem Überweisungsträger 103.50€ (80 Bußgeld, 20 Bearbeitung und 3,50 Auslagen).
Zitat:
Wegen dieser Ordungswiedrichkeit wird gegen Sie
1. eine geldbuße...
2. ein Fahrverbot von 0 Monaten...
3. Außerdem haben Sie die Kosten der Verfahrens zu tragen.
Bis ich einen Termin zur Nachschulung bekomme kann Monate dauern das ist mir bewusst, aber es steht nichts von einer Probezeitverlängerung da.
Kann es sein, dass meine Probezeit doch nicht verlängert wird und ich keine Nachschulung machen muss, weil ich den 1. Brief erst nach Probezeitende erhalten habe?
Drücken die da evtl. ein Auge zu? Eig. dachte ihc nämlich ja super is gelaufen, aber das jetzt nichts von einer Probezeitverlängerung da steht wundert mich.
LG Kolbe
Danke schonmal an alle Helfer ;-)
Also Ich habe in Erinnerung,daß die Punkte erst nach rechtskräftig werden
des Bussgeldbescheids wirksam werden.Da dieser Zeitpunkt bei dir schon
außerhalb der Probezeit lag könntest du wegen der Nachschulung
und Probezeitverlängerung glück haben.
verfalle aber bitte nicht in verfrühte Vorfreude,denn Ich bin mir nicht sicher
und das Thema probezeit ist bei mir auch schon lange her(gottseidank)
Zitat:
Original geschrieben von Kolbe93
hmm...
alles klar, danke für die schnelle Hilfe.
So ein scheiss ey wegen 6 dreckigen Tagen -.-
So manch einer konnte schon wegen einer blöden Sekunde seine Fahrerlaubnis abgeben. Das ist nun wirklich plöde gelaufen.
Zitat:
Original geschrieben von meggi 2001
... verfalle aber bitte nicht in verfrühte Vorfreude,denn Ich bin mir nicht sicher
und das Thema probezeit ist bei mir auch schon lange her(gottseidank)
Kein Grund zur Freude.
Seit dem Urteil des BVerwG vom 25.9.2008 (3 C 34.07) gilt einheitlich das Tattag-Prinzip, unabhängig davon, wann die Rechtskraft eintritt.
Vor diesem Datum galt das teilweise auch schon. Die Rechtsprechung war bis zu dem Zeitpunkt uneinheitlich und je nach örtlicher Zuständigkeit und Urteil des entsprechenden OLG gab es Tattag oder Rechtskraft.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Zitat:
Original geschrieben von meggi 2001
... verfalle aber bitte nicht in verfrühte Vorfreude,denn Ich bin mir nicht sicher
und das Thema probezeit ist bei mir auch schon lange her(gottseidank)
Kein Grund zur Freude.
Seit dem Urteil des BVerwG vom 25.9.2008 (3 C 34.07) gilt einheitlich das Tattag-Prinzip, unabhängig davon, wann die Rechtskraft eintritt.
Vor diesem Datum galt das teilweise auch schon. Die Rechtsprechung war bis zu dem Zeitpunkt uneinheitlich und je nach örtlicher Zuständigkeit und Urteil des entsprechenden OLG gab es Tattag oder Rechtskraft.
Achso,das wusste Ich nicht, dann hat der TE. wohl leider kein glück gehabt.