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Geblitzt, macht es hier Sinn Einspruch einzulegen.

Themenstarteram 17. September 2013 um 11:43

Hallo,

mich haben sie kürzlich in Heidelberg mit einem Lasergerät geblitzt.

21 Km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften.

Nun macht dieser 1 Km/h ja einen enormen Unterschied aus.

bis 20 Km/h = 30 Euro

ab 21 Km/h = 70 Euro , 1 Punkt .

Was meint ihr , macht es Sinn hier einspruch zu erheben und die Messung anzuzweifeln, oder sind diese Laserpistolen so genau das ich da auf verlorenem Posten bin ?

Bin schon ewig nicht mehr geblitzt worden, in so fern tut mir der Punkt nicht weh, aber es sind halt 40 Euro Unterschied + Gebühren.

Hat jemand Erfahrungen mit Lasermessung gemacht ?

Bin für ein paar Tipps echt dankbar.

 

Beste Antwort im Thema

Da gab es noch ein zweites Bild. Die Jungs sind nicht immer im Schönheitsschlaf.

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Das Ergebnis der Lasermessung ist nicht verhandelbar. Entweder ist die Messung ungültig, dann wird sie komplett verworfen oder sie ist gültig und dann gilt auch das angezeigte Ergebnis unter Berücksichtigung der Toleranzen. Diese sind aber in deinem Schreiben schon abgezogen.

Einspruch einlegen macht keinen Sinn. Mit welcher Begründung sollte dieser auch erfolgen?

Ironie on:

:D stehe zu dein Mist und Zahl

Ironie off

:( das ist wirklich sauer, kannst leider wenig machen.

Messungen per LASER sind doch nur dann gültig, wenn unmittelbar dahinter angehalten wird, oder irre ich da. So kenne ich das jedenfalls hier. Damit wird gleichzeitig der Fahrer identifiziert und kann sich später nicht rausreden nicht gefahren zu sein. Wie soll denn da der Widerspruch aussehen?

Ok, gelten lassen würde ich, wenn ich Zweifel an der Messung habe, der Messmethode oder mir die Nase des Polizisten nicht passt. Nur, da muss ich auch jemanden finden, der das Würmschen in der Suppe findet. Will sagen: Im TV sieht alles so einfach aus. Nur, der Experte ist wahrscheinlich gerade auf Weltreise und somit kann ich meinen Widerspruch nicht mal mit Beweisen belegen.

Ich bin keine Freund von zahlen wenn es nicht sein muß. Nur der Aufwand (Kosten) das Gegenteil zu beweisen steht wahrscheins in keinem Verhältnis zur Strafe. Ok, den Einspruch kann ich auch noch vor Gericht zurückziehen. Ob's damit aber billiger wird?

Themenstarteram 17. September 2013 um 16:05

Hi,

ne ich bin nicht direkt angehalten worden und habe auch garnicht bemerkt das ich gelasert wurde.

Ist auch egal, ich dachte nur ob es irgendwelche Erfahrungen gibt das diese Laserpistolen nicht sicher arbeiten und ich mir evtl. die 40 Euro sparen könnte wg. dem einen Kilometer.

Aber wie gesagt, ist mein erster Punkt und am Hungertuch muss ich auch nicht nagen, insofern ist es ärgerlich aber kein Weltuntergang.

Ich danke euch für eure Einschätzungen.

Zitat:

Original geschrieben von firewing35

Hi,

ne ich bin nicht direkt angehalten worden und habe auch garnicht bemerkt das ich gelasert wurde.

Dann ist die Sache doch recht einfach. Vorlage des Beweisfotos anfordern.

......

 

Gruß

@TE: Was ist denn in dem Schreiben an Beweismitteln bzw. Messmethode angegeben?

Zitat:

Original geschrieben von firewing35

Hi,

ne ich bin nicht direkt angehalten worden und habe auch garnicht bemerkt das ich gelasert wurde.

Ist auch egal, ich dachte nur ob es irgendwelche Erfahrungen gibt das diese Laserpistolen nicht sicher arbeiten und ich mir evtl. die 40 Euro sparen könnte wg. dem einen Kilometer.

Aber wie gesagt, ist mein erster Punkt und am Hungertuch muss ich auch nicht nagen, insofern ist es ärgerlich aber kein Weltuntergang.

Ich danke euch für eure Einschätzungen.

Hallo TE,

wie, nicht angehalten worden. Mit einer Laserpistole werden doch keine Bilder gemacht. Wo ist denn dann der Beweis, wer tatsächlich gefahren ist ???

Bitte klär doch mal auf, was denn tatsächlich vorliegt :confused:

doch doch. Inzwischen gibt es Lasergeräte die auch Fotos machen. Trotzdem wird man doch angehalten. Oder, er meint tatsächlich die Blitzer die nur Fotos machen ...

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

doch doch. Inzwischen gibt es Lasergeräte die auch Fotos machen. Trotzdem wird man doch angehalten. Oder, er meint tatsächlich die Blitzer die nur Fotos machen ...

Zeig mir mal eins, Bitte. Mir ist derzeit kein Gerät bekannt.

am 17. September 2013 um 16:50

Hallo zusammen,

hier mal ein kleiner Erfahrungsbericht (liegt ungefähr ein Jahr zurück): Ich bin auch mit dem Laser geblitzt worden, bei mir war es auch nur marginal zu schnell. Ich habe dann Einspruch eingelegt. Der Einspruch wurde abgelehnt und ich trug die Kosten des Verfahrens. Also musste ich die Strafe zahlen, habe den Punkt kassiert und musste zusätzlich noch die Gerichtsgebühren zahlen. Es ist also ein sehr zweischneidiges Schwert. Wird dem Einspruch stattgegeben kommst du umsonst davon. Doch die Wahrscheinlichkeit ist so hoch, dass der Einspruch abgelehnt wird, dass es sinniger ist einfach die Strafe zu akzeptieren.

Zitat:

Original geschrieben von MeinTraumauto

Hallo zusammen,

hier mal ein kleiner Erfahrungsbericht (liegt ungefähr ein Jahr zurück): Ich bin auch mit dem Laser geblitzt worden, bei mir war es auch nur marginal zu schnell. Ich habe dann Einspruch eingelegt. Der Einspruch wurde abgelehnt und ich trug die Kosten des Verfahrens. Also musste ich die Strafe zahlen, habe den Punkt kassiert und musste zusätzlich noch die Gerichtsgebühren zahlen. Es ist also ein sehr zweischneidiges Schwert. Wird dem Einspruch stattgegeben kommst du umsonst davon. Doch die Wahrscheinlichkeit ist so hoch, dass der Einspruch abgelehnt wird, dass es sinniger ist einfach die Strafe zu akzeptieren.

Ich gehe davon aus, dass Du angehalten wurdest. Aber das scheint im vorliegendm Fall wohl nicht zu sein.

Gegen die Messsung kommt man sicherlich nicht an, da hast Du recht.

Ob sowas Sinn macht hängt von Einzelfall ab - genaueres kann dir hier ein Anwalt der auf dieses Thema spezialisiert ist sagen.

Da es ja vermutlich auch nicht um Probezeit oder ähnliches geht würde ich es dabei belassen und einfach bezahlen.

Mein erster Verstoß waren auch genau 21km/h zuviel nach Abzug... das brachte mir neben der von dir genannten Strafe eine Nachschulung für 400€.

Es könnte immer schlimmer sein - Hauptsache man lernt daraus. :)

Themenstarteram 17. September 2013 um 17:48

Hi,

also als Beweismittel ist angegeben Messung mit Lasergerät und Foto.

Das Foto war dem Schreiben allerdings nicht beigefügt.

Wie gesagt ich wurde nicht angehalten. Aber ich werde die Strafe zahlen, habe den Fehler halt gemacht und gut ist.

Zitat:

Original geschrieben von firewing35

Hi,

also als Beweismittel ist angegeben Messung mit Lasergerät und Foto.

Das Foto war dem Schreiben allerdings nicht beigefügt.

Wie gesagt ich wurde nicht angehalten. Aber ich werde die Strafe zahlen, habe den Fehler halt gemacht und gut ist.

Dann mache doch vorab keinen Wind und lasse Dir das Beweisfoto vorlegen. Du musst, bis auf die Pflichtangaben, keine weitere Aussagen treffen.

Wenn die es für nötig halten, eine Inaugenscheinnahme Deiner Person machen zu wollen, dann lasse sie doch machen. Sollte man dann zu 100 % sagen können, das Du es warst, ok. Allein bei dem gringsten Zweifel muss das Ding eingestampft werden. In dubio pro reo.

Eine Inaugenscheinnahme erhöht nicht die Strafe/Owig !!!

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