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Geblitzt mit 160 help....

Themenstarteram 25. September 2008 um 12:41

Hallo,

 

ich war gestern auf der autobahn richtung heilbronn unterwegs und wurde soweit ich weis geblitzt oder was sind diese Teile oben auf den Brücken als mein Vordermann durchgefahren ist hat es geblitzt dann hab ich derbe abgebremst und bei mir hat es nicht geblitzt sind es abstandshalter oder wie ? oder blitzer ? weil es war eine Strecke die auf 120 begrenz war und ich bin 160 gefahren bin mir aber nicht sicher ob es mich geblitzt hat da es schon ca 90 eter vorher geblitzt hat und da war mein vordermann wisst ihr was des für Kästenm sind?

danke

was würde es geben als strafe ? bin noch in der Probezeit....

Beste Antwort im Thema

Das ist zur Zeit eine Seuche hier......:rolleyes: Ich will mich ja nicht beschweren, aber setzt jeder, der in eine Kontrolle gekommen ist, jetzt sein grauenvolles Schicksal hier rein ? Vielleicht sollte man einen Jammerfred aufmachen.......

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oben auf der brücke stehen meistens abstandshalter + geschwindigkeitsüberwachung:

herzlichen glückwunsch

Das ist zur Zeit eine Seuche hier......:rolleyes: Ich will mich ja nicht beschweren, aber setzt jeder, der in eine Kontrolle gekommen ist, jetzt sein grauenvolles Schicksal hier rein ? Vielleicht sollte man einen Jammerfred aufmachen.......

Zitat:

Original geschrieben von Kawasaki2008heizer

 

was würde es geben als strafe ? bin noch in der Probezeit....

Zu Fuß gehen gibts dafür ;)

Wieviel Abstand hattest Du denn zu Deinem Vordermann?

40 zu viel auf der Bahn... sagen wir Dein Tacho lügt noch etwas, dann werden noch 5-6 km/h Toleranz wegkommen. Also im BESTEN Fall 30 zu schnell.

Bei 40 außerorts zu viel gilt:

Geschwindigkeitsüberschreitung: 40 km/h

Ortschaft: ausserorts

Fahrzeugart: PKW oder sonst. Kfz bis 3,5t

Mehr-Bereich:

31 km/h bis 40 km/h

Geldbuße: Euro 75

Punkte: 3

Fahrverbot: keins

Da Du aber noch Probezeit hast erübrigt sich der letzte Punkt.

Und wenn Du wegen unterschrittenem Sicherheitsabstand geblitzt wurdest wirds wohl wesentlich teuerer. Ich hoffe für Dich dass es nur den Vordermann erwischt hat. Lass es Dir auf jeden fall ne Lehre sein!

Denke mal, das war ein stationärer Blitzer. Ich komme aber nicht aus der Gegend, weiß daher also nicht genau welche Brücke du meinst. Wahrscheinlich hast du durch dein Bremsmanöver Glück gehabt.

160 bei 120 = 40km/h zu schnell (Bischen Toleranz runter = 30??) Reicht wahrscheinlich für 3 Punkte plus 1 Monat Fußmarsch. Bei Probezeit... AUA == Nachschulung

Wenn Du Glück hattest, lass es Dir eine Lehre sein!!! Probezeit + Ärger mit der Rennleitung = gar nicht gut!!!

Lieber mal ein wenig vorsichtiger, die Pappe (will sagen, der Führerschein) is teuer genug. 2x machen muss nicht sein!

autobahn richtung heilbronn (egal ob a6 oder a81) hat keine stationären blitzer. fahre die strecke quasi wöchentlich.

Themenstarteram 25. September 2008 um 13:16

Zitat:

Original geschrieben von waschbaer123

autobahn richtung heilbronn (egal ob a6 oder a81) hat keine stationären blitzer. fahre die strecke quasi wöchentlich.

okay danke vll könntest du mir helfen .. Ich bin richtung Öhringen gefahren .. also erst auf die A5 hier dann auf die A6..dann Auf die A61..

da waren 2-3 auf dem ganzen weg oben auf Brücken montiert und es hat geblitzt musst ma schauen ..

@Topic..

also soweit ich weis war genug abstand zum Vordermann .. aber bekom ich dann eine Nachschulung?

oh pardon, die strecke östlich vom kreuz weinsberg kenne ich doch nicht (nur die anderen 3 himmelsrichtungen).

Zitat:

Verkehrsverstöße während der Probezeit

Wichtiger Hinweis: Im Gegensatz zu rechtskräftigen Bußgeldbescheiden haben Verwarnungen bis 35 Euro keine weiteren rechtlichen Folgen in Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis auf Probe. Ein solches "Knöllchen" führt nicht zur Teilnahmeverpflichtung an einem Aufbauseminar, zur Verlängerung der Probezeit oder anderer Maßnahmen !!

Die Probezeit verlängert sich einmalig um zwei Jahre, wenn während der Probezeit durch den Fahranfänger ein erstmaliger bußgeldbewehrter Verkehrsverstoß (ab 40 Euro) mit anschließender Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) begangen wird (§ 2a Abs. 2a StVG). Der Zeitpunkt der Tatbegehung ist hierbei ausschlaggebend, nicht der Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung.

Was bedeutet dies nun konkret?? Folgendes Beispiel sagt mehr als tausend Worte :-)

Berti K. ist Fahranfänger. Vor einem Jahr hat er die Klasse B erworben. Seitdem ist er stolzer Besitzer eines gebrauchten VW Golf GTI. Eines Tages wird er auf einer Autobahn bei einer Geschwindigkeitskontrolle geblitzt - tatsächliche 121 km/h anstelle der zulässigen 100 km/h.

Berti erhält Wochen später einen Bußgeldbescheid zugesandt. Vorwurf: Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit PKW außerorts um 21 km/h. Berti zahlt das Bußgeld in Höhe von 40 Euro zzgl. 18,12 Euro Gebühren und Auslagen. Zudem wird 1 Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister (VZR) eingetragen. Folge: Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig geworden. "Na ja, noch mal Glück gehabt", denkt Berti, "war ja gar nicht so schlimm!"...

"Denkste!" sagt (später) die Fahrerlaubnisbehörde. Die Daten der Führerscheinanfänger werden für drei Jahre beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in einer zentralen Datenbank gespeichert. Nach dem Eintrag der Bußgeld-Entscheidung in das Verkehrszentralregister werden die Registerdaten miteinander abgeglichen. Die Fahrerlaubnisbehörde erhält daraufhin die Information, daß der Fahranfänger Berti K. einen bußgeldbewehrten Verkehrsverstoß begangen hat.

Monate später wird Berti von der Fahrerlaubnisbehörde angeschrieben. Diese fordert Berti zur Pflichtteilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb einer Frist von zwei Monaten auf. Kommt Berti der Verpflichtung nicht nach, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Außerdem wurde die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Berti versteht die Welt nicht mehr, wenn er doch den § 2a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vorher gekannt hätte...

 

Der Wortlaut des § 2a Abs. 2 und 2a StVG (Auszüge):

Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die [...] in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist, die Fahrerlaubnisbehörde

seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,

ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahezulegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,

ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar [...] angeordnet worden ist.

Im o.a.Beispiel hat "Berti" nur 21km/h zu viel. Wenn Du mit geschätzten 30 zu viel unterwegs warst und wirklich geblitzt wurdest, wird es auf jeden Fall MIT Nachschulung!

geschwindigkeitsübertretung außerorts

 

bis 10 km/h 10 €

11 bis 15 km/h 20 €

16 bis 20 km/h 30 €

21 bis 25 km/h 40 € 1 Punkt

26 bis 30 km/h 50 € 3 Punkte

31 bis 40 km/h 75 € 3 Punkte

41 bis 50 km/h 100 € 3 Punkte 1 Monat

51 bis 60 km/h 150 € 4 Punkte 1 Monat

61 bis 70 km/h 275 € 4 Punkte 2 Monate

über 70 km/h 375 € 4 Punkte 3 Monate

Themenstarteram 25. September 2008 um 13:42

oh shit ....

 

es wurde abeer ca 80-90 meter vorher hat es geblitzt soweit ich weis als der Vordermann grad in der Höhe des Blitzers war weil ihc kann mir nicht vorstellen da der Blitzer des nummernschild aus 90 meter entfernung erkennt oder?

weil dann müsste es meine vordermann erwischt haben ..

Zitat:

Original geschrieben von Kawasaki2008heizer

oh shit ....

 

es wurde abeer ca 80-90 meter vorher hat es geblitzt soweit ich weis als der Vordermann grad in der Höhe des Blitzers war weil ihc kann mir nicht vorstellen da der Blitzer des nummernschild aus 90 meter entfernung erkennt oder?

weil dann müsste es meine vordermann erwischt haben ..

Wie auch immer, Du warst sauber zu schnell und hättest es Dir redlich verdient.

Hallo,

wenn Du mit dem Motorrad unterwegs gewesen bist, wirst Du aller Wahrscheinlichkeit Glück haben, da von hinten gleichzeitig selten geblitzt wird. Manchmal versuchen die dennoch anhand Besonderheiten am Motorrad den Halter ausfindig zu machen, aber das klappt selten.

Ansonsten finde ich zu dichtes Auffahren und Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit für einen Fahrer in der Probezeit ein echt starkes Stück, zumindest ersteres gefährdet andere sehr.

Daher fände ich es prima, wenn es Dich erwischt hat, eine Nachschulung ist das Mindeste. Ev. bringt es bei Dir ja etwas Einsicht.

Gruß

Vinni

Themenstarteram 25. September 2008 um 13:59

ne... war leider mit dem Auto von meinen Eltern unterwegs... naja

WIe lang braucht so ein busgeldbescheid bis er kommt ?

3-4 Wochen so im Durchschnitt.

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