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Geblitzt ohne Haftpflichtversicherung

Themenstarteram 17. Mai 2019 um 19:55

Hallo,

und zwar hab ich ein problem. Vielleicht könnt ihr mir weiter helfen.

Bin seit März bis mitte april ohne meines wissens ohne versicherungsschutz gefahren. Habe mit der Versicherung schon alles geklärt und alles lief normal weiter.

Dann kam eine Anhörung wo ich stellung zu nehmen soll wegwn fahren ohne versicherungsschutz. Kurz darauf kam ein schreiben wo ein weiterer eingetragener fahrer geblitzt wurde Anfang april.

Jetzt weiß ich nicht wie ich weiter vorgehen soll.

Vielelicht könnt ihr mir da weiter helfen, hatte mit sowas nämlich noch nie etwas zu tun ?

Liebe Grüße

 

Beste Antwort im Thema

Ich habe keinerlei Verständnis für den TE!

Offensichtlich Bockmist verzapft, andere hier dann mit "blöd rumkommentieren" runtermachen und bei selbst angegebener Hinfälligkeit des fehlenden Versicherungsschutzes ein Bußgeld erwarten? Da passt so einiges nicht! Und das hat mit Moralapostel nix zu tun.

Entweder es bestand Versicherungsschutz oder es bestand keiner.

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Ehrlich sein und rein schreiben wie es war? Ich weiß, ist verpönt hier, aber man kann es ja mal tun.

Mich würde mal interessieren, wie man ohne Haftpflichtversicherung unterwegs sein kann, wenn man ein Kennzeichen hat.

Hat die neue Versicherung (die seit mitte April) Rückwirkend einen vorläufigen Versicherungsschutz eingeräumt?

Wenn ja, dann dieses Schreiben als Stellungnahme einreichen, in diesem Fall wäre der Tatbestand "Fahren ohne Versicherungsschutz" nicht gegeben.

Falls nein, würde ich zuerst meinen Versicherungsmakler anrufen und fragen ob der das jetzt noch Rückwirkend übernehmen kann. Ein Schuss ins blaue, aber besser als die drohende alternative, die da wäre:

Anwalt anrufen.

Wenn es keinen (Rückwirkenden) Versicherungsschutz gab, dann ein umfassendes Geständnis abgeben, das Unwissen beteuern - besser: nachweisen und auf die Gnade des Staatsanwalts hoffen.

Zitat:

@Genie21 schrieb am 17. Mai 2019 um 22:00:30 Uhr:

Mich würde mal interessieren, wie man ohne Haftpflichtversicherung unterwegs sein kann, wenn man ein Kennzeichen hat.

Du steckst dein Kennzeichen ja nicht mit ins Kündigungsschreiben der Versicherung, oder? ;)

Wenn man seine versicherung gekündigt hat, sollte man aber i. A. bescheid wissen, dass man ohne versicherung unterwegs ist.

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 17. Mai 2019 um 22:05:57 Uhr:

Wenn man seine versicherung gekündigt hat, sollte man aber i. A. bescheid wissen, dass man ohne versicherung unterwegs ist.

Wo hast Du gelesen, dass die TE die VS gekündigt hat?

Das war auf den vorhergehenden beitrag bezogen, was eigentlich offensichtlich sein müsste.

 

Wie auch immer, sollte man als halter und VN dennoch zu jeder zeit wissen, ob das fahrzeug versichert ist oder nicht. Wie man das nicht wissen kann, ist mir schleierhaft.

Themenstarteram 17. Mai 2019 um 20:14

Ich habe die Versicherung nicht gekündigt. Es läuft ja jetzt alles normal weiter bei der selben Versicherung. Ich war eben in Zahlungsverzug.

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 17. Mai 2019 um 22:05:57 Uhr:

Wenn man seine versicherung gekündigt hat, sollte man aber i. A. bescheid wissen, dass man ohne versicherung unterwegs ist.

@schmatzi18

Und du glaubst, dass TS seine Vers. gekündigt hat?

Entweder er hat seine Post wochenlang nicht gelesen oder erhat die Schreiben, dass sein KFZ wegen fehlendem Versicherungsschutz zwangsabgemeldet ist einfach ignoriert.

Wenn eine Vers. den Versicherungsschutz entzogen hat, dann gibt es auch keine eingetragenen Fahrer.

Sehr dubios.

Er müsste auch von der örtlichen Polizei einen Besuch erhalten haben, oder wenn er nicht zu Hause war eine entsprechende Nachricht der Polizei im Briefkasten vorgefunden haben.

Alles ignorieren kommt auch auf Nichtwissen herraus, insofern stimmt es, dass Er nichts wusste.

Themenstarteram 17. Mai 2019 um 20:15

Mir war eben nicht bewusst dass wenn man in Zahlungsveezug ist , man dann auch direkt nicht versichert ist.

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 17. Mai 2019 um 22:05:57 Uhr:

Wenn man seine versicherung gekündigt hat, sollte man aber i. A. bescheid wissen, dass man ohne versicherung unterwegs ist.

Auch das weiß man als VN!

Aussagen, bei der Wahrheit bleiben und in Zukunft sein Leben hoffentlich besser organisieren. Mehr bleibt jetzt nicht zu tun...

Zitat:

@sstysvja schrieb am 17. Mai 2019 um 22:15:58 Uhr:

Mir war eben nicht bewusst dass wenn man in Zahlungsveezug ist , man dann auch direkt nicht versichert ist.

Zitat:

@sstysvja schrieb am 17. Mai 2019 um 22:15:58 Uhr:

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 17. Mai 2019 um 22:05:57 Uhr:

Wenn man seine versicherung gekündigt hat, sollte man aber i. A. bescheid wissen, dass man ohne versicherung unterwegs ist.

so etwas geht aus dem Schriftverkehr eigentlich ganz klar hervor....

Themenstarteram 17. Mai 2019 um 20:23

Zitat:

@NDLimit schrieb am 17. Mai 2019 um 22:19:38 Uhr:

Zitat:

@sstysvja schrieb am 17. Mai 2019 um 22:15:58 Uhr:

Mir war eben nicht bewusst dass wenn man in Zahlungsveezug ist , man dann auch direkt nicht versichert ist.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 17. Mai 2019 um 22:19:38 Uhr:

Zitat:

@sstysvja schrieb am 17. Mai 2019 um 22:15:58 Uhr:

 

so etwas geht aus dem Schriftverkehr eigentlich ganz klar hervor....

Steht auf keinem meiner schreiben.

Wenn man hier unterwegs ist, um blöd rum zu kommentieren, kann man es auch gerne lassen, denn das hilft mir wenig weiter.

Schönen Abend noch.

Was genau sollen wir dir denn raten? In zukunft deine rechnungen zu bezahlen und dir verträge durchzulesen die man abschließt? Oder dass du offensichtlich mist gebaut hast und nur darauf hoffen kannst, dass hier ein staatsanwalt oder richter gnädig ist? Mehr fällt mir jetzt echt nicht ein was wir dir raten könnten

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