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Geblitzt

Themenstarteram 7. August 2003 um 14:55

Hallo

Heute hat es mich böse erwischt, bin nach Berlin gefahren und hab ne Autobahnausfahrt verpasst.

Dann auf ne Landstraße erst mal orientiern....bin so mit 90KMH duch ne 100er Zone gefahren weil ich nicht wusste wo es lang geht.

Auf einmal steht ein Schild 60, hab ich gar nicht so mit bekommen und schon macht es klack.....der scheiß getarnte Blitzer standt vielleicht 20m hinter dem Schild.

 

So nun zu meiner Frage,

Da der Wagen nicht auf mich zugelassen ist bekomme ich das Blitzerschreiben ja nicht sondern meine Eltern. Ist es mit absprachte meiner Eltern möglich das sie die Punkte bekommen und nicht ich??? Oder möchten die nen Nachweiß wenn man behauptet jemand anderes ist gefahren??

Es handelt sich um 32KMH zu schnell.....minus Tachoabweichung und Toleranz bleiben da etwa 26KMH, macht also 50€ Bußgeld und 3 Punkte.

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15 Antworten

Hi

Zunächst bekommt der Halter, also im dem Falle dein Vater/Mutter eh erst einen Anhörungsbogen. Dort muss der Halter dann dazu Stellung nehmen, und kann wenn ein anderer gefahren ist diesen als "Täter" angeben.

Oder aber er gibt an das er gefahren sei, und damit sollte die Sache dann erledigt sein. Das ganze geht dann seinen Gang, und er bekommt dann irgendwann den Bußgeldbescheid, und die Mitteilung das er nun 3 Punkte in Flensburg hat.

Also es ist möglich. Fraglich nur ob deine Eltern das mitmachen.:D

Gruß Hoffi

Themenstarteram 7. August 2003 um 15:50

Jap machen sie.... :-) danke für die Antwort

am 7. August 2003 um 16:03

Gelingt in der Großstadt i.A. sehr gut. Aber in kleinen Dörfern kommt der Brief meist direkt zum Fahrer. Die jeweilige Polizeistelle leitet das weiter und es ist schlecht wenn die Leute sich kennen.

Probezeit? Das ist das einzige was gefährlich werden kann.

Ansonsten sind 20M unzulässig. Den Abstand hätte man dokumentieren und den Bescheid dann anfechten können.

am 7. August 2003 um 18:07

Zitat:

Original geschrieben von P-Petes

Ansonsten sind 20M unzulässig. Den Abstand hätte man dokumentieren und den Bescheid dann anfechten können.

wollte ich auch grad sagen nachdem ich den ersten post gelesen habe. der blitzer darf nur in einem abstand von min. 100m zun einem geschwindigkeitbegrenzungsschild(?) stehen. falls dein vater eine rechtschutzversicherung hat, lass es seinen anwalt machen. der wird das dann, wenn er gut ist, den gerichtstermin 2 mal verschieben. nach 6 monaten ist das verfahren dann eingestellt. keine punkte, kein bußgeld. klappt immer da die richter gegen diesen trick der anwälte machtlos sind. ;) muss dann aber natürlich einen grund haben wie die 20m. sonst funktioniert es nicht.

am 7. August 2003 um 18:12

Laut Blitzfoto kann man Standort bestimmen.

Jetzt noch Standort des Schildes bestimmen und den Zwischenraum zwischen Schild und Blitzer dokumentieren.

am 8. August 2003 um 17:55

mOIn

Mich haben die im Vectra geblitzt. Jetzt schreiben die aber es sei ein Daimler gewesen. Kann ich dagegen an gehen lohnt sich das ??Oder kann ich damit genug Zeit rausholen ???

am 8. August 2003 um 18:56

Kannst auf der Stellungnahme angeben, nie mit einem Daimler gefahren zu sein usw. Lohnt sich aber nur während Probezeit.

Zitat:

Original geschrieben von .golfschrauber.

der blitzer darf nur in einem abstand von min. 100m zun einem geschwindigkeitbegrenzungsschild(?) stehen.

sinds nicht 150 meter...?

forder einfach mal das protokoll an...

mfg Tim

am 8. August 2003 um 20:05

nein, 100m. deshalb dürfen die hier bei mir in der gegend in einigen 30er zonen nicht blitzen weil zu viele schilder stehen :D

am 9. August 2003 um 6:18

Ach die müssen von jedem Schild 100m entfernt ein ????

Zitat:

Mich haben die im Vectra geblitzt. Jetzt schreiben die aber es sei ein Daimler gewesen. Kann ich dagegen an gehen lohnt sich das ?

Formfehler. Wenn du ne Rechtsschutz hast, geh zu einem Anwalt, wenn du einen kennst, frag den. Mit Glück ist das Ding nichtig. Probieren würde ich es auf jeden fall, über Form- und Fristfehler freut sich jeder ;-)

Gruss, GaryK

am 9. August 2003 um 9:44

Zitat:

Original geschrieben von Fischony

Ach die müssen von jedem Schild 100m entfernt ein ????

ja aber nicht von irgendeinem schild sondern von 30,50,70,100 etc schildern.

bei pistolen ist wieder anders, sie dürfen sich zwar 100m von so einem schild entfernt hinstellen, aber nicht richtung schild zielen.

Vorsicht!

 

Moin Leute, habe mich gerade durch die Threads gekämpft und nun diesen gefunden! Möchte auch meinen Senf dazu abgeben!

1. Wer ist gefahren...

Hast Du schon ein Blitz-Foto geschickt bekommen?

Wie gut ist der Fahrer (also Du zu erkennen?)

Wenn Dein Vater angibt, er sei gefahren und Du aber klar zu erkennen bist, dann könnte das Riskant werden! Die haben zugriff auf Personaldaten, die können Sich sogar ein Ausweisfoto von Dir besorgen.

2. Abstand

Seid Ihr Euch mit den 100 m echt sicher?! Schaut mal hier:

http://www.radarfalle.de/recht/richtlinien/niedersachsen.php

In Niedersachsen sind es mindestens 150m und in Bayern sogar 200 m!

Verbessert mich bitte wenn ich mich irre!

3. Folgendes Problem könnte sich ergeben.

Dein Vater gibt an, er sei gefahren, und außerdem sei die Messung zu dicht hinter dem Schild gewesen...

Nun stell Dir vor, die prüfen das genau und stellen fest, dass Du und nicht Dein Vater gefahren ist... Dann kriegen die Dich u.U. bzw. Deinen Vater dran wegen vorsätzlicher Falschaussage dran... :(

Und dann hast Du echt schlechte Karten...

Ist nur mal so n Gedanke... Also Obacht.

Bist Du denn noch in der Probezeit? Oder ist Dein Flensburger-Konto schon voll? ;)

Tschö Vectra B ernd

am 13. August 2003 um 13:33

Zitat:

Entfernung zur Geschw.-Beschränkung grundsätzlich min. 200 m

http://www.radarfalle.de/recht/richtlinien/nrw.php

ups.... :D

muaha, dann werde ich bei der nächsten gelegenheit die rennleitung hier in NRW darüber informieren und von ihren plätzen verscheuchen :D:D:D ist schon heftig wo die sich hier überall hinstellen....

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