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Geblitzt

VW
Themenstarteram 2. Juni 2020 um 13:50

Hallo guten Tag

Und zwar will ich was wissen

Meine probezeit würde schon verlängert auf 4 Jahre

Und heute würde ich in der 30er zone geblitzt mit 41km/h

Aber 3km/h Abzug sind es 8km/h zu schnell und wollte wissen was auf mich zukommen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@sobik schrieb am 2. Juni 2020 um 21:44:31 Uhr:

Wenn du noch mal geblitzt wirst, bekommst du eine Empfehlung freiwillig MPU zu machen und, wenn du danach noch mal geblitzt wirst, ist dein Lappen weg.

Quark

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30€

Themenstarteram 2. Juni 2020 um 16:30

Zitat:

@sobik schrieb am 2. Juni 2020 um 16:44:06 Uhr:

30€

Wird nichts mehr passieren wegen probezeit weil es würde ja schon verlängert

Verwarngeld max. 50,- €, sonst nichts.

Gruß Uwe

Zitat:

@daham1 schrieb am 2. Juni 2020 um 18:30:36 Uhr:

Zitat:

@sobik schrieb am 2. Juni 2020 um 16:44:06 Uhr:

30€

Wird nichts mehr passieren wegen probezeit weil es würde ja schon verlängert

Wenn du noch mal geblitzt wirst, bekommst du eine Empfehlung freiwillig MPU zu machen und, wenn du danach noch mal geblitzt wirst, ist dein Lappen weg.

Themenstarteram 2. Juni 2020 um 19:45

Okay Dankeschön also nur 30 Euro Strafe fertig

Zitat:

@sobik schrieb am 2. Juni 2020 um 21:44:31 Uhr:

Wenn du noch mal geblitzt wirst, bekommst du eine Empfehlung freiwillig MPU zu machen und, wenn du danach noch mal geblitzt wirst, ist dein Lappen weg.

Quark

Zitat:

@daham1 schrieb am 2. Juni 2020 um 15:50:35 Uhr:

Hallo guten Tag

Und zwar will ich was wissen

Meine probezeit würde schon verlängert auf 4 Jahre

Und heute würde ich in der 30er zone geblitzt mit 41km/h

Aber 3km/h Abzug sind es 8km/h zu schnell und wollte wissen was auf mich zukommen wird.

Mit freundlichen Grüßen

 

Hallo. Grüß Dich. Das OWiG gilt schon seit November 2007 nicht mehr. Ich hätte einige Vorlagen mit denen Du wahrscheinlich gute Chancen bei einem Widerspruch hättest. Bei Interesse einfach eine PN an mich ;)

Warum wurde die Probezeit auf 4 Jahre verlängert?

In der Regel sieht es so aus:

Bei einem Verstoß der Kategorie A oder zwei Verstößen der Kategorie B kann die Probezeit verlängert werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) setzt in diesen Fällen in der Regel die zuständige Fahrerlaubnisbehörde davon in Kenntnis. Es kommt zu einer Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 5. Juni 2020 um 16:21:23 Uhr:

Warum wurde die Probezeit auf 4 Jahre verlängert?

Ist doch völlig egal, da gibt's keine Punkte und damit ein Verwarngeld von 30/50,-€ je nachdem wie viel.

Also ist da gar nix angezeigt.

Wegen sowas Widerspruch einlegen mit irgendwelchen mysteriösen erfolgverstprechenden Widerspruchsvorlagen (da würde ich gerne mal eine sehen) ist Quatsch.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 5. Juni 2020 um 16:33:39 Uhr:

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 5. Juni 2020 um 16:21:23 Uhr:

Warum wurde die Probezeit auf 4 Jahre verlängert?

Ist doch völlig egal, da gibt's keine Punkte und damit ein Verwarngeld von 30/50,-€ je nachdem wie viel.

Also ist da gar nix angezeigt.

Wegen sowas Widerspruch einlegen mit irgendwelchen mysteriösen erfolgverstprechenden Widerspruchsvorlagen (da würde ich gerne mal eine sehen) ist Quatsch.

Gruß Metalhead

 

Wenn Du meinst das ist quatsch schick mir Deine E-Mail und ich schick es Dir. Bei nächsten mal probierst Du es einfach aus.

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