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Geblitzt was passiert??

VW Vento 1H
Themenstarteram 17. August 2005 um 10:36

Moin habe heute nen brief bekommen wurde in einer 70iger Zone mit 120 geblitzt

was passiert???

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27 Antworten
am 17. August 2005 um 10:37

Aua!

Probezeit?

Themenstarteram 17. August 2005 um 10:38

Ne keine Probezeit mehr

am 17. August 2005 um 10:40

ich würd mal sagen:

125 Euro

3 Punkte

1 Monat ;)

am 17. August 2005 um 10:41

Zitat:

Original geschrieben von Damin

Ne keine Probezeit mehr

Glück gehabt! Nur sechs Wochen Dunkelhaft bei Wasser und Brot...

Ciao!

wenns außerhalb war sogar nur 100€ soweit ich weiß..

am 17. August 2005 um 10:47

sag ich ja:

100 Euro Strafe + Gebühren

*edit*

ich denke mal so .... innerorts 120 zu fahren (auch wenns eine 70er ist) wird er wohl doch nichts sein. und wenn doch: dann gebe ich dazu lieber keinen Kommentar ab ;)

am 17. August 2005 um 10:47

Genau 3 Punkte und 1 Monat. Ich meine auch 125 Euronen...

und 1 monat kein führerschein!!!

4 Punkte

1 Monat Fahrverbot

Strafe mindestens 125€

Also hab im Katalog nachgeschaut, 125€ ist innerhalb.

ausserhalb sinds 100€ es sei denn es waren 51km/h zu schnell, dann werdens 4 punkte, 150€ und ich nehme an 3 monate.

am 17. August 2005 um 10:55

51 werden eher nicht "berechnet" man hat ja noch ein paar km/h Toleranz. Also gehe ich mal von 100+Gebühren und 1 Monat Fahrverbot aus

achja innerhalb wärens auch 4 punkte. aber innerhalb wars ja wohl net..

am 17. August 2005 um 11:44

Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit mit Fahrzeugart PKW, Krad, KFZ bis 3,5t um 50 km/h ausserhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:

Bußgeld: 100,00 Euro

Gebühren und Auslagen: ca. 25,60 Euro

Punkte: 3 Punkte

Fahrverbot: 1 Monat

bei km/h mehr:

+ 1 Punkt

+ 50 Euro Bußgeld

zusätzlich.

Meine Meinung: Noch zu wenig. Aber vielleicht hilft ja der eine Monat zu Fuss gehen.

Ansonsten....bisschen mehr mal auf das Ding gucken, welches die Geschwindigkeit anzeigt.

Sollten aber bereits Eintragungen im Verkehrszentralregister vorliegen, erhöht sich der Regelsatz des Bussgeldes, und gleichzeitig kann auch dann das Fahrverbot ausgeweitet werden.

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