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Geblitzt worden, Adressänderung und Kennzeichenwechsel
Moinsen,
ich weiss nicht so recht ob das, das richtige Forum für solche Fragen ist aber ich stell die Frage mal.
Ich wurde vor einigen Wochen ausserorts geblitzt und ich hab bis heute nur diesen Anhörungsbogen erhalten aber nicht den eigentlichen „Strafzettel“.
Jetzt kommt meine skurrile Situation:
Ich war zu dem Zeitpunkt beim Straßenverkehrsamt noch bei einer alten Adresse gemeldet.
Ich wohne schon seit Juni nicht mehr da( ich habs bis dato voll verpennt mich umzumelden da)
Der Postbote wusste jedoch das ich bei der alten Wohnung (ist ne WG gewesen) gelebt habe und hat deshalb den Brief, obwohl mein Name da nicht mehr steht, eingeworfen.
Auf dem Anhörungsbogen sind Kontaktdaten der zuständigen Sachbearbeiterin gedruckt. Am Telefon geht da niemand dran. Ich hab ihr deshalb vor einigen Tagen eine E- Mail geschrieben mit meiner neuen Anschrift.
Bisher aber keine Reaktion, kein Rückruf, keine E-Mails und keine Briefe.
Jetzt mach ich mir ein wenig Sorgen, weil ich nicht weiß an welche Adresse der Brief kommt. Vielleicht gabs ja schon einen Brief und der Postbote war vielleicht nicht da, sondern eine Vertretung und deshalb geht der Brief zurück ( kein Name am Briefkasten).
Das Auto womit ich geblitzt wurde ist seit mehreren Wochen abgemeldet und ich hab ein neues Kennzeichen ( gleicher Zulassungsbezirk).
Ich hab echt wenig Bock irgendwelche Strafgebühren zu bezahlen, weil ich das Geld angeblich nicht rechtzeitig bezahlt hätte. Ich würds ja direkt bezahlen aber die Sachbearbeiterin reagiert einfach nicht und deswegen mehr zu bezahlen ist totaler Schwachsinn.
Meint ihr es geht im Zweifel durch wenn ich eine E-Mail als Beweismittel vorlegen kann ? Also, so das ich die Gebühren nicht zahlen muss ?( Die eigentliche Strafe zahle ich natürlich)
Soll ich weiter probieren, da jemanden an die Leitung zu kriegen ? Was würdet ihr machen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 19. September 2019 um 07:15:56 Uhr:
Du könntest durchaus noch eine Strafe kassieren, weil du dich nicht -unverzüglich- umgemeldet hast. Soll heissen, so schnell wie möglich. Innerhalb der ersten vier Wochen passiert meist nichts, danach wirds eng. Bis zu 50€ können aufgerufen werden.
Du könntest hier auch noch einen Nachsendeauftrag bei der Post beantragen. Gilt meist für ein halbes Jahr und kost nix.
stimmt und gleichzeitig lässt man millionen ohne jegliche ausweise hier rumlaufen!!
peso
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20 Antworten
Du könntest durchaus noch eine Strafe kassieren, weil du dich nicht -unverzüglich- umgemeldet hast. Soll heissen, so schnell wie möglich. Innerhalb der ersten vier Wochen passiert meist nichts, danach wirds eng. Bis zu 50€ können aufgerufen werden.
Du könntest hier auch noch einen Nachsendeauftrag bei der Post beantragen. Gilt meist für ein halbes Jahr und kost nix.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 19. September 2019 um 07:15:56 Uhr:
(....)
Du könntest hier auch noch einen Nachsendeauftrag bei der Post beantragen. Gilt meist für ein halbes Jahr und kost nix.
...und beschert dir reichlich Post und Werberamschsendungen auf die man i.d.R. keinen Wert legt, google mal....
Hast du, TE, den Anhörungsbogen denn zurückgeschickt?
Da könnte man dann ja eine geänderte Anschrift drauf vermerken ...
Zusätzlich zum oben angesprochenen Ärger käme auch noch eine Strafe vom Einwohnermeldeamt, da Du deiner Meldepflicht nicht nachgekommen bist.
Kleiner Tipp zum telefonieren mit Ämtern: Es gibt immer die Möglichkeit, statt der Durchwahl die 0 zu wählen und sich über die Zentrale verbinden zu lassen.
Eine versendete Email taugt nichts als Beweis, da Du nicht nachweisen kannst, ob diese auch angekommen ist.
Zusätzlich gibt’s noch die Möglichkeit, einen Brief per Post (einfach mal googeln, das stammt noch aus der Zeit vor Email &Co.) zu verschicken, den man allerdings vorher schreiben und ausdrucken muss.
mit Blick auf den Bußgeldbescheid kann es durchaus Vorteile haben, wenn er Dich nicht erreicht. Nur eine formale Zustellung macht ihn gültig und vollstreckbar.
Super Tipp!
Ich nehme an, genau darauf hat der TE gehofft, auch wenn er sich sehr große Mühe gegeben hat, es entsprechend anders zu formulieren.
Ich frage mich nur, auf welche Adresse er das neue Fahrzeug angemeldet hat, wo er doch schon seit Juni nicht mehr unter der alten Adresse logiert.
Die Tatsache, dass der Postbote ein amtliches Schreiben einwirft, obwohl der Name des Empfängers nicht auf dem Briefkasten steht, halte ich für genau so unwahrscheinlich, wie die Tatsache, dass auf eine Email an das Amt niemand reagiert.
@TE: Vielleicht schaffst Du es, dich mit der Nummer erfolgreich zu drücken und die berühmten 3 Monate auszusitzen, vielleicht allerdings auch nicht.
Viel Erfolg!!
Zitat:
@w114 schrieb am 19. September 2019 um 09:32:14 Uhr:
...und beschert dir reichlich Post und Werberamschsendungen auf die man i.d.R. keinen Wert legt, google mal....
Kann ich nicht bestätigen. Ich habe schon zweimal wegen Umzuges einen Nachsendeauftrag gestellt. Die Werbung ist aber deswegen nicht mehr geworden.
Zitat:
@AndyB71 schrieb am 19. September 2019 um 13:55:49 Uhr:
...
Ich frage mich nur, auf welche Adresse er das neue Fahrzeug angemeldet hat, wo er doch schon seit Juni nicht mehr unter der alten Adresse logiert.
...
Das wäre tatsächlich interessant, in der Gesamtschau der Dinge.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 19. September 2019 um 07:15:56 Uhr:
Du könntest durchaus noch eine Strafe kassieren, weil du dich nicht -unverzüglich- umgemeldet hast. Soll heissen, so schnell wie möglich. Innerhalb der ersten vier Wochen passiert meist nichts, danach wirds eng. Bis zu 50€ können aufgerufen werden.
Hänge an die 50 eine Null dran. Die Strafe für nicht rechtzeitiges Ummelden kann bis 500Euro betragen. Du solltest also mit deiner Ummeldung dem Amt zuvorkommen. Sonst war das Bußgeld als Temposünder im Zweifelsfall nur eine harmlose Petitesse im Vergleich zum Zorn der Meldebehörde.
Ich weiß von Darmstadt, dass solche Horror-Bußgelder durchaus verhängen werden. Die sind sehr intensiv dahinter her, dass sich die Studenten ordnungsgemäß ummelden.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 19. September 2019 um 07:15:56 Uhr:
Du könntest durchaus noch eine Strafe kassieren, weil du dich nicht -unverzüglich- umgemeldet hast. Soll heissen, so schnell wie möglich. Innerhalb der ersten vier Wochen passiert meist nichts, danach wirds eng. Bis zu 50€ können aufgerufen werden.
Du könntest hier auch noch einen Nachsendeauftrag bei der Post beantragen. Gilt meist für ein halbes Jahr und kost nix.
stimmt und gleichzeitig lässt man millionen ohne jegliche ausweise hier rumlaufen!!
peso
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 19. September 2019 um 16:13:14 Uhr:
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 19. September 2019 um 07:15:56 Uhr:
Du könntest durchaus noch eine Strafe kassieren, weil du dich nicht -unverzüglich- umgemeldet hast. Soll heissen, so schnell wie möglich. Innerhalb der ersten vier Wochen passiert meist nichts, danach wirds eng. Bis zu 50€ können aufgerufen werden.
Hänge an die 50 eine Null dran. Die Strafe für nicht rechtzeitiges Ummelden kann bis 500Euro betragen. Du solltest also mit deiner Ummeldung dem Amt zuvorkommen. Sonst war das Bußgeld als Temposünder im Zweifelsfall nur eine harmlose Petitesse im Vergleich zum Zorn der Meldebehörde.
Ich weiß von Darmstadt, dass solche Horror-Bußgelder durchaus verhängen werden. Die sind sehr intensiv dahinter her, dass sich die Studenten ordnungsgemäß ummelden.
Also ich habe vor paar Jahren, als ich vergaß die Halteranschrift vom Auto zu ändern, ein 15€ Knöllchen bekommen.
Zitat:
@HD-Moos schrieb am 20. September 2019 um 01:46:08 Uhr:
Also ich habe vor paar Jahren, als ich vergaß die Halteranschrift vom Auto zu ändern, ein 15€ Knöllchen bekommen.
Vergessen nur die Halteranschrift des Autos zu ändern, dürfte so günstig sein. Hat man vergessen sich generell beim Anwohnenmeldeamt umzumelden, dann kann das so teuer werden. Beispiel Darmstadt, Student ist noch bei den Eltern gemeldet, hat aber eine Wohnung in Darmstadt. Die Stadt bekommt das mit und verhängt dann ein Bußgeld.
Habe gerade oben gesehen, dass nur das Auto noch nicht umgemeldet war. Dann ist das keine große Sache.
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 19. September 2019 um 22:21:19 Uhr:
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 19. September 2019 um 07:15:56 Uhr:
Du könntest durchaus noch eine Strafe kassieren, weil du dich nicht -unverzüglich- umgemeldet hast. Soll heissen, so schnell wie möglich. Innerhalb der ersten vier Wochen passiert meist nichts, danach wirds eng. Bis zu 50€ können aufgerufen werden.
Du könntest hier auch noch einen Nachsendeauftrag bei der Post beantragen. Gilt meist für ein halbes Jahr und kost nix.
stimmt und gleichzeitig lässt man millionen ohne jegliche ausweise hier rumlaufen!!
peso
Wie viele sind es denn? 2 Mios? 3 Mios? 20 Mios?
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 19. September 2019 um 16:13:14 Uhr:
Hänge an die 50 eine Null dran. Die Strafe für nicht rechtzeitiges Ummelden kann bis 500Euro betragen. Du solltest also mit deiner Ummeldung dem Amt zuvorkommen.
Also ich weiss nur von bis zu 50€. 500€ als Bussgeld wäre wegen einer nicht erfolgten Ummeldung weit überzogen.
In manchen Städten liegt die Summe auch im Ermessen des Sachbearbeiters. Aber auch jene rufen meist nicht mehr als 20-30€ auf.