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  7. geblitzt worden ca. mit 80 in 50er zone , strafe???

geblitzt worden ca. mit 80 in 50er zone , strafe???

Themenstarteram 15. Februar 2007 um 6:13

Hallo,

bin gestern geblitzt worden schätze mit 70-80 km/h in ortseinfahrt (50er zone).

Das problem ist , mein auto ist auf meine schwester zugelassen,also steuerlich und sie ist umgezogen vor 4 monaten und haben noch nicht adressänderung gemacht.

wie geht das jetzt weiter und was darf ich an strafe rechnen?

mfg Daniel

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51 Antworten

http://www.bussgeldkataloge.de/ugeschwindigkeit.php

ab 21km/h gibts punkte.

Mach dir aber erst mal weniger sorgen, der Astratacho geht gut 5km/h vor. Dann kommen noch 3km/h Toleranz ab so dass du das auch schaffen könntest.

Wo hats dich denn erwischt?

Themenstarteram 15. Februar 2007 um 6:30

oh danke.

ja mich hats erwischt gestern abend bei regen vom feldberg runter richtung oberursel.

aber wohin wollen die den zettel schicken lol

am 15. Februar 2007 um 8:07

die schicken den zu deiner schwester, die muss auskunft geben wer das fahrzeug gefahren ist, wenn die adresse nichtmehr stimmt von deiner schwester, werden die die neue üners einwohnermeldeamt herausbekommen...

wenn 31kmh zu schnell warst ist der lappen n monat weg..

Wenn sie nicht umgemeldet ist, werden sie auch keine Adresse rausfinden übers EMA ;)

Bleiben 2 Möglichkeiten:

-die Ermittlungen werden eingestellt, weil keiner Bock hat da Zeit und Geld zu investieren

-über Nachbarn, Familienangehörige etc. wird der aktuelle Wohnsitz ermittelt und deine Sista kriegt noch ne OWi Anzeige da sie sich net umgemeldet hat, haben in Deutschland ja ne MeldePFLICHT.

Zitat:

Original geschrieben von role82

die muss auskunft geben wer das fahrzeug gefahren ist

FALSCH! Die Schwester darf die Auskunft bei Verwandten verweigern. Wenn der Zettel dann doch bei dir ankommt musst du halt blechen...

Ich würd das auch erstmal so machen, Schwester schreiben lassen, dass sie nicht gefahren ist und keine Angabe zum Fahrer macht! Sollen die suchen, wenn sie wollen...

denke er meint, das der wagen noch net umgemeldet ist, oder?!

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

Ich würd das auch erstmal so machen, Schwester schreiben lassen, dass sie nicht gefahren ist und keine Angabe zum Fahrer macht!

wenns nur verwarnungsgeld is lass sie es zahlen und gib ihr das geld... wenns um bußgeld geht kommt der zeugenahörungsbogen nicht an *hust*... wenn 2 wochen später der bußgeldbescheid kommt soll sie form und fristgerecht widerspruch einlegen... dann liegt die sache erstmal auf eis...

am 15. Februar 2007 um 10:57

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

FALSCH! Die Schwester darf die Auskunft bei Verwandten verweigern. Wenn der Zettel dann doch bei dir ankommt musst du halt blechen...

jopp, nur kann dann die pflicht zur führung eines fahrtenbuches angeordnet werden usw usw... ob man sich den stress antuen muss??

also ich hab schon von mehreren fällen gehört das beim ersten mal nichts passiert. da lassen sie es gut sein wenn die schwester sagt ich hab keine ahnung wer gefahren ist aber beim nächsten mal muss dann wohl mit ziemlicher sicherheit ein fahrtenbuch geführt werden. man sollte überlegen ob es wegen 50€ sinn macht die aussage zu verweigern oder wenn es mal den lappen kosten würde.

beim einwohnermeldeamt/bürgeramt kostet jeder monat nach dem umzug 10€ und man nimmt dann das datum auf dem mietvertrag.

Zitat:

Original geschrieben von Bimmelimm

... wenns um bußgeld geht kommt der zeugenahörungsbogen nicht an *hust*... wenn 2 wochen später der bußgeldbescheid kommt soll sie form und fristgerecht widerspruch einlegen... dann liegt die sache erstmal auf eis...

ob das so einfach ist?? kann ich mir nicht vorstellen. bei solchen sachen sind die eigentlich ganz schnell

 

Zitat:

Original geschrieben von role82

jopp, nur kann dann die pflicht zur führung eines fahrtenbuches angeordnet werden usw usw... ob man sich den stress antuen muss??

muss man das wirklich machen??

am 15. Februar 2007 um 12:08

Ja, muss man(n).

Zitat:

Original geschrieben von Hannibal_S

ob das so einfach ist?? kann ich mir nicht vorstellen. bei solchen sachen sind die eigentlich ganz schnell

naklar... die schwester muss sich ja erstmal umhören wer zu dem zeitpunkt ihr auto gefahren ist :rolleyes:

also "form und fristgerecht widerspruch einlegen um den fall zu prüfen"...

dann kann die bußgeld stelle esrtmal nicht weiter... die melden sich schon wieder wennse was wollen... derweile kannst du hoffen dass der fall zur karteileiche wird...

Zitat:

Original geschrieben von Bimmelimm

... derweile kannst du hoffen dass der fall zur karteileiche wird...

HOFFEN ;)

kann mir ehrlich nicht vorstellen das das so einfach ist. denn dann würd das ja jeder 2. machen und den guten brief findest du dann bei google als 1. eintrag bei der suche nach "geblitzt" ;) :D

am 15. Februar 2007 um 13:33

dann wird das verfahren gegen "unbekannt" fortgesetzzt und man muss als halter vor gericht aussagen, wer als fahrer zur zu dem zeitpunkt in frage kam.... alles unnötige kosten und aufwand den man sich sparen kann.....

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