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Gebrauchgtwagenkauf: EBV-Nr "einlösen"? Generell: Teilkasko oder Vollkasko?

Themenstarteram 5. Juni 2017 um 17:36

Hallo!

Ich hätte drei Fragen zum Versichern:

1) Gebrauchtwagenkauf/EBV-Wirrwarr: Ist das soweit richtig vom Ablauf her?

Ich kaufe bald einen Gebrauchtwagen. Das läuft dann ja so ab:

-EBV-Nr beim Versicherer beantragen (läuft über meinen Vater). Hierzu werden alle Daten des Wagens (Fahrgestellnr, Typ, PS,...) durchgegeben.

-damit treffen wir uns zur Unterzeichnung des Kaufvertrags. Ich kann dank EVB-Nr sofort mit Auto und mit "seinem" Nummernschild losfahren. Ich bin nun (sollte die EBV-Nr frisch sein) 3 Monate haftpflichtversichert, ohne dass ich in der Zeit zur Meldebehörde zum Ummelden müsste

-ich fahre zur Meldebehörde mit Führerschein, EVB-Nr, Fahrzeugschein und melde den Wagen um (bzw mein Vater macht das und meldet den Wagen für mich um)

-die "EBV-Versicherung" läuft nun so lange weiter, bis wir uns um einen "richtigen" Versicherungstarif bei unserer Versicherung gekümmert haben

 

2) Die EBV-Versicherung umfasst ja nur die Haftpflicht. Kann ich auch zusätzlich auf "unbestimmte Zeit" eine Teil- oder Vollkasko abschliessen (bis ich eben zum "richtigen" Versicherungstarif wechsle)?

 

3) Generelle Frage: Gebrauchtwagen, schon ein paar Kilometer auf dem Buckel, Preis ca. 6000 Euro: Soll ich Teil- oder Vollkasko nehmen? Falls Vollkasko: Ab welchem Betrag in Euro lässt man überhaupt reparieren und nimmt den Prämienanstieg in Kauf?

Vielen Dank und VG!

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19 Antworten

Kennst Du die Suchfunktion hier oben rechts auf der Seite? Da könntest Du Unmengen von Beiträgen in diesem Forum dazu finden.

"... Ich kann dank EVB-Nr sofort mit Auto und mit "seinem" Nummernschild losfahren. Ich bin nun (sollte die EBV-Nr frisch sein) 3 Monate haftpflichtversichert, ohne dass ich in der Zeit zur Meldebehörde zum Ummelden müsste ..."

Wer hat dir denn den Unsinn erzählt?

Solange du mit gültigen kz des Verkäufers fährst ist es seine Vs die für Schäden einstehen muss! Die Evb kommt erst zum tragen wenn du das Kfz auf dich anmeldest! P.s Meine Autos verkaufe ich abgemeldet und ohne Kennzeichen

Für die eVB brauchst Du keine Fahrzeugdaten.

 

Wenn Du mit seinen Kennzeichen fahren darfst/willst, brauchst Du dazu keine eVB.

 

Karre so schnell wie möglich mit eVB ummelden.

 

3 Monate wird Dich kein Versicherer fahren lassen. Schnellst möglich "richtigen" Versicherungs-Vertag abschließen.

Themenstarteram 5. Juni 2017 um 19:09

Wie müsste ich es denn handhaben, damit ich ca. 1-2 Wochen noch mit seinem Kennzeichen fahren darf, aber das Auto auf meine Versicherung läuft?

-EBV holen, Zusatzoption Teilkasko

-Wagenübergabe, meine Versichung gilt, sein Nummernschild ist dran

-Ummeldung und Nummernschildwechsel (oder auch nicht...kann ich einfach seines behalten und der Wagen läuft halt auf mich?) innerhalb von 2 Wochen. In diesen 2 Wochen "EVB-versichert" mit Teilkasko.

Geht das so?

Ansonsten wäre ich dankbar für einen typischen Ablauf, wie "man" ihn normalerweise mit EVB/altem Kennzeichen/Ummeldung innerhalb 2 Wochen macht!

Irgendeinen Sinn muss die EBV ja haben. Ich muss nicht mit neuem Kennzeichen anrücken, sobald ich das Auto übernehme, oder?

Bitte noch Tips bzgl der Teil/Vollkasko-Sache Punkte 2 und 3 :) Danke

Wenn du für die Ummeldung zwei Wochen benötigst, dann solltest du das mit dem Verkäufer klären.

Ich würde einen solchen Wunsch aber ablehnen.

Wenn ein ordnungsgemäßer Kaufvertrag abgeschlossen wird, z. B. nach ADAC-Muster, dann gehören dazu auch die von den Parteien unterschriebenen und versandten Mitteilungen an die Versicherung und die Zulassungsstelle.

PS: lass doch bitte deine Vorschläge oder Wünsche zum Ablauf

Themenstarteram 5. Juni 2017 um 19:46

Aber durch die EVB, die sofort nach Kauf gültig ist (oder wie wird diese EVB "aktiviert"?), greift seine Versicherung doch nach Kauf garnicht mehr sondern MEINE`(bzw die meines Vaters, der die EVB beantragt hat). Das ist doch der Sinn der EVB....

Eine eVB wird erst dann wirksam, wenn ein Fahrzeug, unter Vorlage einer eVB, zugelassen wird.

Man kann sich x-beliebig viele eVB besorgen, ohne dass daraus ein Vertragsverhältnis entstehen würde.

Erst mit der Zulassung wird die vorgelegte eVB wirksam.

Themenstarteram 5. Juni 2017 um 20:00

Und wie bekomme ich dann das Auto nach Kauf versichert zu meiner Zulassungsstelle? Wenn die EVB erst nach Zulassung gilt, müsste der ehemalige Halter ja zur Zulassungsstelle mitkommen und das Auto selbst fahren.

Du kannst dir ein Kurzzeitkennzeichen besorgen, entweder bei der für deinen Wohnsitz oder der für den Fahrzeugstandort zuständigen Zulassungsstelle, das fünf Tage gültig ist und nur für Probe- und Überführungsfahrten gilt.

Dafür benötigst du eine extra eVB.

Schau mal auf die Homepage der infrage kommenden Zulassungsstelle.

Lies mal wie das bei uns ist:

https://www.kreis-kleve.de/.../

Eine Doppelzulassung ist aber nicht zulässig.

Warum soll der Verkäufer mit dem Auto zu deiner Ummeldung fahren?

Das kannst Du auch selber machen, nur nicht nach 2 Wochen, sondern so schnell wie möglich.

Bekommst Du eher keinen Termin, oder hast vorher keine Zeit,

kauf das Auto erst, wenn Du zeitnah ummelden kannst.

2. eine Kaskoversicherung muss beim Antrag der EVB vereinbart werden.

Ob jetzt Teil- oder Vollkasko besser ist,

hängt von der Höhe des Beitrags und deinen finanziellen Möglichkeiten ab.

Der TE kann so lange mit der alten Zulassung fahren, wie es vertraglich vereinbart ist.

Theoretisch als ewig.

Da hast Du recht. Stichwort ist "vertraglich vereinbart"

Themenstarteram 5. Juni 2017 um 20:41

Ich darf ja scheinbar, trotz EVB, das Auto nur mit rotem Kennzeichen direkt nach Kauf selbst bewegen, damit ein Versicherungsschutz gilt. Richtig?

Ansonsten müsste ja der ehemalige Halter mit mir zur Zulassungsstelle fahren.

Im Zeitraum von Kauf bis Auftauchen an der Zulassungsstelle spielt die EVB also KEINE Rolle, richtig? Versicherungsschutz in diesem Zeitraum NUR durch rotes Kennzeichen.

Cokefreak: Danke für den Input. Du meinst, ich kann dann mit rotem Kennzeichen ODER mit EVB zur Zulassungsstelle fahren? Und wie ist "zeitnah" definiert? 1 Tag? So lange wie das rote Kennzeichen gilt? 2 Wochen? Das muss ja irgendwo festgehalten sein. Im Vertrag, den ehemaliger Halter und ich ausgefüllt haben?

Bitte schildert mir doch mal kurz den genauen Step-by-Step-Ablauf von Kauf über Zulassung bis Anmeldung des neuen Versicherungsschutzes.

Und was ist die "alte Zulassung"? Das alte Kennzeichen? Mit der "alten Zulassung" ist dann auch die Versicherung des ehemaligen Halters für einen Unfall in der Pflicht, bei dem ich gefahren bin?

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