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gebrauchten pickup mit lkw Zulassung kaufen

Themenstarteram 18. Januar 2013 um 11:08

Hallo, ich hoffe ich bin hier im richtigen Forenbereich...

Ich habe günstig einen l200 magnum angenoten bekommen..

Er war als lkw zugelassen.

Ist das jetzt mal einfach eben so gemacht beim amt und wieder als Lkw zugelassen?

Es ist ein Doppelkabiner!

Andonsten wären nämlich 900 euro steuern fällig..

Lieben gruß

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14 Antworten
am 18. Januar 2013 um 11:15

Zitat:

Original geschrieben von manta oder gt

Hallo, ich hoffe ich bin hier im richtigen Forenbereich...

Ich habe günstig einen l200 magnum angenoten bekommen..

Er war als lkw zugelassen.

Ist das jetzt mal einfach eben so gemacht beim amt und wieder als Lkw zugelassen?

Es ist ein Doppelkabiner!

Andonsten wären nämlich 900 euro steuern fällig..

Lieben gruß

das ist sicherlich in ordnung - denk nur dran wenn LKW Zulassung , dann kann es Probleme mit dem Sonn-und Feiertagsfahrverbot geben.

am 18. Januar 2013 um 11:17

denk an Sonnund Feiertagsfahrverbote !! Sonst ist das in Ordnung.

hallole zusammen

Das der als LKW Zugelassen war heist nicht das dies auch weiterhin so bleibt denn bei den Kingcup und Doppelkabinern ist es fast die Regel das diese Eintragung nicht erhalten bleibt sondern als PKW anzumelden ist. An sonsten ist nur der Singelcup also der Zweisitzer weil die nutzbare Ladefläche größer ist wie der nutzbare Innenraum /Fahrgastzelle...als LKW weiterhin zulassungsberechtigt.. weitere Ausnahmen sind wenn du einen Landwirtschaftlichen oder Gewerblichen Zweck nachweisen kannst die sich Steuerlich auswirken,.. da sind die Finanzämter etwas flexibler.. Ohne Begründung jedoch dürfte das schwer sein die LKW BESTEUERUNG beizubehalten den die Zulassung bleibt ja, nur die Steuer steigt was also zweimaligen Nachteil bedeutet. Du Unterliegst im Hängerbetrieb weiterhin dem Sonntagsfahrverbot und mußt trozden die höhere Steuer bezahlen und die versuichewrungen sind auch deutlich höher wegen der einstufungen im Paketdienstbereich.. Was auf Dich zutrifft ist mit Deinem Finanzamt zu klären wie die das sehen und welche Regelungen hier angewand werden.. denn das ist häuffig im Ermessenspielraum des Finanzamtes bzw des Mittarbeiters.. Jol.

Themenstarteram 18. Januar 2013 um 11:26

Also wenns dem landwirtschaftlichen nutzen dient bekommt man ne lkw Zulassung

Dann ist das ja kein problem :)))

Hi,

wahrscheinlich kein problem wenn du den Nutzen nachweisen kannst.

ABER das ganze gelabere hier bringt dir nix,am ende hat dein für dich zuständiges Finanzamt zu entscheiden.(von wegen Rechtssicherheit und so :rolleyes:)

Also wenn du 100% sicher gehen willst (oder wenigstens 98%) dann solltest du vorher auf deinem Finanzamt nachfragen.

Gruß tobias

Aaaaaaaaber dafür ist die Versicherung 14 mal teurer als LKW,vorher lieber erkundigen,sonst kommt das böse erwachen.

Ich sollte für meinen Chevy damals 2400 Euronen blechen pro Jahr.:D:D

Um eine Vollkostenkalkulation wird der TE hier nicht herumkommen.

Zitat:

Original geschrieben von manta oder gt

Also wenns dem landwirtschaftlichen nutzen dient bekommt man ne lkw Zulassung

Dann ist das ja kein problem :)))

Eine Nutzung zu landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken wird im Kraftfahrzeugsteuergesetz mit keiner Silbe erwähnt. Einzig massgeblich ist Zahl der Sitzplätze, nicht mehr wie 4, und die Ladefläche muss grösser als die Fläche zur Personenbeförderung sein.

Zitat:

Original geschrieben von buckdanny99

Zitat:

Original geschrieben von manta oder gt

Also wenns dem landwirtschaftlichen nutzen dient bekommt man ne lkw Zulassung

Dann ist das ja kein problem :)))

Eine Nutzung zu landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken wird im Kraftfahrzeugsteuergesetz mit keiner Silbe erwähnt. Einzig massgeblich ist Zahl der Sitzplätze, nicht mehr wie 4, und die Ladefläche muss grösser als die Fläche zur Personenbeförderung sein.

Es gibt auch den Begriff der Landwirtschaftlichen Zugmaschine die als reines Zugfahrzeug keine begrenzung der Sitzplätze hat, vom Prinziep her hast Du recht aber es gibt eben auch diese Sonderfälle.. und ...

Weil das im Ermessensspielraum des Finanzamtes bzw des zuständigen Sachbearbeiters liegt .. etwas Entscheidungsafreiraum haben die schon.. ich habe vor drei jahren einen SUV einen Lada niva als LKW umgebaut und das wurde nach einer von mir empfohlenen Probefahrt mit dem Sachbearbeiter ( und überhöhtemn reifendruck grinns ) wegen des Fahrverhaltens ( freiwillig fährt keiner eine solche krücke ) als LKW akzeptiert. Jol.

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

.. ich habe vor drei jahren einen SUV einen Lada niva als LKW umgebaut und das wurde nach einer von mir empfohlenen Probefahrt mit dem Sachbearbeiter ( und überhöhtemn reifendruck grinns ) wegen des Fahrverhaltens ( freiwillig fährt keiner eine solche krücke ) als LKW akzeptiert. Jol.

Haste Glück gehabt das de an so ein Weichei geraten bist, das sind aber Einzelfälle und nicht Bundesweit übertragbar.

Ich hatte vor ein paar Jahren einen Ford Ranger XLT 1,5 Cab.

Beim Kauf war er als LKW zugelassen, als ich den Wagen bei uns anmelden wollte, wurde der PU vom Finanzamt als PKW eingestuft, da 5 Sitzplätze eingetragen waren:mad:

Durch Bilder konnte ich dem Finanzamt vorweisen, das die hinteren beiden Klappsitze nur Notsitze waren und somit bekam ich auch in meinem Landkreis die LKW Zulassung:D

112.-Steuer und 600.-Euro Teilkasko im Jahr.

Lkw3-036
K-lkw3-146
K-lkw3-150

Zitat:

Original geschrieben von buckdanny99

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

.. ich habe vor drei jahren einen SUV einen Lada niva als LKW umgebaut und das wurde nach einer von mir empfohlenen Probefahrt mit dem Sachbearbeiter ( und überhöhtemn reifendruck grinns ) wegen des Fahrverhaltens ( freiwillig fährt keiner eine solche krücke ) als LKW akzeptiert. Jol.

Haste Glück gehabt das de an so ein Weichei geraten bist, das sind aber Einzelfälle und nicht Bundesweit übertragbar.

Wir haben ein schraubbares Trenngitter an den Sicherheitsgurtaufnahmen eingebaut die Seitenscheiben geschlossen mit Blech, in Wagenfarbe lackiert und entsprechende berufsbedingte Einbauten für Werkzeugbefestigungen Motorsägen Spritkanister usw eingebaut.. Die nutzbare Ladefläche war entsprechend der gesetzlichen Vorgaben größer das der nutzbare Fahrgastraum und natürlich ein Zweisitzer, man kann durch eine Trenneinrichtung ( Gitter ) auch die Fahrgastzelle eines Doppelkabiners in einen Werkzeugschrank umbauen, also so verändern sodas diese Flächen auch zum Laderaum dazugezählt / anerkannt werden. Es müßen aber feste Einbauten sein.. ( die man am Stück für Reparaturen eventuell rausnehmen kann ) sowas wie ein Koffer im Fahrzeug der entsprechend der Ladungssicherungspflichten natürlich aufprallsicher Verschraubt sein muß ....das ist laut Prüfstelle durchaus legitim und zulässig.. Jol.

Zitat:

Original geschrieben von AtzeC280

112.-Steuer und 600.-Euro Teilkasko im Jahr.

Und wieviel hast du für die Haftpflicht bezahlt?

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Zitat:

Original geschrieben von buckdanny99

 

 

Haste Glück gehabt das de an so ein Weichei geraten bist, das sind aber Einzelfälle und nicht Bundesweit übertragbar.

Wir haben ein schraubbares Trenngitter an den Sicherheitsgurtaufnahmen eingebaut die Seitenscheiben geschlossen mit Blech, in Wagenfarbe lackiert und entsprechende berufsbedingte Einbauten für Werkzeugbefestigungen Motorsägen Spritkanister usw eingebaut.. Die nutzbare Ladefläche war entsprechend der gesetzlichen Vorgaben größer das der nutzbare Fahrgastraum und natürlich ein Zweisitzer, man kann durch eine Trenneinrichtung ( Gitter ) auch die Fahrgastzelle eines Doppelkabiners in einen Werkzeugschrank umbauen, also so verändern sodas diese Flächen auch zum Laderaum dazugezählt / anerkannt werden. Es müßen aber feste Einbauten sein.. ( die man am Stück für Reparaturen eventuell rausnehmen kann ) sowas wie ein Koffer im Fahrzeug der entsprechend der Ladungssicherungspflichten natürlich aufprallsicher Verschraubt sein muß ....das ist laut Prüfstelle durchaus legitim und zulässig.. Jol.

Also hat der Niva die Vorrausetzungen des Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllt, und die Lkw Besteuerung hat nix mit Landwirtschaft zu tun!

Der TE wird ja wohl nicht ne Doka kaufen wenn Er nur zwei Sitzplätze benötigt?

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