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gebrauchtes Auto vom Händler gekauft MÄNGEL- katastrophe - HILFE

Themenstarteram 26. September 2019 um 11:29

Hallo,

ich habe ein gebrauchtes auto vom Händler gekauft (Mit einem Jahr Garantie).

gleich nach ca einem Monat ging die motorleuchte an.

Laut Fehler-Auslesung war es der Luftmassenmesser, wurde vom Händler kostenfrei ausgewechselt.

1 Monat später leuchtet es wieder auf - ich wieder zum Händler, diesmal waren es seiner Meinung nach wohl die Kerzen, ebenfalls ausgewechselt.

1 Monat später hat es WIEDER geleuchtet, diesmal hat er diese "Leiste" wo die Kerzen drin sind ausgewechselt - sorry ich weiß nicht wie das genau heißt..

jedefalls.. ich hatte wieder ein paar Wochen ruhe und heute leuchtet mir die Motorleuchte wieder auf.

Ich habe dem Händler eine Nachricht geschrieben, er hat mir wörtlich geantwortet "Du weißt was wir alles ausgewechselt haben bisher, geh zum Opel Autohaus lass dir sagen was mit dem Auto nicht stimmt und komm dann damit zu mir"

JETZT MEINE FRAGE: Ich habe ehrlich gesagt keine Freude und keine Lust mehr auf das auto, keine Zeit und keine Nerven.. wir sind beide voll berufstätig, haben 2 Kinder und können nicht alle 3 Tage zu ihm damit er irgendwas "probiert".

Abgesehen davon ist es doch nicht mein Problem, und ich bin doch nicht verpflichtet zu Opel zu gehen und auf meine kosten irgend eine Diagnose zu machen, zu warten bis er sich was überlegt und in der Zwischenzeit ein Auto mit "Schluckauf" zu fahren oder?

 

Darf ich verlangen und darauf bestehen dass er das auto zurücknimmt und ich mein Geld wieder bekomme? Das ganze Geld oder soll ich die Benutzung von diesen 5 Monaten abrechnen??

Dankeschön :(

Beste Antwort im Thema

Moin,

Nein, darfst du nicht. Grund: so wie es erscheint, handelte es sich jeweils um einen anderen Fehler, da er ja nach ersetzen der jeweiligen Teile nicht aufgetreten ist.

Davon mal abgesehen, dass du dich über das Auto ärgerst - der Händler erscheint mir ziemlich fair zu sein. Denn die Zündkerzen und vermutlich auch die Steckerleiste oder ggf. die Zündspulen hätte er nicht übernehmen müssen, da es sich dabei eigentlich um Verschleißteile handelt, die von der Gewährleistung und falls vorhanden sicherlich auch der Garantie ausgenommen wären.

Bzgl. der Aufforderung zu Opel zu fahren - auch das ist keinesfalls die falsche Idee des Verkäufers. Er ist mit seinen Mitteln am Ende angelangt - ergo muss wer mit mehr Detailwissen ran. Klar - du zahlst die Diagnose zwar erst - aber sofern es ein Gewährleistungs- oder Garantiedefekt ist - muss er auch die Diagnosekosten übernehmen. Da er dich an Opel delegiert ist das keine Frage mehr, im Zweifel lass es dir eben per Nachricht bestätigen. Du könntest zwar drauf bestehen, dass er das macht - aber ich denke, dass wäre mit deutlich mehr Nachteilen für dich verbunden als so. U.a. kannst du dich im Forum für dein Modell ja mal erkundigen, welche Werkstatt bei dir in der Umgebung besonder kompetent, gut und engagiert ist und du hast dein Auto garantiert schneller zurück. Aber beachte - die Reparatur muss in jedem Fall dein Verkäufer beauftragen.

Eine sogenannte Rückabwicklung des Vertrages wäre möglich, wenn nachweisbar der gleiche Mangel mehrmals Auftritt und es nicht zumutbar ist eine weitere Nachbesserung durchführen zu lassen. Meist sagt man dreimal - es gibt aber sicherlich auch Mängel, bei denen ein erfolgloser Versuch ausreichend sein könnte. Für dich von Nachteil in diesem Fall - ihr müsstet eure Nutzung bezahlen. Deshalb macht sowas nur Sinn, wenn der Mangel wirklich einschränkend ist. Aktuell würde ich eher sagen - beerdige das Auto noch nicht und lass man schauen, was er wirklich hat.

LG Kester

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Moin,

Nein, darfst du nicht. Grund: so wie es erscheint, handelte es sich jeweils um einen anderen Fehler, da er ja nach ersetzen der jeweiligen Teile nicht aufgetreten ist.

Davon mal abgesehen, dass du dich über das Auto ärgerst - der Händler erscheint mir ziemlich fair zu sein. Denn die Zündkerzen und vermutlich auch die Steckerleiste oder ggf. die Zündspulen hätte er nicht übernehmen müssen, da es sich dabei eigentlich um Verschleißteile handelt, die von der Gewährleistung und falls vorhanden sicherlich auch der Garantie ausgenommen wären.

Bzgl. der Aufforderung zu Opel zu fahren - auch das ist keinesfalls die falsche Idee des Verkäufers. Er ist mit seinen Mitteln am Ende angelangt - ergo muss wer mit mehr Detailwissen ran. Klar - du zahlst die Diagnose zwar erst - aber sofern es ein Gewährleistungs- oder Garantiedefekt ist - muss er auch die Diagnosekosten übernehmen. Da er dich an Opel delegiert ist das keine Frage mehr, im Zweifel lass es dir eben per Nachricht bestätigen. Du könntest zwar drauf bestehen, dass er das macht - aber ich denke, dass wäre mit deutlich mehr Nachteilen für dich verbunden als so. U.a. kannst du dich im Forum für dein Modell ja mal erkundigen, welche Werkstatt bei dir in der Umgebung besonder kompetent, gut und engagiert ist und du hast dein Auto garantiert schneller zurück. Aber beachte - die Reparatur muss in jedem Fall dein Verkäufer beauftragen.

Eine sogenannte Rückabwicklung des Vertrages wäre möglich, wenn nachweisbar der gleiche Mangel mehrmals Auftritt und es nicht zumutbar ist eine weitere Nachbesserung durchführen zu lassen. Meist sagt man dreimal - es gibt aber sicherlich auch Mängel, bei denen ein erfolgloser Versuch ausreichend sein könnte. Für dich von Nachteil in diesem Fall - ihr müsstet eure Nutzung bezahlen. Deshalb macht sowas nur Sinn, wenn der Mangel wirklich einschränkend ist. Aktuell würde ich eher sagen - beerdige das Auto noch nicht und lass man schauen, was er wirklich hat.

LG Kester

ich sehe es ähnlich wie mein Vorredenr.

Er hat die jeweiligen Mängel doch ausnahmslos übernommen, wohl sogar mehr als er mußte.

Zum Vertragshändler zu gehen sehe ich auch als sehr sinnvoll an. Wer sagt denn, das er die Kosten dafür nicht auch übernimmt?

Wer ein gebrauchtes Auto kauft, trägt immer das risiko den Griff ins Klo zu machen. Hast halt scheinbar etwas Pech gehabt.

Themenstarteram 26. September 2019 um 12:28

Hallo!

 

lieben Dank für deine Antwort!

Allerdings, es handelt sich schon immer um das selbe Problem, das Auto fährt einfach mit "Schluckauf" also hat auf einer Strecke von z.B 100 km so um die 30 Mal Durchhänger (es zieht nicht und wird plötzlich langsam für ein paar Sekunden).

Ich traue mich schon gar nicht mehr menschen zu überholen weil es jederzeit auftreten kann und ich will keinen Unfall verursachen. Er hat nur immer wieder andere Lösungen probiert die trotzdem nicht hilft alles nichts. Ich hatte mich bereit erklärt die Verschleißteile selbst zu bezahlen das wären die Kerzen gewesen der Luftmassenmesser und diese Leiste gehörten eigentlich nicht dazu.

ich habe einfach das gefühl dass er es immer wieder hinauszögern will damit das jahr dann bald abgelaufen ist und ich drauf sitzen bleibe.. jedes mal hat er mir versichert "JETZT ist es auf jeden fall behoben".

Ich habe einfach keinen Vertrauen mehr und keine Zeit / Geduld mehr weil ich das Auto nicht nutzen kann wofür ich es gekauft hatte (längere strecken).

Deshalb würde ich es gerne zurück geben.. von mir aus auch für etwas weniger für die "Benutzung" aber ich brauche, gerade auch wegen den kids ein funktionierendes und vor allem ein zuverlässiges auto .. :(

Zitat:

@_einefrau schrieb am 26. September 2019 um 14:28:56 Uhr:

Er hat nur immer wieder andere Lösungen probiert die trotzdem nicht hilft alles nichts. [...]Ich habe einfach das gefühl dass er es immer wieder hinauszögern will damit das jahr dann bald abgelaufen ist und ich drauf sitzen bleibe.. jedes mal hat er mir versichert "JETZT ist es auf jeden fall behoben".

Ärgerlich.

Auch wenn juristische Lage von den Vorredner klar gestellt wurde (was ich gerne glaube), hätte ich, genauso wie die TE, meine Zweifel, ob die bisher getätige Reparaturen sinnvoll an angemessen waren?

Ohne jemandem was zu unterstellen - KÖNNTE ich mir in einem ähnlichen Fall vorstellen, dass dem/der Verkäufer/in der Grund des Felhers bekannt war. Um eine (teure) Reparatur umzugehen KÖNNTE es gewesen sein, dass man unterschiedliche "Reparaturversuche" unternimmt, die nicht zielführen sind, werden aber nicht zusammen gezählt. Eine fachmännische (schriftliche) Diagnose (z.B. von einer Vertragswerkstatt), am besten mit der Stellungnahme zu den bisher unternommenen Reparaturen und deren Relevanz, hätte ich persönlich gerne gesehen.

Vielleicht handelt sich doch nur um eine "Kleinigkeit"?

Nur meine Meinung als 08/15 Autofahrers.

Themenstarteram 26. September 2019 um 12:57

Zitat:

@Kappa13 schrieb am 26. September 2019 um 14:51:24 Uhr:

Zitat:

@_einefrau schrieb am 26. September 2019 um 14:28:56 Uhr:

Er hat nur immer wieder andere Lösungen probiert die trotzdem nicht hilft alles nichts. [...]Ich habe einfach das gefühl dass er es immer wieder hinauszögern will damit das jahr dann bald abgelaufen ist und ich drauf sitzen bleibe.. jedes mal hat er mir versichert "JETZT ist es auf jeden fall behoben".

Ärgerlich.

Auch wenn juristische Lage von den Vorredner klar gestellt wurde (was ich gerne glaube), hätte ich, genauso wie der TE, meine Zweifel, ob die bisher getätige Reparaturen sinnvoll an angemessen waren?

Ohne jemandem was zu unterstellen - KÖNNTE ich mir in einem ähnlichen Fall vorstellen, dass dem/der Verkäufer/in der Grund des Felhers bekannt war. Um eine (teure) Reparatur umzugehen KÖNNTE es gewesen sein, dass man unterschiedliche "Reparaturversuche" unternimmt, die nicht zielführen sind, werden aber nicht zusammen gezählt. Eine fachmännische (schriftliche) Diagnose (z.B. von einer Vertragsverkstatt), am besten mit der Stellungnahme zu den bisher unternommenen Reparaturen und deren Relevanz, hätte ich persönlich gerne gesehen.

Vielleicht handelt sich doch nur um eine "Kleinigkeit"?

Nur meine Meinung als 08/15 Autofahrers.

Lieben dank auch für deine Antwort.. ich werde mal bestimmt aber trotzdem noch nett sagen dass ich am liebsten das auto zurückgeben würde.. mal schauen wie er reagiert.

Ansonsten bleibt mir nichts anderes übrig als diese Diagnose machen zu lassen.. stört mich nichtmal all zusehr wegen der Kosten (ich rechne mal mit ca 50 €??) sondern wegen der Zeit.. die ich nicht habe :(

Also ich bin kein Mechaniker, hatte das gleiche mal bei meinem Golf. War dann die Kopfdichtung aber das kann bei dir ganz anders sein.

Ich würde ihm das Ding (mit einem Jahr Garantie) auf den Hof stellen und ihm sagen, dass du ein Fahrzeug benötigst, während er sich um die Fehleranalyse und Reparatur im Rahmen der Garantie kümmert. Zu Opel kann er damit auch selber fahren, wenn er keinen Plan hat. Würde das so mit ihm kommunizieren. Evtl. auch, dass er das Auto auch zurücknehmen kann. So wie du das beschreibst, ist das ja regelrecht gefährlich damit zu fahren, vor allem zu überholen.

Wie alt ist das Auto eigentlich und Kilometer?

Wenn es sich um den selben Fehler handelt hat sich das mit der jahresfrist erledigt.

Der mangel ist ja direkt nach auftauchen gemeldet worden und Du hast ihn reparieren lassen. Somit ist für diesen fehler die frist gestoppt. da bist Du also safe.

Der Händler ist halt einfach mit seinem Latain zuende.

Geh mal zum Vertragshändler und laß Dir sagen wo der Fehler liegt. Die Reparturkosten wirst Du dann sehen. Wenn es innerhalb der garantie ist wird der Händler die kosten übernehmen müssen bzw. die entsprechende repartur ausführen.

Themenstarteram 26. September 2019 um 13:09

Zitat:

@friesek schrieb am 26. September 2019 um 14:59:40 Uhr:

Also ich bin kein Mechaniker, hatte das gleiche mal bei meinem Golf. War dann die Kopfdichtung aber das kann bei dir ganz anders sein.

Ich würde ihm das Ding (mit einem Jahr Garantie) auf den Hof stellen und ihm sagen, dass du ein Fahrzeug benötigst, während er sich um die Fehleranalyse und Reparatur im Rahmen der Garantie kümmert. Zu Opel kann er damit auch selber fahren, wenn er keinen Plan hat. Würde das so mit ihm kommunizieren. Evtl. auch, dass er das Auto auch zurücknehmen kann. So wie du das beschreibst, ist das ja regelrecht gefährlich damit zu fahren, vor allem zu überholen.

Wie alt ist das Auto eigentlich und Kilometer?

Es ist ein BMW F20 mit 70t km. Erstzulassung Nov 2011

Ja, ich empfinde es als gefährlich, ich überhole momentan einfach nicht mehr. Aber auch allgemein in einer gefährlichen situation in der ich beispielsweise schnell beschleunigen müsste oder so.. wenn dann grad so ein durchhänger wäre.. das kann ich nicht verantworten. deswegen fahre ich eben auch nicht die längeren strecken damit. also klar ich benutze es aber nicht so wie ich es brauche/ möchte.

 

Ich wollte halt eben wissen was ich auf jeden fall VERLANGEN DARF, ich will auch nicht unnötig stress machen/haben.. aber das geht so doch nicth.

Und was willst du mit dem BMW bei Opel?

Zitat:

@Kappa13 schrieb am 26. September 2019 um 14:51:24 Uhr:

Ohne jemandem was zu unterstellen - KÖNNTE ich mir in einem ähnlichen Fall vorstellen, dass dem/der Verkäufer/in der Grund des Felhers bekannt war.

eher dem Vorbesitzer, der das Auto in Zahlung (deshalb?) gegeben hat ...

evtl. auch noch dem Autohaus, das den Wagen (nach 5 erfolglosen Reparaturversuchen & erfolgreichem Neuwagenverkauf an den genervten Kunden) in Zahlung genommen hat ... und sofort im Paket weiterverscherbelt hat ...

der Gebrauchtwagenhändler wird - wenn das Auto bei der Probefahrt unauffällig war - genauso überrascht sein wie der Käufer

Themenstarteram 26. September 2019 um 13:24

Hat er so geschrieben, vielleicht kennt er da jemand oder er hat sich verschrieben oder weil die ne riesen werkstatt haben bei mir um die ecke..? keine Ahnung ich hab ihm noch nicht drauf geantwortet ich wollte erstmal überlegen was ich tun soll, mein Partner ist jetzt als das wieder aufgeleuchtet ist total ausgerastet und ich dachte ich übernehme das, weil ich diplomatischer bin :)

Ja klar er behauptet natürlich dass ihm kein schaden bekannt war.. ich kann das von mir aus auch glauben.. aber es bringt mir nichts

Zitat:

@_einefrau schrieb am 26. September 2019 um 15:24:36 Uhr:

Ja klar er behauptet natürlich dass ihm kein schaden bekannt war.. ich kann das von mir aus auch glauben.. aber es bringt mir nichts

Dem Händler bringt es auch nix!

Ob ein Schaden (dem Verkäufer) bekannt war - und somit verschwiegen wurde - ist nur bei Ausschluss der Gewährleistung relevant - also bei einem nicht-gewerblichen Verkäufer, oder einem gewerblichen Käufer!

Themenstarteram 26. September 2019 um 13:52

Zitat:

@Kappa13 schrieb am 26. September 2019 um 15:40:54 Uhr:

Ist das was passendes?

oh gott, ich hoffe mal nicht !!

aber könnte sein.. komische Geräusche macht er bei uns auch nicht. wäre das nicht mit dem Durchhängen würde man meinen er steht gut da.

ich zeige Ihm mal den Beitrag.. ich kenn mich nicht aus..

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