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Gebrauchtwagen als Firmenwagen

Themenstarteram 16. Februar 2011 um 9:42

Hallo alle zusammen, ich habe mal eine frage an euch. Ich wechsle demnächst meinen Beruf, sprich ich muss mobil sein und mein neuer Arbeitgeber hat mir einen Firmenwagen in Aussicht gestellt.

Nun ist ansich alles unter Dach und Fach, soll heisen ich habe ein budget von 29.000€ zur Verfügung und es sollte ein deutsches Auto sein.

Nun habe ich von meinem neuen Arbeitgeber einen Anruf bekommen wo er mir mitteilte, das er schon ein Auto besorgt hat. Ich war etwas verdutzt, aber dachte mir erstmal ncihts dabei. Nun ist es so, das es ein Gebrauchtwagen mit einigen km auf der Uhr ist aber Bj.2010 und er kostet ~24.000€.

Ich als Arbeitnehmer habe ja nichts davon, da ich ja eh die 1% Regelung beachten muss und somit nach Listenpreis den GVW bezahlen muss. Finde es etwas bescheiden, denn mein neuer Arbeitgeber spart mit dem Auto ne Menge Geld und ich bekomme nen Gebrauchten unter den Hintern gesetzt...was würdet Ihr machen? Ist das legitim ode rhabe ich "Anspruch" auf einen vernünftigen Neuwagen mit vertraglich vereinbarter Summe?

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema
am 30. Januar 2015 um 8:53

Ich finde es durchaus legitim, einem neuen Arbeitnehmer erst mal ein gebrauchtes Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Man stelle sich vor, dass der AG ein neues Fahrzeug anschafft (womöglich mit Sonderwünschen des AN) und dieser besteht die Probezeit nicht oder kündigt selbst ...

Gruß

Der Chaosmanager

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Das steht in deinem Arbeitsvertrag. ;)

Einen "Anspruch" hast Du auf genau das, was Ihr vertraglich vereinbart habt. Wenn da nur steht "fahrbarer Untersatz", dann kann der AG durchaus entscheiden, was er Dir zur Verfügung stellt. Und selbst bei einem Neuwagen wird es ein Gebrauchter, wenn Du selbst einige km damit gefahren bist. Was hast Du gegen den Gebrauchten? Passt die Farbe nicht?

Ob er "ne Menge Geld" spart, wird sich noch zeigen. Gebrauchtwagen sind in den Gesamtkosten nicht unbedingt viel günstiger als Neuwagen wegen der Reparaturen.

Übrigens sparst auch Du ein wenig dabei, weil 24T Dich weniger Steuern kosten als 29T. Aber das ist wohl ein Tropfen auf den heißen Stein, sich sein Auto nicht selbst aussuchen zu können. (Das ist durchaus ernst gemeint, weil Du z.B. bestimmte Extras nicht hast, die Dir wichtig gewesen wären...)

Einen gesetzlichen (o.ä.) Anspruch auf einen Neuwagen hast Du nicht. Nähere Details sind im Arbeitsvertrag geregelt und hier sind die Detaillierungen je nach Firma sehr unterschiedlich ausgeprägt.

In meiner alten Firma gab es eine 20-seitige Dienstwagenrichtlinie, in der jedes Detail geregelt war. Unter anderem auch, dass es nach X Kilometern oder nach Y Jahren ein neues Auto gibt, welcher Hierarchieebene welche Fahrzeugklasse bis zu welchem Maximalwert zustehen, Muss-Extras bzw. verbotene Sonderausstattungen, zugelassene Wagenfarben etc. In meiner jetzigen Firma steht pauschal im Arbeitsvertrag "Der Arbeigeber stellt dem Arbeitnehmer ein Fahrzeug Audi A 6 Kombi zur Verfügung, welchen der Arbeitnehmer auch privat nutzen kann". Somit fahre ich zurzeit auch das Auto meines Vorgängers (2 Jahre alt, 160000 km auf der Uhr) und muss dieses mit 1 % vom Listenpreis versteuern. Ich weiß aber jetzt schon, wann der Leasingvertrag ausläuft und wann es einen neuen gibt. Da habe ich aber auch kein Problem mit.

Wenn in Deinem Arbeitsvertrag nix anderes steht, musst Du also mit dem gebrauchten Dienstwagen leben.

Zitat:

Original geschrieben von Beethoven

Übrigens sparst auch Du ein wenig dabei, weil 24T Dich weniger Steuern kosten als 29T. Aber das ist wohl ein Tropfen auf den heißen Stein, sich sein Auto nicht selbst aussuchen zu können. (Das ist durchaus ernst gemeint, weil Du z.B. bestimmte Extras nicht hast, die Dir wichtig gewesen wären...)

Nee, nee. Basis der Besteuerung ist immer der Listenpreis, nicht der tatsächlich bezahlte Kaufpreis. Auch bei einem Neuwagen wirken sich Rabatte etc. nicht positiv auf die steuerliche Belastung aus.

Themenstarteram 16. Februar 2011 um 11:56

Ich habe ansich kein Problem mit einem Gebrauchten Wagen, nur ich wollte den ansich selber aussuchen, da es mir auch so zugesagt wurde. Im Vertrag steht Sinngemäss: "...stellt der AG dem AN ein Firmenwagen bis max. 30.000€ zur Verfügung..:"

Na ja, muss ich wohl nochmal mit Ihm reden.

Danke dennoch für eure Antworten.

Das ist der älteste Trick der Welt. In der Probezeit wollen sie kein Auto für Dich neu leasen. Die Nummer läuft auch bei größeren Unternehmen: bis zur Auslieferung ihres neuen A6 nehmen sie bitte mit dem Passat aus dem Pool vorlieb...

Zitat:

Original geschrieben von MikeMilk

Ich habe ansich kein Problem mit einem Gebrauchten Wagen, nur ich wollte den ansich selber aussuchen, da es mir auch so zugesagt wurde. Im Vertrag steht Sinngemäss: "...stellt der AG dem AN ein Firmenwagen bis max. 30.000€ zur Verfügung..:"

Dann scheint es dir aber "nur" mündlich zugesagt worden sein, denn diese Klausel gibt einen Anspruch auf einen selbst ausgesuchten Neuwagen nicht her.

BTW: Auch mündliche Zusagen sind Zusagen.

BTW die zweite: Abgesehen vom rechtlichen Anspruch, der hier entweder besteht oder auch nicht, verstehe ich dein Problem nicht wirklich. Beziehungsweise kann ein solches Anspruchsdenken nicht so ganz nachvollziehen... sei doch froh, dass du überhaupt einen Anspruch auf mehr als einen Kompaktwagen hast.

Irgendwie sind die heutigen Zeiten doch seltsam geworden... :eek:

Da ärgert man sich darüber, dass man einen 30TEUR-Firmenwagen nicht selbst aussuchen darf. Nuja... wenn du dich gleich am Anfang unbeliebt machen willst, rede mit ihm.

Zitat:

Original geschrieben von AZiBACK

Das ist der älteste Trick der Welt. In der Probezeit wollen sie kein Auto für Dich neu leasen. Die Nummer läuft auch bei größeren Unternehmen: bis zur Auslieferung ihres neuen A6 nehmen sie bitte mit dem Passat aus dem Pool vorlieb...

Ich würde das nicht als Trick bezeichnen. Warum sollte der AG dem AN noch vor dem Erbringen der ersten Arbeitsleistung bereits einen Dienstwagen für xxx € vor die Tür stellen ? Nachher geht der Kollege nach 3 Monaten wieder, die Karre steht auf dem Hof und der Nachfolger möchte ein ganz anderes Auto haben... Da kann ich den Arbeitgeber durchaus verstehen.

Ein übler Trick ist eher das, was in anderen Threads hier beschrieben wird. Dass nämlich dem AN der Mund mit einem Dienstwagen wässrig gemacht wird, dieser dann auch voll versteuert wird, dem AN aber alle laufenden Kosten aufs Auge gedrückt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

Zitat:

Original geschrieben von AZiBACK

Das ist der älteste Trick der Welt. In der Probezeit wollen sie kein Auto für Dich neu leasen. Die Nummer läuft auch bei größeren Unternehmen: bis zur Auslieferung ihres neuen A6 nehmen sie bitte mit dem Passat aus dem Pool vorlieb...

Ich würde das nicht als Trick bezeichnen. Warum sollte der AG dem AN noch vor dem Erbringen der ersten Arbeitsleistung bereits einen Dienstwagen für xxx € vor die Tür stellen ? Nachher geht der Kollege nach 3 Monaten wieder, die Karre steht auf dem Hof und der Nachfolger möchte ein ganz anderes Auto haben... Da kann ich den Arbeitgeber durchaus verstehen.

Dann sollen sie es auch so sagen. Wir sind doch nicht im Kindergarten. Erst soll man lang und breit seine Konfliktlösungskompetenzen erklären - und dabei sind die Herrschaften von HR nicht mal in der Lage, so ein Thema zur Sprache zu bringen.

Themenstarteram 16. Februar 2011 um 13:13

@nackarwelle ich will nicht unverschämt sein auf keine fall. Ich hätte wohl dazusagen sollen, das ich von meinem neuen Arbeitgeber abgeworben worden bin und in den Vorabgesprächen halt vieles erzählt wurde, was aber im nachinein versucht wird zu drücken, aber das soll ja nicht euer Problem sein.

Ich wollte halt nur wissen, ob ich einen "Anspruch" auf einen Dienstwagen habe, so wie im Vertrag steht über 30.000€, das steht zumindestens drinne, nix von muss ein deutsches Fahrzeug sein oder die Marke oder muss ein neuwagen sein etc.

Sorry für das Missverständnis.

P.S.:und glaube mir, ich freue mich riesig auf den Wagen, denn günstiger kann ich nicht fahren, das weiss ich wohl zu schätzen, manchmal gehen aber mit einem die Pferde durch und man will mehr als man erwarten soltle ;)

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

Zitat:

Original geschrieben von Beethoven

Übrigens sparst auch Du ein wenig dabei, weil 24T Dich weniger Steuern kosten als 29T. Aber das ist wohl ein Tropfen auf den heißen Stein, sich sein Auto nicht selbst aussuchen zu können. (Das ist durchaus ernst gemeint, weil Du z.B. bestimmte Extras nicht hast, die Dir wichtig gewesen wären...)

Nee, nee. Basis der Besteuerung ist immer der Listenpreis, nicht der tatsächlich bezahlte Kaufpreis. Auch bei einem Neuwagen wirken sich Rabatte etc. nicht positiv auf die steuerliche Belastung aus.

Das ist mir bekannt - nur nirgends hat der Threadersteller geschrieben, dass der Wagen gebraucht 24.000 Euro kostet. Ich dachte, 24.000 wären der ehemalige Neupreis. Woher soll der Threadersteller auch wissen, was der Wagen gebraucht gekostet hat? Für die Steuer wird ihm lediglich der Neupreis mitgeteilt.

Ein Auto, das "mit einigen Kilometern" 24.000 Euro gebraucht kostet, liegt neu bei mindestens 32.000. Und damit wäre es eventuell sogar höherwertig als von der Budgetgrenze vorgesehen. Also nicht unbedingt ein Problem.

Zitat:

Original geschrieben von MikeMilk

Finde es etwas bescheiden, denn mein neuer Arbeitgeber spart mit dem Auto ne Menge Geld und ich bekomme nen Gebrauchten unter den Hintern gesetzt...was würdet Ihr machen?

Mich über ein schönes Firmenfahrzeug freuen!

Mal ganz ernst, das erste was ich dachte nachdem ich den Eröffnungsbeitrag gelesen habe:

Undankbarer Hund.

Ich hatte nie einen Dienstwagen, aber mein Vater ganz viele.

Sein erster in den '70er Jahren war ein FIAT 127 (!!!), bei eine Fahrleistung von ~40Tkm/a.

Er hats nicht nur überlebt, nein, er hat sich damals gefreut!

Denk da mal ganz ruhig eine Weile drüber nach, MikeMilk.

 

am 30. Januar 2015 um 7:46

Hallo zusammen, ich möchte mich auch kurz zu Wort melden.

Ich stecke aktuell auch in einer solchen Situation, versprochen wurde mir ein Neues Fahrzeug und jetzt soll ich einen 2001er Fokus bekommen. Klar freue ich mich darüber, dass ich diese Ausgabe nicht selber tätigen muss, aber ganz ehrlich, fair ist es nicht. Mein AG spart bei der Anschaffung eine Menge Geld, ich muss allerdings den damaligen Listenneupreis mit 1% versteuern. Das bedeutet, dass ich mehr für diesen Wagen zahle als er tatsächlich noch wert ist. Das finde ich halt nicht fair. Und das ist wahrscheinlich auch die Intention des Thread Erstellers. Das hat Nichts mit Undankbarkeit zu tun.

"Das Auto ist im Sinne eines guten Kaufmanns zu pflegen" - so etwas wird wohl in deinem Nutzungsvertrag stehen, richtig? Wenn ich die guten Kaufmänner täglich auf der BAB sehe, dann platzt dem 2001er Focus ganz schnell der Motor und es gibt etwas anderes...

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