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Gebrauchtwagen, anmelden - ummelden - abmelden hä ?!

Themenstarteram 10. Mai 2011 um 20:45

Hallo zusammen,

so ich möchte mir ein Auto zulegen habe auch schon mit dem Besitzer (Privatperson) telefoniert etz.. Mal angenommen es kommt zum kauf, leider ist der Ort 200km weit weg.

Also ich gehe hin schaue mir das Auto an, mache einen Gebrauchtwagencheck beim TÜV - alles gut.

Ich schließe den Kaufvertrag ab, bezahle das Fahrzeug, kriege die Papiere und melde es bei der Zulassungsstelle ab.

Problem, wo lasse ich es stehen bis ich die Überführungskennzeichen beantragt habe und wieder da bin whr. erst paar Tage bis ne Woche später? Weil auf einem öffentlichen Parkplatz darf ich es ja nicht stehen lassen wenn es abgemeldet ist? (Beim abmelden des Fahrzeugs werden auch die Kennzeichen abgegeben?)

Kann ich überhaupt ein Fahrzeug einfach mal für paar Tage abmelden ? Oder muss ich es gleich auf mich anmelden, blöd weil ich ja die Versicherung erst NACH dem Kauf abschließe :( ?

So dann hole ich das Fahrzeug mit denn Überführungskennzeichen ab fahre zu mir und melde es bei der Zulassungsstelle an.

Also kurz wie schaut die ganze Geschichte mit gebr. Fahrzeug gekauft und dann ?!

Vielen Dank fürs lesen :)

Vielleicht kann der eine oder andere mir helfen bin echt überfragt !!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Hallole zusammen

Das überführungskennzeichen kannst Du von deiner Zulassungsstelle bekommen, frage dort nach wie das im einzelnen funktioniert ( weil die Karre beim erteilen noch anderweitig zugelassen ist ) . Du brauchst auf alle fälle eine Copie vom Schein oder Brief. Jol.

Das ist doch alles Humbug :rolleyes: Weisst du eigentlich, um was es geht? Und wenn ich schon was von ner Kopie lese... :rolleyes:

@Croin: Es gibt verschiedene Wege und Möglichkeiten:

a) Du kaufst das Auto, fährst bis zu dir nach Hause und meldest es bei deiner Zulassungsstelle direkt auf dich an. Die alten Kennzeichen werden entwertet und die Papiere werden entsprechend auf dich ausgestellt.

b) Du kaufst das Auto, fährst mit dem Verkäufer zu dessen Zulassungsstelle, meldest das Fahrzeug dort ab und beantragst gleichzeitig dort Kurzzeitkennzeichen. Mit denen fährst du dann nach Hause und meldest das Auto dann bei deiner Zulassungsstelle auf dich an. Oder du bringst die Kurzzeitkennzeichen, die du bereits bei dir beantragt hast, mit.

Diese zwei (drei) Varianten machen aus meiner Sicht am meisten Sinn.

Wichtig ist: für jede Art von Zulassung, egal ob direkt mit dem amtlichen Kennzeichen oder für die Kurzzeitkennzeichen brauchst du eine Versicherung, eine eVB-Nummer bekommst du bei deiner Versicherung. Mache die vorher klar, für die Kurzzeitkennzeichen bieten viele Versicherungen an, dass die Prämie dann angerechnet wird, wenn du das Auto bei denen weiter versicherst. Die eVB bekommst du eigentlich recht umkompliziert, entweder per Post, Internet oder Telefon. Kläre das einfach mit deiner Versicherung, bevor du losfährst ;)

Gruß Tecci

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Hallole zusammen

Das überführungskennzeichen kannst Du von deiner Zulassungsstelle bekommen, frage dort nach wie das im einzelnen funktioniert ( weil die Karre beim erteilen noch anderweitig zugelassen ist ) . Du brauchst auf alle fälle eine Copie vom Schein oder Brief. Jol.

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Hallole zusammen

Das überführungskennzeichen kannst Du von deiner Zulassungsstelle bekommen, frage dort nach wie das im einzelnen funktioniert ( weil die Karre beim erteilen noch anderweitig zugelassen ist ) . Du brauchst auf alle fälle eine Copie vom Schein oder Brief. Jol.

Das ist doch alles Humbug :rolleyes: Weisst du eigentlich, um was es geht? Und wenn ich schon was von ner Kopie lese... :rolleyes:

@Croin: Es gibt verschiedene Wege und Möglichkeiten:

a) Du kaufst das Auto, fährst bis zu dir nach Hause und meldest es bei deiner Zulassungsstelle direkt auf dich an. Die alten Kennzeichen werden entwertet und die Papiere werden entsprechend auf dich ausgestellt.

b) Du kaufst das Auto, fährst mit dem Verkäufer zu dessen Zulassungsstelle, meldest das Fahrzeug dort ab und beantragst gleichzeitig dort Kurzzeitkennzeichen. Mit denen fährst du dann nach Hause und meldest das Auto dann bei deiner Zulassungsstelle auf dich an. Oder du bringst die Kurzzeitkennzeichen, die du bereits bei dir beantragt hast, mit.

Diese zwei (drei) Varianten machen aus meiner Sicht am meisten Sinn.

Wichtig ist: für jede Art von Zulassung, egal ob direkt mit dem amtlichen Kennzeichen oder für die Kurzzeitkennzeichen brauchst du eine Versicherung, eine eVB-Nummer bekommst du bei deiner Versicherung. Mache die vorher klar, für die Kurzzeitkennzeichen bieten viele Versicherungen an, dass die Prämie dann angerechnet wird, wenn du das Auto bei denen weiter versicherst. Die eVB bekommst du eigentlich recht umkompliziert, entweder per Post, Internet oder Telefon. Kläre das einfach mit deiner Versicherung, bevor du losfährst ;)

Gruß Tecci

Themenstarteram 10. Mai 2011 um 22:36

WOW Super Antwort vielen herzlichen DANK !!

Das Problem, ich weiß halt nicht ob ich das Auto kaufe oder nicht, meine Versicherung wäre die huk24 und bei denen muss man erst eine Versicherung abschließen bevor die eine eVB Nummer hergeben.

Ist es den generell möglich, ein Auto abzumelden, zusammen mit dem Verkäufer (wenn er zb. ein angemeldetes Auto nicht verkaufen will) und es bei ihm stehen zu lassen. Dann bei mir, gleich richtige Kennzeichen beantragen und dann das Auto abholen ?

Was kosten den die Überführungskennzeichen ohne eVB also Gebühren + Kennzeichen ?

Im schlimmsten Fall kann ich ja die eVB im Internet für 40€ auf die schnelle kaufen, auch dort.

Kurze Frage noch zum abmelden, das Fahrzeug selbst muss nicht physisch anwesend sein. Nur die Kennzeichen und Papiere ?

Das selbe gilt auch fürs anmelden ?

Vielen Dank nochmals :) hast mir echt sehr weiter geholfen!!!

Gruß

Also, du kannst mit dem Verkäufer das Fahrzeug abmelden, aber du darfst das abgemeldete Auto dann halt nicht im öffentlichen Bereich stehen lassen. Sollte der Verkäufer eine möglichkeit haben, das Auto für ein paar Tage unterzustellen (und er es dir Anbietet, bzw du ihn danach fragst) ist das Problemlos möglich.

Wie Teuer so ei Kurzeitkenzeichen ist, weiß ich nicht mehr, das Auto muss nicht anwesend sein, um es An- oder Abzumelden, der Sachbearbeiter im Amt geht nicht raus und schaut nach ;)

Für ein Kurzzeitkenzeichen benötigt man eine Versicherung, ich bin bei der Huk (du ja quasi nur beim Online-Pedant), die haben mir in der Servicestelle so eine Nummer gegeben, nachdem ich denen Versichert habe, dass ich das Auto auch über sie Haftpflichtversichere.

Kontaktiere also einfach mal vorher den Service deiner Versicherung.

Übrigens wirst du günstiger wegkommen, wenn du mit Kurzzeitkennzeichen die 200 Km 2 mal färst, als ohne Kennzeichen die 200 Km 4 mal fährst - selbst wenn du den wagen nicht nimmst, kannst du davon 2 oder 3 solche Touren machen.

am 10. Mai 2011 um 22:58

huk24... das sagt schon alles... viel spaß noch.....

Zitat:

Original geschrieben von Croin

Ist es den generell möglich, ein Auto abzumelden, zusammen mit dem Verkäufer (wenn er zb. ein angemeldetes Auto nicht verkaufen will) und es bei ihm stehen zu lassen. Dann bei mir, gleich richtige Kennzeichen beantragen und dann das Auto abholen ?

Wenn der Verkäufer das mitmacht, kein Problem.

Zitat:

Original geschrieben von Croin

Was kosten den die Überführungskennzeichen ohne eVB also Gebühren + Kennzeichen ?

Gebühr für die Zuteilung sind 10,50€, die Kennzeichen an sich dürften so um die 30€ kosten. Bei den meisten Zulassungsstellen ist auch ein Schildergeschäft gleich neben dran, evtl. kannst du auch dort eine Versicherung für die KKZ abschliessen, die bieten das dann im Paket mit den Schildern an sich an.

Im Übrigen: die KKZ kannst du vollkommen unabhängig davon machen lassen, welches Auto du nun am Ende kaufst. Die Daten des Fahrzeug musst du selbst direkt vor Fahrtantritt im Fahrzeugschein händisch eintragen.

Zitat:

Original geschrieben von Croin

Kurze Frage noch zum abmelden, das Fahrzeug selbst muss nicht physisch anwesend sein. Nur die Kennzeichen und Papiere ?

Das selbe gilt auch fürs anmelden ?

Das kommt immer auf die Zulassungsstelle an. Da hilft nur nachfragen. Bei einigen (z.B. FFM) muss das Auto zwingend da sein.

am 11. Mai 2011 um 6:17

So ist es .In Berlin muss ein KFZ aus einem anderem Zulassungsbezirk zwingend vorgeführt werden.Bei anderen Landkreisen ist es aber oft anders geregelt.Es gibt aber auch Firme die die Zulassung für ein geriges Entgeld übernehmen.die DEKRa hat diesen Service jahrelang angeboten(ca 10 Euro) ob dies aber noch aktuell ist kann ich nich mit Bestimmheit sagen.

Hol Dir doch an Ort und Stelle das KZK! Dazu brauchst Du nur die Deckungsnummer Deiner Versicherung und einen Personalausweis.

Dann fährst die Karre nach Hause und meldest sie auf normale Bedingungen an. Voraussetzung: Du musst es in fünf (bin mir nicht ganz sicher ob 3 oder 5) schaffen, nach Hause zu kommen.

am 11. Mai 2011 um 14:20

Zitat:

Original geschrieben von Croin

WOW Super Antwort vielen herzlichen DANK !!

Das Problem, ich weiß halt nicht ob ich das Auto kaufe oder nicht, meine Versicherung wäre die huk24 und bei denen muss man erst eine Versicherung abschließen bevor die eine eVB Nummer hergeben.

Ist es den generell möglich, ein Auto abzumelden, zusammen mit dem Verkäufer (wenn er zb. ein angemeldetes Auto nicht verkaufen will) und es bei ihm stehen zu lassen. Dann bei mir, gleich richtige Kennzeichen beantragen und dann das Auto abholen ?

Was kosten den die Überführungskennzeichen ohne eVB also Gebühren + Kennzeichen ?

Im schlimmsten Fall kann ich ja die eVB im Internet für 40€ auf die schnelle kaufen, auch dort.

Kurze Frage noch zum abmelden, das Fahrzeug selbst muss nicht physisch anwesend sein. Nur die Kennzeichen und Papiere ?

Das selbe gilt auch fürs anmelden ?

Vielen Dank nochmals :) hast mir echt sehr weiter geholfen!!!

Gruß

Die Kosten für die KZK-eVB fallen afaik nur an, wenn du dann auch ein KZK beantragst.

Du kannst dir also diese Nummer besorgen (z.B. bei der HUK) und dann das Auto ansehen fahren. Gefällt es dir, dann kannst du mit dem jetzigen Eigentümer zur örtlichen Zulassungsstelle fahren und das Auto abmelden und KZK beantragen und prägen lassen.

Gefällt dir das Auto nicht, dann kannst du die eVB (fürs KZK) zu einem späteren Zeitpunkt einlösen. Diese eVB ist nämlich nicht fahrzeuggebunden!

ich würde auch vorschlagen bei der eigenen Versicherung anzufragen ob die Kosten für die KZK Versicherung erstattet werden wenn das Fahrzeug anschließend bei dieser Versicherung versichert wird.

Machen viele.

Dann sinds im Prinzip nur die Blechschilder und die Gebühr an Kosten.

Zitat:

die haben mir in der Servicestelle so eine Nummer gegeben, nachdem ich denen Versichert habe, dass ich das Auto auch über sie Haftpflichtversichere.

:eek: wat ist das bei euch kompliziert.. ich schicke meinem Versicherungsmann/Frau eine SMS mit dem Inhalt

Brauche eBV für den oder den Vertrag

Gruß xxx

-------

dann kommt sms mit Nummer und Gruß zurück:)

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