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Gebrauchtwagen beim Händler als Unfallfrei gekauft

Themenstarteram 3. Mai 2016 um 13:29

Hilfe, ich hoffe mir kann jemand hilfreiche Tips geben.

Ich habe vor 1,5 Jahren einen 3 Jahre alten XC60 beim Vertragshändler gekauft.

Kaufvertrag lautet 1.HD , Unfallfrei.

Nach dem kauf wurden uns die Papiere zum zulassen geschickt, da standen dann 2 eintrage im Brief, einmal das Autohaus und dann der Vorbesitzer.

Auf nachfrage wurde uns dann gesagt das es nur eine Tageszulassung war um Ihn günstiger abgeben zu können. Fahrzeug hat aber definitiv nur den 1 Vorbesitzer der Ihn von Anfang an gefahren ist und nun uns.

Nun kam Post zwecks Garantieverlängerung. Dabei ist mir im Brief aufgefallen das die Zulassung auf das Autohaus 4 Monate lief. habe dann den Vorbesitzer ausfindig gemacht und erfahren das er ihn als Vorführwagen mit 2000km gekauft hat und das er damit einen Auffahrunfall auf der Autobahn hatte.

In der Reparatur wurde die komplette Stoßstange hinten getauscht und das Wärmeschutzblech instand gesetzt. Kosten 2200€.

Für mich ist das im Kaufvertrag zu erwähnen. Es wurde absolut nichts davon erwähnt, auch das es ein Vorführwagen war wurde uns verschwiegen.

Das Telefonat mit dem GF war nicht sehr befriedigend, er sieht das nicht als erwähnenstwerten Schaden.

Hat jemand Erfahrung mit sowas ?

Ich finde es schon traurig in einem renommierten Autohaus so über den Tisch gezogen zu werden.

 

Beste Antwort im Thema
am 5. Mai 2016 um 17:47

Es ist immer wieder traurig, wenn sich die spätpubertierenden Wichtigtuer hier sinnbefreit und meilenweit themenentfernt fetzen und den Moderator dazu treiben, den ursprünglich interessanten Faden dichtzumachen.

Könnt ihr nicht mal die Finger still halten, wenn ihr nix sinnvolles zu schreiben habt...? Juckts euch dermaßen?

Muss es immer in "Du bist doof"-"Nein du bist doof" ausarten ??? Mannmann... wie im Kindergarten!

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Erfahrungen gibts genug hier im Forum. Da wirst du in den älteren beiträgen ein Haufen Tips finden. ;)

Zitat:

@volvofanxc60 schrieb am 3. Mai 2016 um 15:29:16 Uhr:

... er sieht das nicht als erwähnenstwerten Schaden. ...

Mit der Meinung wird er ziemlich allein auf weiter Flur stehen.

Gruß Metalhead

Ist ärgerlich und wahrscheinlich hat man da auch gute Chancen was auf dem Rechtsweg zu erreichen ABER:

-Bist du mit dem Auto zufrieden?

-Wurde der Unfall fachmännisch repariert?

-Willst du dir den Stress/Ärger antun?

-War der Kauf günstig genug, damit du das verschmerzen kannst?

HTC

Minderung erreichen. Mindestens eine kostenlose Inspektion wird drin sein.

Ohne Anwalt wirst Du nicht weiterkommen, da der Verkäufer ja bereits mauert. Warte nicht länger damit zu. Es sind bereits 1,5 Jahre abgelaufen und da wird es bald eng werden!

Themenstarteram 3. Mai 2016 um 13:43

Zitat:

@HTC schrieb am 3. Mai 2016 um 15:39:02 Uhr:

Ist ärgerlich und wahrscheinlich hat man da auch gute Chancen was auf dem Rechtsweg zu erreichen ABER:

-Bist du mit dem Auto zufrieden?

Wir möchten das Auto selbst nur noch 1-2 Jahre fahren und dann einen größeren anschaffen, wir können Ihn somit nichtmehr als unfallfrei 2 HD. anbieten.

-Wurde der Unfall fachmännisch repariert?

Er wurde in der Werkstatt des Händlers repariert.

-Willst du dir den Stress/Ärger antun?

Finde es einfach nicht richtig so abgezogen zu werden, möchte das nicht einfach auf sich beruhen lassen.

-War der Kauf günstig genug, damit du das verschmerzen kannst?

Nein, es war ein Marktüblicher Preis für das Alter. Kein Schnäppchen.

HTC

Themenstarteram 3. Mai 2016 um 13:46

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. Mai 2016 um 15:41:56 Uhr:

Ohne Anwalt wirst Du nicht weiterkommen, da der Verkäufer ja bereits mauert. Warte nicht länger damit zu. Es sind bereits 1,5 Jahre abgelaufen und da wird es bald eng werden!

Mir wurde gesagt das die Frist erst zählt ab dem Tag an dem man es rausgefunden hat, Betrug hat eine Frist von 3 Jahren sogar.

Das würde ich aber lieber von einem Anwalt hören, den ich dir aufgrund deiner Antworten auch empfehlen würde.

Da es weder günstig war, ihr auch nicht vorhabt es lange zu nutzen und dann den Unfall auch noch angeben mußt (weil es bereits bekannt ist), macht alles andere als einen Anwalt keinen wirklichen Sinn.

Alternative:

Differenz zwischen 2.Hd Unfallfrei und mit Unfall ermitteln (lassen) und dem GF das als Alternative zu einem Rechtsstreit anbieten. Lenkt dieser nicht ein, dann weiter mit Punkt 1.

HTC

als strafrechtlichen Betrug würde ich das nicht bezeichnen. Dir geht es zivilrechtlich um den Ersatz Deines Schadens. Der Anspruch entsteht aus der Sachmängelhaftung und die beträgt 2 Jahre.

Wenn Du auf Minderung aus bist (erscheint mir sinnvoll), dann würde ich das zumindest nicht unterschreiben wollen. Betrug müsstest Du beweisen und das könnte auf der subjektiven Tatbestandsseite dünn werden. Sicherer sind die (Sekundär)Rechte im Gewährleistungsbereich und da ist zeitlich nicht mehr viel Luft.

am 3. Mai 2016 um 14:01

Hallo TE,

da kann ich nur raten: Anwalt nehmen, ausführlich über die Rechte beraten lassen, Verkäufer ein entsprechendes Angebot machen. Wenn er ablehnt: Klage einreichen und vor Gericht abservieren.

Grüße rzz

Ich würde das nicht zwingend als Betrug klassifizieren, sondern vielmehr als arglistige Täuschung, die nach 3 Jahren verjähren dürfte.

Gerade wenn der Wagen im Betrieb des Verkäufers repariert und dann der Schaden verschwiegen wurde, würde ich hier auch nicht kampflos aufgeben.

Alleine der Teil mit "1.Hand", die es bei zwei Vorbesitzern definitiv nicht ist, geht nach meinem Verständnis bereits über seriöses Geschäftsgebaren weit hinaus.

Zu dem Punkt, wer den Wagen in der Zeit der Erstzulassung (auf das Autohaus) gefahren ist: Das kann stimmen. Wir haben selber einmal eine Tageszulassung erworben (war gerade 2 Tage alt, KM-Stand 25), die noch 3 Monate auf das Autohaus zugelassen sein musste und erst dann auf uns umgemeldet wurde.

Abgesehen von dem Anwalt würde ich den Vorbesitzer noch einmal anrufen und ihn bitten Dir eine Kopie der Reparaturrechnung und insbesondere seines Kaufvertrages (als Tageszulassung) UND seines Verkaufvertragess, zurück an den Autohändler auszuhändigen.

Wenn in dem Verkaufvertrag an den Autohändler der Unfallschaden aufgeführt wurde, dürfte das die Sache für dich deutlich einfacher machen..

Themenstarteram 3. Mai 2016 um 14:29

Zitat:

@kleiner_Lurch schrieb am 3. Mai 2016 um 16:23:21 Uhr:

Ich würde das nicht zwingend als Betrug klassifizieren, sondern vielmehr als arglistige Täuschung, die nach 3 Jahren verjähren dürfte.

Gerade wenn der Wagen im Betrieb des Verkäufers repariert und dann der Schaden verschwiegen wurde, würde ich hier auch nicht kampflos aufgeben.

Alleine der Teil mit "1.Hand", die es bei zwei Vorbesitzern definitiv nicht ist, geht nach meinem Verständnis bereits über seriöses Geschäftsgebaren weit hinaus.

Zu dem Punkt, wer den Wagen in der Zeit der Erstzulassung (auf das Autohaus) gefahren ist: Das kann stimmen. Wir haben selber einmal eine Tageszulassung erworben (war gerade 2 Tage alt, KM-Stand 25), die noch 3 Monate auf das Autohaus zugelassen sein musste und erst dann auf uns umgemeldet wurde.

Der Wagen wurde 4 Monate als Vorführwagen genutzt und hatte dann bei verkauf an meinen Vorbesitzer bereits 2000km, das habe ich schriftlich, genauso wie das Gutachten vom Unfall.

Abgesehen von dem Anwalt würde ich den Vorbesitzer noch einmal anrufen und ihn bitten Dir eine Kopie der Reparaturrechnung und insbesondere seines Kaufvertrages (als Tageszulassung) UND seines Verkaufvertragess, zurück an den Autohändler auszuhändigen.

Wenn in dem Verkaufvertrag an den Autohändler der Unfallschaden aufgeführt wurde, dürfte das die Sache für dich deutlich einfacher machen..

Es war ein Leasing Fahrzeug das im Autohaus repariert wurde. Die Rechnung der Reparatur hat der GV mir nun auch geschickt, er sieht es aber nicht als Unfallschaden an der zu erwähnen gewesen wäre.

Zitat:

@volvofanxc60 schrieb am 3. Mai 2016 um 16:29:31 Uhr:

 

Es war ein Leasing Fahrzeug das im Autohaus repariert wurde. Die Rechnung der Reparatur hat der GV mir nun auch geschickt, er sieht es aber nicht als Unfallschaden an der zu erwähnen gewesen wäre.

Ob er mit dieser Auffassung bei einem Auffahrschaden auf der Autobahn Recht hat (was ich als Laie, ohne juristische Vor/bildung bezweifele) muss tatsächlich ein Anwalt beurteilen.

Vermuten würde ich eher, dass das eine Schutzbehauptung von ihm ist.

Meine ganz persönliche Meinung zu dem Punkt der Nutzung als Vorführwagen ist, dass Ihr da vermutlich Pech habt. Der Punkt, dass es 2 Vorbesitzer gab war Euch bei/direkt nach Kauf bekannt und ihr habt nichts unternommen. Diesen Punkt nach 1,5 Jahren erneut aufzugreifen wird. m.E. wenig bringen.

Aber auch das sollte ein Anwalt einschätzen können.

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