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Gebrauchtwagen-Garantie bzw. Händler-Gewährleistung - Wer kennt sich damit aus?

Themenstarteram 17. März 2008 um 16:26

Hallo!

 

Ich habe eine Frage zur Gebrauchtwagen-Garantie bzw. der gesetzlichen Gewährleistung des Händlers bei einem Gebrauchtwagen. Wie sieht das denn aus, wenn Schäden an dem Fahrzeug auftreten, die nicht von der CG-Car-Garantie abgedeckt werden? Ist dann der Händler verpflichtet, auf seine Kosten die Mängel/Schäden zu beheben?

 

Hintergrund ist der, dass ich an meinem Corsa schon ein paar kleinere Reparaturen hatte. Bei der letzten erklärte mir ein anderer Opel-Händler, dass der Austausch der defekten Heckklappendämpfer nicht von der CG-Car-Garantie übernommen würde. Dies läge daran, dass mir mein Händler die "kleine Garantie" verkauft hätte. Also durfte ich die Reparatur selbst berappen...

 

So wie es aussieht, sind nun vermutlich die Stoßdämpfer hinüber. Habe kurz nach dem Kauf schon Geräusche von der Achse beanstandet, die meines Erachtens von den Hinterachsdämpfern kamen. Aber der Händler erklärte, er könne die Geräusche nicht nachvollziehen bzw. keinen Defekt finden. Mittlerweile sind die Geräusche permanent zu hören und das Fahrverhalten wirkt meines Erachtens schwammiger. Mir ist schon klar, dass ein Gebrauchtwagen kein Neuwagen ist. Aber die Geräusche von der Achse traten bereits ein paar Monate nach Übernahme des Fahrzeugs auf und wurden von mir auch (erfolglos) beanstandet. Und wenn ich einen Gebrauchtwagen mit frischer Inspektion kaufe, kann ich doch als Kunde erwarten, dass das Auto technisch in Ordnung ist. Oder sehe ich das falsch?

 

Was meint ihr, fallen die Dämpfer unter Garantie/Gewährleistung oder sind diese eher wie Bremsen auch als Verschleißteile anzusehen? Ist das beim Corsa normal, dass nach weniger als vier Jahren die Dämpfer platt sind?! Kenne das von meinen bisherigen Autos nicht nach so kurzer Laufleistung.

 

So, jetzt bin ich mal gespannt, was ihr dazu meint. Wollte mir hier mal Rat einholen, bevor ich mit dem Händler in die Diskussion trete...

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7 Antworten

hallo,nch meinen wissen gibt es nur eine versicherung !und diese beinhaltet sämtliche e-teile und alles was in oel schwimmt ist versichert.und aber auch nur km mässig .ich meine ab 50000 km ohne,über diese km mit zuzahlung .deine klappen stossdämpfer sind nicht bestandteil der garantie !an sonsten wenn man einen schaden hat und man hat diese versicherung ist gut. nur es muss jeder selber wissen. es lohnt sich immer.für ca 300€ bekommt man keinen neuen motor.mfg fritz

ps,verschleissteile ausgeschossen,sowiel bremsbeläge-stossdämfer so als auch-

es beinhaltet ,alles was in oel schwimmt ,(bremssattel-getriebe-motor-servolenkung-sämtlich elektro-teile !ärbägs -geber usw.)

Habe bei der selben Versicherung noch eine für meinen Corsa laufen...

 

Wie ist der Wechselintervall denn? Wenn die damals noch OK waren und jetzt nicht mehr, ist das  vollkommen in Ordnung, Verschleißteile halt. Wenn dir nun aber der Motor platzen würde oder das Getriebe rausbröseln ist das Garantiefall. So seh ich das.

 

Bei mir war das Thermostat fritte, wurde bezahlt von der versicherung.

 

Zitat:

Original geschrieben von Cörsi

Hallo!

Ich habe eine Frage zur Gebrauchtwagen-Garantie bzw. der gesetzlichen Gewährleistung des Händlers bei einem Gebrauchtwagen. Wie sieht das denn aus, wenn Schäden an dem Fahrzeug auftreten, die nicht von der CG-Car-Garantie abgedeckt werden? Ist dann der Händler verpflichtet, auf seine Kosten die Mängel/Schäden zu beheben?

Hintergrund ist der, dass ich an meinem Corsa schon ein paar kleinere Reparaturen hatte. Bei der letzten erklärte mir ein anderer Opel-Händler, dass der Austausch der defekten Heckklappendämpfer nicht von der CG-Car-Garantie übernommen würde. Dies läge daran, dass mir mein Händler die "kleine Garantie" verkauft hätte. Also durfte ich die Reparatur selbst berappen...

So wie es aussieht, sind nun vermutlich die Stoßdämpfer hinüber. Habe kurz nach dem Kauf schon Geräusche von der Achse beanstandet, die meines Erachtens von den Hinterachsdämpfern kamen. Aber der Händler erklärte, er könne die Geräusche nicht nachvollziehen bzw. keinen Defekt finden. Mittlerweile sind die Geräusche permanent zu hören und das Fahrverhalten wirkt meines Erachtens schwammiger. Mir ist schon klar, dass ein Gebrauchtwagen kein Neuwagen ist. Aber die Geräusche von der Achse traten bereits ein paar Monate nach Übernahme des Fahrzeugs auf und wurden von mir auch (erfolglos) beanstandet. Und wenn ich einen Gebrauchtwagen mit frischer Inspektion kaufe, kann ich doch als Kunde erwarten, dass das Auto technisch in Ordnung ist. Oder sehe ich das falsch?

Was meint ihr, fallen die Dämpfer unter Garantie/Gewährleistung oder sind diese eher wie Bremsen auch als Verschleißteile anzusehen? Ist das beim Corsa normal, dass nach weniger als vier Jahren die Dämpfer platt sind?! Kenne das von meinen bisherigen Autos nicht nach so kurzer Laufleistung.

So, jetzt bin ich mal gespannt, was ihr dazu meint. Wollte mir hier mal Rat einholen, bevor ich mit dem Händler in die Diskussion trete...

ich würd den hier nochmal kurz hochholen, auch wenn ich keni Opelaner bin *g*. Aber habe nun ein paar kleine defekte an meinem Gebrauchten entdeckt und die CarGarantie wird das vermutlich nicht oder nur teilweise ü+bernehmen. Der Kauf ist aber noch keine 6 Monate her. Nun ist ja echt die Frage, ist bis zu 6 Monaten der Händler nicht ohhehin in der Pflciht? Oder gibts echt bei diesen CarGarantieunterlagen ne Klausel die den Händler befreit und ich hab nciht genug durchgelgesen und mich nun selbst angeschi...en?

Also, dann will ich doch auch mal ein bischen zur Klärung beitragen. Garantie und Gewährleistung ist erstmal grundsätzlich nicht das Selbe. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers. Er ist nicht dazu verpflichtet, Garantie zu geben. Der Händler macht dieses jedoch in der Regel, um eventuelle Gewährleistungsansprüche damit abzudecken. Da die Garantie freiwillig ist, bestimmt auch der Garantiegeber die Bedingungen und den Inhalt der Garantie. Er kann also z.B. vorschreiben, das das Fahrzeug immer in einer Fachwerkstatt nach Wartungsplan gewartet wird. Genauso kann er bestimmen, wieviel Zuzahlung je nach KM dazugehört. Bei den meisten Garantiegesellschaften gehört auch nur das zur Garantie, was wortwörtlich im Garantiepass genannt wird. Die Gewährleistung ist im BGB fest verankert. Die Gewährleistungspflicht beträgt in der Regel 2 Jahre, kann jedoch durch entsrpechenden Kaufvertrag bei gebrauchten Dingen auf 1 Jahr begrenzt werden. Dann gibt es da noch als Hürde die sogenannte Beweislastumkehr. Bedeutet, die ersten 6 Monate nach Gefahrenübergang (also Übergang des Fahrzeugs) muss der Händer beweisen, das der Mangel bei Fahrzeugübergabe noch nicht vorhanden war. Nach 6 Monaten muss der Kunde beweisen, das der Mangel schon bei Gefahrenübergang vorhanden war. Dies wird jedoch in der Regel sehr schwierig. Ein Gewährleistungsmangel ist also eigentlich immer ein Mangel, der schon bei Übergabe des Fahrzeugs bestanden haben muss. Dies kann aber z.B. auch ein Motorschaden naach 5000km sein, da ja dann anzunehmen ist, das dieser schleichend entstanden ist und z.B. Ventile oder ähnliches schon beschädigt waren. Ich hoffe, ich konnte ein bischen Licht ins Dunkel bringen.

P.S. ich bin kein Rechtsanwalt, habe jedoch einige Jahre in der Branche gearbeitet....

Zitat:

Original geschrieben von melan

Also, dann will ich doch auch mal ein bischen zur Klärung beitragen. Garantie und Gewährleistung ist erstmal grundsätzlich nicht das Selbe. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers. Er ist nicht dazu verpflichtet, Garantie zu geben. Der Händler macht dieses jedoch in der Regel, um eventuelle Gewährleistungsansprüche damit abzudecken. Da die Garantie freiwillig ist, bestimmt auch der Garantiegeber die Bedingungen und den Inhalt der Garantie. Er kann also z.B. vorschreiben, das das Fahrzeug immer in einer Fachwerkstatt nach Wartungsplan gewartet wird. Genauso kann er bestimmen, wieviel Zuzahlung je nach KM dazugehört. Bei den meisten Garantiegesellschaften gehört auch nur das zur Garantie, was wortwörtlich im Garantiepass genannt wird. Die Gewährleistung ist im BGB fest verankert. Die Gewährleistungspflicht beträgt in der Regel 2 Jahre, kann jedoch durch entsrpechenden Kaufvertrag bei gebrauchten Dingen auf 1 Jahr begrenzt werden. Dann gibt es da noch als Hürde die sogenannte Beweislastumkehr. Bedeutet, die ersten 6 Monate nach Gefahrenübergang (also Übergang des Fahrzeugs) muss der Händer beweisen, das der Mangel bei Fahrzeugübergabe noch nicht vorhanden war. Nach 6 Monaten muss der Kunde beweisen, das der Mangel schon bei Gefahrenübergang vorhanden war. Dies wird jedoch in der Regel sehr schwierig. Ein Gewährleistungsmangel ist also eigentlich immer ein Mangel, der schon bei Übergabe des Fahrzeugs bestanden haben muss. Dies kann aber z.B. auch ein Motorschaden naach 5000km sein, da ja dann anzunehmen ist, das dieser schleichend entstanden ist und z.B. Ventile oder ähnliches schon beschädigt waren. Ich hoffe, ich konnte ein bischen Licht ins Dunkel bringen.

P.S. ich bin kein Rechtsanwalt, habe jedoch einige Jahre in der Branche gearbeitet....

erstmal vielen Dank für die Mühe! Ja aber soweit war ich ja schon, meine konkrete Frage ist ja, aber das ist sicherlich von Händler zu HÄndler verschieden, ob obwohl die CG besteht ich noch Anspruch auf die gesetzliche halbjährliche Gewährleistung habe. Weil über diese Gewährleistung bekomme ich ja zu 100% erstattet (in meinem Fall zb einen neuen elektrischen Biefahrersitz bzw die Steuergeräte oder was auch immmer da konkret defekt sei, kost sicherlich sonst 300, 400 Flocken). Aber ich fürchte (das muß ich dann halt mal am WE nachlesen) das ich mit Unterzeichnung der CarGarantie dann halt auch was untgerschrieben habe das der >Händler ab sofort außen vor ist und eben alles über die CarGarantie läuft?

Nein, der VERKAUFENDE Händler ist nicht außen vor.

Daher würde ich mich vor allem auch in den ersten 6 Monaten nicht vom VERKAUFENDEN Händler mit "aber die CarGarantie übernimmt bei der KM-Leistung nur X %"

Das "Problem" ist Gewährleistung = der Verkäufer der dir das Auto verkauft hat.

Gewährleistungsfälle ist der immer 1. Ansprechpartner. Wenns weiter weg ist könnte er z. B. mit Hänger das Auto holen oder kennt einen Händler in der Nähe über den die Gewährleistung abgewickelt werden kann.

Einfach bei nem anderen Händler machen lassen und dann Rechnung gegenüber dem verkaufenden Händler rumwedeln ist nicht.

 

CarGarantie-Versicherung Abwicklung = so ziemlich jeder beliebige Opelhändler der CarGarantie anbietet. Und wegen der Kooperation mit Opel bei der lebenslangen wird das wohl jeder Opelhändler sein.

 

Wenn du also X % (oder alles wenn CG gar nichts zahlen würde) über Gewährleistung abwickeln willst - verkaufenden Händler anrufen.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Nein, der VERKAUFENDE Händler ist nicht außen vor.

Daher würde ich mich vor allem auch in den ersten 6 Monaten nicht vom VERKAUFENDEN Händler mit "aber die CarGarantie übernimmt bei der KM-Leistung nur X %"

Das "Problem" ist Gewährleistung = der Verkäufer der dir das Auto verkauft hat.

Gewährleistungsfälle ist der immer 1. Ansprechpartner. Wenns weiter weg ist könnte er z. B. mit Hänger das Auto holen oder kennt einen Händler in der Nähe über den die Gewährleistung abgewickelt werden kann.

Einfach bei nem anderen Händler machen lassen und dann Rechnung gegenüber dem verkaufenden Händler rumwedeln ist nicht.

 

CarGarantie-Versicherung Abwicklung = so ziemlich jeder beliebige Opelhändler der CarGarantie anbietet. Und wegen der Kooperation mit Opel bei der lebenslangen wird das wohl jeder Opelhändler sein.

 

Wenn du also X % (oder alles wenn CG gar nichts zahlen würde) über Gewährleistung abwickeln willst - verkaufenden Händler anrufen.

so habe ich mir das acuh schon gedacht, cool, dann warte ich mal ab was der HÄndler sagt (der wollte ja mit der CG klären ob die Reparaturen übernommen werden würden)und ansonsten funke cih mal den HÄndler an, ist ja noch Zeit bis 30.10.11 ;-)

Danke nochmal an alle.

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