ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Gebrauchtwagen gekauft, nach 4000Km Kupplung defekt

Gebrauchtwagen gekauft, nach 4000Km Kupplung defekt

Themenstarteram 6. Januar 2013 um 16:49

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage.

Ich habe mir vor 8 Wochen einen A4 Avant Bj. 11/2008 mit 65100Km auf dem Tacho gekauft.

Ich habe schon einge Mängel dem Händler gemeldet und er hat auch ordentlich nachgebessert. Nach ca. 6 Wochen und 4000Km, also bei Kilometerstand 69100Km hat die Kupplung aufgegeben.

Da die Kupplung rutscht und muss nun ersetzt werden, natürlich kam der Händler gleich mit Verschleissteil u.s.w.. Da das Getriebe auch noch repariert werden muss hätte man Kupplung und Getriebe in einem Rutsch erledigen können, aber die Werkstatt war der Meinung das meine Schaltprobleme mit der Kupplung zusammen hängen könnte und haben das Getriebe wieder eingebaut um dieses zu testen. Natürlich waren meine Schaltprobleme immer noch da, die Synchronringe müssen getauscht werden.

Aber zurück zur Kupplung, jetzt will der Händler 570€ für das Kupplungsmat. von mir haben, was ich aber nicht einsehen da davon auszugehen ist das die Kupplung schon bei der Übernahme defekt war.

Kennst sich da jemand aus wie man sich jetzt verhalten soll, ich würde einen Teil der Mat-kosten übernehmen aber nicht alles.

Gruß

Torsten

Beste Antwort im Thema

Also sorry....aber ich kann ned nachvollziehen,was mancher hier schreibt....

Keine Gebrauchtwagengarantie umfaßt die Kupplung....die is nedmal bei Neuwagengarantien drin,einfach weil es Leut gibt,die so ein Ding innerhalb 10tkm kleinkriegen können....

Und das Ding IST ein Verschleißteil....

Sie kann,bei normaler Benutzung,ihre 100-150tkm halten.Das garantiert aber nichtmal der Hersteller....

Also weiß ich ned,wo das Problem liegt.....Kupplung tauschen lassen,gut is.Dann kann man damit ja 200tkm oder mehr runterreißen.

Gibt ja auch Autofahrer,die ne Bremsanlage nach 1000km schon aussehen lassen können,als wäre sie 50tkm benutzt worden....gibts auch keine Garantie drauf....

Garantie gibts lediglich auf Materialfehler....aber ned auf vorzeitigen Verschleiß.Außer es war ne Charge mit ner richtig schlechten Belagsmischung.Da kommt dann aber der Hersteller schon an.

 

Greetz

Cap

39 weitere Antworten
Ähnliche Themen
39 Antworten
am 6. Januar 2013 um 18:26

Und...glaubst du die 65.000 Kilometer sind Original oder wie? :rolleyes: :rolleyes:

 

am 6. Januar 2013 um 18:29

Eine Kupplung ist kein Verschleißteil und muß länger als 65000 km halten. Ich würde an deiner Stelle keinen Cent zahlen.

Es stellt sich dabei ja auch immer die Frage, wie der/die Vorbesitzer mit der Kupplung umgegangen sind...

am 6. Januar 2013 um 18:33

Das Fahrzeug wurde doch sicher Probe gefahren und erst dann gekauft. Wie willst du jetzt erklaeren das die Kupplung schon beim Kauf defekt war? Verstaendlicher weise geht der Verkaeufer davon aus das du die Kupplung in den 4000km runter geritten hast.

am 6. Januar 2013 um 18:34

65.000 km auf dem Tacho; tatsächliche Laufleistung chronologisch, lückenlos nachvollziehbar?

 

TÜV-Berichte, Rechnungen und Scheckheft vorhanden?

 

Im Anhängerbetrieb gelaufen?

 

:eek:

am 6. Januar 2013 um 18:34

....oder gleich auf Wandlung bestehen, da es ja anscheinend nicht der einzige Schaden an dem Fahrzeug war...

Ein Audi mit so wenig Km düfte die von dir erwhnten Schäden eigentlich noch nicht aufweisen.

Hast du eine Rechtschutz? Dann diese mal einschalten und darüber einen Anwalt hinzuziehen.

Eventuell wäre auch eine "unabhängige Überprüfung" des Fahrzeuges sinnvoll (Werkstatt des Vertrauens oder Automobilclub).

Drück dir die Daumen.

Restschutz in Rechtschutz geändert

Zitat:

Original geschrieben von Splash2009

Hast du eine Restschutz?

Was versteht man darunter? :eek:

am 6. Januar 2013 um 18:39

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Eine Kupplung ist kein Verschleißteil

100% Sicher? Ich denke das Kupplungsscheiben Verschleissteile sind.

am 6. Januar 2013 um 18:40

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Splash2009

Hast du eine Restschutz?

Was versteht man darunter? :eek:

Sorry Tipfehler...meinte Rechtschutz ;)

am 6. Januar 2013 um 18:43

Edit....link can not found....;)

 

am 6. Januar 2013 um 18:44

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

http://www1.adac.de/.../...angel-Verschlei%C3%9F-Liste_tcm8-224135.pdf

Verschleißteilliste....;)

Funzt leider nicht dein Link ;)

am 6. Januar 2013 um 18:45

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Eine Kupplung ist kein Verschleißteil und muß länger als 65000 km halten. Ich würde an deiner Stelle keinen Cent zahlen.

Natürlich ist eine  Kupplung ein Verschleißteil, genauso wie Bremsbeläge.

 

In der Regel halten Kupplungen auch 100.000 und mehr es kommt eben drauf an wie verschleißfreudig der Vorbesitzer war, dann ist auch eine Kupplung schon mal nach 65000 km verschlissen.

Kupplung ist sicher ein Verschleißteil, aber nicht nach 68 TKM. So gesehen ist der Motor auch ein Verschleißteil....

Der Händler blufft, ich würde nichts zahlen und hätte hierbei keinerlei Sorgen bei einem Rechtsstreit auf der sicheren Seite zu sein.

N.T.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Gebrauchtwagen gekauft, nach 4000Km Kupplung defekt