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Gebrauchtwagen Gekauft - Privat

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 12. Juni 2017 um 20:12

Hallo, also ich Fang gleich mal an. Gestern am 11.06.2017 habe ich ein Auto gekauft. Der Verkäufer hat es mir Privat verkauft. Wir haben uns das Auto angeschaut, bis auf ein paar Mängel - Motorhaube Lackiert, Stoßstange Lackiert, Vorne Rechts Rost war am Fahrzeug nichts zu erkennen. Ich habe das Fahrzeug i.A gekauft. Das Fahrzeug war für mein Vater gedacht & ich hatte auch ein Vollmacht dafür. So erfolgte auch der Kaufvertrag zwischen Ihm und mein Vater ( Kaufvertrag Name auf mein Vater ).

Und jetzt das Problem! Heute 12.06.2017 bin ich zum Meisterwerkstatt gefahren um den Fehlerspeicher auszulesen. Und da kamen 2 Fehler. Den einen hat mir der Verkäufer angegeben den Abgasrückführungssystem allerdings nicht. Heute morgen Blinkte die Motorkontrollleuchte und die Getriebe hat etwas verrückt gespielt. ich habe den Verkäufer Via Whatsapp darüber benachrichtigt. Am Anfang hat er mir gesagt, dass er davon nichts weiß und wenn ich ihm nicht Vertraue er das Auto zurücknehmen würde. Nachdem ich ihm deutlich gemacht habe, dass ich das Fahrzeug zurückgeben möchte meinte er er kann das Fahrzeug nicht annehmen. Nach mehreren Unterhaltungen habe ich Ihm gesagt, er solle mir Preislich entgegenkommen, dass die Reperaturen Ca. 800€ kosten und ich nur die Teile kosten von Ihm haben möchte und die 300€ bereit wäre selber zu zahlen. Damit war er nicht einverstanden. Ich habe ein Kopie der Berichte. Zudem wurden die Fehlermeldungen am 23.01.2017 & 23.03.2017 gelöscht obwohl er Angeblich davon nichts weiß. Im Kaufvertrag steht drin " Das Fahrzeug wird - soweit nicht ausdrücklich Garantien zugesagt sind - wie besichtig und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkafut. Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für Schadenersatzansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen."

Dies wurde von einem Online Ausdruck - TÜV SÜD ausgedruckt. Ein Kopie hat er. Unten dran stehen noch die Mängel die er mir genannt hat. Zudem muss ich auch erwähnen, dass der Parksensor ab und zu mal spinnt. Dies wurde mir auch nicht erwähnt. Beim Autokauf hatte ich einen Kollegen bei mir, der dies alles mitbekommen hat. Der auch bei der Verhandlung mit dabei war.

Wie sollte ich vorgehen? Der Kaufvertrag ging über mein Vater - Ein Vollmacht bestand zu dem Zeitpunkt!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Taner36 schrieb am 14. Juni 2017 um 19:00:27 Uhr:

Bevor du dich da lange rum ärgerst hast du das beste gemacht. Nachbdieser Laufleistung kommen Reparaturen auf und das war ihn sicherlich klar und wollte das Auto so weiter verkaufen.

Wer keine reparaturen zahlen will, soll auch keine alte kisten mit knapp 300tkm kaufen. Da ist der kâufer auch selbst schuld.

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Wie kann nachvollzogen werden, dass die Fehler gelöscht wurden? Hat Audi das dokumentiert? Wenn der Fehler 2x war, dann kann man wohl davon ausgehen, dass er von dem Fehler wusste. Spreche den Verkäufer nochmals darauf an, dass in dem Kaufvertrag steht, dass der Käufer für verschwiegene Mängel haftet, oder wie auch immer das dort steht. Lenkt der Verkäufer nicht ein, dann drohe ihm erst mit einem Anwalt, wenn er dann immer noch nicht einlenkt, dann musst du zu deinem Anwalt - vorausgesetzt, dass es wirklich so im Kaufvertrag steht und nicht, dass das Fahrzeug gekauft wie gesehen ist.

Der Ausschluss der Gewährleistung - wenn wirksam - sorgt dafür, dass der Verkäufer da fein raus ist. Weise ihm doch nach, dass er den Fehler gelöscht hat und nicht jemand anderes, der das Fahrzeug zum Löschzeitpunkt hatte. Ob es wirksam ist, kannst Du ja bei einem Anwalt nachfragen. Eine Verantwortung Seitens des Verkäufers für das Problem mit dem Parkpiepser kannst Du auch vergessen, wenn der Gewährleistungsausschluss wirksam ist.

Bei wirksamen Gewährleistungsausschluss bleiben eben so Probleme wie Verkehrsuntüchtigkeit, Unfallschäden oder Tachomanipulationen, die sich nicht ausschließen lassen. Da darf der Verkäufer weiter haften.

Wenn Du eine wirkliche Beratung willst, frage einen Anwalt!

Hallo nachos89,

nach dem was Du hier schreibst, hast Du in erster Linie ein rechtliches Problem.

Der erworbene PKW hat Mängel, die man hier bei MT natürlich versuchen kann zu klären, wenn Du noch erläuterst, um was für ein Auto es sich überhaupt handelt, aber das eigentliche Problem scheint mir das Verschweigen dieser Mängel durch den Verkäufer zu sein. Da man sich hier anscheinend nicht gütlich einigen kann, empfehle ich Dir die Einholung einer Beratung durch einen zu dieser Hilfe befugten Rechtsanwalt.

Also, Anwalt suchen.

Zitat:

@nachos89 schrieb am 12. Juni 2017 um 22:12:16 Uhr:

" Das Fahrzeug wird - soweit nicht ausdrücklich Garantien zugesagt sind - wie besichtig und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkafut. Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für Schadenersatzansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen."

Wie bereits geschrieben, dieses ist der für Dich wichtige Absatz, über den Du dich noch hoffentlich freuen kannst.

Themenstarteram 12. Juni 2017 um 21:51

Hallo und danke für die schnellen Antworten.

Also das Fahrzeug ist ein Audi A6 3.0 TDI Quaddro Baujahr 04/2006 KM 261.000

Werde das Auto morgen abmelden müssen.

Aber mal ne frage. Der Verkäufer ( Privat ) hat mir auf Nachfrage diesen Fehler beim Autoverkauf nicht erwähnt. Wäre dies keine Arglistische Täuschung? Oder Liege ich da falsch. Ich mein, ich würde das Auto gern behalten, allerdings sollte er mir mit'n Preis entgegen kommen.

Via WhatsApp Aufzeichnungen habe ich ihm das mehrmals deutlich gemacht allerdings meinte er am Anfang, er wurde mir 100 Euro entgegen kommen was ich natürlich nicht einverstanden bin.

Danke Leute :)

Themenstarteram 12. Juni 2017 um 21:53

Zitat:

@Toshy schrieb am 12. Juni 2017 um 22:25:41 Uhr:

Der Ausschluss der Gewährleistung - wenn wirksam - sorgt dafür, dass der Verkäufer da fein raus ist. Weise ihm doch nach, dass er den Fehler gelöscht hat und nicht jemand anderes, der das Fahrzeug zum Löschzeitpunkt hatte. Ob es wirksam ist, kannst Du ja bei einem Anwalt nachfragen. Eine Verantwortung Seitens des Verkäufers für das Problem mit dem Parkpiepser kannst Du auch vergessen, wenn der Gewährleistungsausschluss wirksam ist.

Bei wirksamen Gewährleistungsausschluss bleiben eben so Probleme wie Verkehrsuntüchtigkeit, Unfallschäden oder Tachomanipulationen, die sich nicht ausschließen lassen. Da darf der Verkäufer weiter haften.

Wenn Du eine wirkliche Beratung willst, frage einen Anwalt!

Habe ihn mehrmals darauf angewiesen. Er hat es verneint und meinte, dass dieser Fehler von selber wegging.

 

Mit freundlichen Grüßen

Themenstarteram 12. Juni 2017 um 21:56

Zitat:

@Schubbie schrieb am 12. Juni 2017 um 22:25:24 Uhr:

Wie kann nachvollzogen werden, dass die Fehler gelöscht wurden? Hat Audi das dokumentiert? Wenn der Fehler 2x war, dann kann man wohl davon ausgehen, dass er von dem Fehler wusste. Spreche den Verkäufer nochmals darauf an, dass in dem Kaufvertrag steht, dass der Käufer für verschwiegene Mängel haftet, oder wie auch immer das dort steht. Lenkt der Verkäufer nicht ein, dann drohe ihm erst mit einem Anwalt, wenn er dann immer noch nicht einlenkt, dann musst du zu deinem Anwalt - vorausgesetzt, dass es wirklich so im Kaufvertrag steht und nicht, dass das Fahrzeug gekauft wie gesehen ist.

Dass das Fahrzeug gekauft wie gesehen ist steht nicht drin. Stand auch nicht in Mobile und auch nicht im Kaufvertrag.

Hab den Steuergerät auslesen lassen, und da steht es auch drin das der Fehler gelöscht ist aber immer wieder rauskommt.

Zudem hat er bei der Aufzeichnung auch geschrieben " ich habe nicht gelöscht " und danach nach paar Wörtern " wenn du löscht dann kommt Fehler nicht " . Also weiß er davon Bescheid.

Sorry, aber bei einem 11 Jahre alten Auto mit knapp 270000 Km runter muss man mit allem rechnen. Daher macht man ja bei so alten Kisten mit der Laufleistung (Klingt mir auch nicht nach einem reinen Langstreckenfahrzeug, zumindest die letzten Jahre nicht mehr) eine Ausgiebige Probefahrt, auf die Bühne zum Tüv oder Werkstatt - erst dann kauft man! oder man nimmt ihn weil der Preis passt mit und nimmt gewisse Mängel in Kauf.

Kommt natürlich auch auf den Kaufpreis ob und wieviel du für die zusätzlichen Mängel haben willst.

Der Abgasfehler ist alle 2 Monate aufgetreten ? Das kann auch Fahrweise abhängig auftreten. Viel Kurzstrecke Fehler kommt - Durchblasen mit längerer A-Bahnfahrt fehler wieder weg (Lampe aus). Hatte ich selber schon bei meinen 3.0TDI danach war auch kein Fehler mehr im MSG hinterlegt. MT hat Haufenweise Beiträge hierüber. Ich will damit sagen ; eine Arglistige Täuschung kann muss aber nicht sein.

Für mich wäre bei der Laufleistung eher wichtiger was an dem Fahrzeug schon alles gemacht wurde, wie und wo er gewartet wurde, denn alles andere wird bei dem Alter und KM Stand irgendwann kommen. Die Problemzonen vom Dicken werden hier ja täglich diskutiert.

Für mich gibt es hier eh nur 2 Möglichkeiten ;

Auto behalten und mit Verkäufer ohne Anwalt einigen und nehmen was der andere (wohl Kaufpreisabhängig) noch zu geben bereit ist.

oder Anwalt einschalten und auf Rücknahme und Kaufpreis bestehen ( wobei ich hier die Chance bei nur etwa 50% sehe )

Dann wurde der Fehler aber wohl nicht in einer Werkstatt gelöscht, sondern hat der "Verlernzähler" den Fehler rausgenommen, jedoch nicht gelöscht. Heißt Zündung aus und wieder an und der Fehler wird nicht mehr angezeigt und nach ein paar Neustarts, ohne dass der Fehler in der Zeit wieder auftrat, sieht das Steuergerät diesen Fehler als "erledigt" an. Somit heißt es, dass er nicht unbedingt davon Kenntnis gehabt haben muss, welchen Fehler das Lämpchen anzeigen wollte. Das ist dann wohl etwas schwammig, da er wohl kein Fachmann ist und er nicht einschätzen konnte, was die Leuchte, die ja eventuell nur kurz leuchtete, für eine Ursache hat. Also es könnte schwer werden nachzuweisen, dass er den Fehler wissentlich verschwiegen hat, wenn er nicht zum Auslesen war. Gut für dich ist jedoch, dass das Fahrzeug den Fehler mit Datum geloggt hat, womit am zumindest nachweisen kann, dass der Fehler schon vor dem Kauf war (wenn man davon ausgeht, dass niemand das Datum verstellt hat).

Bevor man etwas falsch macht, sollte man, wie schon geschrieben, seinen Anwalt kontaktieren.

Themenstarteram 13. Juni 2017 um 1:39

Werde gleich mal morgen ein Termin mitn Anwalt machen. Das Auto ist jetzt bis auf weiteres stillgelegt :). Danke euch super Forum hier :)

Ich verstehe eins nicht, da kauft jemand ein Wagen für billiges Geld obwohl er genau weis, das die Kiste n Arsch voll km runter hat. Und ist ärgert sich darüber wenn an dem Wagen Defekt vorliegt????? Was erwartest du von einem 11 Jahr alten Auto mit soviel elektronischen teilen und über 260t km??? Einen 100% einwandfreien Zustand??? Wird doch wohl jedem klar sein, das er nochmal Geld reinstecken muss wenn man sich einen gebrauchten kauft. Irgendwas ist doch immer dran. Deshalb geht man das Risiko ein und kauft einen billigen gebrauchten von privat auch um den Preis zu drücken!!!

Oder du musst zu einem Händler fahren und für mehr Geld und weniger km einen mit Garantie und Gewährleistung kaufen. Außerdem macht man sich vorher schlau und checkt alles ab nicht nachher. Jetzt dem Verkäufer nachträglich Geld zu erpressen ist asozial in meinen Augen. Immer gleich zum Anwalt. Du hattest die Möglichkeit vorher alles in Ruhe zu checken, das bei einem gebrauchten was defekt sein kann ist "normal"!!!!

Wenn er dir einen Unfall untergejubelt hätte oder gefälschte KM Angaben oder sonstige gravierende Mängel, dann kannst ihm sehr gerne die Hosen runter lassen. Alles andere ist dein Risiko...

Meine Meinung dazu.

Hallo nachos89

Wie in Foren üblich wirst du hier viele unterschiedliche Meinungen bis sogar Anfeindungen im Sinne von "Selbst schuld, ein so altes Auto für kleines Geld zu kaufen..." bekommen.

Das Einzige, was m.M.n. zielführend ist, dass du einen Anwalt aufsuchst. Nur der kann dir sagen, ob überhaupt eine Aussicht auf Erfolg besteht. Aber "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider in Deutschland 2 verschiedene paar Schuhe.

Ob sich der Gang zum Anwalt für 500 Euro Streitwert lohnt, musst du selbst entscheiden.

Viel Erfolg und viele Grüße

der Michael Mark

Zitat:

 

Wenn Du eine wirkliche Beratung willst, frage einen Anwalt!

Ich schätze deine Chancen sogar ganz gut an, allerdings empfehle ich einen Anwalt wenn du keine Ahnung hast. Der Gewährleistungsausschluss kann unwirksam sein, da man die Gewährleistung nicht pauschal für alles ausschließen kann. Hier fehlt zB der Zusatz " Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.". Ist der Gewährleistungsausschluss unvollständig oder fehlerhaft so führt das zur Unwirksamkeit im Ganzen. All diese Details kann aber nur ein Anwalt klären, der die gesamten Inhalte der Vereinbarung kennt.

Themenstarteram 13. Juni 2017 um 9:35

Zitat:

@chaoskrieger schrieb am 13. Juni 2017 um 07:51:42 Uhr:

Ich verstehe eins nicht, da kauft jemand ein Wagen für billiges Geld obwohl er genau weis, das die Kiste n Arsch voll km runter hat. Und ist ärgert sich darüber wenn an dem Wagen Defekt vorliegt????? Was erwartest du von einem 11 Jahr alten Auto mit soviel elektronischen teilen und über 260t km??? Einen 100% einwandfreien Zustand??? Wird doch wohl jedem klar sein, das er nochmal Geld reinstecken muss wenn man sich einen gebrauchten kauft. Irgendwas ist doch immer dran. Deshalb geht man das Risiko ein und kauft einen billigen gebrauchten von privat auch um den Preis zu drücken!!!

Oder du musst zu einem Händler fahren und für mehr Geld und weniger km einen mit Garantie und Gewährleistung kaufen. Außerdem macht man sich vorher schlau und checkt alles ab nicht nachher. Jetzt dem Verkäufer nachträglich Geld zu erpressen ist asozial in meinen Augen. Immer gleich zum Anwalt. Du hattest die Möglichkeit vorher alles in Ruhe zu checken, das bei einem gebrauchten was defekt sein kann ist "normal"!!!!

Wenn er dir einen Unfall untergejubelt hätte oder gefälschte KM Angaben oder sonstige gravierende Mängel, dann kannst ihm sehr gerne die Hosen runter lassen. Alles andere ist dein Risiko...

Meine Meinung dazu.

Ja, ich weiß das der Wagen Probleme hat. Aber die Probleme die er mir gesagt und die ich entdeckt habe!

Ich war ja auch damit einverstanden. Aber dass das Fahrzeug Probleme beim AGR hat, hat er mir verschwiegen! Um das geht es mir!

 

Mit freundlichen Grüßen

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