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Gebrauchtwagen gekauft - Unfallschwere verschwiegen
Hallo Leute,
ich habe mir vor 1,5 Wochen einen Gebrauchtwagen privat gekauft und da erzählte mir der Verkäufer was von einem "kleinen" Wildschaden bei dem lediglich der Kotflügel betroffen war und getauscht wurde. Im Vertrag ist "Blechschaden vorne" vermerkt. Nun hatte ich den Wagen zu meinem Mechaniker gebracht und der hat ihn vorne ein bisschen auseinder gebaut und gesehen, dass hinter der Stoßstange alles verbogen und teilweise sogar einige Sachen gebrochen sind (Scheinwerferhalterung etc.). Der "kleine" Wildschaden war also wohl doch ein größerer und wurde offenbar laienhaft wieder repariert. Laut Aussage meines Mechanikers ist vorne "alles kurz und klein"
Kann ich gegen den Verkäufer angehen? Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MvM
So leid es mir tut, aber wenn der Mechaniker es schon nicht sieht, wie soll es dann der Besitzer merken?
und genau SO siehts aus! die auto käufer verlangen mitlerweile von JEDEM privatverkäufer eine eigene werkstatt und hellseherische fähigkeiten. wens dein mechaniker nicht merkt woher soll es dann ein 0815 fahrzeug besitzer den merken?
aber ich widerhol mich gerne:
schaden im vertrag festgehalten -> pech gehabt!
ach ja....was machst du den wen in den nächsten 30.000km die vorderachse ihren geist aufgibt? oder du einen motorschaden hast dank dem wasser im motor? oder wen das esp den geist aufgibt? oder die fensterscheiben runterfallen? oder...oder...oder....
und ein kühler kann verbogen sein wie er will...wen er dicht ist dann ist er dicht.
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51 Antworten
Dagegen angehen kann man immer, stellt sich nur die Frage, wie sinnvoll das Ganze ist. Für irgendeine Schleuder für 500€ steht das in keiner Relation, bei 20000€ würde ich es mir überlegen. Außerdem kann man hier auch keine Aussage dazu treffen, da die Angabe "kurz und klein" doch mehr als unpräzise ist. Vor allem unter dem Aspekt, dass Werkstätten doch immer mal wieder gerne zum Dramatisieren neigen. Warum hast du dir denn eigentlich den Wagen nicht VORHER genau angeschaut, wenn schon extra ein Schaden erwähnt wird?
Gegen den bekannten Wildschaden kann man so nicht angehen, weil das auch zu großen Schäden führen kann. Gegen den Blechschaden kann man versuchen was zu erwirken, denn für mich ist ein Blechschaden nur ein optischer Mangel. Aber was das deutsche Recht dabei definiert weiß ich nicht.
Klimakühler verbogen
diverse Halterungen verbogen/gebrochen
Prallkörper verbogen
Scheinwerferhalterung gerissen
das sind einige der Schäden. Laut Mechaniker nichts absolut schwerwiegendes, aber locker 300 bis 500€ , wenn ich es reparieren lasse.
Wenn vorne alles kurz & klein ist, dann sieht man das doch vor dem Kauf mit einem Blick in den Motorraum und etwas rütteln, wenn man auf den Unfallschaden aufmerksam gemacht wird. Zudem hast du doch sicherlich durch den Vorschaden den Preis drücken können.
nochmals: um was für ein auto zu welchem preis reden wir?
und warum lässt man den mechaniker den man anscheinend an der hand hat nicht sofort danach schauen? oder bei der probefahrt. für mich liegt die sache klar auf der hand: schaden gehabt, schaden angegeben, schaden laienhaft oder garnet repariert ABER angegeben -> pech gehabt.
da du den schaden aber wohl nicht gesehen hast oder nicht sehen wolltest kann das ganze ja nicht soooo schlimm sein. und vielleicht mal dran gedacht das eine werkstatt geld verdienen MUSS und somit immer alles kurz und klein ist?
Die Aussage ,,alles kurz und klein`` und dann der Preis ,,300-500 Euro`` Laesst mich schon grinsen. Das bezahlt manch einer fuer den Austausch einer kaputten Xenonleuchte
Wie Tecci6N schon sagt ,, Werkstaetten neigen zur Uebertreibung``
Klar wenn du das Auto fuer 500 gekauft hast, ist es schon fast ein Totalschaden
Den Kaufpreis hat uns der TE ja leider nicht genannt! Hat er beim Fahnenhändler oder beim Markenhändler gekauft? Vermutlich bei ersterem, dann viel Spaß mit solchen Typen. Also entweder reparieren lassen und als Lehrgeld verbuchen oder es sein lassen, denn die Verkehrssicherheit scheint ja nicht beeinträchtigt zu sein.
Es geht um einen Passat 3BG Baujahr 2003 für 4500€, den ich von einer Privatperson gekauft habe. Ich habe mittlerweile bereits den Verkäufer (Zweitbesitzer) kontaktiert und er meinte, dass ihm das nicht bewusst war, da der Unfall _angeblich_ beim Vorbesitzer passiert ist und ihm der Wagen auch nur mit "Blechschaden" verkauft wurde. Er hat mich allerdings auch gleich nach einer Summe gefragt, möchte aber dennoch vorher mit seinem Anwalt sprechen, inwieweit er gegen den Erstbesitzer angehen kann.
Der Wagen wurde am 30.10.2007 auf ihn zugelassen, was bedeuten würde, dass der Wagen seit mindestens 5 Jahren mit den Schäden rumgefahren ist - ist das realistisch? Kann so ein verbogener Kühlkörper nicht irgendwann mal den Geist aufgeben oder schlimmeres?
Achja: Bei der Besichtigung und der Probefahrt hatte ich meinen Mechaniker dabei und es war äußerlich, sowie im Motorraum nichts zu sehen von den Schäden! Er hat dann heute wohl mal die Stoßstange abgebaut, weil ich ihm von dem Wildschaden erzählt habe, und da kam dann das wahre Ausmaß des Unfalls zum Vorschein.
Zitat:
Original geschrieben von JimmyBeam
Achja: Bei der Besichtigung und der Probefahrt hatte ich meinen Mechaniker dabei und es war äußerlich, sowie im Motorraum nichts zu sehen von den Schäden! Er hat dann heute wohl mal die Stoßstange abgebaut, weil ich ihm von dem Wildschaden erzählt habe, und da kam dann das wahre Ausmaß des Unfalls zum Vorschein.
So leid es mir tut, aber wenn der Mechaniker es schon nicht sieht, wie soll es dann der Besitzer merken? Klar kann es sein, das der Besitzer von allem wusste, aber das müsste erst mal bewiesen werden. Ich bin auch mal mit einem defekten Scheinwerfer, der aus der Halterung gebrochen ist zum TÜV gefahren. Der Schaden wurde dort bemerkt, aber die Plakette gabs trozdem. Somit ist es sehr schwer seine Aussage zu wiederlegen.
Zitat:
Original geschrieben von MvM
So leid es mir tut, aber wenn der Mechaniker es schon nicht sieht, wie soll es dann der Besitzer merken?
und genau SO siehts aus! die auto käufer verlangen mitlerweile von JEDEM privatverkäufer eine eigene werkstatt und hellseherische fähigkeiten. wens dein mechaniker nicht merkt woher soll es dann ein 0815 fahrzeug besitzer den merken?
aber ich widerhol mich gerne:
schaden im vertrag festgehalten -> pech gehabt!
ach ja....was machst du den wen in den nächsten 30.000km die vorderachse ihren geist aufgibt? oder du einen motorschaden hast dank dem wasser im motor? oder wen das esp den geist aufgibt? oder die fensterscheiben runterfallen? oder...oder...oder....
und ein kühler kann verbogen sein wie er will...wen er dicht ist dann ist er dicht.
Hallo JimmyBeam,
er hat Dir ja den Blechschaden nicht verschwiegen. Da sich nach dem Kauf nun doch ein größerer Schaden aufgetan hat, hast Du sicherlich das Recht hiergegen anzugehen. Ich denke mal nicht, dass es erheblich ist, dass Du die schwere des Schadens nicht gleich voll erkannt hast.
Der Verkäufer gib ja wohl an, selbst nicht die schwere des Schadens erkannt zu haben. Dennoch ist er Dein Ansprechpartner und kann sich wiederum nicht auf seinen damaligen Verkäufer beziehen. Dein Kaufvertrag hat ja nicht mit seinem Kaufvertrag vom Vorbesitzer zu tun. Aus diesem Grund ist es unerheblich, wenn er erst einmal mit dem Vorbesitzer sprechen will.
Du hast sicherlich die Möglichkeit einen Anwalt Deines Vertrauens zu nehmen. Vor Gericht müsste es dann wohl entschieden werden, es sei denn, Du einigst Dich so mit ihm. Lass doch die Schadenshöhe genau bestimmen und verlange von ihm das entsprechende Geld. Wahrscheinlich für alle die beste Lösung.
Bedenke, beim Gericht erhältst Du mit Sicherheit ein Urteil. Normalerweise sollten Urteil und Recht übereinstimmen, aber das ist nicht immer der Fall.
Nette Grüße Rolf
@Tecci6N
Ich hoffe es sind keine Rechtschreibfehler enthalten.
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
er hat Dir ja den Blechschaden nicht verschwiegen. Da sich nach dem Kauf nun doch ein größerer Schaden aufgetan hat, hast Du sicherlich das Recht hiergegen anzugehen. Ich denke mal nicht, dass es erheblich ist, dass Du die schwere des Schadens nicht gleich voll erkannt hast.
warum? steht im kaufvertrag unfallfrei? oder "fachgerecht instand gesetzt"??? der wagen wurde als unfaller verkauft, es wurde zur kentniss genommen und akzeptiert. somit hatsichs.
es stehen aber wie gesagt der rechtsweg natürlich offen. ohne rechtschutz aber ne teure sache. also:
a) entweder viel geld in die hand nehmen und VIELLEICHT recht bekommen.
b) das ganze aus eigener tasche reparieren lassen.
c) das ganze so lassen. da der spass ja wohl seit 2007 so ist (also 5 jahre lang) dann ist der wagen mit den schäden schon 2 mal durch den tüv gekommen. somit kanns garnet soooo verkehrsunsicher sein.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
er hat Dir ja den Blechschaden nicht verschwiegen. Da sich nach dem Kauf nun doch ein größerer Schaden aufgetan hat, hast Du sicherlich das Recht hiergegen anzugehen. Ich denke mal nicht, dass es erheblich ist, dass Du die schwere des Schadens nicht gleich voll erkannt hast.
warum? steht im kaufvertrag unfallfrei? oder "fachgerecht instand gesetzt"??? der wagen wurde als unfaller verkauft, es wurde zur kentniss genommen und akzeptiert. somit hatsichs.
es stehen aber wie gesagt der rechtsweg natürlich offen. ohne rechtschutz aber ne teure sache. also:
a) entweder viel geld in die hand nehmen und VIELLEICHT recht bekommen.
b) das ganze aus eigener tasche reparieren lassen.
c) das ganze so lassen. da der spass ja wohl seit 2007 so ist (also 5 jahre lang) dann ist der wagen mit den schäden schon 2 mal durch den tüv gekommen. somit kanns garnet soooo verkehrsunsicher sein.
Vielleicht wurde hier die schwere des Schadens nicht angegeben ?
Mein Vorschlag war, versuchen Geld zurück zu bekommen ohne großen Aufwand.
Schönes WE
Leute, Leute...
Da kauft jemand einen 9 Jahre alten Gebrauchten und der Verkäufer weist noch dazu auf einen Wildschaden hin - leicht oder schwer sei mal dahin gestellt.
Warum fahre ich denn mit dem Auto nicht vor Unterschrift des Kaufvertrages mal auf die Hebebühne - alles spricht in diesem Falle doch ganz eindeutig dafür.
Ob der jetzige Verkäufer das Auto ebenfalls so gekauft hat und 5 Jahre lang damit herum gefahren ist (auch der musste in dieser Zeit mal zum TÜV oder in die Werkstatt) lasse ich ebenfalls mal dahin gestellt.
Die beste Aussage ist allerdings die, dass der jetzige Verkäufer noch mit seinem Anwalt Rücksprache halten und evtl. den damaligen Verkäufer (nach 5 Jahren!!) für den damaligen Unfall regresspflichtig machen will - sorry, aber das ist doch der blanke Hohn.
Falls der Verkäufer noch 300 Euro im Nachhinein heraus rückt, dann würde ich sie schnell nehmen und den Rest auf's Konto "Dummheit" verbuchen.