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Gebrauchtwagen Golf 7 Sportsvan

VW Golf 7 Sportsvan (AUV/5G)

Hallo!

Bestimmt kennt sich hier jemand gut aus?

Ich habe für meinen Sportsvan vom Autohaus die Gebrauchtwagen Garantie für ein Jahr bekommen, wie so üblich und habe Probleme mit der dortigen Werkstatt. Es geht um das klappern der hinteren Radaufhängung ,Stossdämpfer etc.Es wird gesagt das ist normal,ich müsste damit leben ,es wäre alles in Ordnung.Nun meine Frage,könnte ich auch in eine andere Werkstatt VW fahren und das Problem dort mit dieser Garantie beseitigen lassen ohne zusätzlichen Kosten oder bin ich Autohaus verbunden?

Danke euch schon mal für hilfreiche Antworten

M fG

SKRK:)

Beste Antwort im Thema

@SKRK: Du bist echt beratungsresistent. Du hast einen Gewährleistungsanspruch! Das ist ein recht starkes Verbraucherschutzrecht.

Eine Gebrauchtwagengarantie zahlt i.d.R. nicht, wenn vorrangige Ansprüche vorhanden sind. Also wie bei Dir ggü. Deinem Vertragspartner. Sie zahlt ebenso i.d.R. nicht, wenn Mängel schon beim Kauf vorhanden waren. Undsoweiter...

Diesem Händler hättest Du schlicht, nachdem er Dich abgewiesen hatte, einen Brief mit einer Mängelanzeige sowie einer Frist zur Behebung des Mangels senden müssen. Das kannst und solltest Du aber immer noch machen.

Wichtig. 1 Jahr Gewährleistung, aber nur in der ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen, dass der Schaden schon beim Verkauf vorhanden war. Danach bist Du in der Beweispflicht.

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Wie alt ist der Sportsvan?

Baujahr 2014,Zulassung März ,also 4 Jahre.

Ich hatte ein ähnliches Problem mit unserem Polo. Gekauft 50km weg. Der Polo hatte ein Klappern an der Vorderachse. Die Werkstatt um die Ecke hätte es gern gemacht, auch auf die Garantie, was jedoch nur funktioniert wenn Teile zu tauschen sind. Sollte das Klappern nur durch eine lockere Verschraubung entstehen, hätte ich für 3 Stunden suchen bezahlen müssen. Bin zum verkaufenden Autohaus und habe dies auf Gewährleistung machen lassen.

 

Bei dir ist es scheinbar nicht exakt genauso. Darum würde ich zu einem anderen VW-Partner fahren, das Problem vorstellen und mir damit die Bestätigung für einen Mangel holen. Und dann den Händler mal beim anderen Autohaus (dem Verkaufenden) anrufen lassen, zwecks Kostenfreigabe. Da klärt sich das Problem allein.

Ein guter Tipp, danke.

Also sollte ich mir nach Feststellung des Mangels in der anderen Werkstatt einen Ausdruck geben lassen und beim Autohaus wo ich gekauft habe auf die Mängel hinweisen (also Kostenfreigabe) für die Reparatur auf Garantie.Meinst du das so?

Gruß

erst mal greift die Gewährleistung und dafür ist der verkaufende Händler zuständig.

Zitat:

@klaus_gpx schrieb am 11. September 2018 um 21:41:34 Uhr:

erst mal greift die Gewährleistung und dafür ist der verkaufende Händler zuständig.

Hallo Klaus

Die stellen sich aber auf taube Ohren,obwohl der Werkstattmeister mit gefahren ist.Dann auf die Hebebühne geruckelt und gezuppelt,alles OK.

Sogar meiner Frau geht das geklappere auf die Ohren.

Ich denke mal,die wollen nicht der Kosten wegen.

Gruß

Rolf

War früher mal so: kann man überall Reparieren lassen wenn der Verkäufer dem zustimmt! Hat er bei mir immer da ihm ja egal ist was die Versicherung dann bezahlt... kann das jemand bestätigen dass das noch gilt??

Zitat:

@matcher1.6 schrieb am 11. September 2018 um 21:53:38 Uhr:

War früher mal so: kann man überall Reparieren lassen wenn der Verkäufer dem zustimmt! Hat er bei mir immer da ihm ja egal ist was die Versicherung dann bezahlt... kann das jemand bestätigen dass das noch gilt??

Dreht sich um die Gebrautwagen Garantie,nicht um die Versicherung!!!

Gruß

Zitat:

@klaus_gpx schrieb am 11. September 2018 um 21:41:34 Uhr:

erst mal greift die Gewährleistung und dafür ist der verkaufende Händler zuständig.

Klar, nur wenn der verkaufenden Händler, der die Gewährleistung zu geben hat, nicht mitspielt wird es schwerer. Da wäre der gängige Weg über einen Anwalt und einen Sachverständigen.

Da ich jedoch vermute, dass der besagte Verkäufer seine Ruhe haben will und dem Kunden dafür etwas einredet, ist die Variante mit dem anderen Autohaus meiner Ansicht nach die schnellere und einfachere Angelegenheit.

Im Zweifel würde ich auch den Kundenservice von VW zu Rate ziehen. Vielleicht können/wollen die auch vermitteln.

Hallo Klaus!

Ich sehe das genauso wie du und nochmals danke für deine guten Tipps.

War eben bei meinem VW Händler.Hatte sofort eine Probefahrt mit dem Meister,er hat das Klappern zur Kenntnis genommen.Am Montag habe ich einen Termin,wo sie sich die Mängel ansehen bzw.beseitigen wollen.Alle superfreundlich,hat mich überrascht.Geht über die Gebrauchtwagen Garantie,wie ich oder wir beide dachten.

Werde am Montag berichten.

Gruß

Rolf

Hallo!

Wollte berichten!

Ich hatte meinen G7 SPV wegen des klappern an der Hinterachse beim VW Händler also in der Werkstatt am Montag-Dienstag wie schon geschrieben.Es wurden angeblich die ,,Stoßdämpferlager Hinterachse gewechselt´´!

Bei der Heimfahrt was das poltern wieder präsent,cih könnte denken,das nichts gemacht wurde.

Da es auf Gebrauchtwagen Garantie läuft,habe ich auch keinen Nachweiß der Reparatur und der ausgeführten Arbeiten in der Hand.Eine Sichtkontrolle ohne Hebebühne schon schwierig.

Also ehrlich,ich stehe echt im Wald und es klappert weiter! Mir wird nur eins überbleiben den VW Species weiter auf die Eier zu gehen!

Vor einer Woche hatte ich den VW Kunderservice eine Mail geschrieben mit diesen Problemen mit allen Daten meines Sports Van,betreffs des Problems.Leider haben die zuviel zu tun um zu antworten.Wichtig für VW jetzt den Arsch zu retten um aus der Dieselpatsche rauszukommen.

Was ist schon Kundenservice? Was sagt das Sprichwort,,mitgefangen-mitgehangen!

Gruß

Rolf

@SKRK: Du bist echt beratungsresistent. Du hast einen Gewährleistungsanspruch! Das ist ein recht starkes Verbraucherschutzrecht.

Eine Gebrauchtwagengarantie zahlt i.d.R. nicht, wenn vorrangige Ansprüche vorhanden sind. Also wie bei Dir ggü. Deinem Vertragspartner. Sie zahlt ebenso i.d.R. nicht, wenn Mängel schon beim Kauf vorhanden waren. Undsoweiter...

Diesem Händler hättest Du schlicht, nachdem er Dich abgewiesen hatte, einen Brief mit einer Mängelanzeige sowie einer Frist zur Behebung des Mangels senden müssen. Das kannst und solltest Du aber immer noch machen.

Wichtig. 1 Jahr Gewährleistung, aber nur in der ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen, dass der Schaden schon beim Verkauf vorhanden war. Danach bist Du in der Beweispflicht.

Zitat:

@golfmanhattan schrieb am 22. September 2018 um 00:54:47 Uhr:

@SKRK: Du bist echt beratungsresistent. Du hast einen Gewährleistungsanspruch! Das ist ein recht starkes Verbraucherschutzrecht.

CarConnectUndsoweiter...

Diesem Händler hättest Du schlicht, nachdem er Dich abgewiesen hatte, einen Brief mit einer Mängelanzeige sowie einer Frist zur Behebung des Mangels senden müssen. Das kannst und solltest Du aber immer noch machen.

Wichtig. 1 Jahr Gewährleistung, aber nur in der ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen, dass der Schaden schon beim Verkauf vorhanden war. Danach bist Du in der Beweispflicht.

Immer einfach gesagt,was du schreibst.

Hatte eine Probefahrt gemacht und hatte 45 Min. zur Verfügung.Bin auch auf holper Strasse gefahren und hatte leises poltern bemerkt,was natürlich auf Asphalt weg war und so ist es immer noch.Nur lauter, angeblich ist ja die Sache durch neue Stoßdämpferlager beseitigt,was ich nicht erkennen kann.

Habe heute nachgeschaut und sehe nichts von neuen Teilen,sowie Werkzeugbenutzerspuren. Für mich Betrug der Werkstatt !!!

Auf meinem Recht,wie du schreibst : Den Gewährleistungsanspruch zu nutzen werde ich natürlich bestehen!

Bloß sollte ich das schriftlich machen,wie du schreibst oder persönlich ?

Gruß @ RKSK

@SKRK

Ich hab gerade genau das gleiche Spiel laufen und ebenfalls während der Probefahrt Fehler nicht entdeckt. Dafür aber nach dem Kauf auf der Überführungsfahrt. :(

Vorsicht mit der Etikettierung als Betrug. Dieser setzt Vorsatz voraus und Du bist beweispflichtig.

Ja, im Geschäftsverkehr lieber einmal zuviel schriftlich als zu wenig. In dem Fall hier solltest Du dem Händler auf jeden Fall noch einen Brief mit Mängelanzeige und Aufforderung zur Nacherfüllung per Einwurf/Einschreiben oder Fax mit Sendebericht zukommen lassen. Frist nimmt man i.d.R 14 Tage.

Einfacher Musterbrief: https://www.verbraucherzentrale.de/.../media45581A.pdf

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