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Gebrauchtwagen hat Mängel Garantie?

Fiat Stilo 192
Themenstarteram 1. Juni 2011 um 18:09

Hallo,

 

ich habe mir ende April einen Gebrauchten Fiat Stilo Kombi 1,8 16v BJ 2004 mit

1 Jahr Gebrauchtwagengarantie bei einen Händler gekauft, leider hab ich in den einen Monat seit dem ich ihn fahre 2 Mängel festgestellt.

 

1. Beim Rückwährts fahren Quietschen die Bremsen extrem laut (Metallisch würde ich sagen), und sogar während der fahrt hört es sich ab und zu mal an als ob das Auto bremsen würde obwohl die Bremse nicht betätigt wurde.

 

2. Was ich viel schlimmer finde ist das dass Auto Undicht ist, sobald es anfängt stark zu Regnen ist der Himmel am Kofferraum Komplett nass sodass Wasser in den Kofferraum tropft, da im Himmel an unterschiedlichen stellen (nur am Kofferraum) Wasser Flecken sind gehe ich davon aus das schon vor dem Kauf damit etwas nicht innordnung war.

 

Die beiden Mängel sind mir bei der kurzen Probefahrt nicht aufgefallen, welche Möglichkeiten habe ich jetzt beim Händler?

 

 

Ps: Ich persönlich hätte dieses Auto mit dem Wasserschaden nicht gekauft, bei einen wieder Verkauf kann ich bestimmt mit einer sehr hohen Wertminderung rechnen wegen des Wasserschadens man weiß ja nicht was da alles Nass geworden ist Technik etc. und welche folge schäden da in ein paar Jahren daraus entstehen.

 

Würde mich auf eine Antwort sehr freuen.

 

Mfg Goldenretriever

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18 Antworten

nun reklamieren...die Bremsen werden wohl nur festsitzen und die laufflächen müssen gereinigt und geschmiert werden.

 

hat der Wagen ein Schiebedach??? oder eine Dachantenne??? Vermutlich wird es von dort reinkommen.

 

italo

 

 

Hallo,

ich war selbst beim Gebrauchtwagenkauf beim Händler in einer ähnlichen Situation: Auspuff war an versteckter Stelle durchgerostet und die Klimaanlage war kaputt. Als Käufer hast Du Anspruch auf ein mangelfreies Auto. Ich bin wie folgt vorgegangen:

1. Ich habe den Händler per Einschreiben mit Rückschein freundlich aufgefordert, die deatailiert beschriebenen Mängel innerhalb einer zumutbaren Zeit zu beseitigen und das Auto komplett funktionsfähig zu machen.

2. Im selben Schreiben habe ich dem Händler mitgeteilt, dass ich nach Ablauf der Frist vom Kaufvertrag wegen Nichterfüllung zurücktreten und der Kaufvertrag rückabgewickelt würde. Weitere Schadenersatzforderungen hatte ich mir zudem vorbehalten.

3. Der Händler hat sich mit der Versicherung in Verbindung gesetzt und sich eine Reparaturfreigabenummer besorgt.

Ergebnis:

Händler hatte den Wagen auf Kosten der Versicherung komplett saniert.

Anmerkung:

Gebrauchtwagen werden von den Händlern ja meist als Inzahlungnahme beim Neuwagengeschäft erworben. Oft werden die Händler selbst dabei vom Neuwagenkäufer über den wahren technischen Zustand des in Zahlung gegebenen Wagens getäuscht.

Der Händler müsste nun den Gebrauchtwagen sehr teuer sanieren - ein schlechtes Geschäft. Also wird der Wagen als Gebrauchtwagen mit "verdeckten Mängeln" weiterverkauft - und der Händler schließt für Dich zeitgleich eine Gebrauchtwagen-Garantieversicherung ab.

Stellt jetzt der Gebrauchtwagenkäufer die Mängel fest, kann diese Versicherung für die Fahrzeugsanierung in Anspruch genommen werden. Das ist rechtlich sehr fragwürdig und nach meiner juristischen Einschätzung an der Grenze zum Versicherungs-Betrug - aber die Versicherung hat hier die Beweislast und somit schlechte Karten.

Ich behaupte nicht, dass dies gängige Praxis ist - aber nach meiner Erfahrung wird dies vermutlich oft so gehandhabt.

Meine Empfehlung:

Prüfe Deinen Wagen ganz genau durch auf weitere Mängel (Auspuff, Bremsen usw). Lasse Dein Auto evtl. beim TÜV oder ADAC checken. Reklamiere dann alle Mängel beim Händler wie oben beschrieben schriftlich - denn ist die einjährige Garantie abgelaufen - dann ist´s rum - und die bleibst auf den Kosten sitzen!

am 2. Juni 2011 um 12:06

Hast du denn das Skywindow?

Wie schon beschrieben, es kann nur durchs Schiebedach, Antennenfuß oder Dachreling kommen. Lässt sich aber leicht herrausfinden. Der Himmel ist relativ schnell abmontiert. Danach einfach mit dem Gartenschlauch experimentieren :D Irgendwo muss es ja dann reinsiffen.

Um die Technik brauchst du dir auch keine Sorgen zu machen. Im MW sitzt alles vergleichsweiße geschützt. Ich würde aber auf jeden Fall den Händler kontaktieren.

Themenstarteram 2. Juni 2011 um 13:01

Danke für die Antworten, werde dann mal morgen Nachmittag zum Händler fahren mal sehen was er dazu sagt.

 

Hab mir das Auto heute Nachmittag mal genauer angesehen dabei ist mir aufgefallen das an der Stoßstange die Komplette unterseite stark zerkrazt ist und gleich dahinter ist ein stück sogar aufgeplatzt und die Innere Plastik Verkleidung vom Radkasten fehlt zur Hälfte (Rausgebrochen).

Kann man so einen Schaden als normale gebrauchsspur einstufen? 

 

Ps: Da das Auto als Unfallrei Verkauft wurde und eigendlich Gut ausgesehen hat

(Keine Sichtbaren Macken) hab ich natürlich nicht gedacht das da an der Unterseite so ein Schaden ist. 

 

Mfg Goldenretriever

Themenstarteram 2. Juni 2011 um 15:13

hab noch vergessen zu schreiben das ich kein Schiebedach habe, wird wohl an der Antenne oder an einer anderen stelle undicht sein.

Zitat:

dabei ist mir aufgefallen das an der Stoßstange die Komplette unterseite stark zerkrazt ist und gleich dahinter ist ein stück sogar aufgeplatzt und die Innere Plastik Verkleidung vom Radkasten fehlt zur Hälfte (Rausgebrochen).

Kann man so einen Schaden als normale gebrauchsspur einstufen?

Eine herausgebrochene Radkastenverkleidung ist mit Sicherheit keine "Gebrauchsspur", sondern eine Beschädigung und damit ein Mangel im Rechtssinn. Die Beschädigung könnte vielleicht durch einen (Auffahr-) Unfall verursacht worden sein. Evtl. war der Unfall größeren Ausmasses - und der Fahrzeugrahmen ist verzogen mit der Folge, dass die gesamte Achsgeometrie nicht mehr stimmt und die Geräusche darin ihre Ursache haben?! Genaueres wird Dir aber nur ein Sachverständiger sagen können - hier an dieser Stelle kann lediglich spekuliert und vermutet werden.

Wie schließen die Türen und die Heckklappe? Sind Auffälligkeiten an den Spaltmaßen zu erkennen? Wie sieht der Lack aus? Gibt es Hinweise auf eine teilweise Neulackierung? Verzogene Karosserien haben oft Undichtigkeiten an Fenstern und Türen zur Folge - Dein Wagen kommt mir mittlerweile sehr verdächtig und damit weiter untersuchungsbedürftig vor! Allerdings gehe ich auch davon aus, dass kein autorisierter (Fiat-) Händler vorsätzlich einen Unfallwagen als unfallfrei verkauft!!! Bei orientalischen Automobilbasar hinter dem Bahnhof oder am Hafen wäre ich mir da allerdings nicht mehr so sicher......

Zur Abrechnung über Deine Fahrzeug-Garantie-Versicherung möchte ich noch anmerken:

Diese vom Händler für Dich abgeschlossene Versicherung reguliert nicht alle Schäden. Der Umfang der Versicherungsleistung hängt davon ab, welchen Tarif der Händler für Dich gewählt hat - üblicherweise gibt es Basis-, Komfort- und Premiumtarife. Davon hängt also ab, in welchem Umfang die Versicherung die Garantieleistungen erbringen muss.

Es ist also eine Frage der Abwägung, ob ein Rücktritt vom Vertrag in Anbetracht des Schadensumfanges für den Kunden die wirtschaftlich vernünftigere Alternative ist.

Zitat:

Original geschrieben von Palio

Diese vom Händler für Dich abgeschlossene Versicherung reguliert nicht alle Schäden. Der Umfang der Versicherungsleistung hängt davon ab, welchen Tarif der Händler für Dich gewählt hat - üblicherweise gibt es Basis-, Komfort- und Premiumtarife. Davon hängt also ab, in welchem Umfang die Versicherung die Garantieleistungen erbringen muss.

.....unabhängig von der Garantieversicherung (die übrigens häufig nach Fahrleistung gestaffelte Selbsbehalte vorsieht) unterliegt der Händler der gesetzlichen Sachmängelhaftung und ist in den ersten sechs Monaten nach Kaufvertrag in der Beweispflicht, dass ein Mangel bei Kauf noch nicht bestanden hat.

Lass Dir also keinen Schmarrn erzählen, dass die Garantieversicherung die Gewährleistung irgendwie aufhebt....

Zitat:

unabhängig von der Garantieversicherung (die übrigens häufig nach Fahrleistung gestaffelte Selbsbehalte vorsieht) unterliegt der Händler der gesetzlichen Sachmängelhaftung und ist in den ersten sechs Monaten nach Kaufvertrag in der Beweispflicht, dass ein Mangel bei Kauf noch nicht bestanden hat.

Lass Dir also keinen Schmarrn erzählen, dass die Garantieversicherung die Gewährleistung irgendwie aufhebt....

Absolut richtig!

Deshalb Fristsetzung an den Händler mit der Aufforderung, alle Mängel zu beseitigen. Es ist nicht Deine Aufgabe, Dich mit dieser Garantieversicherung auseinanderzusetzen - das ist alleinige Sache des Händlers, ob er selbst für die Kosten aufkommt oder diese Versicherung in Anspruch nimmt - wer die Kosten der Nachbesserungen schlussendlich zu tragen hat, ist nicht Dein Problem!

Deshalb darfst Du Dich auch nicht damit zufrieden geben, sollte der Händler einwenden, die Versicherung bezahlte nur in eingeschränktem Umfange - oder gar nur mit einer Selbstbeteiligung des Käufers - alles Unsinn - Ansprechpartner für Dich alleine ist der Händler - keinesfalls diese Versicherung - mit der hast Du nichts zu tun - der Händler haftet für Dich - denn nur dieser ist Dein Vertragspartner!

Sollten allerdings berechtigte Zweifel an der Unfallfreiheit des Wagens bestehen, würde ich mich auf Nachbesserungen nicht mehr einlassen.

Hier würde ich vom Kaufvertrag zurücktreten und dem Händler die Karre wieder auf den Hof stellen! Meist reicht es schon, wenn Du dem Händler andeutest, den Wagen gutachterlich untersuchen zu lassen!

Es ist wichtig, dass Du dem Händler klipp und klar zu verstehen gibst, dass Du entschlossen bist, Deine Rechte konsequent durchzusetzen.

Ich erlebe es immer wieder, dass Händler ihre Kunden mit tröstenden Worten und scheinbarem Verständnis die Angelegenheit in die Länge ziehen und hinhalten - und letztlich den Kunden damit über den Tisch ziehen!

Zitat:

Original geschrieben von Goldenretriever

Danke für die Antworten, werde dann mal morgen Nachmittag zum Händler fahren mal sehen was er dazu sagt.

 

Hab mir das Auto heute Nachmittag mal genauer angesehen dabei ist mir aufgefallen das an der Stoßstange die Komplette unterseite stark zerkrazt ist und gleich dahinter ist ein stück sogar aufgeplatzt und die Innere Plastik Verkleidung vom Radkasten fehlt zur Hälfte (Rausgebrochen).

Kann man so einen Schaden als normale gebrauchsspur einstufen? 

 

Ps: Da das Auto als Unfallrei Verkauft wurde und eigendlich Gut ausgesehen hat

(Keine Sichtbaren Macken) hab ich natürlich nicht gedacht das da an der Unterseite so ein Schaden ist. 

 

Mfg Goldenretriever

Aber das ist ja kein Funktionsmangel...das hätte eigentlich auffallen müssen bei der Durchsicht, da es sich hierbei nicht unbedingt um einen versteckten Mangel. Immerhin hast du ja auch ein Gebrauchtwagen gekauft, den man sich auf solchen Sachen durchschauen muss. Reklamation nachher sind immer schwer...

 

italo

Themenstarteram 3. Juni 2011 um 17:22

Hab das Auto heute von einer anderen Wekstatt testen lassen, der Schaden an der Stoßstange sieht von unten garnicht so schlimm aus sind nur tiefe Krazer ist doch nicht gerissen.

Also zum glück kein Unfallauto

 

Aber da sind noch einige Mängel gefunden worden.

 

1. Beide Spurstangen Defekt.

2. Zahnriemen (Seit 2 Jahren überfällig) Lückenlos Scheckheft gepflegt ? ? ?

(Hab leider dem Verkäufer vertraut ohne nachzusschauen)

3. Bremse Hinten Beifahrerseite sitzt fest dadurch ist die Scheibe stark Abgenutzt, dadruch kommt evtl. auch das Geräusch beim Rückwärtsfahren und während der fahrt.

 

Die Beseitigung der Mängel würde knapp 800 Euro kosten.

Ohne die Undichte stelle am Auto Dach.

 

Danach bin ich mit der Mängeliste zum Händler wo ich das Auto vor 4 Wochen gekauft habe,

da meinte er alles kein Problem das Schaut sich morgen unser Mechaniker an, aber er wollte garnicht genau wissen was für Mängel am Auto sind und vom Zahnriemen wollte er auch nichts wissen. Lag hoffendlich nur daran das es ein Kollege vom Verkäufer war der mir das Auto Verkauft hat.

 

Die Garantie die ich für 300 Euro Abgeschlossen habe bringt bei den Mängeln nichts da sind zwar jede Mänge Baugruppen mit inbegriffen aber nicht die teile die Defekt sind.

 

Aber da ist ja noch die Gewährleistung und das Dokument in dem Bestätigt wurde das das Auto bei übergabe Einwandfrei von Mängeln ist.

 

Mal sehen was dabei rauskommt.

Ob der Zahnriemen wohl über die Gewährleistung abzuwickeln ist?

Ich bin mir da nicht so sicher...das ist schließlich keine Reparatur, sondern Wartung/Verschleiß.

Aus dem Gefühl heraus würde ich eher nicht sagen, dass das hinhaut.

Da ist auch der Käufer ein wenig in der Pflicht nachzuforschen-das hättest du wohl generell etwas genauer tun sollen vor dem Kauf, wenn ich das so lese. Aber ich wünsche dir Glück.

Kleiner Tipp: Beim nächsten Autokauf am besten in einer unabhängigen Werkstatt zum Check vorbeischauen, wenn du dich selber nicht auskennst-da wird dir geholfen.

bei der Angabe Scheckheft geflegt heist es auch das dieses Durchgeführt worden ist. Ein nicht gewechselter Zahnriemen ist eher Betrug was nicht mit der Angabe Scheckheft gepflegt nicht entspricht. Gerade die Folgen eines gerissenen Zahnriemen sind nicht unerheblich.

 

Im Grunde ist es egal ob du die Gebrauchtwagengarantie hast da in den ersten 6 Monate der gewerbliche Händler auf jedenfall dafür aufkommen muss.

 

italo

Moin,

Die meisten Mängel die am Fahrzeug vorhanden sind, fallen unter die gesetzliche Gewährleistung z.b. Undichtigkeit, Spurstangen

Bzgl. der Stoßstange ist die Frage - liegt ein Unfallschaden vor. Liegt ein Unfallschaden vor, liegt bzgl. des Verkaufs als Unfallfreier Wagen Irreführung vor - wäre ein Wandlungsgrund. Ist es kein Unfallschaden im Sinne des dt. Rechts fällt das nicht unter die Gewährleistung, da es dir bei einer ordentlichen Begutachtung als Schönheitsmangel hätte auffallen müssen.

Dito bei der Bremse - hier ist die Frage ... liegt Verschleiß vor: Dein Problem, liegt ein Defekt vor greift die Gewährleistung.

Der Zahnriemen fällt ebenfalls unter den Passus: Du hättest fragen müssen. Der ZR steht im Wartungsheft immer separat als Arbeit drin. Er gehört nicht zur automatischen Inspektion (die üblicherweise als "SWcheckheftgepflegt" angesehen wird). Wer nicht gefragt hat, hat hier - so hart das klingt - einfach Pech gehabt.

MFG Kester

Zitat:

Der Zahnriemen fällt ebenfalls unter den Passus: Du hättest fragen müssen. Der ZR steht im Wartungsheft immer separat als Arbeit drin. Er gehört nicht zur automatischen Inspektion (die üblicherweise als "SWcheckheftgepflegt" angesehen wird). Wer nicht gefragt hat, hat hier - so hart das klingt - einfach Pech gehabt.

Nein - so geht das aber nicht!

Wenn ein autorisierter (Fiat) Händler ein Auto verkauft, darf ich als laienhafter Käufer berechtigterweise erwarten und darauf vertrauen, dass das Fahrzeug gemäß den schriftlichen Werksvorgaben im Wartungsplan auch gewartet wurde!

Ich darf als nicht Sachkundiger darauf vertrauen, dass der Wagen den Werksvorgaben entsprechend gewartet ist und dem Käufer übergeben wird. Gerade deshalb kaufe ich als Laie beim Händler und nicht von Privat. Der Käufer hat keine Verpflichtung, den Fach-Verkäufer nach der Durchführung einzelner Arbeiten laut Wartungsplan zu befragen, es sei denn es ergeben sich objektive Anhaltspunkte, die den ordnungsgemäßen Wartungszustand des Fahrzeuges in Zweifel ziehen könnten. Umgekehrt hat der Verkäufer darüber aufzuklären, dass spezifische, absolut relevante Wartungsmaßnahmen - wie das Wechseln des Zahnriemens - nicht durchgfeführt wurden. Diese Aufklärungs- oder Beratungspflicht hat der Verkäufer im vorliegenden Fall verletzt - die Juristen bezeichenen dies als sog. "positive Forderungsveletzung" - soweit wir das hier im Forum überhaupt beurteilen können. Denn meist stellt sich dann in der Beweiserhebung vor Gericht heraus, dass es doch ein bisschen anders war wie beschrieben.

Die Rechtslage stellte sich anders dar, wenn ein Sachkundiger vom Sackkundigen das Auto kauft - KFZ-Betrieb vom Händler - Kaufleute unter Kaufleuten, oder bei Verkäufen unter Privaten. Hier gelten für die Aufklärungspflichten andere Maßstäbe. Dieser Fall ist hier aber nicht gegeben!

Ich rate, den Verkäufer auf die Mängel und Wartungsdefizite in aller Ruhe und ohne Drohungen anzusprechen. Alleine der Irrtum über die Zahnriehmenproblematik berechtigte zur Anfechtung und Rücktritt vom Vertrag! Der Händler hat kein Interesse, den Wagen wieder auf den Hof zustellen - wenn Du freundlich argumentierst wird er den Wagen nachbessern und ein lästiger Rechtsstreit lässt sich vermeiden.

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