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Gebrauchtwagen kauf Gewährleistung

Themenstarteram 5. Januar 2019 um 7:20

Hallo zusammen und euch allen frohes neues Jahr :-))

Habe Folgendes Problem.

Betrifft eine Gewährleistung Eines Gebrauchtwagen Kauf 25.06.2018 bei einen Gebrauchtwagen Händler 45km von mir entfernt BMW E61 LCI BJ 11.2008, und bin Werkstattgebunden bei dem Händler .

Habe folgendes Mängel ständig angemeldet zur nach Besserung wie zb.

- Glühkerzen inkl Steuergerät

- Gebläse Motor

- Automatikgetriebe undicht ( des öfteren bemängelt )

Nun die Mängel wurden Teilweise beseitig Dauer der Glühkerzen zu wechseln 3 Wochen , später der Gebläse Motor auch 2 Wochen ,und das Getriebe war undicht noch mal 4 Wochen gewartet mir kommt es so vor ob er die Gewährleistungszeit raus zögern will , kann nicht sein das die Reparaturen so lange dauern und ohne Mietwagen , so und ca 15.09.2018 habe ich das Getriebe wieder bemängelt ,da das Fahrzeug ständig Getriebe Fehler angezeigt hatte keine Antwort vom Händler.

Und am 18.12.2018 war es soweit Fahrzeug hat sämtliche Fehler Angezeigt kein Starten mehr möglich

Habe den Händler Telefonisch am 20.12.2018 erreicht und sind dann nochmal durch gegangen was es sein könnte Fehler nicht gefunden ,sollte den Händler den Fehlerbericht zusenden ,und er wollte sich noch mal melden was natürlich nicht passiert ist . Betriebsferien bis zum 7.01.2019 .Habe somit mal unterm Auto gesehen gehabt und sehe da ganze Getriebe nass verliert Öl und wahrscheinlich die letzte Automatik Getriebe Wartung einfach nicht richtig durch geführt wurde und das Kabel ( Hülse ) nicht gemäß nach Bmw Vorschriften Reingesteckt wurde vom Händler . Somit habe ich ihnen eine Frist geschrieben mit Fotos das er bis zum 7.01.2019 das Fahrzeug hier abzuschleppen hat und nachzubessern hat .und sollte es nicht der Fall sein werde ich eine Fremdfirma beauftragen die das Fahrzeug abschleppen, zur einer Werksatt und die Reparaturen auf seine kosten dort durch führe .

 

so zu meine Frage :

-Wehr muss die Abschleppkosten tragen ? nicht Fahrbereit und verliert öl

-wie sieht es aus mit dem Ausfall für die Zeit ohne Fahrzeug wird Benötigt arbeite in 3 Schicht

-Laut BMW dauert die Reparatur ca. 4-5 Std und keine 4 Wochen wie es der Händler bei mir macht .

-Was passiert wenn er die Arbeit wieder nicht richtig macht , und nach 4 Wochen kommt wieder der gleiche Mangel ,da die Gewährleistung ja nur 1 Jahr ist .

-muss er mir für die zeit ein Mietwagen geben

 

vielen dank im voraus

Beste Antwort im Thema

Wenn sich das Fahrzeug noch in der Gewährleistungsfrist befindet muss das Händler die Abschlepp/Transportkosten übernehmen.

Die von BMW angegebenen Arbeitszeiten haben mit der Sache an sich nichts zu tun, der Händler hat eben keine Kapazitäten was willst du dagegen machen?

Wenn du willst das ein konkreter Mangel beseitigt wird musst du ihn genau benennen können - pauschale Aussagen wie "undichtes Getriebe" helfen da gar nix. Und es kann natürlich vorkommen das z.B. das Getriebe auch nach der Gewährleistungszeit aus einem anderen Grund undicht wird.

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Habe den Händler Telefonisch am 20.12.2018 erreicht und sind dann nochmal durch gegangen was es sein könnte Fehler nicht gefunden ,sollte den Händler den Fehlerbericht zusenden ,und er wollte sich noch mal melden was natür........

Ganz klar, das der Händler sich mit so einem Kunden schwer tut. Statt das Fahrzeug in terminlicher Absprache dem Händler auf den Hof zu stellen, veranstaltet der Kunde einen Zirkus wie ich weiß was, das könnte es sein oder jenes könnte der Fehler sein.

MfG kheinz

Wenn sich das Fahrzeug noch in der Gewährleistungsfrist befindet muss das Händler die Abschlepp/Transportkosten übernehmen.

Die von BMW angegebenen Arbeitszeiten haben mit der Sache an sich nichts zu tun, der Händler hat eben keine Kapazitäten was willst du dagegen machen?

Wenn du willst das ein konkreter Mangel beseitigt wird musst du ihn genau benennen können - pauschale Aussagen wie "undichtes Getriebe" helfen da gar nix. Und es kann natürlich vorkommen das z.B. das Getriebe auch nach der Gewährleistungszeit aus einem anderen Grund undicht wird.

Was hast Du vom bisherigen Verlauf schriftliches (Aufträge, Reparaturrapporte etc)? Nur telefonieren ist am Ende blöd, weil schwer beweisbar. Evtl würde ich mir Rechtshilfe nehmen, nicht als Drohung gg den Händler, sondern um keine Fristen zu verpassen, die richtigen Formulierungen bei den Beschwerden und Aufträgen zu verwenden etc.

 

Grundsätzlich gibt es mW bei mehreren vergeblichen Repararturversuchen auch die Möglichkeit der Rückabwicklung, aber auch da gescheiter einen Rechtsbeistand fragen.

Themenstarteram 5. Januar 2019 um 15:50

Er hatte mich angerufen , und ich sollte mal nachsehen , so Kleinigkeiten wie Sicherung ob die ok sind usw .

warum soll ich auf meine kosten das Fahrzeug auf seinen Hof stellen , er war der letzte der am Getriebe was gemacht hatte ,und er wollte sich melden was leider nicht passiert ist mal abwarten auf Montag,hatte mit BMW Telefoniert und die Fehler durchgegeben ,die haben mich somit gefragt was als letztes gemacht wurde

habe es ihnen gesagt ,und wussten auch gleich bescheid , da sie schon mehre Fälle gehabt haben wenn die Getriebe Kabel Hülse nicht richtig steckt läuft dort Öl aus , und der Stecker läuft voll somit falschen Kontakte

oder überhaupt kein Kontakt zum Getriebe da sich im Getriebe das Steuergerät nicht auslesen tut keine Verbindung.

Somit habe ich natürlich Schrieftlich Mangel Bericht an den Händler geschrieben mit Nachbesserung .

und das, das Fahrzeug ab den 7.01.2019 abzuholen ist. und das ich einen Mietwagen brauche.

Ich sehe es anderes wenn eine Reparatur am Fahrzeug gemacht wird beläuft sich die Garantie auf die Arbeit ab den zeit Punkt der Reparatur auf weitere 1-2 Jahre auf die Arbeit am Getriebe ,da wenn alle Dichtungen erneuert werden kann es nicht möglich sein, das es nach 3 Wochen wieder undicht ist .

 

Zitat:

@crafter276 schrieb am 5. Januar 2019 um 10:46:32 Uhr:

Habe den Händler Telefonisch am 20.12.2018 erreicht und sind dann nochmal durch gegangen was es sein könnte Fehler nicht gefunden ,sollte den Händler den Fehlerbericht zusenden ,und er wollte sich noch mal melden was natür........

Ganz klar, das der Händler sich mit so einem Kunden schwer tut. Statt das Fahrzeug in terminlicher Absprache dem Händler auf den Hof zu stellen, veranstaltet der Kunde einen Zirkus wie ich weiß was, das könnte es sein oder jenes könnte der Fehler sein.

MfG kheinz

Moin,

Entscheidend ist was du als Mangel beim Händler gemeldet hast - und zwar in beweisbarer Form. Dann gelten die entsprechenden rechtlichen Anforderungen.

Dennoch gehört vom Kunden auch ein kooperatives Verhalten dazu. Zum einen - es steht nirgends geschrieben, dass du mut Priorität behandelt werden musst und in die Art und Weise, wie der Verkäufer den Mangel abstellt ist sein Bier. Bist du da anderer Meinung, dann kannst du zwar fordern - aber bekommst es entweder nicht oder musst für die Extraleistungen zahlen. Die Gewährleistung für das Fahrzeug verändert sich übrigens nicht. Ggf. Entsteht beim Verbauen von Teilen für exakt diese Leistung ein neuer Anspruch, dass ist aber im Einzelfall genau zu prüfen (z.B. kann es ein neuer Mangel sein, der nix mit der geleisteten Arbeit zu tun hat) - ist also nicht so einfach festzustellen.

LG Kester

Zitat:

@Rayman281 schrieb am 5. Januar 2019 um 08:20:35 Uhr:

so zu meine Frage :

-Wehr muss die Abschleppkosten tragen ? nicht Fahrbereit und verliert öl

-wie sieht es aus mit dem Ausfall für die Zeit ohne Fahrzeug wird Benötigt arbeite in 3 Schicht

-Laut BMW dauert die Reparatur ca. 4-5 Std und keine 4 Wochen wie es der Händler bei mir macht .

-Was passiert wenn er die Arbeit wieder nicht richtig macht , und nach 4 Wochen kommt wieder der gleiche Mangel ,da die Gewährleistung ja nur 1 Jahr ist .

-muss er mir für die zeit ein Mietwagen geben

1. Du solltest dich umgehend an einen Anwalt wenden! Das kostet nicht die Welt.

2. Abschleppkosten- das kommt drauf an. Abschleppen ohne Einvernehmen des Händlers, wo du in Vorkasse gehst, kann nach hinten losgehen. Muss es aber nicht zwingend.

3. Generell NICHT in Vorkasse gehen bei Mängeln jedweder Art! Niemals!

4. Ersatzfahrzeug oder Leihwagen muss der Händler dir NICHT stellen. Es sei denn, du hast eine Mobilitätsgarantie mit gekauft

5. Generell wird nahezu JEDER Kiesplatz-Willi eine Mängelbehebung immer auf das Maximum an Zeit hinauszögern. Hier immer eine 14 Tagefrist setzen, schriftlich und mit Zeugen oder Einschreiben! Zwingend.

6. Wie lange andere Werkstätten benötigen muss dir egal sein. 14 Tage reichen für Motor und Getriebe doppelt inklusive Urlauben. Fakt und Punkt.

7. Nach 2(oder 3)facher erfolgloser Mängelbearbeitung hast du die Chance, eine Rückabwicklung einzuklagen, sollte der Händler nicht zustimmen. Das wird er meist nicht. Hier gehts wirklich nur per Gericht und Klage. Dauert 1 Jahr und oft länger. Manchmal knicken die Willis auch vorher schon ein, weil sie wissen, dass sie Dreck anstecken haben.

8. Nein, kein Mietwagen. Muss er nicht.

https://www.anwalt.de/.../...eg-transport-zahlt-verkaeufer_111509.html

Übrigens wird der Rückkaufwert für eine Wandlung "verzinst". Da dein Wagen mehr oder minder nicht mehr bewegt werden kann/darf, kommte da kein großer Nutzungsvorteil zustande. Hab einen interessanten Schriftsatz dazu gelesen. Kann sehr teuer für solche Bummelhändler werden.

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 6. Januar 2019 um 12:23:50 Uhr:

Moin,

Entscheidend ist was du als Mangel beim Händler gemeldet hast - und zwar in beweisbarer Form. ...

Dennoch gehört vom Kunden auch ein kooperatives Verhalten dazu. ...

relevant könnte auch sein, WIE der Mangel gemeldet wurde

also:

eindeutige Formulierungen?

so, dass dem Händler kommuniziert wird, dass man seine Rechte kennt und diese in Anspruch nehmen wird?!

beinhaltet KORREKTE Verwendung von Begriffen wie Sachmangel, Gewährleistung (und nicht "Garantie"), usw. ...

Moin,

Hängt DAS nicht miteinander zusammen?!

Bist du momentan auf dem Tripp, dass alle anderen dämlich sind ?! :D Ein bisschen Verstand mag ich den meisten Menschen doch zugestehen. ;)

LG Kester

Vergiss es, ohne Witz!

Die Mehrheit schaltet ein Auto an, wie eine Lampe oder einen Rasenmäher. Wenn das Licht brennt und es rattert- ist alles ok. Der Rest wird komplett ausgeblendet oder ist erst gar nicht im Bereich der Wahrnehmung. Und mit rechtlichen Belangen ist es deutlich ausgeprägter!

Die meisten glauben zu wissen, aber Gott im Himmel. Dort können auch Pferde kotzen! :)

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