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Gebrauchtwagen kauf Onine, Lieferverzug

Themenstarteram 15. Januar 2018 um 17:33

Hallo zusammen,

ich benötige Rat.

Ich habe einen Gebrauchtwagen über ein Onlineautohaus gekauft. Mitte Dezember 2017.

Ich habe auch eine Anzahlung geleistet.

Vor Vertragsunterzeichnung, also im Telefon-Vorgesrpäch mit dem Verkäufer, erklärte er mir die

Vorgehnsweise. Das Auto wird erst Aaufbereitet, dann wird es zugelassen, es bekommt dann Tüv,

eine Zertifikat und wird dann ausgeliefert. Das dauert max 4 Wochen.

Daraufhin hab ich mich drauf eingelassen.

Das Auto steckt aber immer noch in der Aufbereitung, wir befinden und in der 5ten Woche. Das

Auto wird wohl ende der 5ten Woche fertiggestellt werden und erst ende der 6ten Woche

voraussichtlich ausgeliefert.

Daduch dass das Auto aber zuerst zugelassen wurde, entstanden mir durch Verschicherung und

Steuer Mehrkosten.

Meine Fragen:

1. Kann ich die Mehrkosten als Schaden rechtlich geltend machen?

2. Hab ich durch diesen Lieferverzug Anspruch auf einen Mietwgagen?

Danke und viele Grüße

jan

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Jannos1 schrieb am 15. Januar 2018 um 18:53:06 Uhr:

Als Beweis für diese Lieferangabe, könnte ich eine Telefongesprächsaufzeichnung vorlegen.

Im kaufvertrag ist selbst kein Liefertermin angegeben.

Nur die Zusicherung im Telefongespräch

Und du hast auch vorher darauf hingewiesen, dass du das Telefonat aufzeichnest?

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Schau mal in den Kaufvertrag, was da zum Liefertermin steht - und ob verbindlich oder unverbindlich.

Themenstarteram 15. Januar 2018 um 17:44

Es gibt keinen vertraglich festgemachten Liefertermin.

Der Verkäufer sagte mir am Telefon, dass das Ganze 4 Wochen dauert.

Er machte eine mündlich verbindliche Angabe.

Mündlich reicht zwar theoretisch aber wie willst Du das Beweisen?

Stz ihm schriftlich eine Friest und wenn die verstreichst hast Du rechtliche Möglichkeiten wegen Lieferverzug.

Aber es gibt doch einen schriftlichen Kaufvertrag? Steht da nichts vom Liefertermin? Wie möchtest du denn die tel. Angabe beweisen? Besonders, da viele schriftliche Verträge extra mdl. Erklärungen ausschließen.

Themenstarteram 15. Januar 2018 um 17:53

Als Beweis für diese Lieferangabe, könnte ich eine Telefongesprächsaufzeichnung vorlegen.

Im kaufvertrag ist selbst kein Liefertermin angegeben.

Nur die Zusicherung im Telefongespräch

Dann hast Du den Beweis. Hat er das denn definitiv gesagt oder sagte er sowas wie: "...also in 4 Wochen müßte das klappen..."

Die Frist muß angemessen sein. Wie lang angemessen ist hängt vom Einzelfall ab aber ich denke ein paar Tage müßten reichen.

Am besten also doch schriftliche Frist. Du kannst Ihn zusätzlich auch anrufen und zur Rede stellen aber denk an den nachweis. lauthören mit zeuge oder Mitschnitt.

Rührt er sich nicht, ab zum Anwalt. Und zwar umgehend.

Themenstarteram 15. Januar 2018 um 17:59

Und wie ist das mit den Mehrkosten?

Dadurch, dass der Wagen ganz am Anfang zugelassen wurde, wurde ab den Tag die Steuer und die Versuchicherung fällig. Hätte man zuletzt den Wagen zugelassen, würde ich auch wenger bezahlen.

Er sollte aber nach der Aufbereitung zugelassen werden.

hat der Händler den Wagen angemeldet?

Dann laß mal durchrechnen was das für Kosten sind. Wenn es sich lohnt dann sprich mit dem Händler drüber was er Dir vorschlägt. Viellicht werdet ihr euch einig. ansonsten sag das direkt dem anwalt, der kennst die entsprechenden Sätze.

Zitat:

@Jannos1 schrieb am 15. Januar 2018 um 18:53:06 Uhr:

Als Beweis für diese Lieferangabe, könnte ich eine Telefongesprächsaufzeichnung vorlegen.

Im kaufvertrag ist selbst kein Liefertermin angegeben.

Nur die Zusicherung im Telefongespräch

Und du hast auch vorher darauf hingewiesen, dass du das Telefonat aufzeichnest?

Themenstarteram 15. Januar 2018 um 18:40

Ich habe den Händler nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich das Telefongespräch aufzeichne.

Es ist eine App, die die Telefongespräche automatisch aufnimmt.

ich mach das nur, damit ich später im Zweifelsfalle das Gesagte nochmal anhören kann.

UNABHÄNGIG jetzt mal von der Verwertungsfrage: ----- ich habe keine Privatspäre aufgenommen, kein vertrauliches Wort, alles war geschäftlich, genausogut hätte er mir das auch schriftlich können.

Geschäftlich oder privat spielt da keine Rolle. Du MUSST immer darauf hinweisen.

Aber egal, das ändert nix an der Tasache das Du ihn erstmal in Verzug setzten mußt und zwar mit einen genauen Frist.

Hätte, hat er aber nicht. Im Gegenteil, im Vertrag steht kein Liefertermin. Also lieb und freundlich den Verkäufer auf deine unnötigen Kosten ansprechen.

Zitat:

@Jannos1 schrieb am 15. Januar 2018 um 19:40:44 Uhr:

Ich habe den Händler nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich das Telefongespräch aufzeichne.

Es ist eine App, die die Telefongespräche automatisch aufnimmt.

Geht mal so gar nicht.

Geht schon, aber...

§ 201 StGB

Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1.

das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder

2.

eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

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