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Gebrauchtwagen mit Motorschaden nach 5 Monaten: Was jetzt?

Themenstarteram 25. April 2021 um 4:39

Moin Moin,

ich bräuchte einen Ratschlag bezüglich meinem weiteren Vorgehen mit meinem Schrotthaufen auf 4 Rädern.

Ich habe im November letzten Jahres einen Ford Focus (EZ 2016, KM-Stand 75k) für 15.000 Euro bei einem gewerblichen Händler gekauft. Seit dem sind folgende Mängel aufgetaucht:

- Licht Frontscheinwerfer durchgebrannt (okay, passiert)

- Kraftstoffpumpe defekt (wurde in Fachwerkstatt ausgetauscht, 900,- Euro Kosten)

- zur Zeit Motorschaden (Kostenvoranschlag der Werkstatt 9.800,- Euro)

Mittlerweile hat der Wagen einen Kilometerstand von etwa 86.000 km.

Weiterhin hab ich bisher nochmal 2.600 Euro in das Auto investiert (neue Frontscheinwerfer und Sommerreifen + Felgen)

Ich weiß im Moment nicht genau, was ich machen soll. Durch die gesetzliche Gewährleistung muss der Händler für den Motorschaden aufkommen, sodass mir kein finanzieller Totalschaden droht.

Option A: Motorschaden reparieren lassen und das Auto weiterfahren. Ich mag das Auto eigentlich, nur hab ich mittlerweile natürlich das Vertrauen ein bisschen verloren. Wenn man 2x innerhalb von 3 Monaten auf der Landstraße stehen bleibt und abgeschleppt werden muss nervt das schon unglaublich.

Option B: Motorschaden reparieren lassen und das Auto wieder verkaufen. Wie sind da die Chancen mein Geld HALBWEGS wieder rein zu bekommen?

Option C: Das Auto dem gewerblichen Händler wieder verkaufen.

Zu was würdet ihr mir raten und warum?

LG, Mikki-

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40 Antworten

Was will der Händler den springen lassen,wenn Du ihm die Karre wieder auf den Hof stellst?

12k?

Bei Variante b wird nicht mehr rauskommen als bei C.

Themenstarteram 25. April 2021 um 4:56

@windelexpress Sorry, hätte ich oben erwähnen müssen: Ich hab noch keine Anfragen oder sonstiges gestellt. Welcher Betrag ist denn realistisch also mit welchem Verlust müsste ich rechnen?

Bist Du Privatmann? Es müsste doch die Kraftstoffpumpe und auch der Motorschaden auf Gewährleistung gegangen sein?

Gib´ den zurück und zahle die gefahrenen km. Fertig ist die Laube. Rücktritt vom Kaufvertrag? Juristisch vielleicht nicht ganz einfach zu bewerkstelligen.

Gespräch mit dem Verkäufer suchen. Ich hätte auch keine Lust mehr auf den Ofen.

Juristisch ist es aber so, dass der Verkäufer ein Recht zur Nachbesserung hat! Irgendwo reparieren lassen und Geld verlangen geht nicht.

Zitat:

@Lattementa schrieb am 25. April 2021 um 08:10:07 Uhr:

[...] Irgendwo reparieren lassen und Geld verlangen geht nicht.

Davon hab´ ich nichts geschrieben.

 

Zitat:

@Lattementa schrieb am 25. April 2021 um 08:10:07 Uhr:

Juristisch ist es aber so, dass der Verkäufer ein Recht zur Nachbesserung hat! [...]

Schon klar, deshalb schrieb ich wird juristisch schwierig. Gespräch suchen...

Drei verschiedene Mängel berechtigen nicht zur Rückabwicklung, wäre also reine Kulanz des Händlers. Ist aber bestimmt einen Versuch wert.

Ansonsten gibt es derzeit nur die Möglichkeit, den Händler unter Fristsetzung zur Nachbesserung aufzufordern (und zwar so, dass das im Streitfall auch nachweisbar ist).

Was für ein Motorschaden ist es denn? Davon würde ich das weitere Vorgehen abhängig machen.

Ein paar mehr Infos wären noch Interessant:

Wurde das Licht und die Kraftstoffpumpe auch durch den Händler repariert oder übernommen?

Und hast du zusätzlich neue Frontscheinwerfer verbaut oder war das im zusammenhang mit dem Lichtdefekt.

 

Ohne weitere Infos würde man mal grob mit einem Verlust von 3000 bis 5000 Euro rechnen beim Verkauf des reparierten Fzg. bzw. bei Rückgabe. Plus natürlich was du schon reingesteckt hast das ist natürlich auch weg. Wenn dir das Auto ansonsten gefällt, behalte es.

Ohne zu wissen warum der Motor den Geist aufgegeben hat kann man die Frage nicht beantworten, denn eine grobe Falschbehandlung des Motors durch zu wenig Öl, falschen Sprit oder ähnlichem würde den Händler leistungsfrei stellen.

Nur wenn der Händler diese Falschbehandlung beweisen kann und das Auto auch als Händler und nicht etwa im Kundenauftrag ohne Gewährleistung verkauft hat.

Themenstarteram 26. April 2021 um 2:38

Zitat:

@smartdriver35 schrieb am 25. April 2021 um 13:17:51 Uhr:

Und hast du zusätzlich neue Frontscheinwerfer verbaut oder war das im zusammenhang mit dem Lichtdefekt.

Die Birne ist durchgebrannt und dann habe ich neue Frontscheinwerfer selbst verbaut da mir die Serienscheinwerfer nicht gefallen haben.

Zitat:

@Veteranenfreund23 schrieb am 25. April 2021 um 08:04:00 Uhr:

Bist Du Privatmann? Es müsste doch die Kraftstoffpumpe und auch der Motorschaden auf Gewährleistung gegangen sein?

Ja, bin Privatmann. Beim Defekt der Kraftstoffpumpe wusste ich leider noch nichts von der gesetzlichen Gewährleistung, sodass ich selbst einen Teil der Kosten übernommen habe und die Garantie den Rest. Der Motorschaden ist ja erst vor etwa 2 Wochen entstanden und bei diesem werde ich dann von der Gewährleistung gebrauch machen.

@der_nordmann Müsste ich nochmal genauer erfragen. Wenn ich das richtig verstanden habe ist der Zahnriemen gerissen und die Kolben sind gegen die Ventile geschlagen.

 

Eine durchgebrannte Birne ist ja nun kein Gewährleistungsfall.

Und das du die Scheinis tauscht, weil sie dir nicht gefallen ist dein Problem.

Beim gerissenen Zahnriemen könnte es je nach Laufleistung auch darauf hinauslaufen, dass es kein Gewährleistungsfall wird. Wie sind da die Intetvalle bei Ford? Bei Ford gibt es Zahnriemen die im Öl laufen. Lief er im richtigen Öl?

Zitat:

@mikki- schrieb am 26. April 2021 um 04:38:02 Uhr:

Beim Defekt der Kraftstoffpumpe wusste ich leider noch nichts von der gesetzlichen Gewährleistung

Bitte nicht falsch verstehen, aber bei deinem Wissen- und v.a. Erfahrungsstand bei dieser Thematik empfehle ich dir rechtlichen Beistand wenn du dem Händler gegenüber trittst.

Wie hier schon steht, ist ein gerissener / übergesprungener ZR mit Totalschaden des Motors kein Selbstläufer bei Gewährleistungsansprüchen.

Kannst du einen bzw. den letzten ZR Wechsel nachweisen, gibt es ein Serviceheft ... u.s.w.

Zahnriemenwechsel dürfte in diesem Fall bei einem Kilometerstand von 86000 km außen vor sein. Die Wechselintervalle des Zahnriemens beim Focus MK3 liegen, je nach Motor, zwischen 160000 und 240000 km, oder alle 8 - 10 Jahre.

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