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Gebrauchtwagen Reparaturversuche fehlgeschlagen
Ich habe seit kurzem einen Gebrauchtwagen (Oberklasselimousine mit 100tkm) der wohl einen Mangel hat, er ruckelt beim Beschleunigen sehr stark so dass ein normaler Fahrbetrieb nicht möglich ist.
Da Wagen war daraufhin zwei mal beim Händler und wurde mir jeweils zwei mal angeblich repariert wieder übergeben. Das Problem besteht aber weiterhin unverändert. Nun windet sich der Händler, indem er behauptet die zwei Versuche wären erst zur Diagnose gewesen und ich müsse ihm mehr Zeit geben. Der Wagen war bereits jeweils zweimal eine Woche da und ist mir gestern das zweite mal angeblich repariert übergeben worden. Das Problem hat sich wie gesagt nicht verändert.
Bin ich da voll im Recht dass ich auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages bestehen kann? Der Händler meint natürlich nein, aber ich will nicht sofort den Anwalt bemühen sondern dem Händler unmissverständlich klarmachen dass ich weiß dass ich im Recht bin.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
naja meiner meinung nach gerechtfertigt. ebenso musst DU den wertverlust des wagens (immerhin jetzt ein haöter mehr und auch mehr km als beim kauf) ersetzen.
0,67% vom Kaufpreis je gefahrene 1.000 Kilometer, nennt sich Nutzungsentschädigung.
(Bei Neuwagen vom Hersteller-Listenpreis)
Zitat:
das is jetzt nix persönliches aber "reisekosten"....warum?
Weil diese Kosten direkt mit der Mängelbeseitigung in Zusammenhang stehen. Erfüllungsort ist der "übliche Nutzungsort" des Fahrzeugs und nicht der Ort des Kaufs.
Entweder muss der Verkäufer das Fahrzeug an dem Ort abholen, oder er zahlt die Transportkosten.
Zitat:
wen man eben as "kostengründen" ein auto am anderen ende der republik kauft dann muss man eben mit rechnen das wen was nicht klappt (was bei gebrauchtwagen ja vorkommen kann) man eben DAHIN fahren muss.
Nö, warum?
Der Verkäufer hat allerdings eine "Zumutbarkeit" auf seiner Seite und die Grenze dieser "Zumutbarkeit" wurde auf 20% des Kaufpreises definiert.
Hier ist das jedoch vertraglich vereinbart, da wird die Grenze nur bei "angemessen" sein. Den Mercedes-Renntransporter aus 1954 chartern und einen kleiner Umweg über Paris zum Shoppen wird da sicherlich nicht zu gehören, aber wenn es nicht überzogen ist und die Obliegenheiten dabei beachtet werden.
Zitat:
und anmeldekosten?
Selbstverständlich.
Bei einer Wandlung wird alles auf den Zustand zurückgeführt, als wenn der Kauf nicht getätigt wurde und wenn man das Fahrzeug nicht gekauft hat, konnte man es auch nicht anmelden, somit sind diese Kosten zu erstatten:
Behördenkosten, Kennzeichen, ...
Ebenso wie zB. zwischenzeitlich ausgeführte, notwendige Reparaturen (ausgenommen Unfallschäden, die werden extra verrechnet), Inspektionen, Ersatz von Verschleißteilen (Bremsen, Reifen, ...), Kosten für notwendige HU/AU, ... an dem Fahrzeug.
Zitat:
geh mal nach googlen. stichwort: "wandlung".
Mach mal, aber lies die fachlich korrekten Seiten zu diesem Thema.
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15 Antworten
Was steht denn auf den Quittungen zu den ersten beiden Malen? Hast Du es schriftlich, was/das da repariert wurde?
Schriftlich auffordern den Mangel abzustellen binnen einer 2 Wochenfrist.
Danach Rückabwickeln mit kostenerstattung von ALLEN Positionen wie z.B. Zulassungskosten usw.
Gem. § 434 S.1 BGB Liegt hier ein Sachmangel vor.
Gem. § 437 S.1 BGB Kannst du wenn ein Sachmangel vorliegt Nachbesserung (gem. § 439) verlangen.
od. gem. § 440 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn derselbe Mangel auch bei zweimaliger Nachbesserung nicht beseitigt wurde.
- Diagnosetätigkeiten werden hier wohl nicht als Reparaturversuch zählen ?! Wurde das Fahrzeug daraufhin als mangelfrei bescheinigt?!
MfG
Der Wagen wurde jedes mal von einer Vertragswerkstatt (BMW) repariert, gekauft habe ich ihn bei einem freien Gebrauchtwagenhändler. Der Händler hat den Wagen da hin geschickt, ich gab ihn direkt beim Händler ab.
Was wann daran gemacht wurde, wäre also durch die BMW Werkstatt belegbar durch Rechnungen an den Händler. Das habe ich nach einem Telefonat auch schon hier liegen. Sie sollten immer nur Kleinigkeiten machen wie Zündkerzen wechseln und so, was ja nichts gebracht hat. Danach ging der Wagen immer zurück an den Händler und wurde mir als repariert übergeben.
Sonst habe ich allerdings nur Zeugen und eine Email die die jeweilige Abholung bezeugen können. Gestern (zweite fehlgeschlagene Übergabe) wurde das Auto von einem anderen Familienmitglied abgeholt, und auch ausdrücklich als repariert übergeben (vorher mir am Telefon bestätigt und dann bei der Übergabe der anderen Person).
Ich habe also direkt schriftlich nichts über die Reparaturversuche, nur eben die Vertragswerkstatt bzw. Zeugenaussagen.
Du hast zwei Möglichkeiten:
(i) hast Du beide Reperaturberichte/Rechnungen zur Hand? Dann kannst Du belegen, daß der Wagen bereits zwei Mal zur Nachbesserung war und kannst vom KV zurücktreten.
(ii) Falls nicht, oder mit etwas good-will von Deiner Seite aus, kannst Du dem Händler ein Ultimatum setzen (so wie mein Vorredner das vorgeschlagen hat).
Zitat:
Sonst habe ich allerdings nur Zeugen und eine Email
Zeugen reichen.
Diagnose ist dummes Gelaber, der Wagen stand da ja sehr lange.
Rein rechtlich kannst du ihn jetzt zurückgeben mit Abschlag für die Nutzung.
Hallole zusammen
Ich würde wenn Du die karre behalten willst mal mit einer Spaydose Startpilot die Ansaugteile im Standgasbetrieb ansprühen immer eins nach dem anderen. Vom Ansagkrümmer beginnend.
Das ist sicher ein unterdruckfehler und dne kann man meist nicht auslesen. dann sind Viele überfordert.
Diejenige stelle bei denen eine Drehzahlsteigerung festzustellem ist produziert Falschluft was zu dem genannten symtom führen kann.
ist eine etwas unkonvensionelle Methode aber hat vor dreissig Jahren schon funktioniert. Jol.
ich würde mich an seiner Stelle ganz einfach hüten da irgendwas selbst zumachen! Warum auch? Er hat doch anspruch auf ein Mängelfreies Auto warum selbst dran rumpfuschen was einem nachher vlt noch zum Nachteil ausgelegt werden könnte?
Und auch Werkstätten wissen i.d.R. wie man Probleme mit Unterdruck/Falschluft diagnostiziert
Auf gar keinen Fall selbst Hand anlegen!
Mittlerweil ist die Sache beim Anwalt. Der Verkäufer - großzügig und ehrenhaft, wie Gebrauchtwagenhändler nunmal sind - bot an den Wagen nun doch zurück zu nehmen, aber nur gegen Auszahlung des Kaufpreises. Nicht mal Reisekosten (die er mir ersetzen wollte, was ich schriftlich von ihm habe) will er mir ersetzen. Auch auf den Anmeldekosten und so soll ich sitzenbleiben. Ganz zu schweigen dass ich insgesamt 18 Tage Nutzungsausfall des Wagens zu verkraften hatte.
Zitat:
Original geschrieben von BeetleCruiser
Mittlerweil ist die Sache beim Anwalt. Der Verkäufer - großzügig und ehrenhaft, wie Gebrauchtwagenhändler nunmal sind - bot an den Wagen nun doch zurück zu nehmen, aber nur gegen Auszahlung des Kaufpreises. Nicht mal Reisekosten (die er mir ersetzen wollte, was ich schriftlich von ihm habe) will er mir ersetzen. Auch auf den Anmeldekosten und so soll ich sitzenbleiben. Ganz zu schweigen dass ich insgesamt 18 Tage Nutzungsausfall des Wagens zu verkraften hatte.
Hallo
Schreib doch mal, in welcher Straße und welchen Ort der Händler residiert, nicht seinen Namen. Dann kann man wenigstens in Zukunft einen Bogen darum machen!
Vielen Dank und viele Grüße,
Michael Mark
Zitat:
Original geschrieben von BeetleCruiser
Mittlerweil ist die Sache beim Anwalt. Der Verkäufer - großzügig und ehrenhaft, wie Gebrauchtwagenhändler nunmal sind - bot an den Wagen nun doch zurück zu nehmen, aber nur gegen Auszahlung des Kaufpreises. Nicht mal Reisekosten (die er mir ersetzen wollte, was ich schriftlich von ihm habe) will er mir ersetzen. Auch auf den Anmeldekosten und so soll ich sitzenbleiben. Ganz zu schweigen dass ich insgesamt 18 Tage Nutzungsausfall des Wagens zu verkraften hatte.
naja meiner meinung nach gerechtfertigt. ebenso musst DU den wertverlust des wagens (immerhin jetzt ein haöter mehr und auch mehr km als beim kauf) ersetzen.
geh mal nach googlen. stichwort: "wandlung".
das is jetzt nix persönliches aber "reisekosten"....warum? wen man eben as "kostengründen" ein auto am anderen ende der republik kauft dann muss man eben mit rechnen das wen was nicht klappt (was bei gebrauchtwagen ja vorkommen kann) man eben DAHIN fahren muss. und anmeldekosten? sorry aber das ist meiner meinung nach sinnfrei.
ich hoffe mal für dich das du eine rechtsschutz OHNE sb hast.
Gut dass du so schlau bist und Bescheid weisst was da läuft.
Erstens: Ich habe schriftlich vom Händler im Vertrag dass er im Falle von Reparaturen die An- und Abreisekosten übernimmt. Das steht im Vertrag den er unterschrieben und abgestempelt hat. Ist es also sinnfrei dass ich darauf bestehe dass er seinen Vertrag erfüllt? Wir sind hier ja nicht in Takatukaland wo man mich mit ner Ziege auszahlen kann. Das ist ja auch unabhängig davon ob ich jetzt vom Vertrag zurücktrete oder nicht. Ich bin schließlich vorher mehrmals an- und abgereist um den Wagen reparieren zu lassen.
Zweitens: Die Anmeldekosten muss er mir ersetzen (sagt der Anwalt, und das war in Präzedenzfällen bisher so) da mir dadurch ein finanzieller Schaden entstanden ist, den ich bei ordentlicher Vertragserfüllung seinerseits (liefern eines mängelfreien Autos) nicht gehabt hätte. Also ist er für den Schaden verantwortlich und muss zahlen. So einfach. Steht z.B. sogar hier Forum: http://www.motor-talk.de/.../wandlung-vergebliche-kosten-t1558751.html
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
naja meiner meinung nach gerechtfertigt. ebenso musst DU den wertverlust des wagens (immerhin jetzt ein haöter mehr und auch mehr km als beim kauf) ersetzen.
0,67% vom Kaufpreis je gefahrene 1.000 Kilometer, nennt sich Nutzungsentschädigung.
(Bei Neuwagen vom Hersteller-Listenpreis)
Zitat:
das is jetzt nix persönliches aber "reisekosten"....warum?
Weil diese Kosten direkt mit der Mängelbeseitigung in Zusammenhang stehen. Erfüllungsort ist der "übliche Nutzungsort" des Fahrzeugs und nicht der Ort des Kaufs.
Entweder muss der Verkäufer das Fahrzeug an dem Ort abholen, oder er zahlt die Transportkosten.
Zitat:
wen man eben as "kostengründen" ein auto am anderen ende der republik kauft dann muss man eben mit rechnen das wen was nicht klappt (was bei gebrauchtwagen ja vorkommen kann) man eben DAHIN fahren muss.
Nö, warum?
Der Verkäufer hat allerdings eine "Zumutbarkeit" auf seiner Seite und die Grenze dieser "Zumutbarkeit" wurde auf 20% des Kaufpreises definiert.
Hier ist das jedoch vertraglich vereinbart, da wird die Grenze nur bei "angemessen" sein. Den Mercedes-Renntransporter aus 1954 chartern und einen kleiner Umweg über Paris zum Shoppen wird da sicherlich nicht zu gehören, aber wenn es nicht überzogen ist und die Obliegenheiten dabei beachtet werden.
Zitat:
und anmeldekosten?
Selbstverständlich.
Bei einer Wandlung wird alles auf den Zustand zurückgeführt, als wenn der Kauf nicht getätigt wurde und wenn man das Fahrzeug nicht gekauft hat, konnte man es auch nicht anmelden, somit sind diese Kosten zu erstatten:
Behördenkosten, Kennzeichen, ...
Ebenso wie zB. zwischenzeitlich ausgeführte, notwendige Reparaturen (ausgenommen Unfallschäden, die werden extra verrechnet), Inspektionen, Ersatz von Verschleißteilen (Bremsen, Reifen, ...), Kosten für notwendige HU/AU, ... an dem Fahrzeug.
Zitat:
geh mal nach googlen. stichwort: "wandlung".
Mach mal, aber lies die fachlich korrekten Seiten zu diesem Thema.