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Gebrauchtwagen steht vor Tür-und nun?

Themenstarteram 9. April 2014 um 20:48

Ich habe heute einen Gebrauchtwagen gekauft. Die Dame war zufällig in meine Heimatstadt und ich wollte ihn nur anschauen...überraschenderweise hatte sich mich dann gefragt, ob ich gleich dabehalten will wenn er mir gefällt. Passte mir auch ganz gut. Und wir sind uns einig geworden.

Ich habe eine Erklärung unterschrieben und nun erst einen Termin zur Ummeldung in 7Tagen erhalten.

Ich frage mich nun, inwieweit ich ihn nutzen kann bzw. was ist wenn er geklaut wird?

Klingt vlt ein wenig paranoid aber ich schlage mich ja jetzt noch mit der Versicherung von meinem letzten Wagen der geklaut wurde....

Beste Antwort im Thema

Termin in 7 Tagen bei der Zulassungsstelle, kann ich mir nicht vorstellen.

Man fährt mit EVB und Papieren hin und meldet um und fragt nicht vorher nach Termin.

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Hallo,

wenn ein ordnungsgemäßer Kaufvertrag, z. B. nach ADAC-Muster, mit Angabe des exakten Übergabezeitpunkts, einschließlich Übergabe der Fahrzeugpapiere und der Fahrzeugschlüssel erfolgt ist, und die dazugehörigen Mitteilungen an die Versicherung und die Kfz-Zulassungsstelle von Käufer und Verkäufer unterschrieben wurden, dann ist die Versicherung (Haftpflicht und Kasko wenn vorhanden) zum genannten Zeitpunkt vom Verkäufer auf den Käufer übergegangen.

Du solltest mit der Verkäuferin sprechen und ihr mitteilen, dass du das Fahrzeug nicht direkt ummelden kannst, ihr die anteilige Versicherungsprämie und die anteilige Kfz-Steuer erstatten wirst, wenn sie das wünscht, und gleichzeitig nach dem bestehenden Versicherungsschutz fragen.

Liebe Grüße

Herbert

Einen "Termin in 7 Tagen" - wo gibt`s denn so was?

Termin in 7 Tagen bei der Zulassungsstelle, kann ich mir nicht vorstellen.

Man fährt mit EVB und Papieren hin und meldet um und fragt nicht vorher nach Termin.

Themenstarteram 10. April 2014 um 6:36

Das ist vlt auf dem Land so. Ich habe nochmal geschaut und freie Termine gibts erst am 16.04.

Kann sein, dass es vlt an der Jahreszeit bzw Saison(-kennzeichen) etc liegt

Ohne Termin kann es sein, dass man gar nicht ran kommt.Und ich arbeite ja auch noch nebenbei...

Aber das war auch nicht die Frage...

Generell kannst du den Wagen nutzen wenn er angemeldet ist.

Aber wenn du mit dem Kaufvertrag unterschrieben hast, dass du bei einem Schaden für entstehende Kosten aufkommst wäre ich vorsichtig. Die Verkäuferin könnte so z.B. die Kosten einer Hochstufung verlangen.

Hat die Vorbesitzerin eine Teilkasko, so wäre das Fahrzeug bei Diebstahl noch über diese Versicherung versichert.

Deinen "eigenen" Versicherungsschutz hast du erst nach der Ummeldung.

Hallo Tom,

es tut mir ehrlich Leid, dass ich dir das sagen muss, aber an den Aussagen stimmt IMO so ziemlich nichts.

Generell kann man das Fahrzeug ab dem Zeitpunkt nutzen, der im Kaufvertrag vereinbart ist.

Das kann der Übergabezeitpunkt sein, kann aber auch erst ab Ummeldung vereinbart worden sein.

Eine Höherstufung beträfe, bei ordnungsgemäßem Kaufvertrag, den Käufer und nicht den Verkäufer.

Ab dem Übernahmezeitpunkt gehen alle bestehenden Versicherungen automatisch auf den Käufer über, daher hat der Käufer dann auch Versicherungsschutz in dem Umfang, wie vorher.

Der Käufer hat nach dem Erwerb ein Sonderkündigungsrecht, dass z. B. durch Vorlage eine neuen EVB bei der Ummeldung ausgeübt werden kann.

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

Original geschrieben von bea23

Das ist vlt auf dem Land so.

Das ist sogar in einer Großstadt wie Frankfurt so. Und es soll sogar Zulassungsdienste geben. Dann kostet es halt 50 € mehr.

Themenstarteram 10. April 2014 um 12:52

Tja, dann ist das in Hamburg wohl anders..und wenn Du es mir nicht glaubst dann einfach nachlesen:

http://www.hamburg.de/4267552/terminierung-statt-wartemarken.html

Und für 50Eur fahre ich nächsten Mittwoch lieber selbst zu meinem Termin-aber danke für den Tipp.

Finde es übrigens total super, dass hier Leute auf MEINE FRAGE antworten und nicht nur Klugscheissen wollen!

Danke Herbert ;-)

@ Herbert, das wäre mir generell auch lieber.

Leider waren diverse Versicherungen in der Vergangenheit nicht dazu zu bewegen. Kunde hat Fahrzeug verkauft mit entsprechenden Kaufvertrag und Regelung zum Gefahrenübergang. Unfall vor Ummeldung, SFR unseres Kunden belastet. Vorgänge kann ich zu HDI, Adcuri, Kravag und S-Direkt belegen.

Ein anders gelagerter Fall ist dagegen in den letzten 14 Jahren bei mir nicht aufgetreten.

Eine gesonderte Regelung zur Nutzung des Fahrzeugs habe ich in vorgefertigten Kaufverträgen noch nicht gesehen, muss aber zugeben dass ich da auch nicht viele kenne.

 

Hallo Tom,

wenn man den Übergabezeitpunkt im Kaufvertrag nicht vermerkt und versäumt, die von beiden Parteien unterschriebenen Mitteilungen an die Versicherung und die Zulassungsstelle abzusenden, dann kann es Probleme geben, denn dann könnte die Versicherung davon ausgehen, dass das Fahrzeug nur verliehen und nicht verkauft wurde.

Bei ordnungsgemäßem Kaufvertrag ist die Rechtslage einwandfrei klar -

(z. B. nach ADAC-Muster: http://www.adac.de/_mmm/pdf/2013_Kaufvertrag_privat_33300.pdf).

Im Kaufvertrag kann und sollte man festlegen, z. B. unter Sondervereinbarungen, wann das Fahrzeug umzumelden ist und ob das Fahrzeug vor der Ummeldung genutzt werden darf.

Zur Ummeldung ist das Fahrzeug i. d. R. nicht bei der Zulassungsstelle vorzuführen, so dass das nicht unmöglich ist.

Ohnehin kann es zu Problemen kommen, wenn man ein zugelassenes Fahrzeug übergibt, z. B. kommt es immer wieder vor, dass der Käufer das Fahrzeug nicht ummeldet und dann geht der Ärger los.

Sicherer ist die gemeinsame Ummeldung oder die Übergabe eines abgemeldeten Fahrzeugs.

Hier beim ADAC kann man das alles noch mal nachlesen:

http://www.adac.de/_mmm/pdf/Gebrauchtwagenkauf_06_13_63280.pdf

Liebe Grüße

Herbert

PS: Trotz der unschönen Vorkommnisse beim ADAC, die sind trotzdem noch meine erste Adresse, wenn es um Fragen rund ums Kraftfahrzeug geht

Zitat:

Original geschrieben von bea23

Tja, dann ist das in Hamburg wohl anders..und wenn Du es mir nicht glaubst dann einfach nachlesen:

http://www.hamburg.de/4267552/terminierung-statt-wartemarken.html

Und für 50Eur fahre ich nächsten Mittwoch lieber selbst zu meinem Termin-aber danke für den Tipp.

Finde es übrigens total super, dass hier Leute auf MEINE FRAGE antworten und nicht nur Klugscheissen wollen!

Danke Herbert ;-)

Ich habe gelesen.

Und da steht, dass man auch ohne Termin kommen kann.

Zitat:

Original geschrieben von trouble01

...

Und da steht, dass man auch ohne Termin kommen kann.

Und folgendes:

Wenn Sie in den Fachbereichen Kfz-Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten ohne Termin kommen, ist es daher möglich, dass Ihr Anliegen nicht am selben Tag bearbeitet werden kann. Die Einschränkung in der taggleichen Bearbeitung ist möglich, wenn die Kapazitäten bei starkem Kundenandrang erschöpft sind.

Als macht ein vernünftiger Mensch einen Termin, ausgenommen er hat Langeweile und findet das Treiben auf der Zulassungsstelle interessant.

Themenstarteram 10. April 2014 um 17:17

Nochmal danke Herbert!

Ich habs jetzt schon 10mal gelesen und ich finde einfach den Satz nicht wo steht .."man kann auch ohne Termin kommen" hmmmm ;)

@TROUBLE, bei Dir ist Dein Name hier wohl Programm!?

Zitat:

Original geschrieben von bea23

Tja, dann ist das in Hamburg wohl anders..und wenn Du es mir nicht glaubst dann einfach nachlesen:

http://www.hamburg.de/4267552/terminierung-statt-wartemarken.html

Und für 50Eur fahre ich nächsten Mittwoch lieber selbst zu meinem Termin-aber danke für den Tipp.

Finde es übrigens total super, dass hier Leute auf MEINE FRAGE antworten und nicht nur Klugscheissen wollen!

Danke Herbert ;-)

Hallo,

ich habe gerade nachgelesen: Es wird dringend empfohlen, einen Termin zu buchen, da sonst eine taggleiche Bearbeitung nicht garantiert werden kann. Kurz nachgeschaut, bei allen vier Zulassungsstellen erst am 17. ein Termin zu erhalten. Echt lustig.

Das hindert Dich also nicht daran, morgen hinzufahren und es ohne Termin zu versuchen. Vielleicht musst Du länger warten, vielleicht klappt es gar nicht. Aber - wenn die Zulassungsstelle nicht ewig weit weg ist - ist es doch einen Versuch wert (wenn Du selbst Zeit hast). Kannst mit Zulassungsvollmacht auch jemand schicken.

Da freue ich mich doch, auf dem Land zu wohnen. Die Wiederzulassung unseres EOS (mit Halterwechsel und neuer Zulassungsbescheinigung I u. II) hat rund 5 min. gedauert. Rein, Wartemarke ziehen, hinsetzen, sofort wieder aufstehen und zum Schalter. Kassenbeleg, ab zur Kasse (fünf Zimmer weiter), bezahlt, zurück und Kennzeichen und Papiere genommen. Ja, Provinz ist nicht immer rückständig.

 

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