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Gebrauchtwagen stellt sich als Unfallwagen heraus - was tun?

Themenstarteram 22. Juni 2006 um 17:10

Hallo,

ich habe eine rechtliche Frage in bezug auf "verschwiegene Schäden" beim Gebrauchtwagenkauf:

Vor kurzem habe ich einen Audi A2 1.2 TDI bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft (BJ2001,40000km,TÜV/ASU neu). Der Wagen hatte nur einen Vorbesitzer, der das Auto an den Händler verkauft hatte.

Nach einigen Wochen ist mir auf der Autobahn ein Hinterreifen geplatzt. Es gab glücklicherweise keinen schwereren Unfall, aber ich mußte die beiden Hinterreifen erneuern lassen. Seit einigen Tagen macht jetzt ein Vorderreifen laute Geräusche. In der Werkstatt sagte man mir daraufhin, der Reifen hätte einen Karkassenschaden. Vermutlich sei der Vorbesitzer mit Vollspeed über eine Verkehrsinsel oder einen Bordstein geheizt. Dabei seien die Reifen beschädigt worden. Man kann außerdem vorne Schleifspuren und leichte Verformungen an der Abdeckung des Motorraums erkennen. Letzteres hatte ich schon vor dem Kauf gesehen, dachte aber, der Vorbesitzer hätte vielleicht einmal leicht beim Einparken einen Bordstein gestreift. So wie es jetzt aber aussieht, hatte der Vorbesitzer einen richtigen Unfall mit dem Wagen, bei dem mehrere Reifen beschädgt wurden. Ein Reifen stammt auch von 2004 (die anderen stammten von 2001), so daß ich annehmen muß, daß dieser Reifen wegen des Unfalls erneuert werden mußte.

Der Händler stellt sich nun auf den Standpunkt, daß er von alledem nichts gewußt hat und nichts hätte wissen können, deshalb habe er sich an den entstehenden Kosten (ca. 400 €) nicht zu beteiligen.

Ist das richtig? - Schließlich habe ich den Wagen im guten Glauben gekauft, daß er unfallfrei war. Offensichtlich war er es jedoch nicht!! Oder kann ich mich an den Vorbesitzer wenden, der diese Information bei dem Verkauf an den Autohändler verschweigen hat?

Was meint ihr dazu? Kennt sich jemand aus in solchen rechtlichen Dingen?

Danke für Eure Geduld (immerhin habt ihr den ganzen Text bis hierher durchgelesen ;)

und für Eure Meinung wäre ich Euch noch dankbarer!

Viele Grüße,

Markus

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10 Antworten
am 22. Juni 2006 um 17:28

Frage doch einfach mal unverbindlich beim Vorbesitzer nach, on er dem Händler erzählt hat, dass ihm mit dem Auto mal was passiert ist. Wenn er dies getan haben sollte, hast du einen Zeugen.

Joscha

Das Wissen oder Nicht-Wissen des Händlers spielt, meiner Meinung nach, keine Rolle. Du kannst also den Kauf rückabwickeln. Da das aber bestimmt unschön werden wird, würde ich in jedem Fall einen Anwalt einschalten. Abgesehen davon, daß die Werkstatt den Schaden feststellen konnte, ist dies dem Händler auch zuzumuten. Ich denke also Du hast gute Chancen.

EDIT: Habe überlesen, daß der Schaden sich "nur" auf 400 Euro beläuft. Da das unterhalb der Bagatellgrenze liegt, ist es auch kein Unfallwagen und damit natürlich auch keine Rückabwicklung. Wenn er allerdings einen Wagen mit offensichtlichen Defekten verkauft, muß er dafür haften. Nur ob der Aufwand das nachzuweisen sich lohnt, ist die Frage.

Der Händler haftet nur für das was er vertraglich zugesichert hat.

Dies steht im Kaufvertrag, etwaige mündliche Zusagen sind meist nicht beweisbar und wertlos.

Hat der Vorbesitzer den Unfall verschwiegen, so haftet der Händler nur für Schäden, die er als Fachmann bei gründlicher Untersuchung (er kauft den Wagen ja an) hätte erkennen können.

Außerdem ist ein Wagen mit Unfall nicht unbedingt ein Unfallwagen.

Ein Wagen mit Beule oder fachgerecht repariertem Blechschaden muss nicht als Unfallwagen ausgewiesen werden.

In Deinem Fall wäre ein Schaden, der zur Arbeiten am Fahrwerk geführt hätte, also z.B. Wechsel der Querlenker, des Lenkgestänges o.ä. sicher ein angabepflichtiger Schaden.

Sofern der Wagen ausnahmslos bei AUDI gewartet wurde kann man alle ausgeführten Arbeiten und Inspektionen auch problemlos aus dem Zentralrechner abrufen.

Deine Aussagen deuten eher auf typische Parkrempler bzw. zu schnell überfahrene "Tempo-30-Zonen-Höcker" hin.

Wenn man eine Verkehrsinsel o.ä. überfährt, dann bleibt vom Unterbodenschutz und dem Vorderbau nicht sehr viel übrig.

Da geht eher schon mal die ganze Achse hinüber oder wird gleich ganz herausgerissen.

Wenn ein A2 nur 8.000 km p.a. gefahren wird, dann wird es sich eher um einen Einkaufswagen mit jeder Menge Bordsteinkontakten handeln.

Auf 40.000 km und in 5 Jahren kommt da eine ganze Menge zusammen.

 

Andererseits bewundere ich Deine Naivität.

Nach dem Du bereits beim Kauf einen Schaden bemerkt hast,

Dir hinten ein Reifen um die Ohren geflogen ist,

die Werkstatt Dich auf einen 2004 Reifen hingewiesen hat,

bestimmte Vermutungen angestellt hat,

fährst Du fröhlich mit einem lärmenden Vorderreifen mit Karkassenschaden umher!

Abgesehen davon, dass

5 Jahre alte Reifen mit 40.000 km

vom Alter und der Laufleistung her Wechselkandidaten sind,

riskierst Du Dein und das Leben Dritter vorsätzlich

durch den Betrieb eines Fahrzeuges mit schweren Sicherheitsmängeln.

Ziehe zwei neue Vorderreifen darauf,

die kosten bei Deinem Auto 100 bis 150 EUR,

und lasse bei entsprechenden Hinweisen (Profilbild) die Spur vermessen.

Aber dahin gehend hätte sich Dein Reifenfachmann sicher schon geäußert.

Wenn es so ist, wie ich vermute,

dann wirst Du keine Ansprüche gegen den Verkäufer haben.

zwei neue Vorderreifen kaufen,

vorsorglich Spur- und Fahrwerk durch Sichtprüfung checken lassen,

und, sofern sich am Fahrwerk Nichts ergibt, gut ist es.

am 22. Juni 2006 um 22:31

Quelle:

Zitat:

Händler dürfen nur verkehrssichere gebrauchte Reifen verkaufen

Nach einem Verkehrsunfall ging es vor Gericht, wie meistens, um die Schuldfrage. Auslöser der Kollision: Ein Reifen war geplatzt. Eine verletzte Autofahrerin warf dem Unfallgegner vor, die Kollision gehe schon deshalb auf sein Konto, weil er mit mangelhaften, alten Reifen gefahren sei. Kein Wunder, denn er habe die Reifen bei einem Schrotthändler erworben. Zumindest hätte er deren Gebrauchstauglichkeit von einer Fachwerkstatt prüfen lassen müssen.

Das Oberlandesgericht Köln hielt diesen Anspruch für überzogen (3 U 100/98). Solange das Reifenprofil noch in Ordnung sei - und das treffe hier zu -, könne der Laie die Mangelhaftigkeit alter Reifen nicht erkennen. Ebenso wenig könne er aus der Zahlenfolge auf der Seitenwand der Reifen (DOT-Nummer) das Herstellungsdatum der Reifen ableiten. Der Käufer müsse darauf vertrauen und dürfe sich darauf verlassen, dass ein von einem Händler gebraucht gekaufter Reifen gebrauchstauglich und verkehrssicher sei.

Dass der Händler im konkreten Fall ein Autoverwerter, sprich: ein Schrotthändler, war, ändere daran nichts. Dieser Umstand allein verpflichte den Käufer nicht dazu, die Reifen in eine Fachwerkstatt zu bringen. Immerhin beschäftige sich ein Autoverwerter ständig damit, wiederverwertbare Teile aus Alt- oder Unfallfahrzeugen zum Weiterverkauf auszusortieren. Ihm müsse die Bedeutung der DOT-Nummer klar sein. Da dürfe der Kunde erwarten, dass der Händler zu alte Reifen aussortiere und nicht als verkehrstauglich weiterverkaufe.

 

Urteil des OLG Köln vom 7. November 2000 – 3 U 100/98

Zitat:

BGH: Autohändler wegen überalteter Reifen haftbar

 

 

Gebrauchtwagenkäufer, die wegen eines überalterten Reifens einen Unfall erleiden, können unter bestimmten Voraussetzungen den Händler haftbar machen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch muss der Händler vor dem Verkauf das Herstellungsdatum des Reifens zumindest dann prüfen, wenn es Hinweise auf ein höheres Alter und damit Anlass zu Zweifeln an seiner Tauglichkeit gibt. Damit gab das Karlsruher Gericht einer 100.000-Euro-Schadensklage wegen eines Ferraris statt. Das Fahrzeug hatte durch einen geplatzten Reifen – der schon beim Verkauf zu alt war – einen Unfall mit Totalschaden (Aktenzeichen: VIII ZR 386/02 vom 11. Februar 2004).

Laut BGH hätte der Händler das Herstellungsdatum des Reifens schon deshalb prüfen müssen, weil dieser ein bei neueren Modellen längst nicht mehr gängiges Profil aufwies. "Da die Reifen beim Verkauf des Ferrari im Dezember 1998 mithin bereits über fünfeinhalb Jahre alt waren, waren sie (...) für den Betrieb des Fahrzeugs nicht mehr geeignet", so der BGH in einer Pressemitteilung. Ob Autohändler jedoch generell vor dem Verkauf das Reifenalter ermitteln und die Pneus gegebenenfalls austauschen müssen, ließ das Gericht ausdrücklich offen. Das Alter lässt sich anhand der DOT-Nummer an der Außenflanke des Reifens feststellen: Die seit dem Jahr 2000 vierstellige Zahl (davor war sie dreistellig) gibt die Kalenderwoche und das Jahr der Herstellung an.

In dem Fall hatte ein Autohaus Ende 1998 den gebrauchten Ferrari für gut 112.000 Euro verkauft, dem er erst ein halbes Jahr zuvor – seither war der Wagen nur 2.000 Kilometer gefahren – neue Reifen aufgezogen hatte. Nach dem Unfall stellte sich heraus, dass die Reifen bereits fast sechs Jahre alt und damit ungeeignet für den 295 Stundenkilometer schnellen Sportwagen waren. (pg/dpa)

Zitat:

Für jeden Reifen gilt:

Seine Lebensdauer ist nach 8-10 Jahren zu Ende, auch wenn er noch makellos aussieht und selten benutzt wurde. Die Gummimischung altert mit der Zeit und verliert damit einen Teil ihrer Fähigkeiten, eine schleichende Zerstörung von Gürtel und Unterbau ist oft die Folge.

- Hohe Temperaturen und direkte Sonneneinstrahlung beschleunigen den Alterungsprozess.

- Die Reifen von länger abgestellten Autos und Caravans sollten Sie durch Abdecken schützen.

- Wohnwagenreifen und nicht dauernd benutzte Reifen sollten Sie nach 5-7Jahren ersetzen.

- Reservereifen, die älter als 6 Jahre sind, sollten Sie nur noch im äußersten Notfall benutzen

Für ein 3L-Auto mit vmax. 168 km/h sind ca. 5 Jahre alte Reifen sicher nicht grundsätzlich bedenklich,

jedenfalls nicht sofern keine offensichtlichen Mängel (Risse, Beulen, Profil) vorhanden sind.

Im ersten Urteil steht nichts über das Alter,

im zweiten Urteil handelt es sich um ein Fahrzeug mit besonders hohen Anforderungen an die Reifen,

und offensichtlich dem Fehlen der zugesicherten Eigenschaft neuwertig (=bis max. 2 Jahre) konkret 1/2 Jahr und 2.000 km Laufleistung.

 

Ich habe Verständnis für den Ärger, wenn an einem "neuen" Gebrauchten gleich die Reifen fällig werden,

will im konkreten Fall allerdings keine große Hoffnung machen.

Andererseits verstehe ich nicht,

warum nach einem Reifenplatzer mit Werkstattinfo

nicht gleich vorsorglich alle vier Reifen gewechselt werden.

 

Lese ich dann noch von 400 EUR Schaden,

dann frage ich mich warum.

Ein Satz Reifen für den A4 (145/80 o. 65 R14 T) incl. Montage ist vermutlich selbst in der Apotheke nicht über 300 EUR zu beziehen.

Mit Preisbewußtsein bekommt man ordentliche Markenfabrikate um die 200 EUR aufgezogen,

Billigprodukte auch deutlich darunter.

Ich denke es handelt sich bei dem Wagen nicht um einen Unfallwagen im engerem Sinne. Nicht jeder Parkrempler oder Bordsteinschaden macht ein Fahrzeug gleich zum Unfallwagen - sonst gäbs ja schon keine anderen mehr. Ich würde die Reifen erneuern lassen, Aufhängung usw. prüfen lassen und den Wagen mal vermessen lassen.

Themenstarteram 23. Juni 2006 um 18:43

Danke für Eure Meinungen und Kommentare!!

Der Händler hat heute am Telefon jede Mitverantwortung abgelehnt und will sich an den Kosten wie schon erwartet nicht beteiligen.

Da der Aufwand mit Anwalt usw. für die Schadenssumme (350-400 €) wohl nicht angemessen wäre, laß ich die beiden Vorderreifen wechseln, die Spur einstellen, hoffe, daß sich im Laufe der Zeit nicht noch andere Vorschäden bemerkbar machen, und ärgere mich halt einfach noch ein bisschen...

 

 

Zitat:

"Andererseits bewundere ich Deine Naivität.

Nach dem Du bereits beim Kauf einen Schaden bemerkt hast,

Dir hinten ein Reifen um die Ohren geflogen ist,

die Werkstatt Dich auf einen 2004 Reifen hingewiesen hat,

bestimmte Vermutungen angestellt hat,

fährst Du fröhlich mit einem lärmenden Vorderreifen mit Karkassenschaden umher!

Abgesehen davon, dass

5 Jahre alte Reifen mit 40.000 km

vom Alter und der Laufleistung her Wechselkandidaten sind,

riskierst Du Dein und das Leben Dritter vorsätzlich

durch den Betrieb eines Fahrzeuges mit schweren Sicherheitsmängeln."

 

Also dazu will ich nur sagen, daß ich vom Werkstattmeister grünes Licht bekommen habe, mit dem Auto noch einige Tage zur Arbeit und zurück zu fahren, solange ich nicht länger Autobahn fahre oder voll drauflosheize. Am Dienstag oder Mittwoch bekomme ich die neuen Reifen. Der Schaden ist noch minimal; die Auswölbung werde aber im Laufe der Zeit größer und dann könnte irgendwann die Gefahr einer weiteren Reifenpanne bestehen. Wenn eine akute Gefährdung bestünde, würde ich das Auto keinen Millimeter bewegen.

 

Viele Grüße,

Markus

am 23. Juni 2006 um 21:13

Ein Gebrauchtwagencheck hätte weniger gekostet.

am 24. Juni 2006 um 0:10

Ich bin mal mit einem Auto gefahren, welches eine Auswölbung am Reifen hatte. Diese war ca. 1cm² gross und ich bin keine 30 km weit gekommen, als es den Reifen zerrissen hat. Ich würde mir an deiner Stelle lieber für die 3 Tage ein Taxi nehmen.

Ein Ersatzreifen bzw. Notrad tut es auch. ;)

Wobei es mir in Anbetracht der ausgetauschten Hinterachsbereifung schleierhaft ist, warum der intakte Reifen von dort nicht gegen den Defekten von vorne ausgetauscht wurde.

Scheint ein wenig kundenorientierter und dafür recht geschäftstüchtiger Reifenhändler zu sein.

Die 400 EUR sprechen ja auch Bände. Das ist ein Preis, den ich für 4 montierte Conti Premium Contact (bis 270 km/h) zahle.

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