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Gebrauchtwagen verkauft / Ärger / Hilfe erbeten

Opel Omega B
Themenstarteram 30. August 2005 um 18:46

Hallo,

mein Omi wurde vorige Woche Freitag verkauft.

Heute sagt der Käufer, der Kilometerstand stimmt nicht (ATU hatte bei der letzten Rechnung sich um 3000 km geirrt)

Nun denkt mein Käufer, dass ich am Tacho "gedreht" hätte.

Kann aber an Hand eines Fahrtenbuches alle Kilometerstände

genau nachweisen.

Der Käufer will nun das Auto nicht auf sein Namen ummelden. Er wll von mir etwas Geld wieder haben. Wie auch immer.

Was kann ich machen, daß er den Wagen auf sein Namen ummeldet. Im Kaufvertrag hat er sich schriftlich verpflichtet, innerhalb einer Woche die Ummeldung vorzunehmen.

Wer kann helfen ?

Polizei Anzeige ?

oder ähnliches

Danke

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10 Antworten
am 30. August 2005 um 18:50

ich würde sagen, wenns da steht ist es auch so...

ansonsten würd ich nen anwalt fragen, dafür werden die heinies ja schliesslich bezahlt...

am 30. August 2005 um 19:07

Wer dreht am Tacho und gibt dann Werkstattrechnungen mit?

Vertrag ist Vertrag.

Ich würde auch einen Anwalt fragen.

Gruß

Thomas

Sofort das Strassenverkehrsamt (Zulassungsstelle) und die Versicherung über den Besitzer Wechsel informieren. Kopie vom Kaufvertrag reicht.

Saje

Du schreibst ATU hatte sich bei der letzten Rechnung um 3000 km geirrt. Dann laß dir doch von denen ein Schreiben aufsetzen aus dem der richtige KM-Stand hervor geht. Es geht doch hier um einen Gebrauchten. Ob der 152.000 oder nur 149.000 km hat ist doch für den Kauf nicht relevant. Um was für eine Rechnung von ATU geht es denn, eine Reparatur ?

am 31. August 2005 um 9:10

KM-Stand

 

Hast Du den Tachostand denn nicht im Kaufvertrag festgehalten ???

Normalerweise geht man ja raus und übernimmt den aktuellen Tachostand in den Kaufvertrag, dann kann sowas nicht passieren.

Wenn er sich schriftlich dazu verpflichtet hat, den Wagen in einem bestimmten Zeitraum um zu melden, dann hat er dies zu tun, andererseits ist dies ein Vertragsbruch und Rechtswiedrig, so das dies bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden kann.

Was Du eventuell machen kannst, geh hin und nimm den Wagen zurück, er soll Dir dann einen bestimmten Betrag zahlen, für die Nutzung des Fahrzeuges während es in seinem Besitz war.

Aber auf alle Fälle würde ich die Nummernschilder schon mal abschrauben, damit er mit dem Wagen keinen Unsinn anstellt.

am 31. August 2005 um 9:14

Stell Deine Frage mal hier im Forum

http://www.verkehrsportal.de/

Da sind immer irgendwelche kompetenten Leute unterwegs

Hallo!

Nur keine Panik!

Wie Saje schon sagt, den Verkauf umgehend der Zulassungsstelle und deiner Versicherung melden.

Dafür gibt es bei guten Kaufverträgen jeweils einen extra auszufüllenden Abschnitt. Hast du die nicht, reicht auch eine Kopie des von dir mit dem Käufer abgeschlossenen Vertrages.

Gut wäre, wenn Übergabedatum und Zeit sowie die übergebenen Gegenstände (also Fahrzeug, soundsoviele Schlüssel, Brief, Schein, AU / HU Bescheinigung) auf dem Kaufvertrag angegeben sind.

Die Zulassungsstelle meldet dem Finanzamt den Eigentümerwechsel, sodass du ab Zugang der Verkaufsmitteilung bei der Zulassungsstelle keine Steuern mehr bezahlst. Sollte die Zulassungsstelle nach einiger Zeit feststellen, dass das Fahrzeug nicht umgemeldet wurde, werden die dem neuen Eigentümer gegenüber ganz heftig ungemütlich. Außerdem werden begangene Ordnungswidrigkeiten nicht mehr dir zugerechnet.

Auch deine Versicherung steigt dem neuen Eigentümer garstig auf die Füße, denn die Haftpflichtversicherung ist - wie der Name schon sagt - eine Pflichtversicherung. Der neue Eigentümer muss also eine solche abschließen, entweder bei deiner Versicherung oder bei einer anderen. Deine Versicherung hat aber etwas dagegen, ihn beitragsfrei mitlaufen zu lassen - du zahlst ja nicht mehr.

Wenn du ein reines Gewissen hast bezüglich der Fahrleistung (den richtigen Kilometerstand - also die tatsächliche Fahrleistung - hast du ja wohl im Kaufvertrag angegeben), dann kannst du dich unbesorgt zurücklehnen und der Dinge harren. Den Nachweis kannst du ja anhand deiner Fahrtenbücher führen. Und 3000 km bei einem sicher nicht gerade jungen Gebrauchtwagen kratzen ohnehin keinen - da Manipulationen zu unterstellen ist hanebüchen und glaubt auch kein Richter. Vor Gericht müsste der Käufer aber gehen, wenn er was von dir wollte und du es ihm nicht freiwillig gibst.

Wenn du gerade nichts zu tun hast und ganz nett sein willst, kannst du dem Käufer die Sachlage auch noch mal schriftlich darlegen, auf dass er erkennt, dass er sich auf dem Holzweg befindet.

Viel Erfolg!

Hallo!

Der Käufer kann den Wagen auch abmelden, oder über Nacht weitervertickern!! Grundsätzlich alles schriftlich. Schreibe ihm die Alternativen: 1. Du hättest den Fall Deinem Anwalt übergeben und keine weiteren Diskussionen. Falls er Forderungen stellt - direkt an Anwalt verweisen. 2. Rücknahme (aus reiner Gefälligkeit Deinerseits!!! und nur nach Rücksprache mit Deinem Anwalt), wenn er bereit ist, eine angemessene Aufwandsentschädigung zu zahlen. Vielleicht hat er in der Zwischenzeit eine Dublette Deines Zündschlüssels angefertigen lassen!? Ich will den Teufel nicht an die Wand malen. Es passieren nur die abenteuerlichsten Sachen. Hast Du keine Rechtschutz-versicherung?

Viel Erfolg

Gruss

johannes

Hi!

Zwei Anmerkungen:

1.Wenn du das Fahrtenbuch noch hast, dürfte es kaum ein

Problem sein den Km Stand nachzuweisen.

2. Wer in der Welt ist so doof und dreht den Km Stand

um "nur" 3000 km zurück? Das verändert praktisch nicht

mal den Wert des Autos.

Mach das mal dem Käufer klar.

Gruss

Wenn der Zulassungsstelle und der Versicherung der Verkauf angezeigt ist, ist er normalerweise aus dem Schneider.

Nur wenn es den Käufer nicht gibt (d.h. z.B. wenn er einen falschen Namen / Adresse angegeben hat) kommt die Zulassungsbehörde nochmal auf den Verkäufer zu und will ihm einen daraus drehen, dass er die Identität des Käufers nicht anhand von dessen Personalausweis überprüft hat. In diesem Fall kann es durchaus ungemütlich werden, zumal dann (mutwillig oder nicht) begangene Verkehrsverstöße immer noch beim alten Eigentümer landen.

Gibt es den Käufer, kann der ruhig auch schon wieder weiterverkauft haben. Das ist dann eine Sache zwischen ihm und dessen Käufer. Der ursprüngliche Verkäufer hat damit nichts mehr zu tun - vorausgesetzt er hat den Verkauf gemeldet.

Im vorliegenden Fall gehe ich aber davon aus, dass es den Käufer gibt, da dieser sich doch gemeldet hat und Geld wollte.

Zurücknehmen würde ich den Wagen nicht, auch nichts vom Preis nachlassen. Warum auch? Damit würde er doch bloss eine Schuld eingestehen, die er gar nicht hat (vorausgesetzt im Kaufvertrag stehen die tatsächlich gefahrenen Kilometer und nicht die falschen).

Mit einer Rechtschutzversicherung im Rücken kann man gelassener mit dem Anwalt drohen. Einer Drohung sollten nämlich auch Taten folgen können, falls es nötig sein sollte. Und Anwälte arbeiten leider nicht umsonst.

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