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Gebrauchtwagen verkauft, nun sagt der Käufer der Wagen hätte einen Getriebeschaden!

Themenstarteram 28. Juli 2010 um 15:29

Hallo Leute!

Ich habe den alten 190er Mercedes (Baujahr 1989) von meinem Schwiegervater verkauft, denn er wollte nichts mit dem Verkauf zu tun haben (er hat keine Lust auf Feilscher und die ganzen Basarleute).

Im einzelnen: Ein Interessent kam mit seinem Bruder vorbei und sie schauten sich den 190er an. Eine Probefahrt haben sie nicht gemacht. Der Wagen gefiel ihnen anscheinend sehr gut (war auch wirklich gepflegt für das Alter) und sie handelten den Preis etwas runter und dann haben sie den Wagen direkt mitgenommen.

Einen Kaufvertrag haben wir natürlich gemacht (Standardvertrag aus dem Internet).

Nun, eine Woche später, ruft mich der Käufer an und sagt, dass das Getriebe defekt ist. Der Rückwärtsgang würde super laute Geräusche machen! Sie müssten ein neues Getriebe einbauen und das kostet 500-700 Euro. Nun will er mindestens 200 Euro zurückhaben!

Ich bin selbst auch kurz mit dem 190er gefahren, auch Rückwärts. Aber da funktionierte der Rückwärtsgang. Ich muß zugeben, dass der Wagen in den Vorwärtsgängen astrein lief und beim Rückwärtsgang war ein leichtes Geräusch mit drin (so ähnlich wie wenn man schnell mit einem Auto rückwärts fährt...ihr wisst bestimmt was ich meine?! Bei BMWs ist dieses Geräusch nicht, aber zB bei VW und Opel). Ich dachte mir nichts dabei (war ja auch nicht übermässig laut) und ich weiss nicht wie es beim 190er normal ist.

Auf jeden Fall will der Käufer nun zum Rechtsanwalt gehen.

In meinen Augen will er einfach nur Geld rausschlagen. Dann könnte er ja auch nächste Woche kommen und sagen, der Motor ist kaputt!

Was soll ich nun tun? Ich denke ich habe nichts falsch gemacht, zumal der Wagen beim Verkauf ohne Probleme fuhr. Auch jetzt fährt der Wagen wohl noch Rückwärts, nur mit dem angeblich sehr lauten geräusch beim Rückwärtsfahren. Komisch kam mir auch vor, dass er angeblich erst heute das erste mal Rückwärts damit gefahren ist.

Was meint ihr?

Gruß

Frank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

Er wollte ja gar keine Probefahrt machen! Ich habe mich auch gewundert.

Ich an deiner Stelle würde mir kein Kopf über die Sache machen und alles, was von dem Käufer kommt ignorieren. Denn meiner Meinung nach hat das Auto nichts und er will nur Geld. Selbst wenn das Getriebe nen Schaden haben sollte und dir das nicht bewusst war, dann geschieht ihm das trotzdem Recht, da er auf eine Probefahrt verzichtet hat. Dumme Menschen müssen bestraft werden, damit sie daraus lernen.

Ihm war doch sicherlich klar, dass jegliche Art Garantie, Gewährleistung, Rückgaberecht, etc. ausgeschlossen ist, da Privatverkäufer. Also hätte er ruhig auch diese paar Minuten für die Probefahrt spenden können. Ausserdem soll er beweisen, dass das Getriebe schon defekt war, als das Auto noch in deinem Besitz war.

Wer mit Absicht die Katze im Sack kauft, das Auto vor dem Kauf nicht vernunftig durchcheckt, probefährt oder anschaut, hat selber Pech. Am liebsten hätt ich jetzt die Nummer von Ihm. Der hätte was zu hören bekommen glaub mir. Er kann froh sein, dass ich nicht der Verkäufer war.

Also lange Rede, kurzer Sinn. Lass ihn machen was immer auch tun will. Selbst wenn er mit FBI vor deiner Haustür steht, bleib lässig. Du hast nen Kaufvertrag, wo Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen ist, wo kein Defekt drauf vermerkt ist. Also hat er die Kiste gekauft wie gesehen.

Bin mal auf das Ende der Story gespannt. Ich wette mit dir, dass der sich nie wieder melden wird, sobald er merkt, dass er das Geld von dir nicht bekommt.

Gruß, Esalet

16 weitere Antworten
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16 Antworten
am 28. Juli 2010 um 15:39

So eine alte Karre wirst du doch als Bastlerfahrzeug unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft haben oder?

2. Kann der Schaden durch einen Bedienfehler eingetreten sein, oder der hat ein defektes Getriebe eingebaut, um Kasse zu machen.

Ist in dem vertrag die gewährleistung und garantie ausgeschlossen worden?

wenn ja, ist das sein problem wenn nein dann ist das dein problem

Themenstarteram 28. Juli 2010 um 15:45

Als Bastlerfahrzeug habe ich den Wagen nicht verkauft.

Im Vertrag steht drin:"Der Verkäufer verkauft das nachstehend bezeichnete gebrauchte Kraftfahrzeug an den Käufer. Der Verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des verkauften Kraftfahrzeug keine Gewährleistung. Es sei denn, er verkauft das KFZ als Unternehmer an einen Endverbraucher, in diesem Fall verjährt die Gewährleistungsfrist nach einem Jahr ab Übergabe".

Wir sind aber beide Privatleute.

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

Im Vertrag steht drin:"Der Verkäufer verkauft das nachstehend bezeichnete gebrauchte Kraftfahrzeug an den Käufer. Der Verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des verkauften Kraftfahrzeug keine Gewährleistung. Es sei denn, er verkauft das KFZ als Unternehmer an einen Endverbraucher, in diesem Fall verjährt die Gewährleistungsfrist nach einem Jahr ab Übergabe".

Bist aus dem Schneider, der kann Dir nix. Wie ehrlich sein Anliegen ist könnte er Dir höchstens zeigen, indem er Dir das Problem vorführt. Trotzdem wär jegliche Zahlung von Dir guter Wille. Ich bin der Meinung, dass ein defekter Rückwärtsgang bei einer Probefahrt auffallen müsste, insofern kann man Dir da nichtmal arglistiges Verschweigen eines schwerwiegenden Sachmangels vorwerfen. Auch müsste Dir eingeräumt werden, diesen Mangel selbst zu beseitigen. Schlags ihm doch vor: Du hörst Dir das Geräusch erstmal an. Er kann ja vorbeikommen. Aber lass mich raten: Es wär nicht der nächste Weg für ihn?

Es wäre doch ein Witz, wenn ausgerechnet kurz nach dem Verkauf das Getriebe aufgeben würde. Das mit dem Anwalt ist meistens eine leere Drohung.

Themenstarteram 28. Juli 2010 um 16:35

Er wollte ja gar keine Probefahrt machen! Ich habe mich auch gewundert.

am 28. Juli 2010 um 16:46

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

Er wollte ja gar keine Probefahrt machen! Ich habe mich auch gewundert.

Könnte unter Umständen doch böse ausgehen. Grade so ein Verhalten würde ich mir IMMER im Kaufvertrag unterschreiben lassen.

Bsp:

Kunde hat auf eigenen Wunsch keine Probefahrt gemacht.

du hast das fahrzeug als privatperson verkauft und musst somit nur für dinge haften, die du arglistig verschwiegen hast. privatpersonen müssen auch keine garantie o.ä. übernehmen.

soll der käufer dir beweisen, dass das getriebe schon VOR dem kauf kaputt war und du es ihm arglistig verschwiegen hast.

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

Er wollte ja gar keine Probefahrt machen! Ich habe mich auch gewundert.

Ich an deiner Stelle würde mir kein Kopf über die Sache machen und alles, was von dem Käufer kommt ignorieren. Denn meiner Meinung nach hat das Auto nichts und er will nur Geld. Selbst wenn das Getriebe nen Schaden haben sollte und dir das nicht bewusst war, dann geschieht ihm das trotzdem Recht, da er auf eine Probefahrt verzichtet hat. Dumme Menschen müssen bestraft werden, damit sie daraus lernen.

Ihm war doch sicherlich klar, dass jegliche Art Garantie, Gewährleistung, Rückgaberecht, etc. ausgeschlossen ist, da Privatverkäufer. Also hätte er ruhig auch diese paar Minuten für die Probefahrt spenden können. Ausserdem soll er beweisen, dass das Getriebe schon defekt war, als das Auto noch in deinem Besitz war.

Wer mit Absicht die Katze im Sack kauft, das Auto vor dem Kauf nicht vernunftig durchcheckt, probefährt oder anschaut, hat selber Pech. Am liebsten hätt ich jetzt die Nummer von Ihm. Der hätte was zu hören bekommen glaub mir. Er kann froh sein, dass ich nicht der Verkäufer war.

Also lange Rede, kurzer Sinn. Lass ihn machen was immer auch tun will. Selbst wenn er mit FBI vor deiner Haustür steht, bleib lässig. Du hast nen Kaufvertrag, wo Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen ist, wo kein Defekt drauf vermerkt ist. Also hat er die Kiste gekauft wie gesehen.

Bin mal auf das Ende der Story gespannt. Ich wette mit dir, dass der sich nie wieder melden wird, sobald er merkt, dass er das Geld von dir nicht bekommt.

Gruß, Esalet

am 28. Juli 2010 um 17:27

Für welchen Betrag hat das Fahrzeug den Besitzer gewechselt?

Ich kann mir nicht Vorstellen, dass der Streitwert sonderlich hoch sein würde, und somit kein Anwalt sich um diesen Fall reißen wird. Und falls etwas kommt, erfolgt halt Gegenanzeige wegen versuchten Betrug. Dein Stiefvater und dir wird es sicher leichtfallen, Zeugen zu benennen, die keine Geräusche bei Rückwärtsfahren vernommen hatten, zu benennen. Und wenn der Käufer den Rückwärtsgang zerhackt (wie auch immer), ist das sein Problem! Und das keine Probefahrt erfolgt war, kann böse Masche sein. Möglicherweise glaubt der K., dass er nun auf versteckte Mängel mimen kann, nur hat er erst nach 7 Tagen reklamiert. Damit ist die Masche gestorben.

Vorsicht: Übliche Masche beim Gebrauchtwagenkauf. Nach ner Woche sind plötzlich Getriebe, Motor und was weis ich was kaputt, für 200-500Euro ist die Sache gegessen.

Aber oft ist das nichtmal der Käufer, der da anruft, sondern Leute, die Mobile.de nach gelöschten Angeboten durchforsten.

Solange nichts schriftliches kommt nicht reagieren.

Themenstarteram 28. Juli 2010 um 18:04

Zitat:

Original geschrieben von 323ti_driver

Für welchen Betrag hat das Fahrzeug den Besitzer gewechselt?

Ich kann mir nicht Vorstellen, dass der Streitwert sonderlich hoch sein würde, und somit kein Anwalt sich um diesen Fall reißen wird. Und falls etwas kommt, erfolgt halt Gegenanzeige wegen versuchten Betrug. Dein Stiefvater und dir wird es sicher leichtfallen, Zeugen zu benennen, die keine Geräusche bei Rückwärtsfahren vernommen hatten, zu benennen. Und wenn der Käufer den Rückwärtsgang zerhackt (wie auch immer), ist das sein Problem! Und das keine Probefahrt erfolgt war, kann böse Masche sein. Möglicherweise glaubt der K., dass er nun auf versteckte Mängel mimen kann, nur hat er erst nach 7 Tagen reklamiert. Damit ist die Masche gestorben.

1400 Euro hat er bezahlt. War ein normaler bis guter Kurs für so einen 190er. Tüv war auch fast neu.

P.S. Schwiegervater ;)

Zitat:

Original geschrieben von 323ti_driver

..., nur hat er erst nach 7 Tagen reklamiert. Damit ist die Masche gestorben.

*zustimm*

hatte soetwas ähnliches schonmal,..der wollte damals einen rücktausch.ich habe ein motorrad mit getriebeschaden angeboten,bei dem ich nicht wusste,was kaputt war.ich schrieb schon in der anzeige,kann 5 aber auch 500 euro kosten das zu reparieren.die maschiene wurde als defekt verkauft.

dann 2 tage später rief er an und machte den großen otto los. seine werkstatt hat den motor zerlegt und da wäre alles hin,bla... "das sind verschwiegene mängel" ,... "ich hab ne rechtsschutzversicherung usw"...

ich vermute er hat evtl wirklich seinen anwalt gefragt und seit dem kam nichts mehr.

dir wird es wohl genauso ergehen.

einfach ruhig bleiben und abwarten. er kann dir nichts!

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