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Gebrauchtwagencheck

Themenstarteram 23. März 2017 um 7:35

Guten Morgen,

ja, es gibt viele Threads dazu... Und die diversen Anbieter werden durchaus kritisch bewertet.

Als ich ein anderes Auto gesucht habe, habe ich meinen Golf beim Markenhändler, wo ich den "Neuen" kaufen wollte, zur Inzahlungnahme angeboten. Der hat das Auto gründlich gecheckt, und mir auch das Ergebnis detailliert mitgeteilt. Mit diesen Infos konnte ich das Auto zu fairen Bedingungen (ich konnte korrekt Auskunft geben) privat verkaufen.

Andersrum wäre es ja auch nicht verkehrt. Wer einen neueren Wagen ab ca. 5000 EUR kaufen möchte, kann ja auch zum Markenhändler gehen, und den Wagen durchchecken lassen. Ein Deal mit dem Verkäufer wäre auch möglich: wenn mit dem Auto soweit alles stimmt, wird es gekauft, wenn nicht, trägt der Verkäufer die Kosten (oder die Kosten werden geteilt).

Auch über die Historie des Autos gäbe es dann keine Mißverständnisse, zumindest, wenn die Historie des Autos als "scheckheftgepflegt" angegeben wäre.

Ich halte diese Idee für den Kauf von Privat für praktikabel. Gibt es gute Gegenargumente, also Argumente, die eine solche Vorgehensweise als rausgeschmissenes Geld begründen, und doch besser zu den üblichen Bewertern von ADAC, Dekra und Konsorten zu gehen, wenn man sonst keinen fachkundigen Berater in der Hinterhand hat?

Beste Antwort im Thema

Moin,

Ich kann noch so ehrlich sein! Das sind alles Zusicherungen die ich NICHT machen kann, ohne das gesamte Auto auseinander zu bauen. Das sind Zusicherungen die niemand machen kann! Das ist auf deutsch gesagt hahnebüchener Unsinn. Idee nett - Umsetzung grausig.

Was ein stiller Rückruf ist, ist dir bekannt? Das ist etwas, dass der Hersteller weiß - aber der Kunde bzw. Die Öffentlichkeit nicht. Diese Info bekommst du nur per reinem Zufall. Da kannst du fragen so oft du willst.

Selbst wenn alles was ich dir sage völlig stimmt - bin ich derjenige der für jeden Zufall, jede Interpretation usw. Haftbar ist. Selbst wenn du mir 1000€ mehr zahlst als der Verkehrswert - bin ich am Ende derjenige der drauf zahlt. Innerhalb von sagen wir 5 Monaten - in denen du im Urlaub warst, 6000km gefahren bist, eventuell das falsche Öl nachgefüllt hast, geht die Steuerkette hops - du hast den Fehler gemacht, aber Ich zahle die 2000€ Reparatur, ich habe dir ja die Zusicherung gegeben, dass das alles heile ist und für X Monate heile bleibt, das Gegenteil kann ich dir nicht beweisen und du bist dir eventuell nicht einmal bewusst, dass du den Schaden verursacht hast - und bin derjenige der dann 1000€ weniger hat als wenn ich von vornherein auf die 1000€ zusätzlich verzichtet hätte. Da kann ich auch ins Casino gehen und mit 1000€ Spaß haben - dann hatte ich wenigsten meinen Spaß dabei. Würdest du so einen dummen Vertrag /, der NUR Nachteile für dich hat und am Ende ein unkalkulierbares Risiko darstellt, unterschreiben?!?

Wie gesagt - wer sowas unterschreibt, der hat nen Sockenschuss und muss ziemlich blöd sein. Man trägt das ganze Risiko hat aber absolut gar nichts davon. Weil du unter Garantie jede bemängelte Schraube verhandeln wirst. Das wäre ganz schön blöd. Solche Verträge gibt es ja nicht mal bei professionellen Händlern - auch die würden dich auslachen ;-)

Ich habe njx zu verbergen - aber auch nix zu verschenken und vorallem haben deine Wünsche rein gar nichts mit verbergen zu tun, sondern mit Risikoabwälzung.

LG Kester

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Moin,

Wenn ich dir ein Auto verkaufe und du das Auto vom Profi checken lassen willst, bekommst du dazu zwar meinen Segen - ich komme aber mit. Aber weil DU das willst - zahlst du die Party, du hast auch zur Party eingeladen. Ich zahle davon nix, egal ob du das Auto kaufst oder nicht. Wenn ich datt 5 Mal mache und immer zahle - dann zahl ich beim Verkauf ja drauf.

Wer Kosten verursacht, der muss sie auch abdecken.

LG Kester

Themenstarteram 23. März 2017 um 8:40

Korrekt, der Verkäufer kann/soll mit. Das Ergebnis nützt aber Beiden.

Im Endeffekt ist egal, wer den Check bezahlt. Darum geht es gar nicht. Das kann man vereinbaren.

Ich würde sogar einen Kaufvertrag aufsetzen, vorbehehaltlich des Checks, dass der Wagen unfallfrei ist (fachmännisch ausgebesserte Blechdellen und kleinere oder fachmännisch reparierte Stoßstangenrempler außen vor), und dass keine Mängel/kein Verschleiß vorliegen/vorliegt, deren Beseitigung mehr als XXX EUR kosten würde.

Die Grundidee ist, dies beim Markenhändler machen zu lassen (bei aktuellen, halbwegs neuwertigen Autos), um die gesamte Historie zu durchleuchten. Bei neueren Autos kann der Fachhändler sogar die Fahrweise nachvollziehen (ob er das für Privatkunden darf, weiß ich nicht).

Unabhängig von dem, wer bezahlt - bietet diese Idee den Mehrwert, den ich mir vorstelle - also eine Sicherheit, die nahe an die Gewährleistung des Händlers heranreicht, und so einige Tausend EUR sparen hilft? Ein Auto von 11.000 EUR beim Händler (Beschriftung) kann durchaus für ~7000 EUR von Privat erworben werden (das ist die Spanne meines verkauften Golf VI: 7400 erhalten, 11.000 in der Anzeige des Händlers aufgerufen).

Moin,

Und so einen Kaufvertrag würde ich nicht unterschreiben. Da dies Zusicherungen sind, die ich selbst bei bestem Wissen und Gewissen nicht geben kann.

Knackpunkt 1: Es gibt keine eindeutige Definition, was ein Unfall ist. Weder bzgl. Schadenshöhe, noch gemäß Schadensbild. Manch eine Reparatur, die kein Unfallschaden war, kann von einem Gutachter als Unfallschadenindiz bewertet werden z.B. könnte der Tausch von Türen im Rahmen eines stillen Rückrufs als Unfallschaden interpretiert werden, ich weiß von diesem Rückruf allerdings gar nichts.

Knackpunkt 2: kein Verschleiß??? D.h. ich dürfte dir kein Auto verkaufen, dass nen halbes Jahr vor einem ZR Wechsel steht - den müsste ich gemäß der Formulierung zahlen - hahaha. Eine Verschleißteile lassen sich nur nach Demontage prüfen - woher soll ich wissen, ob Kupplung, irgendwelche Lager im Motor usw. Verschlissen oder nicht verschlissen sind?

Knackpunkt 3 - als nicht Werkstattbesitzer soll ich vorab wissen, welchen Grenzbetrag ich reinschreiben soll? Dir ist bekannt, dass die gleiche Leistung X in verschiedenen Werkstätten Preisdifferenzen von bis zu 50% aufweisen kann? Mit dieser Formulierung würde ich mir einen KV beim Markenhändler machen, das Gekd einfordern (du kannst dich nicht wehren), es bei der Hinterhofwerke machen und vom Rest in Urlaub fahren.

Knackpunkt 4 - wenn ich das Auto selbst gebraucht gekauft habe - kenne ich die Vorgeschichte nur so, wie sie mir erzählt wurde. Sehr gut reparierte Schäden oder nicht sachgerechte Wartungen kann ich also nicht erkennen. Bin aber dafür haftbar.

Knackpunkt 5 - es öffnet Betrügern Tür und Tor! Manches Problem und mancher Mangel lassen sich konstruieren bzw. Faken. Wie soll man das Gegenteil - trotz einer mehr oder wenjger detaillierten Prüfung beweisen? Türen aus einem Unfallwagen sind schnell montiert - zack Schadensersatz, eine Kopfdichtung ist kurz vor Ablauf der Frist verblasen - zack Auto zurück, Geld zurück, neues Auto ... Kein Wertverlust. Kann man ein Geschäftsmodell draus basteln.

Am Ende willst DU das Auto offenbar zum Privatkaufpreis oder besser Händler-EK kaufen, aber die gleiche Absicherung wie beim Händler zum Händler VK haben, die Risiken komplett beim Verkäufer, der aber ggf. noch weniger Ahnung hat als du abladen. Ist schon reichlich unseriös.

Wie gesagt - du dürftest bei mir heimfahren, ich würde mir zudem überlegen, ob ich dich wegen Schadensersatz belange, da du offenbar kein realistisches Kaufinteresse hattest und meine Zeit verschwendet hast. Denn dieses Vorhaben hättest du mir sicherlich nicht vorher mitgeteilt - diese Regeln würde jeder der nicht völlig dumm ist von vornherein ablehnen. Außer vielleicht die Spezies, die dich perse über den Tisch ziehen will.

LG Kester

Kein vernünftig denkender Mensch unterschreibt einen solchen Vertrag!

Deinen Formulierungen nach willst Du fast jedes Risiko auf den Verkäufer abwälzen, das geht bei Privatkäufen nicht. Geld sparen und noch dazu die Vollkaskomentalität funktioniert nicht.

Themenstarteram 23. März 2017 um 9:21

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 23. März 2017 um 09:56:40 Uhr:

Moin,

Und so einen Kaufvertrag würde ich nicht unterschreiben. Da dies Zusicherungen sind, die ich selbst bei bestem Wissen und Gewissen nicht geben kann.

Knackpunkt 1: Es gibt keine eindeutige Definition, was ein Unfall ist. Weder bzgl. Schadenshöhe, noch gemäß Schadensbild. Manch eine Reparatur, die kein Unfallschaden war, kann von einem Gutachter als Unfallschadenindiz bewertet werden z.B. könnte der Tausch von Türen im Rahmen eines stillen Rückrufs als Unfallschaden interpretiert werden, ich weiß von diesem Rückruf allerdings gar nichts.

Die Wagenhistorie sollte eindeutig sein. Wenn Du einen Wagen aus x-ter Hand hast, weißt Du nichts, wirst Dich auch nicht äußern und wirst auch nur einen niedrigeren Preis dafür erzielen können. Wenn Du aber einen Wagen von Anfang an selbst gefahren hast, der Wagen von Anfang an in der Familie war oder ein Firmenwagen war (Leasingrückläufer), den Du gefahren hast, kennst Du die Historie genau, und kannst sie auch dokumentieren. Der "Sachverständige" wird sicher spekulieren, der Händler schaut in der Datenbank nach, und sieht den Austausch der Tür klipp und klar.

Zitat:

Knackpunkt 2: kein Verschleiß??? D.h. ich dürfte dir kein Auto verkaufen, dass nen halbes Jahr vor einem ZR Wechsel steht - den müsste ich gemäß der Formulierung zahlen - hahaha. Eine Verschleißteile lassen sich nur nach Demontage prüfen - woher soll ich wissen, ob Kupplung, irgendwelche Lager im Motor usw. Verschlissen oder nicht verschlissen sind?

Korrekt. Du berichtest über den fälligen Zahnriemen - Drops gelutscht.

Oder ich frage Dich, wie wurde der Wagen gefahren? Du sagst: schonend. Beim Auslesen der Telemetriedaten kommt heraus, dass Du nur binär fahren kannst (die Frage steht im Raum, ob ich das auslesen lassen DARF).

Wenn Du (immer nur ein rhetorisches "Du" - bitte nicht persönlich nehmen!) nicht gelogen hast, ist alles OK.

Zitat:

Knackpunkt 3 - als nicht Werkstattbesitzer soll ich vorab wissen, welchen Grenzbetrag ich reinschreiben soll? Dir ist bekannt, dass die gleiche Leistung X in verschiedenen Werkstätten Preisdifferenzen von bis zu 50% aufweisen kann? Mit dieser Formulierung würde ich mir einen KV beim Markenhändler machen, das Gekd einfordern (du kannst dich nicht wehren), es bei der Hinterhofwerke machen und vom Rest in Urlaub fahren.

Markenhändlerpreis angeben. Drüber geht nicht. Wenn man 3000 EUR spart, sind 1500 EUR Reparaturen noch durchaus angemessen. Da sind bei den meisten Autos Kupplung, Steuerketten oder Bremsen locker im Preis drin (nicht alle zusammen!).

Zitat:

Knackpunkt 4 - wenn ich das Auto selbst gebraucht gekauft habe - kenne ich die Vorgeschichte nur so, wie sie mir erzählt wurde. Sehr gut reparierte Schäden oder nicht sachgerechte Wartungen kann ich also nicht erkennen. Bin aber dafür haftbar.

Nicht, wenn Du das so klar sagst und vertraglich festlegst: ich weiß nicht, ob Vorbesitzer herumgepfuscht haben. Das drückt natürlich den Preis. Wenn Du einen höheren Preis haben willst, musst Du Zusagen machen. Diese Zusagen müssen überprüfbar sein. Ich GLAUBE, dass der Markenhändler diese Zusagen am besten überprüfen kann (und nicht die Unabhängigen). Das ist der Punkt meiner Frage.

Die Vertragsgestaltung ist eine andere Sache. Deine Bedenken sind ausschließlich eine Frage der Preisfindung. Es ist klar, dass der aufgerufene Kaufpreis unterschiedlich ist:

- wenn Du nur die Angaben machst, die nicht in Frage zu stellen sind (Fahrzeugtyp, Marke, Baujahr) und sonst sagst: "Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts - hier ist Dein Überraschungsei."

- oder wenn Du konkrete und korrekte Angaben zu Unfällen, Wartungszustand und anstehenden Verschleißreparaturen machst.

Das kann bei einem Bj. 2011-Auto mehrere Tausend EUR Preisdifferenz ausmachen (vgl. Zollauktion vs. teuerstes Händlerangebot).

Zitat:

Am Ende willst DU das Auto offenbar zum Privatkaufpreis oder besser Händler-EK kaufen, aber die gleiche Absicherung wie beim Händler zum Händler VK haben, die Risiken komplett beim Verkäufer, der aber ggf. noch weniger Ahnung hat als du abladen. Ist schon reichlich unseriös.

Erst einmal: der Verkäufer haftet grundsätzlich nur für seine verbindlichen Zusagen, und das auch nur, wenn er das mit dem Käufer vereinbart. Diese Vereinbarung kommt genau dann zustande, wenn sich der Verkäufer einen höheren Preis erhofft. Alles, was Du da oben aufgezählt hast, kannst Du aus Deinen Zusagen rauslassen, und entsprechend warten, bis jemand TROTZDEM kauft (ich werde es nicht sein, aber das ist ja nicht schlimm). Die Sicherheit, die ich darüber hinaus haben möchte, muss ich natürlich selbst bezahlen.

Zitat:

Wie gesagt - du dürftest bei mir heimfahren, ich würde mir zudem überlegen, ob ich dich wegen Schadensersatz belange, da du offenbar kein realistisches Kaufinteresse hattest und meine Zeit verschwendet hast. Denn dieses Vorhaben hättest du mir sicherlich nicht vorher mitgeteilt - diese Regeln würde jeder der nicht völlig dumm ist von vornherein ablehnen. Außer vielleicht die Spezies, die dich perse über den Tisch ziehen will.

Ich würde diese Fragen im Vorfeld ansprechen: ob der Verkäufer belastbare Zusagen machen kann, diese einer Überprüfung durch den Fachhändler standhalten, und wie die Kosten für die Überprüfung verteilt werden, wenn die Aussage(n) falsch war(en). Du kannst ja dann auflegen, und gut is'. Ich würde aber im Gegenzug zum Entgegenkommen den aufgerufenen Preis zahlen - ohne Verhandeln - wenn alles wie zugesagt stimmt.

Ehrliche Verkäufer haben nichts zu verbergen. Die Frage ist immer noch NUR, ob der Markenhändler signifikant bessere TECHNISCHE Auskunft geben kann, als ein Unabhängiger. Über die Historie des Wagens kann er natürlich bestens Auskunft geben (sofern die Historie beim Markenhändler war).

Moin,

Ich kann noch so ehrlich sein! Das sind alles Zusicherungen die ich NICHT machen kann, ohne das gesamte Auto auseinander zu bauen. Das sind Zusicherungen die niemand machen kann! Das ist auf deutsch gesagt hahnebüchener Unsinn. Idee nett - Umsetzung grausig.

Was ein stiller Rückruf ist, ist dir bekannt? Das ist etwas, dass der Hersteller weiß - aber der Kunde bzw. Die Öffentlichkeit nicht. Diese Info bekommst du nur per reinem Zufall. Da kannst du fragen so oft du willst.

Selbst wenn alles was ich dir sage völlig stimmt - bin ich derjenige der für jeden Zufall, jede Interpretation usw. Haftbar ist. Selbst wenn du mir 1000€ mehr zahlst als der Verkehrswert - bin ich am Ende derjenige der drauf zahlt. Innerhalb von sagen wir 5 Monaten - in denen du im Urlaub warst, 6000km gefahren bist, eventuell das falsche Öl nachgefüllt hast, geht die Steuerkette hops - du hast den Fehler gemacht, aber Ich zahle die 2000€ Reparatur, ich habe dir ja die Zusicherung gegeben, dass das alles heile ist und für X Monate heile bleibt, das Gegenteil kann ich dir nicht beweisen und du bist dir eventuell nicht einmal bewusst, dass du den Schaden verursacht hast - und bin derjenige der dann 1000€ weniger hat als wenn ich von vornherein auf die 1000€ zusätzlich verzichtet hätte. Da kann ich auch ins Casino gehen und mit 1000€ Spaß haben - dann hatte ich wenigsten meinen Spaß dabei. Würdest du so einen dummen Vertrag /, der NUR Nachteile für dich hat und am Ende ein unkalkulierbares Risiko darstellt, unterschreiben?!?

Wie gesagt - wer sowas unterschreibt, der hat nen Sockenschuss und muss ziemlich blöd sein. Man trägt das ganze Risiko hat aber absolut gar nichts davon. Weil du unter Garantie jede bemängelte Schraube verhandeln wirst. Das wäre ganz schön blöd. Solche Verträge gibt es ja nicht mal bei professionellen Händlern - auch die würden dich auslachen ;-)

Ich habe njx zu verbergen - aber auch nix zu verschenken und vorallem haben deine Wünsche rein gar nichts mit verbergen zu tun, sondern mit Risikoabwälzung.

LG Kester

Themenstarteram 23. März 2017 um 10:34

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 23. März 2017 um 10:57:28 Uhr:

(...)Was ein stiller Rückruf ist, ist dir bekannt? Das ist etwas, dass der Hersteller weiß - aber der Kunde bzw. Die Öffentlichkeit nicht. Diese Info bekommst du nur per reinem Zufall. Da kannst du fragen so oft du willst.

In der Wagenhistorie wird das nicht vermerkt (in der EDV, die der Händler auch sehen kann)? Dass der Kunde nicht informiert wird - bekannt - aber der Händler müsste wissen, ob da etwas gemacht wurde, zumal alle relevanten Teile am Auto ziemlich eindeutig gekennzeichnet sind.

Zitat:

Selbst wenn alles was ich dir sage völlig stimmt - bin ich derjenige der für jeden Zufall, jede Interpretation usw. Haftbar ist. Selbst wenn du mir 1000€ mehr zahlst als der Verkehrswert - bin ich am Ende derjenige der drauf zahlt. Innerhalb von sagen wir 5 Monaten - in denen du im Urlaub warst, 6000km gefahren bist, eventuell das falsche Öl nachgefüllt hast, geht die Steuerkette hops - du hast den Fehler gemacht, aber Ich zahle die 2000€ Reparatur, ich habe dir ja die Zusicherung gegeben, dass das alles heile ist und für X Monate heile bleibt, das Gegenteil kann ich dir nicht beweisen und du bist dir eventuell nicht einmal bewusst, dass du den Schaden verursacht hast - und bin derjenige der dann 1000€ weniger hat als wenn ich von vornherein auf die 1000€ zusätzlich verzichtet hätte. Da kann ich auch ins Casino gehen und mit 1000€ Spaß haben - dann hatte ich wenigsten meinen Spaß dabei. Würdest du so einen dummen Vertrag /, der NUR Nachteile für dich hat und am Ende ein unkalkulierbares Risiko darstellt, unterschreiben?!?

Äh - Privatkäufer schließen die Gewährleistung aus.

Beispiel: an meinem N47 rasselt es hörbar, ich lasse das nächsten Montag machen. Beim Verkauf käme die Zusicherung: Steuerkette bei BMW getauscht worden auf Garantie/Kulanz/wasauchimmer bei km. 60.000. Dafür stehe ich gerade. Wenn sie NICHT getauscht wäre, ich aber behaupten würde, dass sie getauscht ist, DANN wäre das in der Tat ein Punkt für Schadenersatz dem Käufer gegenüber.

Ich weiß nicht, ob Du mich absichtlich missverstehst. Der Verkäufer soll für mich keine Zusagen über die Zukunft machen, sondern korrekte Zusagen über die Vergangenheit machen. Die Reparaturfragen bis X EUR betreffen ja auch Standarddinge, die im Wartungshandbuch stehen, nicht Dinge, die passieren KÖNNTEN. Du kannst ja auch nicht ins Radlager gucken - und normalerweise sollte ein Radlager bei einem besseren Fahrzeug ein Autoleben lang halten - ist aber nicht immer der Fall (insbesondere bei Bordsteinparkern sind Querlenker und Radlager rechts ein Risikofaktor).

Wenn Du aber z.B. einen Marderfraß hast, und das beim Check rauskommt - meinst Du nicht, dass der Besitzer haftet (mit seinem Teilkasko), und dass das fairer wäre?

Zitat:

Wie gesagt - wer sowas unterschreibt, der hat nen Sockenschuss und muss ziemlich blöd sein.

Du stellst Dir das zu dramatisch vor. Das ist alles.

Zitat:

Ich habe njx zu verbergen - aber auch nix zu verschenken und vorallem haben deine Wünsche rein gar nichts mit verbergen zu tun, sondern mit Risikoabwälzung.

Risikoabwälzung nur geringfügig - insofern, als dass Aussagen zum Fahrzeugzustand bewusst oder fahrlässig falsch waren.

Ich fuhr mal einen Polo II. Nach 40.000 km steht das Auto in einer Werkstatt wegen einer Kleinigkeit (wirklich Kleinigkeit, ich weiß nicht mal mehr, was das war). Ich checke nebenbei das Öl, alles OK (Menge, Farbe...). Die Werkstatt fragt mich beiläufig, wann der letzte Ölwechsel war. Ich... Äh.... Schaue auf dem Fähnchen im Motorraum nach... Vor 40.000 km. Die Werkstatt durfte sofort einen Ölwechsel machen... :-) Bei einem Verkaufsgespräch wäre die Aussage "regelmäßig gewartet" falsch gewesen (ich fuhr damals aber extrem viel Langstrecke, ca. 1000 - 1100 km am Tag. IT-Service. Die vielen km kamen in jenen Tagen also sehr schnell zustande - alle anderen Wartungen waren aber wirklich regelmäßig).

Beispiel MX5. Im Forum schreiben die Leute, dass kleine Rostblasen schon Durchrostungen seien. Der Verkäufer behauptet also, das Auto hätte nur kleine Rostblasen, beim Check kommt heraus, dass es Durchrostungen sind. IMO haftet hierfür der Verkäufer (ob er es wusste, oder nicht - er hat eine falsche Behauptung aufgestellt, den Schaden hätte wissen MÜSSEN).

Beispiel geklaute Autos. Ob böswillig oder selbst betrogen - diese Info MUSS der Verkäufer haben.

Beispiel Fahrwerk. Wenn im August neue Winterreifen aufgezogen sind, sollte man stutzig werden. Ein Check durch die Werkstatt bringt Klarheit.

Usw.

Dass ein Auto ein Gegenstand ist, der von heute auf morgen ohne erkenntlichem Grund defekt sein kann, ist auch klar. Ich schreibe ja auch nichts von einer Gewährleistung, sondern von korrekten Aussagen zum momentanen Zustand. Ein frischer TÜV bei einer offiziellen Prüfstelle (und nicht durch einen wandernden Prüfingenieur) hilft, zumindest die momentane Verkehrssicherheit zu dokumentieren (was nicht heißt, dass die Bremsen nicht in 5000 km fällig sind).

Über meinen letzten Golf konnte ich zum Zustand der Bremsen konkrete Angaben machen (hinten muss neu, vorne noch ca. 50% bis zur Verschleißanzeige - was bei mir und jenem Wagen ca. 60.000 km bedeutet hat).

Bei einem Gebrauchtkauf (Versuch) haben mir zwei Typen mit ungewaschenen Gesicht einen schön aussehenden Skoda Fabia gezeigt, konnten mir aber keinerlei Wartungen nachweisen - es gäbe kein Wartungsheft, alles nur digital. Ich bin weitergefahren, ohne auch nur den Motor des Fahrzeuges anzuschmeißen. Das Auto wurde ohnehin auf "neutralem Boden" gezeigt, also kein Privatgelände, das waren windige Typen.

Im gleichen Zug hatte ich auch einen Focus angesehen (Familienkutsche). Der Auspuff war rußig schwarz (Benziner), der Ölverbrauch soll aber nicht relevant messbar sein. Ich habe von einem Kauf abgesehen.

Das sind krasse Fälle, die ich auch erkennen kann. Beim Fabia, den ich schlussendlich gekauft habe, hat die Elektronik später immer mehr Zicken gezeigt. Da steckt man aber nicht drin (war aber auch nichts Weltbewegendes bisher - HU ist seit dem schon 2x anstandslos durch). Das Auto hat aber auch nur 2500 EUR gekostet.

Bei einem Wagen im fünfstelligen Bereich erwarte ich mehr Sicherheit.

Bei sowas wäre es billiger und stressfreier dir das Auto direkt zu schenken, als so einen Vertrag zu unterschreiben.

Das erinnert mich an Ebay und PayPal wo der Käufer gratis einkaufen kann, wenn er es drauf anlegt.

Kunde kauft - Verkäufer versendet es ohne Nachweis und hinterher sagt der Käufer bei PayPal das es nicht ankam. Kunde bekommt das Geld wieder, behält die Ware und der Verkäufer - der sich nicht wehren kann - guckt in die Röhre.

Themenstarteram 23. März 2017 um 11:41

Man sollte nicht von sich auf Andere schließen.

Moin,

Wie gesagt - die Idee ist smart - sie scheitert aber an der Realität.

Der Markenhändler kann das ggf. Nachvollziehen, aber er darf es dir ggf. nicht sagen. Ein Gutachter weiß dies nicht und kann es nicht einsehen. Erkmmest du das Konfliktpotential?

Deine Vertragsmodalitäten sind Zustandzusicherungen - diese hebeln die Gewährleistung für exakt diese zugesicherten Punkte aus. Wenn ich die Gewährleistung ausschließe, dir aber einen einwandfreien Motorzustand ohne Verschleißdefekte für 1 Jahr zusichere - dann gilt für diese Aussage der Gewährleistungsausschluss eben nicht. Das ist DER Knackpunkt. Deine ganze Idee wimmelt vor vertraglichen Zusicherungen, die den Gewährleistungsausschluss außer Kraft setzen und deshalb das Risiko bei demjenigen abladen, der DIESE Zusicherungen macht. Was du darunter verstehst ist indes einerlei - wichtig ist nur, was juristisch daraus resultiert, sobald es zu einem Streit kommt

Und auch heute ist es ganz OHNE einen Check so, wenn ich dir zusichere, dass das Auto eine Eigenschaft X hat - dann muss ich dafür gradestehen. Das regelt das BGB ziemlich humorlos. Du gehst aber weiter, weil du Zusicherungen forderst (ob du es so verstehst, sei mal dahingestellt) die den Verkäufer haftbar machen, die er aber gar nicht alle leisten kann.

Und ganz im Gegenteil - der Verkäufer muss vieles eben nicht zwingend wissen. Er ist schließlich kein Fachmann. Vieles kann ein böser Mensch einem Käufer so vormachen, dass es ihm nicht auffallen kann. Selbst Gutachter können getäuscht werden. Und dafür soll ich als ggf. Ahnungsloser haften?!?

Du kannst das ALLES prüfen, mit jeder Werkstatt deines Vertrauens, du darfst jedes Papier was ich habe dreimal ansehen. Du darfst meinetwegen Walter Röhrl zum testen des Fahrwerks engagieren ... Aber das machst du alles auf deine Kappe und mehr als das, was ICH weiß und sicher zusichern kann werde ich nicht vertraglich zusichern. Das ist nicht meine Pflicht und unnötige Risiken gehe ich nicht ein.

Wenn du diese Sicherheiten alle HABEN willst - dann musst du das Auto da kaufen, wo dir entsprechende Sicherheiten geboten werden, wo du für den entsprechenden VIP Service entsprechend Aufpreis zahlst und das auch bei Gebrauchten z.T..mittlerweile innzwei Klassen - normale Gebrauchte und Gebrauchte aus den Spezialprogrammen - die sind wegen der umfangreicheren Prüfung, Instandsetzungsvorschriften auch gerne mal 2-3000€ teurer als die normalen Gebrauchten.

Und wie gesagt - entscheidend ist nicht was du dir dabei denkst, sondern das was es rechtlich tatsächlich ist.

LG Kester

--- deleted ---

Themenstarteram 23. März 2017 um 12:23

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 23. März 2017 um 13:00:18 Uhr:

Moin,

Wie gesagt - die Idee ist smart - sie scheitert aber an der Realität.

Der Markenhändler kann das ggf. Nachvollziehen, aber er darf es dir ggf. nicht sagen. Ein Gutachter weiß dies nicht und kann es nicht einsehen. Erkmmest du das Konfliktpotential?

OK, verstanden.

Zitat:

Deine Vertragsmodalitäten sind Zustandzusicherungen - diese hebeln die Gewährleistung für exakt diese zugesicherten Punkte aus.

(...)

Es gibt EINEN Punkt, der viel diskutiert wird, und immer wieder eingefordert wird: "Unfallfrei". Dies ist eine eindeutige Zusicherung einer Eigenschaft und gesellschaftlich akzeptiert.

Wenn ich jetzt hergehe und frage:

- Gibt es sonst noch etwas zu berichten, welche Kosten laut Wartungsplan oder Verschleißzustand auf mich zukommen?

... und der Verkäufer sagt:

- nein, es stehen keine regelmäßigen Wartungs- und Reparaturarbeiten an.

dann....

a) kann ich mir diese Aussage schriftlich zusichern lassen, und dagegen argumentierst Du. Kann ich komplett nachvollziehen, deswegen kann diese Aussage in einem Kaufvertrag nicht schriftlich festgelegt werden - und ich fordere das auch nicht. Wenn ich das fordern würde, wäre der Check ja überflüssig.

b) kann ich diese Aussagen (schriftlich) als Basis für den Check durch den Markenhändler nehmen, und bei Dingen, die vorsätzlich oder durch fahrlässige Unkenntnis verschwiegen wurden, und erheblich sind (siehe meine Zahl XXX für mögliche Abweichungen), mache ich den Verkäufer um die Summe DIESES Checks haftbar, FALLS der Kauf wegen großer Abweichungen von den Zusagen nicht zustande kommt.

Ich möchte nur die Kostenrisiken des Checks absichern, dass ich nicht für Lügner mit ungewaschenem Gesicht lauter Autochecks bezahle.

Das heißt, der Verkäufer übernimmt ein Risiko in Höhe von 200-300 EUR(?) für die Korrektheit seiner Aussagen. Das Risiko wird für den Verkäufer durch die Klausel XXX minimiert, heisst, wenn er sagt, die Bremsen sind OK, hinten sind sie aber (fast) verschlissen, habe ich IMMER noch die Kaufverpflichtung zum vereinbarten Preis und zahle auch den Check, weil ein Bremsentausch hinten unter XXX EUR kostet. Sollte etwas "Schlimmeres" herauskommen, ist das für den Verkäufer selbst dann noch gut, selbst wenn er den Check zahlen muss, denn für den Fall, dass eine Erhebliche Abweichung von seinen Aussagen festgestellt wird, kann er nun korrekte Aussagen machen, und geht dadurch einem möglichen Rechtsstreit mit einem anderen Käufer aus dem Weg (oder wir einigen uns auf einen neuen Preis, und er ist immer noch "gratis" aus der Affäre raus).

Im endgültigen Kaufvertrag gibt es keine weiteren Zusagen, sondern nur das Übliche "Fahrzeug wurde eingehend geprüft, gekauft wie gesehen". Wenn der Händler die abgefahrene Bremse beim Check nicht gesehen hat, und ich gegen den nächsten Baum fahre, haftet der ja - und da kommt er nicht raus.

am 23. März 2017 um 12:41

Also wenn du bei mir ein Auto kaufen würdest, würdest du nur eine Zusicherung bekommen und das ist der Ausschluss der Gewährleistung.

am 23. März 2017 um 12:51

@azrazr

Was willst Du eigentlich mit den immer wiederkehrenden Threads ohne ernsthaften Kauf/Verkaufsgrund bezwecken?

Dass das alles absoluter Nonsens ist, weißt Du doch selbst.

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