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Gebrauchtwagengarantie bei freiem Händler, wird das gedeckt?

BMW 5er F11
Themenstarteram 27. Februar 2015 um 4:40

Hab vor 1 Monat einen 530xd bei einem freien Händler im Ausland gekauft. Von Deutschland nach Österreich importiert.

Bj. 8.2011, 90tkm

Nun hatte ich gleich den ersten Service bei BMW (wurde immer bei BMW gemacht) und es stellte sich herraus das sich der Kondensator von der Klimaanlage auflöst, sollte vom Salz kommen. Er ist zwar noch nicht undicht wird aber nicht mehr lange dauern. Leider hab ich festestellen müssen das BMW da massive Produktfehler an den Kondensatoren hat, von wegen selbstverschulden wegen Steinschlag.

Sonst ist noch die Hardyscheibe extrem rissig und sollte getauscht werden.

Hab ja 12 Monate Gebrauchtwagengarantie, nach 6 Monaten tritt ja die Beweislast ein.

Welche Dinge sind den da bei dieser Garantie gedeckt?

Wenn kein kompletter defekt vorhanden ist werd ich ja so eh keine Ansprüche haben.

Aber was wenn der Kühler jetzt ganz defekt ist, fällt sowas dann unter diese Garantie?

Sicher ein sehr undurchsichtiges Thema...

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15 Antworten

Hast du eine extra Garantie abgeschlossen? Das, von dem du oben sprichst ist die gesetzliche Gewährleistungspflicht, bei der nach 6 Monaten die BeweislastUMKEHR (vom Händler zu dir) eintritt.

Ich denke allerdings, dass die Gewährleistung bei Verkäufen ins Ausland nicht greift. Etwas anderes ist wenn du separat einen Garantievertrag (Garantie = freiwillige Leistung) mit einer entsprechenden Gesellschaft hast. Leider sei auch hier erwähnt, dass es sehr viele schwarze Schafe auf dem Markt gibt, die sich um jegliche Leistung drücken.

Themenstarteram 27. Februar 2015 um 6:40

Nein keine extra Veraicherung nur die normale gesetztliche Gewährleistung.

Die Beweislastumkehr endet nach sechs Monaten (generell liegt diese bei dir). *klugscheiß

Hast du denn in D gekauft? Wenn ja Ansprüche beim Verkäufer geltend machen.

Hab nochmal nachgelesen - scheinbar gilt die deutsche Gewährleistungspflicht auch für Geschäfte mit dem EU-Ausland :)

Grundvoraussetzung für einen Anspruch ist jedoch immer, dass der Mangel schon beim Kauf bestanden hat. Das ist wieder der Punkt mit der Beweislast. In den ersten 6 Monaten ab Übergabe des Fahrzeugs wird VERMUTET, dass der Mangel schon beim Kauf bestanden hat und der Händler müsste das Gegenteil beweisen, danach ist es andersherum.

Oft machen die Händler jedoch neuen TÜV auf die Autos und haben damit ein Dokument an der Hand, das die (zumindest TÜV-relevante) Mängelfreiheit am Kaufdatum beweist. Manchmal gehen Händler auch weiter und lassen ein komplettes Wertgutachten erstellen - dann hast du eigentlich keine Chance mehr auf einen Gewährleistungsanspruch.

Zitat:

@madmax1314 schrieb am 27. Februar 2015 um 09:33:25 Uhr:

Die Beweislastumkehr endet nach sechs Monaten (generell liegt diese bei dir). *klugscheiß

Auch wieder nicht ganz richtig *klugscheißscheiß*.

Die Beweislast, ob der Mangel beim Kauf schon bestanden hat oder nicht kehrt sich nach 6 Monaten um - sprich sie geht vom Händler auf den Verbraucher über.

Nein sie liegt generell beim Käufer und liegt nur in den sechs Monaten beim Verkäufer (Vermutung).

Und das mit dem TÜV taugt als Beweis nicht wirklich... Auch ein Wertgutachten würde in diesem Fall etwas beweisen. Ich glaube kaum, dass die explizit die Hardyscheibe checken...

Zitat:

@madmax1314 schrieb am 27. Februar 2015 um 09:44:40 Uhr:

Und das mit dem TÜV taugt als Beweis nicht wirklich...

Daher meine Einschränkung mit zumindest für TÜV-relevanten Mängeln.

Den Fall mit dem Wertgutachten hatte ich selbst schon - da gings um einen Ölverlust am Motor. Als ich beim BMW-Händler (nein der war nicht mehr freundlich) in einem Streitgespräch das Wort Sachmängelhaftung in den Mund genommen habe, haben sie mir direkt triumphierend ihr Wertgutachten unter die Nase gehalten...

Das beweist meiner Meinung nach trotzdem nichts. Das der Händler da im Zweifel ne andere Meinung hat ist irgendwie auch klar.

Hast du dich denn dann damit zufrieden gegeben? Wie gesagt nur weil der Händler das behauptet muss es noch lange nicht stimmen... War der Ölverlust denn so schlimm das man von einem Mangel sprechen kann (oder war es nur ein Schwitzen)?

am 27. Februar 2015 um 9:12

Zitat:

@sp4n schrieb am 27. Februar 2015 um 09:55:57 Uhr:

Zitat:

@madmax1314 schrieb am 27. Februar 2015 um 09:44:40 Uhr:

Und das mit dem TÜV taugt als Beweis nicht wirklich...

Daher meine Einschränkung mit zumindest für TÜV-relevanten Mängeln.

Den Fall mit dem Wertgutachten hatte ich selbst schon - da gings um einen Ölverlust am Motor. Als ich beim BMW-Händler (nein der war nicht mehr freundlich) in einem Streitgespräch das Wort Sachmängelhaftung in den Mund genommen habe, haben sie mir direkt triumphierend ihr Wertgutachten unter die Nase gehalten...

klar, um den Kunden einzuschüchtern und von weiteren Schritten abzuhalten... vor Gericht bringt so ein Gutachten oder TÜV-Abnahme gar nix.

aber zum Fall.. die Hardy-Scheibe wird sicher als Verschleiß deklariert. Ich habe zwar Zweifel, ob das bei nur 90k km durchgeht... allerdings hat der Austausch mir bei einem e46 nicht mal 100 € gekostet.. ob sich das lohnt?

und der Kondensator ist "nur" korrodiert. Der ist ja noch nicht defekt. In dem Zustand müsste man ja nachweisen, das die starke Korrosion ein Mangel ist. Das wird nicht einfach.

Naja - wenn sich der Händler weigert, zu zahlen bleibt nur der zivilrechtliche Weg. Nachdem es am Ende nur ca. 200€ waren die bei mir hängengeblieben sind war mir der Weg echt zu stressig.

Themenstarteram 27. Februar 2015 um 10:45

Also laut BMW löst sich der Kondensator/Lamellen auf und die Hardyscheibe ist recht Rissig.

Tüv hatte der Händler davor nicht gemacht da er nicht mal einen Tüvbericht hatte. Musste ja bei uns eh nochmal zum Tüv alles umschreiben lassen und Òsterreichische HU/AU machen. Also Wertgutachten und sowas hat der sicher nicht.

WIie soll ich nun vorgehen, Auto habe ich erst 1 Monat. Kondensator mit tausch ca. 850€ Hardyscheibe 100€ aber exk. arbeit!

Das ist schon nicht NICHTS.

am 27. Februar 2015 um 11:01

zuerst mal den die Gewährleistungsansprüche beim Händler anzeigen und eine Frist zur Nachbesserung setzten.

danach sieht man weiter

Zitat:

@tomwo schrieb am 27. Februar 2015 um 12:01:40 Uhr:

zuerst mal den die Gewährleistungsansprüche beim Händler anzeigen und eine Frist zur Nachbesserung setzten.

danach sieht man weiter

Richtig, zunächst mal mit dem Händler reden und am besten gemeinsam eine Lösung für das Problem finden.

Wenn er gar nicht mit sich reden lässt, auf jeden Fall das ganze auch schriftlich bei ihm anzeigen.

Zitat:

@sp4n schrieb am 27. Februar 2015 um 11:21:39 Uhr:

Naja - wenn sich der Händler weigert, zu zahlen bleibt nur der zivilrechtliche Weg. Nachdem es am Ende nur ca. 200€ waren die bei mir hängengeblieben sind war mir der Weg echt zu stressig.

Ich hatte bereits schon 3 Gewährleistungsfälle.

Bei jedem einzelnen Fall sperrte sich der Händler von

Anfang an! Verwies auf den Garantiegeber, welcher

eine Dritt Firma, welche nur telefonisch zu erreichen ist

und seperat vom Händler arbeitet.

Diese lehnten von Anfang an alles kategorisch ab!

Es waren auch "nur" Schäden in Höhe von 200€ / 100 € und 150€. (Schallisolierungsfolie - Sensor Problematik)

Aber mir ging es hier grundsätzlich um das Prinzip! Das BGB

schützt uns nicht umsonst! Die Händler wissen, dass sie vor Gericht aufgrund der

Beweislast Umkehr i.d.R verlieren würden. Deswegen grundsätzlich erst

versuchen im einvernehmen mit Händler zu klären ansonsten auf rechtliche

Pflichten (!) hinweisen und rechtliche Schritte androhen.

Einzige worauf ihr achten müsst, immer zu erst mit Händler reden,

da er die Bedingungen zur Mängel Beseitigung festlegen darf. Somit

aber auch für Transport etc aufkommen muss!

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