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Gebrauchtwagengarantie - Gültig bei jeder Vertragswerkstatt?!

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 14. Juli 2009 um 5:59

Hallo Zusammen,

ich habe zu dieser Frage schon die SuFu benutzt, allerdings konnte ich leider keine Antwort finden, wie dieses Problem bei VW behandelt wird, der Hintergrund ist folgender:

Ich habe vor einem Monat meinen Golf V bei einem VW Händler gebraucht gekauft, daraufhin erhielt ich ja die einjährige Gebrauchtwagengarantie!

Nun bin ich mit diesem Händler überhaupt nicht zufrieden und möchte eventuell anfallende Reperaturen und Inspektionen bei einer anderen VW Vertragswerkstatt bei uns in der Nähe beheben lassen.

Meine Frage is also: Gilt meine Gebrauchtwagengarantie NUR bei dem Händler, wo ich das Auto gekauft habe oder kann ich auch zu einer anderen VW Vertragswerkstatt/Händler gehen?

 

Danke im Voraus für eure Antworten.

Gruß

NiGU

Beste Antwort im Thema

Das ist nicht richtig.

 

Bei der Gebrauchtwagengarantie (VVD Perfect Car) hat nach §5 der Garantiebedingungen der Garantiegeber (Verkaufendes Autohaus) einen Anspruch darauf die Garantiearbeiten durchzuführen, wenn der Schaden innerhalb eines Umkreises von 50km um den Garantiegeber auftritt.

 

Eine Fremdwerkstatt darf nur außerhalb des Radius reparieren und der Garantienehmer (Du) mußt in diesem Fall den Garantiegeber imformieren und die Abwicklung und deren Umfang abstimmen.

 

Die Garantie hast Du ja vom alten AH und die VVD ist nur der Rückversicherer. Dein altes Autohaus schließt auch den Vertrag mit der VVD zahlt an diese die Gebühr und ist deren Versicherungsnehmer. Daher kann ein anderes AH nicht einfach drüber abrechnen.

 

Bei der VVD Neuwagen-Anschlußgarantie ist der Kunde direkt Versicherungsnehmer und zahlt direkt an die VVD. Daher kann man ohne Rücksprache bei jedem VW-Händler reparieren lassen. 

 

Steht alles in den Garantiebedingungen, die Du bekommen haben solltest.

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Hi,

Du kannst auch zu jeder anderen Vertragswerkstatt gehen, es besteht keine Verpflichtung, zu der Werke zu gehen, bei der Du das Auto gekauft hast. Stell dir mal vor, Du kaufst das Auto in Hamburg, schliesst eine Gebrauchtwagengarantie ab und ziehst dann nach München. Wär ziemlich doof, für eventuelle Reparaturen nach Hamburg zu fahren....

Nimm einfach deine Versicherungspolice mit und dann klappt das schon...

Gruß

edition_golf4

Themenstarteram 14. Juli 2009 um 6:11

Hallo edition,

danke für die schnelle Antwort! Hast Recht, das wäre natürlich etwas schwachsinnig. :)

 

Grüße

NiGu

Das ist nicht richtig.

 

Bei der Gebrauchtwagengarantie (VVD Perfect Car) hat nach §5 der Garantiebedingungen der Garantiegeber (Verkaufendes Autohaus) einen Anspruch darauf die Garantiearbeiten durchzuführen, wenn der Schaden innerhalb eines Umkreises von 50km um den Garantiegeber auftritt.

 

Eine Fremdwerkstatt darf nur außerhalb des Radius reparieren und der Garantienehmer (Du) mußt in diesem Fall den Garantiegeber imformieren und die Abwicklung und deren Umfang abstimmen.

 

Die Garantie hast Du ja vom alten AH und die VVD ist nur der Rückversicherer. Dein altes Autohaus schließt auch den Vertrag mit der VVD zahlt an diese die Gebühr und ist deren Versicherungsnehmer. Daher kann ein anderes AH nicht einfach drüber abrechnen.

 

Bei der VVD Neuwagen-Anschlußgarantie ist der Kunde direkt Versicherungsnehmer und zahlt direkt an die VVD. Daher kann man ohne Rücksprache bei jedem VW-Händler reparieren lassen. 

 

Steht alles in den Garantiebedingungen, die Du bekommen haben solltest.

Themenstarteram 14. Juli 2009 um 8:15

Okay, das wäre bei mir natürlich sehr schlecht, da die Autohäußer nur etwa 25km auseinander liegen! Wenn ich jetzt also einen Schaden an einem bauteil hätte, das über die Garantie getauscht werden kann, MUSS ich zu dem Autohaus wo ich das Auto gekauft habe? ich habe keine Wahl ein anderes Autohaus zu beauftragen!

Das wusste ich nicht...

Diese Garantien werden  abgeschlossen um die  Verkäufer (Autohäuser ) aus der Gewährleistung zu nehmen.( meinen  die  Autohäuser )

Gewährleistung  1 Jahr

Zitat:

Original geschrieben von NiGu89

Okay, das wäre bei mir natürlich sehr schlecht, da die Autohäußer nur etwa 25km auseinander liegen! Wenn ich jetzt also einen Schaden an einem bauteil hätte, das über die Garantie getauscht werden kann, MUSS ich zu dem Autohaus wo ich das Auto gekauft habe? ich habe keine Wahl ein anderes Autohaus zu beauftragen!

 

Das wusste ich nicht...

Du kannst auch versuchen es über das andere AH zu machen, aber ohne das ok des alten wird es net klappen und da die auch was verdienen wollen, müsste sich das alte AH kulant zeigen und der Rep. im anderen AH zustimmen.

Besser nachfragen, als nachher auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn das alte AH sich auf die Garantiebedingungen beruft.

 

Für die Gewährleistung muß er auch zum alten AH. Das ist im Falle einer Eigenbeteiligung bei der Garantie (je nach km) interessant, da das AH dann den Rest der Kosten übernehmen müsste, den die Garantie nicht abdeckt.

 

OT: Ich glaub ich hab heut nen Runden :D

am 14. Juli 2009 um 9:19

6000 :D:D:D

Hallo faceman22,

danke für die Richtigstellung, das mit den 50km war mir nicht bewusst!

Gruß

edition_golf4

Themenstarteram 14. Juli 2009 um 10:50

@faceman:

Erst einmal HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH :D

Okay, das ist zumindest eine Möglichkeit, ich werde im Falle eines Garantiefalles (toi, toi, toi) anfragen, ob ein anderes AH die Reperatur übernehmen kann! Fragen kostet ja nichts! ;)

Danke nochmal, für die genauen Erläuterungen.

am 12. Dezember 2014 um 19:13

Hallo,

ist das wirklich so, dass ich den Garantiegeber(Autohaus weiter als 50km entfernt) informieren und die abwicklung tätigen muss?

Dann hab ich ein Problem, er willigt im nachhinein nicht ein.

Jemand ähnliche erlebt?

Dank

Steffen

http://www.volkswagen.de/de/gebrauchtwagen/beratung/garantie.html

Zitat:

bargeldlose Abwicklung von Garantieschäden bei Reparatur durch den ausliefernden Volkswagen Händler

Der Vorteil wäre also, dass du beim eigentlichen Händler bei einem Garantie(!)schaden nichts bezahlen musst. Bei einer anderen Werkstatt musst du in Vorleistung gehen.

Wenn feststeht, dass die Reparatur über Garantie abgewickelt werden kann -> sollte das kein Problem darstellen. Dies solltest du dir dann aber eben schriftlich bestätigen lassen.

Grüße, Martin

am 14. Dezember 2014 um 11:39

Hallo,

ich hatte erst nach der Reparatur festgestellt das ich noch eine Garantie habe.

Die Werkstatt in der ich Reparieren lies hatte das auch nicht gesehen.

Jetzt will der Verkäufer nicht mehr einwilligen weil er es gerne repariert hätte.

Wer hätte den den Verkaufer jetzt informieren müssen? Ich der die Werkstatt?

Kann das sein das ich jetzt auf den Kosten sitzen bleibe obwohl die Garantie das abdecken würde?

Gruß

Steffen

Zitat:

@Libelle1978 schrieb am 14. Dezember 2014 um 12:39:31 Uhr:

Hallo,

ich hatte erst nach der Reparatur festgestellt das ich noch eine Garantie habe.

Die Werkstatt in der ich Reparieren lies hatte das auch nicht gesehen.

Jetzt will der Verkäufer nicht mehr einwilligen weil er es gerne repariert hätte.

Wer hätte den den Verkaufer jetzt informieren müssen? Ich der die Werkstatt?

Kann das sein das ich jetzt auf den Kosten sitzen bleibe obwohl die Garantie das abdecken würde?

Gruß

Steffen

:rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes:

wer bestellt , bezahlt

Wende dich direkt an die Versicherung. Mit der Rechnung vom Vertragspartner und dem Hinweis darauf, dass es sich um einen Garantiefall handeln muss.

Grüße, Martin

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