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gebrauchtwagengarantie !

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 19. Juni 2009 um 11:27

hallo Leute,

ich habe eine Frage, vielleicht kann mir irgendjemand helfen ???

Ich habe im November bei Audi einen A6 Avant gekauft.

Eigendlich ein schönes Auto, leuder hat er irgendeinen Fehler in der Motorelektronik :(

Er war jetzt bereits dreimal wegen diesem Fehler in der Werkstatt des Händlers.

Jetzt ist der Fehler erneut aufgetreten.

Ich habe mal gehört, daß ein Händeler während der Garantiezeit 3x die Möglichkeit hat den fehler zu beseitigen. Tritt er jedoch ein 4tes Mal auf, muß der Händler den Wagen zurück nehmen und das Geld erstatten oder ein gleichwertigen Wagen zur Verfügung stellen.

Stimmt das ????

Bitte helft6 mir, bin mit meinem Latein am Ende.

Lg Uschi

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16 Antworten

Bist beim ADAC? Oder hast ne Rechtschutzversicherung? Dann mal direkt nen Fachmann fragen.....

Themenstarteram 19. Juni 2009 um 11:38

Leider bin ich weder im ADAC noch habe ich eine Rechtschutzversicherung. :confused:

Evtl noch andere Ideen ??

Was fürn Fehler isses denn wenn man fragen darf .

Themenstarteram 19. Juni 2009 um 11:43

Die Motorelektronikwarnleuchte leuchtet sporadisch.

Beim 1. auslesen war es die Lamdasonde, sie wurde erneuert.

Beim 2. Mal war es wieder die Lamdasonde, daraufhin wurden die Schläuche ausgetauscht, die ich natürlich selbst bezahlen mußte.

Beim 3. war es wieder die Lamdasonde, daraufhin wurde vor 2 Tagen das Kombieinstrument erneuert.

Und seit heute leuchtet sie wieder.

Lass mal ein paar Infos über den Wagen raus ... Bj, Motor, Getriebe etc....

Themenstarteram 19. Juni 2009 um 11:50

Also....

Audi A6 Avant 1,8t Climatronic

150 PS

Bj 04/01

154 TKM

Schaltgetriebe

Den Motor hatte ich in meinem 4er Golf Gti, allerdings die Version mit 180 Ps ! Probleme mit der Lambdasonde bzw. mit der Motorwarnleuchte hatte ich nie aber der Lmm ist mir ständig abgeraucht !

Vieleicht isses au dein Bremslichtschalter ? Hatten wir au öfter mal hier im Forum ! Wenn der die Biege macht geht auch meistens die Motorwarnlampe an !

Themenstarteram 19. Juni 2009 um 11:58

Vielen Dank für Deine Hilfe, aber mittlerweile bin ich so sauer und enttäuscht, daß ich einfach die Schnauze voll habe den Wagen ständig in die Werkstatt zu bringen ohne Erfolg.

Es kann doch nicht sein, daß ein richtiges Autohaus den Fehler nicht behebt, und ich damit Leben muß.

Immerhin war der Wagen nicht billig und ich habe mir bewußt ein Auto bei einem großen Händler gekauft und nicht bei einem Dorfhändler.

Da kann ich doch ein bisschen Komfort erwarten, oder nicht !

Wann warst du denn das erste Mal deswegen in der Werkstatt?

Innerhalb des 1. Jahres gilt die Sachmängelhaftung. Das bedeutet im Detail dass in den ersten 6 Monaten der Händler in der Beweispflicht ist dass der Fehler bei Übergabe noch nicht war. Das ist meistens unmöglich und ergibt die für dich gute Situation dass der Händler das reparieren muss. In den zweiten 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um. Da sieht´s für dich dann schlechter aus. Das alles hat nix mit etwaigen "Gebrauchtwagengarantien" zu tun! Sachmängelhaftung ist da das Zauberwort! Erläutere mal deinem Händler dass du über Sachmängelhaftung Bescheid weißt und den Fehler gerne endgültig behoben hättest weil du ansonsten den Wagen zurückgibst.

Das Wort "Sachmängelhaftung" in die Suche werfen und du hast Grundlagen genug. Nur soviel: Mein Händler hat die ersten 6 Monate viel geheult... :D

Habe einen A6 1,8T MT 2001, hatte auch vor ein paar Wochen probleme mit der Motorelektronik.

Die Kontrolllampe ging auch immer an nach ein paar Kilometern. Beim auslesen war der Fehler sporadisch und die Mischung zu mager.

Beim ersten mal nur ausgelesen und zurückgesetzt da keine Änderung in der Fahrweise.

Beim zweiten Mal selber Fehler und beim freundlichen einen alten Meister erwischt der meinte das ist eine Schlauch der irgendwie mit dem Meßgerät zusammenhängt. Wurde gewechselt und danach nie wieder aufgetreten.

Wurde sogar auf Kulanz gewechselt.

Zitat:

Original geschrieben von combatmiles

Wann warst du denn das erste Mal deswegen in der Werkstatt?

Innerhalb des 1. Jahres gilt die Sachmängelhaftung. Das bedeutet im Detail dass in den ersten 6 Monaten der Händler in der Beweispflicht ist dass der Fehler bei Übergabe noch nicht war. Das ist meistens unmöglich und ergibt die für dich gute Situation dass der Händler das reparieren muss. In den zweiten 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um. Da sieht´s für dich dann schlechter aus. Das alles hat nix mit etwaigen "Gebrauchtwagengarantien" zu tun! Sachmängelhaftung ist da das Zauberwort! Erläutere mal deinem Händler dass du über Sachmängelhaftung Bescheid weißt und den Fehler gerne endgültig behoben hättest weil du ansonsten den Wagen zurückgibst.

Das Wort "Sachmängelhaftung" in die Suche werfen und du hast Grundlagen genug. Nur soviel: Mein Händler hat die ersten 6 Monate viel geheult... :D

Deiner hat geheult Comba, unser Händler damals hat durch mich seinen Vertrag Verloren R8 Service Partner sein zu dürfen :D :D :D

 

Aber wie Comba schon sagt Sachmängelhaftung ist hier das richtige, alle Teile die Du bist jetzt bezahlt hast, kann Dir der Händler wieder schön sauber zurück zahlen :D :D

 

Gruß

und nicht kleinkriegen lassen....! bei mir wirds glaub vorsorglich noch die tt5;-).

@ Fireblade

 

also ich war schon gemein, und habe am letzten Tag der der 6 monatigen Händlergewährleistungen, meine Nockenwellen machen lassen, aber was Du mit der TT hast geht ja richtig in das Geld :D :D

@stephan...die hat beim anhalten gut geruckt (schon paar mal) und bissle schaltrucken war auch da, jetzt sollen sie zusehen.

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