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Gebrauchtwagengarantie vom Autohändler – welchen Nutzen für Verbraucher?
Ist mir schon etwas peinlich, aber ich komme nicht wirklich dahinter:
Welchen Nutzen hat die oftmals vielbeworbene Gebrauchtwagengarantie vom Gebrauchtwagenhändler für den privaten Käufer/Verbraucher?
Und wer ist in so einem Fall Versicherungsnehmer?
Annahme: Kauf eines Cabrios beim Händler mit 12 Monaten Gewährleistung.
Nach 2 Monaten funktioniert z.B. das Verdeck nicht mehr.
Meine Denke: Ich geh zum Händler, reklamiere den Schaden und gut.
Soll der doch zu seinem Garantie-Versicherungsgeber gehen und dort den Schaden reklamieren.
Bei Problemen streite ich einzig mit dem Händler oder doch mit dessen/ggfs. meiner? Versicherung?
Freue mich über eine Info… Dankeschön!
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57 Antworten
Prinzipiell haben die gar keinen Nutzen.
Genau genommen ist deren Geschäftsgrundlage das Ablehnen von Garantiefällen.
Ich empfinde die auch fast immer als Verarsche...
1. I.d.R. zahlt der Käufer dafür extra, ca. 400-1000€ (grob geschätzt) und ergo ist der Käufer auch der VN...
2. Der Verkäufer versucht dadurch mehr Seriösität in das Auto und in seine Firma "zu bringen"...
3. Der Verkäufer versucht im Fall der Fälle dann, zumindest häufig, die berechtigen Ansprüche aus Gewährleistung, auf die "Garantie" abzuwälzen...; der Verk. ist dann fein raus...
4. Diese Garantie deckt in der Realität nicht wirklich viel ab...
5. Fazit: Für mich gibt es kaum denkbare Konstellationen, die Sinn ergeben, sowas zu nutzen...!
Alles mit Ausnahme der Herstellergarantien ist mehr oder weniger Etikettenschwindel.
diese "Garatieen" sind immer nur ein billiger Versuch der Autohändler die Gewähleistung zu umgehen, nichts anderes.....
1. Garantien welcher Art immer sind zur Gewährleistungspflicht nach BGB immer nachrangig und schränken sie nicht ein.
2. Ob ein Garantieversprechen Reparaturen abdeckt, welche zeitlich oder von der Sache her nicht unter Gewährleistung fallen würden, ergibt sich ggf. aus den Vertragsbedingungen.
3, Studium derselben und Entscheidung, so eine Garantie zu kaufen oder nicht . alleinige Sache des Käufers.
Beantwortung der Frage des TE;
Im Gewährleistungsfall ist immer der Verkäufer der Partner.
Im Garantiefall ist immer der Garantiegeber der Partner.
Ob es sich bei einem Mangel um einen Gewährleistungsfall handelt, ist nicht selten strittig. Eine RSV lässt besser schlafen.
Einen grundlegenden Unterschied kann es geben:
Gewährleistung betrifft nur Mängel, die bei Übergabe bereits vorlagen.
Garantien können Mängel betreffen, die während der Garantiezeit auftreten. Das ist ein Unterschied (Beispiel Kabriogestänge, welches bei Übergabe perfekt funktionierte und nach 2 Monaten nicht mehr).
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 7. Februar 2023 um 16:35:12 Uhr:
diese "Garatieen" sind immer nur ein billiger Versuch der Autohändler die Gewähleistung zu umgehen, nichts anderes.....
Kannst Du das erklären, wie Du das meinst? Wie soll es dem Händler gelingen, die Gewährleistung zu umgehen?
Indem er den Halter an die Garantieversicherung verweist,obwohl es ein Gewährleistungsfall ist
Zitat:
@windelexpress schrieb am 7. Februar 2023 um 20:04:30 Uhr:
Indem er den Halter an die Garantieversicherung verweist,obwohl es ein Gewährleistungsfall ist
Warum sollte er das machen? Es sollte den hier aktiven Spezialisten bekannt sein, dass sich jeder Gebrauchtwagenhändler gegen die Inanspruchnahme aus Gewährleistung versichert. Er hat also kein persönliches Risiko, weil er seine Versicherung bemühen wird, wenn ein Kunde einen Gewährleistungsanspruch geltend macht.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 7. Februar 2023 um 20:04:30 Uhr:
Indem er den Halter an die Garantieversicherung verweist,obwohl es ein Gewährleistungsfall ist
Da hat der TE aber ein schlechtes Beispiel gewählt: Wenn nach 2 Monaten das Gestänge quittiert, welches zuvor bei Übergabe funktionierte, ist das eben kein Fall für die Gewährleistung, sondern allenfalls für eine Garantie.
Ob tatsächlich jeder Händler gegen Gewährleistungsansprüche versichet ist, bezweifle ich. Dann müsste es ja nicht den regelmäßigen Zirkus geben.
Zitat:
@situ schrieb am 7. Februar 2023 um 20:48:24 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 7. Februar 2023 um 20:04:30 Uhr:
Indem er den Halter an die Garantieversicherung verweist,obwohl es ein Gewährleistungsfall ist
Da hat der TE aber ein schlechtes Beispiel gewählt: Wenn nach 2 Monaten das Gestänge quittiert, welches zuvor bei Übergabe funktionierte, ist das eben kein Fall für die Gewährleistung, sondern allenfalls für eine Garantie.
Nö. Stichwort Beweislastumkehr.
Keinesfalls. Wer kauft schon ein Kabrio und lässt sich die Funktion nicht vorführen. DAS TEIL FUNKTIONIERTE BEI ÜBERGABE!!!!!!!!!!
Die Beweislastumkehr bedeutet nichts anderes, als dass eben vermutet wird, dass der Fehler bereits bei Übergabe vorlag, wenn er innerhalb eines Jahres auftritt. Da kannst Du so laut schreien, wie Du möchtest...
Ein Händler kann sich nicht wirklich gegen die Gewährleistungsbegehren seiner Kundschaft absichern.
Ein Teil geht sicher über diese hier verteufelten Garantien (Ich find sie auch sch...), aber da erwarten die Garantiegeber im Gegenzug auch, dass Du jede verkaufte Karre bei denen "versicherst", dann zahlen die auf Kulanz und sonst guter Schadensquote auch mal was, um Dich bzw. Deinen Kunden "zufriedenzustellen".
Eine Art Betriebsversicherung gibt es aber NICHT, die sowas abdeckt!
Selbstverständlich kann ein Gebrauchtwagenhändler jeden einzelnen verkauften Wagen versichern, so dass er keinen persönlichen Aufwand hat, wenn der Kunde einen Anspruch geltend macht. Das ist ein erheblicher Kostenfaktor im Gebrauchtwagenhandel, der naturgemäß bei der Preiskalkulation Eingang findet.