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Gebrauchtwagenhändler weigert sich Gewährleistung zu übernehmen
Hallo,
ich habe mich neu in diesem Forum angemeldet, da ich ein akutes Problem habe und hoffe hier eine Antwort zu erhalten.
Vor ungefähr vier Monaten habe ich einen gebrauchten Fiat 500 bei einem Händler gekauft. Nun leuchtet nach längeren Fahrten die Öl Kontrolleuchte. Ich habe den Händler darüber informiert, doch dieser weigert sich die Reparatur zu übernehmen.
Mit Kauf des Autos habe ich auch zwei Jahre Garantie von diesem Händler bekommen (steht auch im Kaufvertrag). Der Händler meint nun ich hätte beim Kauf ein Garantieheft von einem externen Dienstleister erhalten, der die Garantiefälle für ihn abwickelt. Dieses habe ich nie erhalten, aber ohne das Heft hätte ich keinen Anspruch auf die Garantie.
Nun habe ich mich informiert, dass ein Händler ohnehin mindestens ein Jahr Gewährleistung geben muss und innerhalb der ersten sechs Monate auch nachweisen muss, dass der Schaden beim Kauf noch nicht vorlag. Damit habe ich ihn (vorerst telefonisch) auch konfrontiert. Er meint aber, er könne mit einem Gutachten nachweisen, dass der Wagen zum Zeitpunkt des Kaufs in Ordnung war.
Meine Frage ist nun, kann ich hier etwas tun und wenn ja wie sollte ich vorgehen? Oder bin ich wirklich machtlos und auf eine Abzocke hereingefallen?
Vielen Dank schonmal für alle Antworten und beste Grüße
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25 Antworten
Wie wärs denn mal einfach den Ölstand zu kontrollieren und dann weiter zu sehen?
Ich schiebe das erstmal zu Fiat.
Eventuell ist da ein Problem bekannt und die Fachuser kannen da eine Lösung.
Gruß Moorteufelchen
MT-Moderation
Erstmal Ölpeilstab ziehen und Ölstand kontrollieren. Dann weitersehen.
Das habe ich bereits getan und sogar einen Ölwechsel machen lassen. Das Problem besteht aber weiterhin...
Ich hole mal noch etwas weiter aus. Nach einem ersten Telefonat und Fehlerbeschreibung hat mich der Händler zu seiner Partner Werkstatt geschickt. Da der Wagen meiner Freundin gehört, ist sie dort hingefahren. Dort wurde der Fehler ausgelesen, da sie aber nicht gut deutsch spricht, hat sie das Problem nicht genau verstanden. Jedenfalls soll die Reparatur 300,- kosten, also keine große Sache, aber ich sehe mich im Recht das bezahlt zu bekommen. Oder liege ich da so falsch?
Schreib doch bitte gleich alle Informationen, die Du hast! Ansonsten bekommst Du fehlgerichtete Ratschläge.
Vielleicht ist der Öldrucksensor oder eine andere Kleinigkeit zu erneuern. Wäre gut zu wissen was konkret es ist. Kannst Du bei der Werkstatt nachfragen?
Und ja, tatsächlich könnte es dann unter die Händlergewährleistung fallen. Könnte.
War das ein kleiner Fähnchenhändler?
Ich werde morgen mal bei der Werkstatt anrufen, befürchte aber dass es dort auch nicht vermerkt wurde. Öldrucksensor habe ich auch vermutet, zumal sie meine Freundin wieder weggeschickt haben und sagten sie könne erstmal damit weiter fahren.
Mir geht es aber hauptsächlich um die rechtlichen Fragen. Kann ein Gebrauchtwagenhändler sich grundsätzlich von Gewährleistungsansprüchen freistellen lassen, wenn er ein Gutachten von dem verkauften Fahrzeug hat? Und gilt eine vertraglich vereinbarte Garantie nur in Verbindung mit einem Garantieheft, welches in meinem Fall noch nichtmal ausgestellt wurde? Der Händler selbst ist schon etwas größer und keine kleine Klitsche auf irgendeinem Hinterhof. Beim Verkauf wirkte er auch noch sehr professionell....
Leute das ist doch ganz einfach.
Der Händler ist rechtlich in der Pflicht das Auto zu reparieren. Es ist auch völlig egal ob es bei Auslieferung angeblich keinen Fehler gab.
Mal beim ADAC nachfragen, wenn Du da sein bist.
Der Händler will Dich einfach abwimmeln, er kommt da aber nicht raus.
Hallo,
dazu gibt es doch im Netz diverse Beiträge und Informationen. Zur Sache: Ein gewerblicher Händler muss beim Verkauf eines Fahrzeugs immer nach Gesetz eine 2-jährige Gewährleistung einräumen. Nicht zu verwechseln mit einer Garantie - das ist was anderes und immer freiwillig.
Bei der Gewährleistung liegt die Beweispflicht in den ersten sechs Monaten nach Kauf beim Händler - danach kehrt sie sich um und liegt beim Käufer. Dann wirds im Regelfall sehr schwierig einen Anspruch durchzusetzen, da man als Käufer beweisen müsste, dass der Sachmangel beim Kauf schon vorgelegen hat - im Regelfall fast unmöglich.
In den ersten 6 Monaten ist allerdings der Händler in der Beweispflicht. In dem Zeitraum musst du als Käufer überhaupt nichts beweisen. Da reicht allein das Vorhandensein eines Mangels - Verschleißteile sind aber grundsätzlich ausgenommen.
Weis diesen Händler auf die Rechtslage hin und verlange die Beseitigung des offensichtlichen Mangels. Wenn er sich aber stur stellt, drohst du ihm mit einem Anwalt. Im ungünstigsten Fall musst du tatsächlich einen solchen bemühen.
Gruß
Seit dem 01.01.2022 gilt die Beweislastumkehr für 12 Monate, wie bisher nur bei B2C Handel.
Zitat:
@TomZed schrieb am 5. Oktober 2022 um 22:48:44 Uhr:
Leute das ist doch ganz einfach.
Der Händler ist rechtlich in der Pflicht das Auto zu reparieren. Es ist auch völlig egal ob es bei Auslieferung angeblich keinen Fehler gab.
Mal beim ADAC nachfragen, wenn Du da sein bist.
Der Händler will Dich einfach abwimmeln, er kommt da aber nicht raus.
Danke für den Tipp, beim ADAC bin ich und werde es dort mal versuchen!
Zitat:
@36/7M schrieb am 5. Oktober 2022 um 23:37:08 Uhr:
Hallo,
dazu gibt es doch im Netz diverse Beiträge und Informationen. Zur Sache: Ein gewerblicher Händler muss beim Verkauf eines Fahrzeugs immer nach Gesetz eine 2-jährige Gewährleistung einräumen. Nicht zu verwechseln mit einer Garantie - das ist was anderes und immer freiwillig.
Bei der Gewährleistung liegt die Beweispflicht in den ersten sechs Monaten nach Kauf beim Händler - danach kehrt sie sich um und liegt beim Käufer. Dann wirds im Regelfall sehr schwierig einen Anspruch durchzusetzen, da man als Käufer beweisen müsste, dass der Sachmangel beim Kauf schon vorgelegen hat - im Regelfall fast unmöglich.
In den ersten 6 Monaten ist allerdings der Händler in der Beweispflicht. In dem Zeitraum musst du als Käufer überhaupt nichts beweisen. Da reicht allein das Vorhandensein eines Mangels - Verschleißteile sind aber grundsätzlich ausgenommen.
Weis diesen Händler auf die Rechtslage hin und verlange die Beseitigung des offensichtlichen Mangels. Wenn er sich aber stur stellt, drohst du ihm mit einem Anwalt. Im ungünstigsten Fall musst du tatsächlich einen solchen bemühen.
Gruß
Vielen Dank für die Antwort. Die Sachlage mit der Beweispflicht und den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung habe ich auch im Netz nachgelesen. Allerdings behauptet der Händler ja über ein Gutachten beweisen zu können, dass zum Zeitpunkt des Verkaufs der Mangel noch nicht vorlag. Dazu habe ich leider nichts gefunden.
Der Verweis auf ein damals angeblich erstelltes Gutachten wird ein Bluff sein, so etwas macht kein Händler aus prophylaktsichen Gründen. Der Händler versucht sich damit und mit Verweis auf die Garantie aus seiner gesetzlichen Gewährleistung zu stehlen, was aber rechtlich nicht möglich ist.
Nur um sicher zu gehen, dass das Fehlerproblem tatsächlich in einem Verschleissteil begründet ist und somit die Gewährleistung greift, würde ich bei der Werkstatt nachfragen was sie festgestellt haben. Nicht, dass es doch etwas anderes als ein Verschleissteil war und somit doch die Gewährleistung nicht greift, man sich aber beim Händler aufbläht und dann zum Affen macht.
Wäre ich im ADAC, würde ich dort auch Rat suchen.
Zitat:
@HHH1961 schrieb am 6. Oktober 2022 um 08:15:07 Uhr:
Der Verweis auf ein damals angeblich erstelltes Gutachten wird ein Bluff sein, so etwas macht kein Händler aus prophylaktsichen Gründen. Der Händler versucht sich damit und mit Verweis auf die Garantie aus seiner gesetzlichen Gewährleistung zu stehlen, was aber rechtlich nicht möglich ist.
Nur um sicher zu gehen, dass das Fehlerproblem tatsächlich in einem Verschleissteil begründet ist und somit die Gewährleistung greift, würde ich bei der Werkstatt nachfragen was sie festgestellt haben. Nicht, dass es doch etwas anderes als ein Verschleissteil war und somit doch die Gewährleistung nicht greift, man sich aber beim Händler aufbläht und dann zum Affen macht.
Wäre ich im ADAC, würde ich dort auch Rat suchen.
Ich habe nochmal selbst mit der Werkstatt gesprochen, bei der meine Freundin gestern gewesen ist. Das Fehlerauslesen hat ergeben, dass der Luftmassenmesser und die Drosselklappe defekt sind. Sind das Bauteile, die über die Gewährleistung abgedeckt sein sollten? Und kann man damit vorübergehend weiterfahren? Wir sind leider sehr auf das Auto angewiesen.
Vielen Dank auch nochmal für das viele schnelle Feedback in diesem Forum!
Es gibt mE beim ADAC, auch wenn man dort keine Kfz-Rechtsschutzversicherung hat, die Möglichkeit, sich entsprechend beraten zu lassen. Einfach mal nachfragen.
Der Teufel steckt schon im Detail, also besser Experten anfragen.
Was ich auch noch genauer beleuchten würde ist die zugesagte „Garantie“, zu welcher Du dann kein „Serviceheft“ erhalten hast. Hier ist mE auch der Händler in der Bringschuld, da er Dir diese „Garantie“, sicher auch nicht kostenfrei am Ende, sogar vertraglich zugesichert hat. Damit muss er Dir auch ermöglichen dies in Anspruch zu nehmen, und nicht nochmal versuchen, diesen offensichtlichen Mangel im Bezug auf Vollständigkeit der Lieferung auf Dich abwälzen zu wollen.
Puh, jetzt wird's technisch. Vorab - ich weiss es nicht.
Eine schnelle Recherche besagt, dass die Drosselklappe wohl kein Verschleissteil ist und somit unter die Gewährleistung fällt, gefunden hier https://autokaufrecht-frankfurt.de/.../
Der Luftmassenmesser hingegen ist wohl ein Verschleissteil und fällt somit nicht unter die Gewährleistung, gefunden hier https://www.autobild.de/.../...fekte-symptome-und-kosten-12699927.html
Ist das valide? Keine Ahnung.
Und ob/warum dann die Ölkontrollleuchte anspringt? Keine Ahnung.
Vielleicht kann das ein versierter Mechatroniker hier auf- bzw. erklären.
So oder so würde ich mit ADAC sprechen.