1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Gebrauchtwagenkauf als Gewerbetreibender / Absicherung durch Gebrauchtwagenversicherung

Gebrauchtwagenkauf als Gewerbetreibender / Absicherung durch Gebrauchtwagenversicherung

Themenstarteram 3. Januar 2010 um 8:40

Guten Tag,

ich habe einmal ein paar Fragen zum Autokauf als Gewerbetreibender. Ein großer Autohändler zwischen Hamburg und Bremen verkauft relativ junge Gebrauchte zu recht annehmbaren Preisen. Wir sind hier auf der Suche nach einem Audi A6 mit ca. 100.000 km. Jetzt bin ich in den letzten Jahren bei Gebrauchtwagenrecherchen wiederholt über den "Kauf als Gewerbetreibender" gestolpert, weil ich mir hier die Mehrwertsteuer sparen kann und die Fahrzeuge ohne "Risikoaufschlag" verkauft werden.

 

Ich habe derzeit kein Gewerbe angemeldet, jedoch ist es günstig, ein Kleingewerbe anzumelden (Ebay-Handel oder ähnliches)

Durch einen Verkauf an einen Gewerbetreibenden lassen sich bei meinem Preisrahmen etwa 2000-2500 Euro im Einkauf sparen.

Das ich hier auf die Gewährleistung verzichte, ist mir durchaus klar. Nun ist es jedoch möglich, ein solches Fahrzeug über eine Gebrauchtwagenversicherung für etwa 250 Euro/Jahr gegen Reparaturkosten abzusichern. Also habe ich nach meiner kurzen Berechnung immer noch etwa 2000 Euro gespart. Die Angebote des Autohauses halte ich für seriös, da sie gegen Aufpreis (+Steuer) auch an Private verkaufen.

- Wenn ich also ein Kleingewerbe anmelde und mir ein solches Fahrzeug kaufe, um es anschließend privat zu nutzen, was muss ich dann beachten?

- Muss ich nachweisen, dass ich das Fahrzeug auch gewerblich nutze und wenn ja, wie wird das überprüft?

- Kann ich eine gewerbliche Nutzung einfach angeben, wenn mein "Unternehmen" keine Umsätze macht?

- Muss das Fahrzeug noch nachträglich versteuert werden oder muss es irgendwie "angemeldet" werden?

Vielen Dank für die Antworten :)

Beste Antwort im Thema
am 3. Januar 2010 um 9:45

Von der Umsatzsteuer befreit bist du nicht. Du musst nur nicht jeden Monat die Rechnung Umsatzsteuer - Vorsteuer = Zahllast ggü. Finanzamt machen.

Beiträge bei Berufsgenossenschaften können anfallen, müssen aber nicht. Zum Teil gibt es da Pflichtbeiträge. Kommt aber auf den jeweiligen Verband drauf an, glaub ich.

Bei dir wäre es wohl die Handelskammer des jeweiligen Bundeslandes.

Du willst das Fahrzeug über die Firma kaufen, dann aber komplett privat nutzen?

Schlechte Lösung, ganz schlechte Lösung finde ich.

Bei Kleinunternehmen wird ja nicht wirklich zwischen Firmenvermögen und Privatvermögen getrennt, zumindest dann nicht, wenn du Pleite gehst. Aber in diesem Fall wäre es vermutlich am besten, wenn die Firma dir dann den Wagen zur Verfügung stellt. Müsstest halt paar Verrechnungsbuchungen machen. Der Wagen kann ja nicht mit "Firmengeld" gekauft werden und verschwindet dann plötzlich aus der Bilanz.

Wenn dir der Händler trotzdem den Wagen verkauft, auch ohne dass du ihm deinen "Gewerbeschein" vorlegst, dann kann dir das egal sein.

Wüsste allerdings nicht, wie du dir da die Mehrwertsteuer sparen kannst.

Wie gesagt: der Händler bezahlt beim Einkauf die Vorsteuer. Wenn er den Wagen verkauft, dann bezahlst du die Umsatzsteuer. Die Differenz zwischen der Vorsteuer, die der Händler gezahlt hat und der Umsatzsteuer, die du gezahlt hast muss der Händler ans Finanzamt abführen.

Bei einem Kauf zwischen zwei Händler wäre das auch der Fall. Der zweite könnte die gezahlte Umsatzsteuer widerum als Vorsteuer behandeln.

Auch bei einem Export fällt keine Mehrwertsteuer an.

Zur Steuer:

Wenn du bereits ein steuerpflichtiges Haupteinkommen hast, dann musst du bei der Einkommensteuererklärung die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und die Einkünfte aus deinem Gewerbebetrieb zusammenzählen.

Sieht dann ungefähr (stark vereinfacht) so aus:

Einkommen Arbeitsverhältnis

- Werbungskosten

= zu berücksichtigendes Einkommen aus Arbeitsverhältnis

Einnahmen Gewerbe

- Ausgaben Gewerbe

= zu berücksichtigender Gewinn

Arbeitseinkommen

+ Gewinn

= steuerpflichtiges Einkommen

- Sonderausgaben

* persönlicher Steuersatz

= Steuer

7 weitere Antworten
Ähnliche Themen
7 Antworten
am 3. Januar 2010 um 9:20

Am Anfang mag das noch gehen mit dem Gewerbe, am Anfang muss man sich halt erst einmal organisieren und man hat paar Ausreden zur Hand. Spätestens nach ein paar Jahren ohne Umsätze dürfte das Finanzamt und das zuständige Gewerbeamt aktiv werden.

Wer sein Gewerbe nicht ausübt, muss es auch wieder abmelden...

Ansonsten: Sobald du ein Gewerbe anmeldest bekommst du nur Stress, der sich kaum lohnen dürfte, wenn du tatsächlich nichts machen willst (außer billig ein Auto zu kaufen).

Post vom Finanzamt, Berufsverbände, ...

Wie sich das Gewerbe steuerlich (Einkommensteuer) auswirkt, kann ich dir nicht sagen, also ob du dann eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung hast oder so. Dann regional unterschiedlich steigen ggf. die Wasser- und Abwassergebühren für dich.

Grundsätzlich ist es aber kein Problem, einen Wagen "über die Firma" laufen zu lassen. Kaufen muss ihn halt das Unternehmen, also du in deiner Eigenschaft als Unternehmer. Firmenstempel drauf, Wagen in die Buchführung einstellen und fertig. Anerkannt wird das schon.

Nur wird es dir nicht allzu viel nützen, wenn du keine Gewinne erwirtschaftest bzw. keinen Umsatz hast, auf den du diese Kosten gegenrechnen könntest.

Themenstarteram 3. Januar 2010 um 9:27

Ich bin als Kleinunternehmer bis 17.500 Euro von der Umsatzsteuer befreit. Ich bin auch davon ausgegangen, dass ich mich lediglich beim Amt + Finanzamt mit Gewinnschätzung anmelden muss und nicht noch weitere Beträge leisten muss.

Ich möchte das Fahrzeug auch nicht über die Firma abschreiben oder so, ich möchte es lediglich günstig kaufen und das Risiko selbst tragen bzw. selbst versichern und das Fahrzeug dann selbst fahren, es also niemandem "durchreichen".

Bekommt es jemand mit, wenn ich kein Gewerbe anmelde, es dem Händler gegenüber jedoch einfach angebe?

Ich umgehe damit ja quasi die Mehrwerksteuer. Mich würde interessieren, ob das so einfach geht, wie ich es mir vorstelle oder ob ich dann illegal handele.

Themenstarteram 3. Januar 2010 um 9:30

PS: Ich bin voll berufstätig und zahle meine Einkommenssteuer auf den Haupterwerb.

Mein angemeldetes Gewerbe wird meines Wissens nach erst ab 400 Euro Gewinn Einkommenssteuerpflichtig.

 

am 3. Januar 2010 um 9:45

Von der Umsatzsteuer befreit bist du nicht. Du musst nur nicht jeden Monat die Rechnung Umsatzsteuer - Vorsteuer = Zahllast ggü. Finanzamt machen.

Beiträge bei Berufsgenossenschaften können anfallen, müssen aber nicht. Zum Teil gibt es da Pflichtbeiträge. Kommt aber auf den jeweiligen Verband drauf an, glaub ich.

Bei dir wäre es wohl die Handelskammer des jeweiligen Bundeslandes.

Du willst das Fahrzeug über die Firma kaufen, dann aber komplett privat nutzen?

Schlechte Lösung, ganz schlechte Lösung finde ich.

Bei Kleinunternehmen wird ja nicht wirklich zwischen Firmenvermögen und Privatvermögen getrennt, zumindest dann nicht, wenn du Pleite gehst. Aber in diesem Fall wäre es vermutlich am besten, wenn die Firma dir dann den Wagen zur Verfügung stellt. Müsstest halt paar Verrechnungsbuchungen machen. Der Wagen kann ja nicht mit "Firmengeld" gekauft werden und verschwindet dann plötzlich aus der Bilanz.

Wenn dir der Händler trotzdem den Wagen verkauft, auch ohne dass du ihm deinen "Gewerbeschein" vorlegst, dann kann dir das egal sein.

Wüsste allerdings nicht, wie du dir da die Mehrwertsteuer sparen kannst.

Wie gesagt: der Händler bezahlt beim Einkauf die Vorsteuer. Wenn er den Wagen verkauft, dann bezahlst du die Umsatzsteuer. Die Differenz zwischen der Vorsteuer, die der Händler gezahlt hat und der Umsatzsteuer, die du gezahlt hast muss der Händler ans Finanzamt abführen.

Bei einem Kauf zwischen zwei Händler wäre das auch der Fall. Der zweite könnte die gezahlte Umsatzsteuer widerum als Vorsteuer behandeln.

Auch bei einem Export fällt keine Mehrwertsteuer an.

Zur Steuer:

Wenn du bereits ein steuerpflichtiges Haupteinkommen hast, dann musst du bei der Einkommensteuererklärung die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und die Einkünfte aus deinem Gewerbebetrieb zusammenzählen.

Sieht dann ungefähr (stark vereinfacht) so aus:

Einkommen Arbeitsverhältnis

- Werbungskosten

= zu berücksichtigendes Einkommen aus Arbeitsverhältnis

Einnahmen Gewerbe

- Ausgaben Gewerbe

= zu berücksichtigender Gewinn

Arbeitseinkommen

+ Gewinn

= steuerpflichtiges Einkommen

- Sonderausgaben

* persönlicher Steuersatz

= Steuer

Themenstarteram 3. Januar 2010 um 10:05

Und wenn ich dieses Fahrzeug für den Export kaufe und dann hier zulasse? Mir geht es hauptsächlich darum, ob ich den angegebenen "Brutto-Preis" (-19 %) irgendwie in meinen "Netto-Preis" umwandeln kann, wenn ich dafür auf die Gewährleistung verzichte und das Risiko selbst trage.

Wäre wahrscheinlich auch zu einfach gewesen :)

Du musst einfach davon ausgehen, dass die 'Gegenseite' das Geschäft schon länger betreibt. Wenn es so einfach wäre die Mwst zu umgehen, wäre dem schon ein Riegel vorgeschoben worden.

Selbst wenn du es mit dem Gewerbe so machen würdest, die Steuer würde dann wieder anfallen, wenn du das Gewerbe abmeldest und das Auto in dein Privatvermögen überführst. Solltest du dauerhaft Verluste oder sogar Null Umsätze machen, wird die Sache vom Finanzamt als Liebhaberei eingestuft und damit als dein Privatvergnügen -> Steuer musst du zurückzahlen.

Beim späteren Verkauf des Autos als Gewerbetreibender musst du vom Verkaufspreis immer die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen und an Privat musst du Sachmängelhaftung bieten .

Also: -> an der Steuer kommst du nicht vorbei

Kleiner historischer Exkurs: bis Ende der 1960er Jahre gab es ein anderes Umsatzsteuersystem. Da wurde nur auf den Verkauf an Endverbraucher x% Umsatzsteuer berechnet. Das versuchten natürlich alle zu umgehen, indem sie bei Hausbau oder so ein Gewerbe angemeldet hatten. Weil das dem Fiskus zu blöd wurde, gab es dann das heute übliche, scheinbar sehr umständliche Verfahren (Allphasennettoumsatzsteuer): jeder zahlt erstmal die Steuer und das Finanzamt entscheidet, wer sie wieder erstattet bekommt. Dabei ist es in Deutschland sehr großzügig, da wird wirklich ausgezahlt. In anderen europäischen Ländern wird nur verrechnet, da müsstest du erstmal den Umsatz haben in Höhe deines Autokaufpreises.

Themenstarteram 3. Januar 2010 um 13:16

Danke für die ausführlichen Informationen, dann wird die Geschichte wohl doch nicht so einfach ablaufen können. Das wäre natürlich auch zu schön gewesen :)

Also zahle ich lieber brav meine Steuern und lasse meine Finger von der Sache.

Deine Antwort
Ähnliche Themen