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Gebrauchtwagenkauf bei Audi, fühle mich betrogen.

Audi
Themenstarteram 11. Dezember 2018 um 21:57

Mich interessiert Eure Meinung.

Ich habe vor drei Wochen beim Audihändler ein A5 Cabrio 3.0 TDI Quattro gekauft. Mein absolutes Traumauto.

Ärgerlich fand ich, dass die Winterräder die ich ausgehandelt habe nur bis 210 km/h zugelassen waren. Das würde mir weder mitgeteilt, noch gab es einen Aufkleber im Fahrzeug. Da der Wagen eine Höchstgeschwindigkeit bis 250km/h hat, empfinde ich das als sehr gefährlich. Die Reaktion des Händlers fand ich sehr übel, eineeine kurze Entschuldigungsmail, mehr nicht. Ich hätte nicht gedacht so abgebügelt zu werden, Reifen bis 240 km/h hätte ich schon erwartet.

Aber meine eigentliche Frage an Euch ist die:

Ich habe das Gutachten des A5 bekommen, es war ein Leasingrückläufer der Gutachter brachte bei einer Alufelge 150,-€ in Abzug für Lackierarbeiten. Bei drei Felgen je 645,-€ wegen deutlicher Schäden.

Zusätzlich 760,-€ für eine neue Windschutzscheibe wegen Schäden im Sichtfeld.

Alle Felgen wurden nur repariert, was wohl nicht nehr zulässig ist. Die Scheibe auch nicht ausgetauscht. Aus meiner Sicht hat sich der Händler bereichert und das auf Kosten der Sicherheit.

Was würdet Ihr an meiner Stelle machen?

Danke für alle Kommentare, bitte sachlicher Art.

Danke Euch!

Beste Antwort im Thema

Und auch hier wieder:

Gebraucht kaufen, gebraucht bezahlen, aber neu erwarten.

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Natürlich darf man die Felgen reparieren, denn es kommt aber darauf an, was wirklich an den Felgen war und wirklich gemacht werden musste.

Deine Reifen sind die Standardreifen, die sind nur bis 210 km/h und ja, man hätte einen Aufkleber anbringen können. (Im Fahrzeug)

Ist denn die Scheibe noch defekt?

Siehst du dort noch ein Steinschlag?

Hast du den Händler diesbezüglich drauf angesprochen?

Themenstarteram 12. Dezember 2018 um 16:14

Hallo marc4177

Danke für die Antwort, auch wenn sie nicht wirklich weiterhilt.

Eine Rechtsauskunft wird dir hier auch keiner geben, dafür ist auch MT nicht da.

Diesbezüglich würde ich den Händler freundlich drauf ansprechen, (Persönlich) was er sich dabei gedacht hat.

Meine Fragen hast du aber nicht beantwortet.

Das Gutachten das du dazu bekommen hast, diente ursprünglich mal dazu die Schäden festzustellen bei Fahrzeugrückgabe und mit dem damaligen Leasingnehmer abzurechnen.

Ob Audi die Scheibe/Felge dann auch gem. Gutchten reparieren lässt oder nicht ist deren Entscheidung so lange die Felgen funktionstüchtig sind (ansonsten Mangel im Rahmen der Gewährleistung).

Natürlich darf der Händler frei entscheiden ob er repariert, oder so weiterverkauft.

Gleiches gilt für die Reifen, so lange sie zulässig sind für das Fahrzeug, außer es war etwas anderes im Kaufvertrag vereinbart.

VG

Waren dir die schäden in der Scheibe beim bzw. vor dem kauf bekannt?

Vermutlich ja, wenn er bei der Probefahrt auch auch auf die Straße geschaut hat (sind ja im Sichtfeld) und nicht wie Walter Röhrl durchs Seitenfester fährt...

Ich will eigentlich drauf hinaus, ob ihm die schäden aus dem leasinggutachten vom Verkäufer offenbart wurden oder nicht.

Zitat:

@putzeling schrieb am 11. Dezember 2018 um 22:57:40 Uhr:

...

Ärgerlich fand ich, dass die Winterräder die ich ausgehandelt habe nur bis 210 km/h zugelassen waren. ...

Aber meine eigentliche Frage an Euch ist die:

Ich habe das Gutachten des A5 bekommen, es war ein Leasingrückläufer der Gutachter brachte ... in Abzug ... 760,-€ für eine neue Windschutzscheibe wegen Schäden im Sichtfeld.

... Die Scheibe auch nicht ausgetauscht. Aus meiner Sicht hat sich der Händler bereichert und das auf Kosten der Sicherheit.

Was würdet Ihr an meiner Stelle machen?

Ich würde

- einen Gebrauchtwagen VOR dem Kauf genau prüfen

und bei sichtbaren/feststellbaren Mängeln

- deren Behebung vor Auslieferung vereinbaren ...

- ... oder einen entsprechend günstigeren Preis vereinbaren

- Punkte, die mir wichtig sind (z.B. Zustand/Qualität/Geschwindigkeitsindex eines zusätzlichen Reifensatzes) im Vertrag festhalten

 

PS:

wer sich als Händler nicht im Rahmen dessen, was Gesetz und Markt zulassen, "bereichert" hat 1. seinen Beruf verfehlt und ist 2. bald pleite

PS2:

zulässig wären übrigens auch Winterreifen, die nur für vmax = 160 km/h ausgelegt sind ;)

--> der Händler hat sich mehr als nötig in Unkosten gestürzt

Themenstarteram 12. Dezember 2018 um 18:30

Hallo zusammen

Erstmal Danke für die Rückmeldungen.

Die Felgen haben Schäden über 1mm Tiefe, daher laut Gutachten auszutauschen. Sie zu reparieren ist nicht zulässig, also ein versteckter Mangel und ich schließe mich sailor708 an gewährleistungsrelevant.

Die Scheibe hatte Steinschläge größer 2mm im Sichtbereich. Diese wurden repariert, auch hier sollte laut Gutachten ausgetauscht werden.

Keiner der Mängel würde vor dem Kauf offen gelegt.

Die Reifen die nur bis 210km/h zugelassen sind sind auch nach meiner Meinung kein Mangel. Der Aufkleber ist jedoch verpflichtend. Hier bin ich nur enttäuscht.

Nachdem mir vor drei Tagen ein Rückruf zugesichert wurde erhielt ich heute ne Mail ich könne den Verkaufsleiter anrufen.

Ich hoffe hier auf ein konstruktives Gespräch und werde berichten.

Allen einen schönen Festabend.

Moment Moment,

du verwechselst da etwas. Die Felge hat nur einen Mangel wenn Sie z.B. einen Höhen oder Seitenschlag hätte. Ob der Kratzer 1mm oder 5mm tief ist völlig egal. Das Gutachten hat in diesem Fall nichts mit Verkehrssicherheit zu tun und diente der Abrechnung ggü dem vorigen Leasingnehmer und ist auch so üblich, dass bei einem jungen Auto der Austausch der Felge im Gutachten steht, auch wenn diese Verkehrssicher ist. Eine neue Felge wurde hier sicherlich festgehalten, da es dem Leasinggeber nicht zumutbar ist, bei einem fast neuen Auto eine Felge z.B. zu lackieren. Er hat Ansprcuh auf eine neue. Hat aber nochmals überhaupt nichts mit einem Fall der Gewährleistung zu tun.

Wie lange hat denn das Auto noch TÜV?

Da wirst du keine Chance haben. Wie gesagt nur, wenn die nicht verkehrssicher ist wegen Bruch, Höhen oder Seitenschlag.

Themenstarteram 12. Dezember 2018 um 18:44

Felgen dürfen laut dem ausstellenden Gutachter und einem GTÜ Gutachter nicht wärmebehandelt werden. Dies wäre aber bei dieser Tiefe wohl nötig.

Ein Gutachter ist wohl verpflichtet in seinem Gutachten die kostengünstigste Möglichkeit zu wählen, die im Verhältnis zum Alter des Fahrzeuges steht.

Der Leasingnehmer war ja auch Kunde bei diesem Audi Händler.

Der Händler hat also bewusst an den Schäden verdient, damit meine ich nicht seine ihm zustehende Gewinnspanne bei Reperatuern.

Versetzt man sich in die Situation der Leasingnehmers, der davon natürlich nichts weiß fände ich das nicht Klasse.

Ich glaube du hast es immer noch nicht ganz verstanden.

Uns ist zum Bsp. jemand seitlich in die Tür vom alten BMW gefahren.

Gutachter war da, etwas über 2000 € von der Versicherung kassiert und nicht reparieren gelassen.

Tür hab ich rausgezogen und bißchen rumpoliert.

Der Marktwert des Wagens ist jetzt aber nicht wirklich um die veranschlagten 2600€ des Gutachtens gesunken.

Nach deiner Vorstellung müsste ich bei einem Verkauf ja fast noch Geld mitgeben, damit ich mich nicht unberechtigter Weise bereichere.

Ok dann viel Glück. Sag doch bitte mal wie es ausging. Ich würde auch das Gespräch suchen, ev. bringts ja was.

Da ich das Gutachten und den Schaden nicht kenne (bin von Borsteinschäden ausgegangen) kann ich selbstverständlich von hier aus das nicht beurteilen.

Das was ich erklären wollte ist, dass ein Gutachter nicht verpflichtet ist den kostengünstigsten Weg vorzuschreiben.

Z.B. bei Kratzen die abgerechnet werden wird niemals in einem Gutchten stehen, dass der Schaden mittels Spotrepair zu beheben ist, auch wenn das sehr wohl gehen würde. Auch als mir damals jmd gegen die Felge gefahren ist, hat das Gutachten selbstverständlich gesagt Austausch. Da die Felge aber ansonsten gut war bis auf die Kratzer, habe ich sie auch nur ausbessern lassen. Wäre das im Gutachten jedoch so gestanden, hätte ich das nicht akzeptiert.

Ich will nur klarmachen, dass das was im Gutachten steht und das was der Händler macht auseinanderzuhalten ist, so lange das Auto verkehrssicher ist (was ja anscheinend hier nicht mehr der Fall ist, dann würde ich aber auch keinen Meter mehr so fahren, will ja nicht meine Gesundheit riskieren, wenn die Felge jeden Moment brechen kann, weil die Struktur so geschädigt ist.)

Ähnlich sehe ich das hier auf Grund dem was du geschildert hast. Anders natürlich - wie bei deinem letzten Beitrag - wenn die Felge in der Struktur zerstört ist und das Fhzg. nicht mehr verkehrssicher (dann sollte aber zumindest eine Spurvermessung auch im Gutachten gestanden haben, anders schwer nachvollziehbar bei so einem immensen Schaden wie du schilderst).

Fällt mir halt sehr sehr schwer zu glauben, dass ein Audi Vertragshändler ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug verkauft und dem Kunden auch noch offensichtlich mitteilt... Wenn das wirklich so ist und das rauskommt.

Deshalb meine erste Vermutung, dass du da etwas auf dem Holzweg sein könntest.

VG

Themenstarteram 12. Dezember 2018 um 19:12

Danke für die Rückmeldungen

Ich melde mich morgen wieder.

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