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Gebrauchtwagenkauf: Bisherige Nutzungart Dienstfahrzeug
Hallo zusammen,
ich habe von einem BMW Händler ein Angebot für einen 318i vorliegen: EZ 11/2023, Laufleistung ca. 17.000km. Im Angebot steht unter Bisherige Nutzungsart: Dienstfahrzeug.
Welche Nutzungsarten unterscheidet BMW in ihren Angeboten? Sind ggf. Nachteile damit verbunden?
Vielen Dank für die Rückmeldungen :-)
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2 Antworten
Ich denke, da gibt es keine einheitliche BMW-Policy mit entsprechenden Vorgaben, wie ein nicht privat genutztes Fahrzeug im Angebot zu bezeichnen ist.
Mein Vorgänger-BMW war vom BMW-Vertragshändler als "Ex-Sixt-Mietfahrzeug" im Angebot ausgewiesen. Bei anderen BMW-Vertragshändler wurden einige Fahrzeuge als "Ex-Mietwagen", "BMW-Dienstwagen", "Ex-Behörden-Fahrzeug" in der Angebotsanzeige beschrieben.
"Dienstfahrzeug" kann vieles bedeuten. Es kann im Dienste der BMW AG selbst benutzt worden sein oder z.B. auch als Fahrzeug einer Behörde.
Wann steht denn die nächste HU/ASU an? Wer ist als Ersthalter in der ZB I (Kfz-Schein) eingetragen?
Normal wäre bei EZ 11/23 dann 11/26 die erste HU/ASU fällig. Wurde da Fahrzeug gewerblich als Firmen-PKW benutzt war nach 1 Jahr die UVV Auto Prüfung fällig, die i.d.R. im Rahmen einer HU erledigt wird.
Also, um Klarheit zu haben, sollte man beim Autohaus nachfragen, wie und wozu das angebotene "Dienstfahrzeug" als solches benutzt wurde.
Den Ersthalter kenne ich leider nicht. Die nächste HU/ASU ist 11/26
Zitat:
Ich denke, da gibt es keine einheitliche BMW-Policy mit entsprechenden Vorgaben, wie ein nicht privat genutztes Fahrzeug im Angebot zu bezeichnen ist.
Mein Vorgänger-BMW war vom BMW-Vertragshändler als "Ex-Sixt-Mietfahrzeug" im Angebot ausgewiesen. Bei anderen BMW-Vertragshändler wurden einige Fahrzeuge als "Ex-Mietwagen", "BMW-Dienstwagen", "Ex-Behörden-Fahrzeug" in der Angebotsanzeige beschrieben.
"Dienstfahrzeug" kann vieles bedeuten. Es kann im Dienste der BMW AG selbst benutzt worden sein oder z.B. auch als Fahrzeug einer Behörde.
Wann steht denn die nächste HU/ASU an? Wer ist als Ersthalter in der ZB I (Kfz-Schein) eingetragen?
Normal wäre bei EZ 11/23 dann 11/26 die erste HU/ASU fällig. Wurde da Fahrzeug gewerblich als Firmen-PKW benutzt war nach 1 Jahr die UVV Auto Prüfung fällig, die i.d.R. im Rahmen einer HU erledigt wird.
Also, um Klarheit zu haben, sollte man beim Autohaus nachfragen, wie und wozu das angebotene "Dienstfahrzeug" als solches benutzt wurde.