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Gebrauchtwagenkauf bzw. -verkauf mit Winterreifen

Themenstarteram 31. Januar 2022 um 11:09

hallo Motortalk Gemeinde...

habe leider nichts passendes im Internet gefunden.

Ich habe privat ein Fahrzeug über mobile.de an privat verkauft. In dem Angebot stand weder was von Sommer- noch was von Winterrädern bzw. Reifen. Das Fahrzeug wurde mit Winterreifen bestückt verkauft.

Der Käufer meint jetzt, das Winterreifen kein üblicher Standard sind und das er Anspruch auf Sommerreifen hat. Muss ich ihm jetzt tatsächlich noch Sommerreifen besorgen?

Er meint, es würde Urteile geben, dass man als Käufer davon ausgehen kann, dass Sommerreifen auf Fahrzeugen montiert sein müssen, es sei denn im Kaufvertrag ist es anders geregelt .... Hat er Recht?

LG MundC

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48 Antworten

Ich sehe keine Notwendigkeit dem Käufer mit Sommerreifen entgegen zukommen. Ausgenommen dies wäre im Kaufvertrag so vereinbart worden.

Wurde das Fahrzeug denn vor dem Kauf nicht besichtigt? Dann hätte der Verkäufer dies gleich ansprechen können.

Wurde im Kaufvertrag die Sachmängelhaftung als Privatperson ausgeschlossen? Beziehen sich die behaupteten Urteile auf den Kauf bei Privatpersonen oder vom Händler? Wahrscheinlich wieder eine neue Methode um nach dem Kauf noch einen "Rabatt" (bzw. Preisnachlaß) zu bekommen.

hat der Käufer bei Abholung nicht geprüft, was er da holt?

Du könntest theoretisch jetzt behaupten, es wäre Sommerreifen im Kofferraum beigelegt worden... die Reaktion möchte ich sehen wollen.

Es heißt ja landläufig: "gekauft wie gesehen und Probe gefahren" ... in dem Falle würde ich sagen, er hätte die Vollständigkeit bei Abholung prüfen müssen. Welche Reifen wann wo drauf sein müssen ist nicht geregelt.

Hast Du die Sommerräder noch? Vielleicht möchte der Käufer diese ja erwerben?

Egal ob der Käufer Recht hat oder nicht - er kann doch eigentlich nur verlieren.

Wenn er tatsächlich im Recht sein sollte dann suche ich ihm halt im Schrott 4 SR in der passenden Größe die gerade noch so knapp oberhalb der Verschleissgrenze sind - spasseshalber dann auch noch 4 verschieden Marken/Modelle.

Dann hat er seine Sommerreifen!

In Feld-/Wald- und Wiesengrößen gibt's die wahrscheinlich geschenkt.

Man kann sogar ein Fahrzeug ohne Räder verkaufen...

oder mit Allwetterreifen....

und dann?

Themenstarteram 31. Januar 2022 um 11:37

Der Käufer hat das Fahrzeug ohne Besichtigung gekauft (ist aber auch noch Herstellergarantie drauf) ... hat es vor Übergabe komplett bezahlt und einen Dritten beauftragt, das Auto abzuholen.

Kaufvertrag ist der von mobile.de Musterkaufvertrag ... da steht meiner Meinung nach nichts von Ausschluß der Sachmängelhaftung drin ... (hat aber mit dem Fall meiner Meinung nach nichts zu tun)

Die Urteile kenne ich (noch) nicht ... wie gesagt kommt diese Aussage vom Verkäufer ... aber auch bei Recherche im Internet finde ich dazu nichts ...

Die Sommerreifen habe ich tatsächlich noch ... aber bevor ich Sie dem Käufer anbiete würde ich gern die rechtliche Situation besser kennen wollen, um die Verhandlungsposition für mich zu kennen ...

Ich möchte die ganze Angelegenheit fair und rechtlich richtig abwickeln ... sollte ich tatsächlich einen Fehler beim Verkauf gemacht haben, werde ich natürlich dazu stehen ...

Themenstarteram 31. Januar 2022 um 11:39

Zitat:

@Ratbo schrieb am 31. Januar 2022 um 12:34:27 Uhr:

Man kann sogar ein Fahrzeug ohne Räder verkaufen...

oder mit Allwetterreifen....

und dann?

also ich denke schon, wenn ein Fahrzeug ohne Räder verkauft wird muss es explizit im Kaufvertrag stehen

bei Allwetterreifen hätten wir meiner Meinung nach die gleiche rechtliche Würdigung wie bei Winterreifen

Nein, er hat kein Recht.

und nein, muss es nicht...man braucht noch nicht mal einen schriftlichen KV.

Wenn schon einer so kommt...solltest du sicherstellen, dass der Abholer auch abholen darf... sonst kommen da noch ganz andere Töne.

Themenstarteram 31. Januar 2022 um 13:11

Der abholende Dritte wurde im Kaufvertag datentechnisch erfasst und die Papiere separat zum Käufer geschickt… da kann nichts passieren

@Ratbo … hast Du irgendwo was schriftliches womit Du das untermauern kannst?

Mal eine inhaltliche Frage:

-Der Wagen stand auf den Verkaufsbildern auf den selben Reifen?

-Die Felgen sind die gleichen wie auf den Bildern?

-Im Inserat stand die Bereifung evtl. sogar?

dann biete ihm doch an zu tauschen. Er liefert Dir die Winterräder und bekommt im Gegenzug die Sommerräder. Von einer 8fachen Bereifung war ja wohl im Kaufvertrag nicht die Rede und Du kannst die Winterräder so gut verkaufen wie die Sommerräder.

Wetten, darauf wird er sich nicht einlassen wollen?

Zitat:

@HellRaiza83 schrieb am 31. Januar 2022 um 14:47:35 Uhr:

Mal eine inhaltliche Frage:

-Der Wagen stand auf den Verkaufsbildern auf den selben Reifen?

-Die Felgen sind die gleichen wie auf den Bildern?

-Im Inserat stand die Bereifung evtl. sogar?

Weiterhin:

Waren die SR je ein Thema ? - evtl. mündlich ?

-

Andererseits: Für mich gehören sie schon zum Auto und hätten wenigstens thematisiert werden können.

Zitat:

@MundC schrieb am 31. Januar 2022 um 14:11:41 Uhr:

Der abholende Dritte wurde im Kaufvertag datentechnisch erfasst und die Papiere separat zum Käufer geschickt… da kann nichts passieren

@Ratbo … hast Du irgendwo was schriftliches womit Du das untermauern kannst?

Jo:

https://lawandlegal.de/formfreiheit

Zitat:

@MundC schrieb am 31. Januar 2022 um 12:37:50 Uhr:

 

Die Sommerreifen habe ich tatsächlich noch ... aber bevor ich Sie dem Käufer anbiete würde ich gern die rechtliche Situation besser kennen wollen, um die Verhandlungsposition für mich zu kennen ...

-

Auf Originalfelgen ?

Worauf sind die WR montiert ?

So langsam bin ich eher beim Käufer - auch wenn rechtlich vielleicht anders aussieht.

Warum hast Du die Reifen zurückgehalten ?

Beim verwendeten mobile Kaufvertrag steht unter Punkt 2:

Das Fahrzeug wird wie besichtigt verkauft.

Wenn zum Zeitpunkt des Verkaufs keine Sommerreifen montiert waren, dann sind die zum Zeitpunkt der Besichtigung auf dem Fahrzeug befindlichen Räder Vertragsbestandteil.

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