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Gebrauchtwagenkauf - doch Unfallwagen. Was nun?

Themenstarteram 11. Oktober 2005 um 7:38

hallo zusammen,

vielleicht hat der ein oder andere von euch erfahrungen auf diesem gebiet gemacht (wobei ich das nicht für euch hoffe).

mein bruder hat sich vor gut 2 monaten bei einem bmw-händler einen gebrauchten golf 4 tdi (bj. 2002) gekauft. im rahmen einer probefahrt ist er ohne wissen des händlers zu einer naheliegenden dekra-prüfstelle gefahren und hat den wagen von a-z durchchecken lassen. bis auf einen fehler im esp-relais hat die dekra keine weiteren mängel festgestellt, insbesondere keine unfallschäden. er hat den wagen gekauft, sich vom händler versichern lassen, dass der wagen unfallfrei ist und auf die reparatur des relais bestanden. bmw sicherte die reparatur und die erneuerung von tüv und asu zu.

nachdem der wagen nun 1 woche im besitz meines bruders war, fiel das esp-relais vollkommen aus, obwohl bmw es angeblich repariert hatte. wir haben uns dann gefragt, wie der händler den wagen durch den tüv bekommen konnte, denn wenn das esp-blockiert, funktionieren in der regel auch keine bremslichter mehr (so war es zumindest an meinem golf). zu unserem großen erstaunen fanden wir dann heraus, dass der bmw händler die verlängerung der tüv-plakette durch dieselbe dekra-station erteilt bekommen hat, in der mein kollege den wagen zuvor hat durchchecken lassen. für uns ein erstes zeichen dafür, dass sich beide zumindest "gut kennen". bmw wurde zur rede gestellt, hat die kosten der reparatur sofort übernommen, sich aber bis heute nicht dazu geäußert, dass sie selbst (lt. fehlerprotokoll) niemals auch nur versucht haben, das relais zu reparieren.

jetzt kommt der hammer: im rahmen der 90'-inspektion (bis dato ist er den wagen gerade mal 1500 km unfallfrei gefahren) bringt mein bruder den wagen vor gut einer woche zu einer privaten werkstatt seines langen vertrauens. während der inspektion wird festgestellt, dass der wagen mindestens einmal gerichtet wurde. die krampenabdrücke der richtbank sind hinten im unterboden noch ganz deutlich zu sehen (man hat sich nicht mal die mühe gemacht, sie mit unterbodenschutz zu überstreichen). weiter wird festgestellt, dass die kofferraumwanne hinten links leicht eingedrückt und die radaufhängung dermaßen im eimer ist, dass das rad jeder zeit hätte abfallen können. geschockt von dieser nachricht haben wir die werkstatt beauftragt, den wagen nun von a-z durchzuchecken, so wie es die dekra hätte machen sollen. dabei kam heraus, dass der wagen kein wirtschaftlicher totalschaden ist (weil nicht verzogen), allerdings hat die lacktiefenmessung ergeben, dass sowohl motorhaube als auch dach nachlackiert wurden (da kann sich jetzt jeder selbst einen reim drauf machen).

wir haben uns mittlerweile mit der adac-rechtsabteilung in verbindung gesetzt. auch ein sachverständiger wurde eingeschaltet. die rechtsansprüche gegen bmw sind uns hoffentlich klar und werden wohl auch durchsetzbar sein.

hat jemand von euch ähnliche erfahrungen gemacht? wie ist der rechtsstreit dann abgelaufen? vor allem, wie lange hat sich der streit hingezogen? wie beurteilt ihr den fall? kann mein bruder auch gegen die dekra vorgehen?

gruß, VEGA

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8 Antworten

Hallo!

Zitat:

im rahmen einer probefahrt ist er ohne wissen des händlers zu einer naheliegenden dekra-prüfstelle gefahren und hat den wagen von a-z durchchecken lassen. bis auf einen fehler im esp-relais hat die dekra keine weiteren mängel festgestellt, insbesondere keine unfallschäden. er hat den wagen gekauft, sich vom händler versichern lassen, dass der wagen unfallfrei ist und auf die reparatur des relais bestanden.

Habt ihr da etwas schriftliches? Wenn euch schriftlich versichert wurde, dass der Wagen geprüft und als unfallfrei befunden wurde, habt ihr eine kleine Keule in der Hand.

Sowas macht einen ziemlich sauer...man sollte ein Auto im Norden kaufen und in München und danach in Berlin prüfen lassen...ich hasse den Satz eines Autohauses "wir haben da ne "gute Adresse" die machen das schon..." :mad:

am 11. Oktober 2005 um 8:18

Mir ist vor 2 Jahren etwas ähnliches passiert. Ich habe mir einen 4er Golf Limousine bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Habe den Wagen damals Probe gefahren und war soweit zufrieden. Der Händler versicherte mir, das der Wagen unfallfrei sei, lediglich am linken vorderen Kotflügel soll mal eine kleine Delle gewesen sein. Der Hammer war dann eine Woche später... Da die Klimaanlage ausfiel bin ich mal kurz zu meinem örtlichen VW Händler gefahren um die Sache mal durch checken zu lassen. Dort wurde dann

festgestellt das der Klimanlagenkondensator zerstört war, der Mechaniker von VW zeigter mir dann noch an den Domlagern verformungen, die Spaltmaße an der Motorhaube stimmten auch nicht, man konnte also davon ausgehen das der Wagen mit Sicherheit schonmal einen Unfall hatte. Für mich als Leihe war das damals auf den ersten Blick, als beim Kauf nicht unbedingt erkennbar, da man ja immer auf die Ehrlichkeit der anderen baut. Darauf hin habe ich meinen ADAC Rechtsschutz in Anspruch genommen und einen Gutachter kommen lassen, der hat ein Gutachten über alle verdeckten Mängel am Wagen machen Lassen. Er hat noch viele weitere "Kleinigkeiten" zum Vorschein kommen lassen, die Lackdichte war im gesamten vorderen Teil zu dick, selbst an der B-Säule konnten leichte Verformungen festgestellt werden. Die Frontscheibe war von einem anderem Jahrgang... glaub das würde jetzt den Rahmen dieses Forums sprengen um alles zu aufzuzählen. Mir wurde über den ADAC noch ein Anwalt gestellt. Mit dem Gutachten in der Hand bin ich dann mit meinem Anwalt letztendlich bis vor das Landesgericht gezogen (da mein Händler aus einem anderen Bundesland kam). Die Ganze Sache hat sich leider fast ein halbes Jahr Lang hingezogen, da durch den ständigen Schriftwechsel der Anwälte immer sehr viel Zeit verging, aber durch die erdrückende Beweislage war meine Klage erfolgreich. Der Gebrauchtwagenhändler musste den Wagen zurücknehmen und mir den vollen Kaufpreis wegen Arglistiger Täuschung zurückzahlen.

Noch ein Tipp, versuch mal einen der Vorbesitzer, die im Fahrzeugbrief stehen zu kontaktieren und so vielleicht noch etwas mehr herauszufinden. Dadurch habe ich dann die genaue Unfallursache (eine Kollision mit einem Traktor) und dass der Wagen schon mal als "Schrott" an einen Händler verkauft wurde und wahrscheinlich in irgend einer Hinterhofwerkstatt wieder aufbereitet wurde.

Viel Glück bei der Sache und immer schön hartnäckig bleiben!

Gruß, Bernd

Das ist ja der Hammer!!!

Das BMW-Autohaus kann sich da aber nicht 'mal mehr mit Unfähigkeit herausreden. Das war eindeutig Absicht! Ihr werdet sicher den fahrbaren Schrott zurückgeben können. Denn auch wenn es noch kein witschaftlicher Totalschaden ist, möchte Dein Bruder doch bestimmt einen unfallfreien Wagen fahren, und keinen nachgebesserten. Und da das im Kaufvertrag zugesichert wurde, ist der ja wohl nichtig.

Ich habe so etwas Ähnliches schon einmal Anfang der 80er Jahre erlebt. Da hatte mein Vater einen Passat Variant gekauft, bei dem sich drei Monate später in der Werkstatt auch herausstellte, daß dies ein Unfallwagen war. Leider war zu Vorschäden bzw. Unfallfreiheit im Kaufvertrag nichts angekreuzt worden. Der Vorbesitzer hatte dies aber mündlich zugesichert und zur Bestätigung angegeben (wir waren zu zweit), daß sein Sohn Kfz-Mechaniker sei und den Wagen gewartet und gepflegt hatte. Er hatte den Wagen aber noch nicht lange, als er feststellte, daß er seinen Hänger gar nicht ziehen durfte (zu geringe Anhängelast). (Nachtigall, ick hör' Dir trapsen!!!) Natürlich erinnerten sie sich später nicht mehr, solche Angaben gemacht zu haben.

Der Wagen war zwar instandgesetzt worden, aber leider nicht ordnungsgemäß. Um ihn zu nutzen bzw. durch die nächste TÜV-Prüfung zu bekommen, hätten wir einiges an Geld hineinstecken müssen. Daher wollten wir ihn zurückgeben und wandten uns über unsere Rechtsschutzversicherung (ADAC) an einen Anwalt.

Bei eigenen Recherchen fand ich heraus, daß der Wagen vom Vorbesitzer nach einem Auffahrunfall als Totalschaden an einen Schrotthändler verkauft wurde. Der erinnerte sich natürlich an gar nichts mehr. Klar, denn der machte bestimmt öfters Geschäfte mit unserem Verkäufer. Na ja, jedenfalls fand der Richter das auch alles sehr merkwürdig, sodaß die ganze Sache auf einen Vergleich hinauslief (ich glaube, daran verdienen die Anwälte das meiste!!!): Unser Verkäufer bekam (nach mittlerweile einem Jahr) den Wagen zurück und wir den Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsentgeldes. Wobei wir ihn im letzten viertel Jahr wegen einiger Schäden vorsichtshalber nicht mehr bewegten, da wir das Geld für Reparaturen bestimmt nicht wiedergesehen hätten.

So weit unser Fall.

Mit der Dekra-Station hattet ihr ja auch einen Vertrag. Nämlich über die Durchsicht des Wagens. Da sie dies nicht ordnungsgemäß sondern eher schlampig (um nicht zu sagen: In betrügerischer Absicht) durchgeführt haben, könnt Ihr bestimmt den Preis für die Durchsicht zurückfordern. Schwieriger dürfte es schon werden, eine Entschädigung irgendwelcher Art zu bekommen, da der ganze Ärger und der Geld- und Zeitaufwand ja nicht eingetreten wäre, wenn sie ihre Arbeit vernünftig gemacht hätten. Aber dazu müsste Euch eine Anwalt eine fundiertere Auskunft geben können. Vielleicht hilft es ja, den Begriff Staatsanwaltschaft einzuflechten. Die interessiert sich ja bestimmt auch für solche offensichtlichen Kungelgeschäfte. Schließlich gefährden diese ja auch das Leben Unbeteiligter.

Ich denke, es sieht gut aus für Euch. Trotzdem braucht Ihr und wünsche ich Euch gute Nerven und viel Glück ;) .

Schönen Gruß

Themenstarteram 12. Oktober 2005 um 18:01

So, nur um euch auf dem Laufenden zu halten:

Habe mit meinem Anwalt alles hin- und her kalkuliert und werde nun auf nachträgliche Minderung klagen. Fotos wurden gemacht und mein "privater" Gutachter hat die Minderungssumme auf € 4.000 geschätzt, so dass Reparatur und angemessene Kaufpreisminderung abgedeckt sein sollten, wenn sich BMW darauf einlässt (was aber wohl nicht zu erwarten ist).

Von der Rückgabe des Wagens habe ich abgesehen, da ich bereits zu viel an meinem Golf verbaut habe (Rückleuchten, Navi, Boxen, Soundboard, DKS, Schweller...) und diese Teile nach dem Gesetz eine nützliche aber keine notwendige Weiterverarbeitung darstellen. D.h., dass ich 1. alles wieder ausbauen müsste und 2. vor allem keinen Euro dafür zu sehen bekäme. Grob überschlagen beläuft sich die Summe für Ein- und Ausbau (weil teilweise durch Werkstatt gemacht) auf rund € 1.000.

Mal sehen wie BMW reagiert auf die Minderungsklage reagiert. Falls es vor Gericht gehen sollte, werden wir die Dekra als Mitschuldigen mit einbeziehen und diese auf Schadenersatz verklagen.

Abwarten. Ich erstatte Meldung, sobald sich was getan hat.

Tommy (Bruder vom VEGA)

am 13. Oktober 2005 um 6:45

Jungens, ich drücke Euch die Daumen.

Sauerei, das Ganze.

Viel Erfolg, Martin

@Vega0808

zum Thema Sonderumbauten

http://verkehrsanwaelte.de/...fleasing_wandlung_kann_teuer_werden.html

Könnte es nicht sein, dass der BMW Händler dir die Schuld am Unfall verhängt auch wenn du es nicht warst?

Das er z.B. meint, dass du nach dem Kauf selber einen Unfall hattest?

Re: Gebrauchtwagenkauf - doch Unfallwagen. Was nun?

 

Zitat:

Original geschrieben von Vega0808

hallo zusammen,

vielleicht hat der ein oder andere von euch erfahrungen auf diesem gebiet gemacht (wobei ich das nicht für euch hoffe).

mein bruder hat sich vor gut 2 monaten bei einem bmw-händler einen gebrauchten golf 4 tdi (bj. 2002) gekauft. im rahmen einer probefahrt ist er ohne wissen des händlers zu einer naheliegenden dekra-prüfstelle gefahren und hat den wagen von a-z durchchecken lassen. bis auf einen fehler im esp-relais hat die dekra keine weiteren mängel festgestellt, insbesondere keine unfallschäden. er hat den wagen gekauft, sich vom händler versichern lassen, dass der wagen unfallfrei ist und auf die reparatur des relais bestanden. bmw sicherte die reparatur und die erneuerung von tüv und asu zu.

nachdem der wagen nun 1 woche im besitz meines bruders war, fiel das esp-relais vollkommen aus, obwohl bmw es angeblich repariert hatte. wir haben uns dann gefragt, wie der händler den wagen durch den tüv bekommen konnte, denn wenn das esp-blockiert, funktionieren in der regel auch keine bremslichter mehr (so war es zumindest an meinem golf). zu unserem großen erstaunen fanden wir dann heraus, dass der bmw händler die verlängerung der tüv-plakette durch dieselbe dekra-station erteilt bekommen hat, in der mein kollege den wagen zuvor hat durchchecken lassen. für uns ein erstes zeichen dafür, dass sich beide zumindest "gut kennen". bmw wurde zur rede gestellt, hat die kosten der reparatur sofort übernommen, sich aber bis heute nicht dazu geäußert, dass sie selbst (lt. fehlerprotokoll) niemals auch nur versucht haben, das relais zu reparieren.

jetzt kommt der hammer: im rahmen der 90'-inspektion (bis dato ist er den wagen gerade mal 1500 km unfallfrei gefahren) bringt mein bruder den wagen vor gut einer woche zu einer privaten werkstatt seines langen vertrauens. während der inspektion wird festgestellt, dass der wagen mindestens einmal gerichtet wurde. die krampenabdrücke der richtbank sind hinten im unterboden noch ganz deutlich zu sehen (man hat sich nicht mal die mühe gemacht, sie mit unterbodenschutz zu überstreichen). weiter wird festgestellt, dass die kofferraumwanne hinten links leicht eingedrückt und die radaufhängung dermaßen im eimer ist, dass das rad jeder zeit hätte abfallen können. geschockt von dieser nachricht haben wir die werkstatt beauftragt, den wagen nun von a-z durchzuchecken, so wie es die dekra hätte machen sollen. dabei kam heraus, dass der wagen kein wirtschaftlicher totalschaden ist (weil nicht verzogen), allerdings hat die lacktiefenmessung ergeben, dass sowohl motorhaube als auch dach nachlackiert wurden (da kann sich jetzt jeder selbst einen reim drauf machen).

wir haben uns mittlerweile mit der adac-rechtsabteilung in verbindung gesetzt. auch ein sachverständiger wurde eingeschaltet. die rechtsansprüche gegen bmw sind uns hoffentlich klar und werden wohl auch durchsetzbar sein.

hat jemand von euch ähnliche erfahrungen gemacht? wie ist der rechtsstreit dann abgelaufen? vor allem, wie lange hat sich der streit hingezogen? wie beurteilt ihr den fall? kann mein bruder auch gegen die dekra vorgehen?

gruß, VEGA

wenn der waren ein Unfallwagen ist, jedoch nicht als einer verkauft wird, ist kein gültiger Vertrag zustande gekommen! ( Vertragsbruch)

deinem Bruder bleibt die Wahl:

a) Anzeige gegen das Autohaus, nachdem ein Gutachten erstellt wurde

b) Einigung mit dem Autohaus über Preisnachlass

c) Rücknahme des Autos durch das Autohaus

würde aber erstmal ganz normal mit dem Autohaus reden, wenn sie sich Dumm stellen Feuer machen und denen klar machen das du deine Rechte kennst

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