Gebrauchtwagenkauf: Frage bezüglich Garantie
Hallo allerseits,
ich stehe nun kurz davor mir einen gebrauchten W202 zu kaufen, und habe hier interessantes beim ADAC zwecks Garantie gefunden. Ich zitiere:
Haftung beim Kauf vom Unternehmer/Händler
Handelt es sich um einen sogenannten Verbrauchsgüterkauf, also wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer (Händler) kauft, so darf die Sachmängelhaftung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Sie kann lediglich auf 1 Jahr verkürzt werden. Daher ist es sehr wichtig darauf zu achten, wer auf Verkäufer- und wer auf Käuferseite steht.
Ein Verbrauchsgüterkauf liegt vor, wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer ein Fahrzeug kauft. Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt. Dies betrifft vor allem die Fälle, in denen eine Privatperson von einem Händler einen Gebrauchtwagen kauft. Noch nicht höchstrichterlich geklärt ist derzeit die Frage, ob auch andere Unternehmer erfasst sind, die geschäftlich genutzte Fahrzeuge verkaufen. Wenn man nur den Wortlaut der Vorschrift betrachtet, so können alle Kaufverträge betroffen sein, in denen Geschäftsfahrzeuge verkauft werden. Es wären beispielsweise auch Fälle erfasst, in denen ein Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen eines Freiberuflers (Arzt, Rechtsanwalt, Architekt), Handwerkers oder Landwirts an einen Verbraucher verkauft wird. Ein Unternehmer könnte nur dann zulässig einen Sachmängelhaftungsausschluss vereinbaren, wenn er darlegen kann, dass es sich um ein privat genutztes Fahrzeug handelt. Wurde ein Fahrzeug sowohl privat als auch beruflich genutzt, so müsste entscheidend sein, auf welcher Nutzung der Schwerpunkt lag.
Steht fest, dass es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, so gelten einige Besonderheiten. Wichtig ist zunächst, dass der Verkäufer mindestens ein Jahr für Sachmängel haften muss, die bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorlagen. Des Weiteren gilt eine gesetzliche Beweislastumkehr zugunsten des privaten Käufers: Bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vom Gesetz her vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Den Verkäufer trifft die Last, das Gegenteil zu beweisen. Nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
Heißt das also, dass wenn innerhalb eines Jahres etwas wesentliches am Auto kaputt geht, ich die Rechnung an den Händler weiterreichen kann?
Grüße
Pascal
Beste Antwort im Thema
Ich sehe eine Zylinderkopfdichtung nicht als ein Verschleissteil an, obwohl sie nicht ewig hält, da es hier keine regelmäßigen Austausch- oder Überprüfungsintervalle wie bei Bremsbelägen, Luftfilter, Zündkerzen gibt.
Letztlich wird es immer Grenzfälle geben und davon leben die Anwälte und die suchen dann nach bereits bestehenden Urteilen und versuchen damit ihre jeweilige Position zu vertreten.
Vor Gericht und auf hoher See liegt alles in Gottes Hand .... oder so ähnlich
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14 Antworten
Grundsätzlich muss man eine Ware ohne Mängel übergeben, es sei denn, der Käufer kannte den Mängel zum Zeitpunkt des Kaufs.
Dies gilt sowohl bei Neu- als auch bei Gebrauchtartikeln.
Bei Gebrauchtartikel heisst dies jedoch nicht, dass alles neuwertig sein muss, sondern nur dem jeweilgen Stand der bei einem Auto mit dieser Laufleistung etc. zu erwarten ist. Das jeweilige Teil muss aber funktionieren.
Sämtliche Verschleissteile sind von der Mängelregelung ausgeschlossen.
Wer nach 1 Woche feststellt, dass die Bremsbeläge fast runter sind, muss diese auf eigene Kosten ersetzen. Wer nach 1 Woche feststellt, dass das Getriebe kaputt ist, dann muss der Verkäufer angesprochen werden.
Um Probleme der Beweisbarkeit in diesen Situationen zu verhindern, gibt es die Regelung zur Beweisführung. In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass das Auto zum Zeitpunkt des Kaufs ohne Mängel war (was ihm ohne Gutachten schwer gelingt) und danach muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war (was ihm ebenso schwer gelingen wird).
Ansprechpartner bleibt immer zuerst der Verkäufer als Vertragspartner. Ich kann also nicht hergehen, ein neues Getriebe bei einer Werkstatt einbauen lassen und dann zum Verkäufer gehen und ihm die Rechnung präsentieren. Dieser darf dann die Rechnung zu recht ablehnen.
Dem Verkäufer müssen 2 Nachbesserungsversuche gewährt werden. Erst nach 2 erfolglosen Reparaturversuchen darf ich zu einer anderen Werkstatt gehen und dort den Schaden auf Kosten des Verkäufers reparieren lassen. In diesen Situationen auch immer die Beweispflicht im Auge behalten: 6 Monate um: ja/nein.
Daher lautet die Antwort auf die Frage: Darf ich die Rechnungen dem Verkäufer weiterreichen. eindeutig nein - erst muss der Verkäufer als Vertragspartner angesprochen werden.
Vielen Dank bis dahin mal.
Die Grenzen zwischen "normale" Verschleissteile und eben wirkliche Sachmängel sind hierbei aber fließend oder? Getriebe oder Motor sind mit Sicherheit Extremfälle und klar den Sachmängeln zuzuordnen, wohingegen die Bremsbeläge als Extremfall der Verschleissteile zu sehen wären oder?
Wie verhält es sich jetzt aber beispielsweise mit einer Zylinderkopfdichtung, deren Wechsel einige Hundert € kostet? Wenn bei der Probefahrt keine Mängel festzustellen waren, ist das dann trotzdem ein Verschleissteil oder eben doch ein Sachmängel, den mir der Händler ersetzen muss?
Danke schonmal.
Ich sehe eine Zylinderkopfdichtung nicht als ein Verschleissteil an, obwohl sie nicht ewig hält, da es hier keine regelmäßigen Austausch- oder Überprüfungsintervalle wie bei Bremsbelägen, Luftfilter, Zündkerzen gibt.
Letztlich wird es immer Grenzfälle geben und davon leben die Anwälte und die suchen dann nach bereits bestehenden Urteilen und versuchen damit ihre jeweilige Position zu vertreten.
Vor Gericht und auf hoher See liegt alles in Gottes Hand .... oder so ähnlich
Hmm... da hast Du wohl recht. Aber danke für die Hilfe!
Hallo,
Das ist bei Grauchtwagen schwierig, Ich habe auch schon mal in einer Autozeitung gelesen, dass auch eine Käufer eines gebrauchten Mercedes davon ausgehen muss, dass bei 200000km Laufleistung die Lebensdauer der Fahrzeugs abgelaufen sein könnte.
MfG. s.a.
Zitat:
Original geschrieben von Sat.PK
Heißt das also, dass wenn innerhalb eines Jahres etwas wesentliches am Auto kaputt geht, ich die Rechnung an den Händler weiterreichen kann?
Nein, so einfach ist das nicht!
Ich finde diese Zusammenfassung gut, alles Wesentliche erwaehnt und nicht zu lang: http://www.ratgeberrecht.eu/.../...haftung-beim-kraftfahrzeugkauf.html
Ich habe letztes Jahr trotz Haendlerkauf noch eine serioese Gebrauchtwagengarantie dazugekauft (typischerweise an die 300 Euro), denn selbst so ein aelterer W202 hat - auch ausstattungsabhaengig - doch schon das eine oder andere Steuergeraet etc. pp., das gibt dann immerhin ein Jahr lang einen gewissen Schutz vor evtl. horrenden Kosten.
Ach ja, und wie koennte es anders sein: Ausser einer defekten Scheibenwaschpumpe nach 8 Monaten war nix, gar nix, die habe ich dann schlicht fuer 12,10 incl. Versand im Netz erworben und schnell selber eingebaut...
Zitat:
Original geschrieben von Sat.PK
ist das dann trotzdem ein Verschleissteil oder eben doch ein Sachmängel, den mir der Händler ersetzen muss?
Du ahnst jetzt, warum es Gutachter, Anwaelte, Richter etc. pp. gibt? ;-)
Hallo,
Meine Faustregel,
Wenn Dir der Händler die Gebrauchtwagengarantie anbietet, dann kannst Du Dir die im Normalfall auch selber geben. Schau Dir das Auto an und lass es hocheben, Mehr Garantie gibts es nicht. Kauf nur bei Leuten mit bekanntem Leumund (muss ja nicht guter sein, man muss nur wissen was man kauft).
s.a.
Zitat:
Original geschrieben von sa1961
Meine Faustregel,
Wenn Dir der Händler die Gebrauchtwagengarantie anbietet, dann kannst Du Dir die im Normalfall auch selber geben. Schau Dir das Auto an und lass es hocheben, Mehr Garantie gibts es nicht.
Irgendwie verstehe ich das nicht: Die Garantie schuetzt vor ggf. horrenden Kosten, man denke mal an diverse Steuergeraete oder die Getriebeautomatik usw. - wie soll ich mir die Garantie selber geben??
Man muss eben abwaegen: Etwa 300 Euro fuer die Absicherung der ggf. horrenden Kosten fuer ein Jahr - oder aber man spart sich die 300 Euro und traegt das Kostenrisiko selbst.
Und bei teureren Gebrauchtwagen sollte eine solche Garantie sowieso im Angebotspreis inclusive sein, bei MB die Europa-Garantie, s. http://www.mercedes-benz.de/.../europe_guarantee.0002.html.
NaJa,
Dann schau Dir mal die Verträge genau an, da kommt abhängig von km-Stand in der Regel eine prozentuale Selbstbeteiligung zum Tragen, so dass bei einem Daimler mit üblicherweise schon mal 140000 km es doch auf 80% Selbstbeteilung kommt.
Schaut euch eure Policen an.
Ich bestreite nicht, dass so ein Vertrag die Nerven beruhigt.
Die beste Garantie die Ihr euch geben könnt heist "Holzauge, sei wachsam!".
MfG. s.a.
Ich hab schon eine Zusatzgarantie gesehen, bei der die Beträge bei 100.000km an die Nullgrenze stießen
Und ja, ich hab mir auch eine Police aufschwatzen lassen. Natürlich war im ersten Jahr außer Verschleißteilen nix. Gutes Gefühl war dennoch dabei, auch wenn mich die 300€ etwas geärgert haben
Genaugenommen waren seit Sept. 05 außer Verschleißteilen (grade die Bremsen, auch Stoß- und Lenkungsdämpfer) und Kleinkram (Marderbisse, Heckklappenlifter, Stern geklaut...) nur die vorderen Traggelenke und ein Kühlerschlauch nennenswert. Und eben der Rost.
Aber man steckt halt nicht drin. Über 5 Jahre beim (offenbar nicht am Hungertuch nagenden) Erstbesitzer haben wohl doch so Vorteile...
Hallo,
Ich denke auch wie _RgTech, dass der Erstbesitzer(oder einzige Vorbesitzer) die beste beste Ganrantie ist. Was der Opa mit dem Auto wirklich gemacht hat ist ungewiss. Aber ausser Kupplung in der Stadt kaputt spielen, ist da oft nicht viel Dummes gelaufen.
s.a.
Vorteil Automatik
Zitat:
Original geschrieben von sa1961
Dann schau Dir mal die Verträge genau an, da kommt abhängig von km-Stand in der Regel eine prozentuale Selbstbeteiligung zum Tragen, so dass bei einem Daimler mit üblicherweise schon mal 140000 km es doch auf 80% Selbstbeteilung kommt.
Das kommt natuerlich ganz auf die Garantie an, einige leisten mehr als andere.
Zitat:
Schaut euch eure Policen an.
Ich bestreite nicht, dass so ein Vertrag die Nerven beruhigt.
Genau, das ist der Witz an der Sache, Abdeckung bzw. Minimierung grosser finanzieller Risiken.
Zitat:
Die beste Garantie die Ihr euch geben könnt heist "Holzauge, sei wachsam!".
Nein, nein, wovon Du redest, ist der sicht- und nachpruefbare Zustand zum Kaufzeitpunkt - ich rede von der Abdeckung/Minimierung von zum Kaufzeitpunkt noch nicht entdeckter/entdeckbarer/vorhandener Defekte.