- Startseite
- Forum
- Wissen
- Kaufberatung
- Gebrauchtwagenkauf im Autohaus
Gebrauchtwagenkauf im Autohaus
Guten Tag alle zusammen,
ich möchte versuchen meinen Fall kurz zu schildern und hoffe das mir jemand einen guten Rat geben kann.
Ich habe in einem Autohaus ein Gebrauchtwagen (Erstzulassung 2008/60.000km) gekauft für 6500€.
TÜV Neu + Inspektion.
Nach 2 Monaten/4.000Km habe ich einen Fehler im Boardcomputer.
(ABS und Traktionskontrolle ist aus)
Ich bin dann zu einem Autohaus in meiner Stadt gefahren (gleicher Hersteller) und habe mir den Fehler auslesen lassen und mir einen Kostenvoranschlag geben lassen.
Dort wurde mir dann gesagt:
Das ABS Modul ist defekt und müsste repariert/getauscht werden.
Kosten soll es etwa 1600€-2000€ je nach Arbeitsaufwand.
Da es eine 12Monatige Gewährleistung auf Gebrauchtwagen gibt, kann ich mir diesen Fehler dort beseitigen lassen, wo ich das Auto gekauft habe.
Daraufhin bin ich zu dem Autohaus gefahren, wo ich den Wagen gekauft habe.
Das Autohaus ist 76km von meinem Wohnort entfernt.
Dort angekommen habe ich meinen Fall geschildert und mir sagen lassen, dass ich Pech gehabt habe und das der Fehler bei Übergabe nicht vorhanden war.
Wenn ich möchte, kann ich den Wagen aber hier Reparieren lassen.
Ich bin dann zurück gefahren, zu dem Autohaus in meiner Stadt und wollte mir einen Termin machen für die Reparatur.
Dort sagte man mir aber:
ich soll mich nicht so leicht abspeisen lassen und den Fehler vom Verkäufer ausbessern lassen.
Das wäre mein Recht und der Verkäufer sei dazu gesetzlich verpflichtet.
Was kann ich tun?
Beste Antwort im Thema
Die Händler versuchen es doch immer wieder.
In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf müsste der Händler beweisen, dass der Fehler beim Verkauf nicht da war und das wird er nicht können. Der verkäufer weis das auch, aber sie hoffen immer darauf einen unwissenden Kunden vor sich zu haben.
Ruf den Verkäufer an und gib ihm die Chance den Schaden zu reparieren oder du übergiebst die Sache deinem Anwalt. Der Verkäufer wird dann einschwenken, denn die Anwaltskosten möchte er nicht auch noch zahlen müssen.
Ähnliche Themen
67 Antworten
Wann hast den Wagen gekauft?
Gruß M
Zitat:
@Mozartfan schrieb am 22. Mai 2019 um 21:08:09 Uhr:
Daraufhin bin ich zu dem Autohaus gefahren, wo ich den Wagen gekauft habe.
Das Autohaus ist 76km von meinem Wohnort entfernt.
Dort angekommen habe ich meinen Fall geschildert und mir sagen lassen, dass ich Pech gehabt habe und das der Fehler bei Übergabe nicht vorhanden war.
Welche Nachweise hat der Händler dazu vorgelegt?
Ende März hab ich den Wagen gekauft.
Nachweise habe ich keine gesehen, mir wurde nur gesagt, dass es schonmal repariert wurde vor 2 Jahren.
Die Händler versuchen es doch immer wieder.
In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf müsste der Händler beweisen, dass der Fehler beim Verkauf nicht da war und das wird er nicht können. Der verkäufer weis das auch, aber sie hoffen immer darauf einen unwissenden Kunden vor sich zu haben.
Ruf den Verkäufer an und gib ihm die Chance den Schaden zu reparieren oder du übergiebst die Sache deinem Anwalt. Der Verkäufer wird dann einschwenken, denn die Anwaltskosten möchte er nicht auch noch zahlen müssen.
Wie Halodri sagt, die Händler versuchen es halt immer wieder.
Beim Kauf Ende März würde ich evtl noch mal anklopfen,ob er nicht doch freiwillig nachbessern will. Wenn Du kein Bock hast auf das dämliche Gelaber des Verkäufers,dann ich gleich zum Anwalt. Seine GrundEinstellung wie er das Problem angehen möchte,ist ja schon erkennbar.
Ab zum Anwalt.
Gruß M
Er muss es reparieren und zwar auf seine Kosten. Außer, er kann nachweisen, dass der Defekt beim Kauf noch nicht vorhanden war, was aber faktisch unmöglich ist. Auch wenn die ABS-Leuchte da noch nciht an war, wird er nicht beweisen können, dass das ABS-Modul zum Zeitpunkt des Kaufs ohne Fehler war.
Von daher würde ich mich dem oben gesagten anschließen. Ruf ihn nochmal an, schildere den Sachverhalt und deine Forderung bestimmt aber freundlich. Lenkt er nicht ein, mußt du dich an einen Anwalt wenden, um dein Recht durchzusetzen. Eigentlich sollte aber die Androhung ausreichen.
Danke für eure Antworten.
Ich bin noch ein junger Mensch ohne Erfahrung und weiß nicht ob ich da wirklich im Recht bin, weil der Fehler erst später aufgetaucht ist im Boardcomputer.
Geh zum Anwalt, ist für Dich der bessere Weg.
Der Verkäufer wird schon erkannt haben, dass Du " ein junger Mensch ohne Erfahrung" bist, und wird Dir verbal überlegen sein.
In den ersten 6 Monaten nach Kauf muss er Dir nachweisen.dass der Fehler nicht vorhanden war, nach 6 Monaten musst Du ihm beweisen,dass der Fehler vorhanden war(Beweislastumkehr)
Such Dir einen Anwalt,wenn der Verkäufer nicht völlig abgebrüht ist,wird er nach dem ersten Anschreiben das Fahrzeug instandsetzen.
Gruß M
PS
Und nicht vergessen,den Ausgang hier zu Posten
Man "droht" natürlich nicht mit dem Anwalt, lässt aber durchblicken, dass man gegebenenfalls rechtliche Schritte in Erwägung zieht. Wie oben gesagt, freundlich im Gespräch, hart in der Sache.
Da das ABS-Modul schon mal repariert worden sei, wäre natürlich noch die Frage, wie's kümmt? Ich hatte mal den Fall, wo ein Kurzschluss auch auf besagtes Teil durchschlug. Wäre m.E. zu klären und Teil des Reparaturumfangs, bitte aber kundigere Foristen um deren Meinung.
Vllt. nennst Du uns noch das Modell, Ausführung, Motor..., ist halt immer von Interesse
Edit: angesichts der Reparaturkosten kann es sein, dass Dir der V. anbietet, den Wagen zurückzunehmen (Rückabwicklung des Kaufs), Dir aber die gefahrenen km in Rechnung stellt (Nutzungsentschädigung). Auch hier nicht übern Tisch ziehen lassen, auch wenn ich Dir upfront keinen akzeptablen Wert nennen kann.
Nicht mündlich, schriftlich den Verkäufer auffordern, den Mangel im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung zu beheben und zwar innerhalb einer Frist von 2 Wochen. Macht er dies nicht innerhalb dieses Zeitraumes, dann ist er in Verzug und muss die Anwaltskosten bezahlen, die für die Durchsetzung Deine Ansprüche anfallen.
O.
Moin,
Ich denke auch, dass hier ein Gewährleistungsfall vorliegt. Das das Teil bei Übergabe funktioniert hat - ist schön, aber dafür nicht wesentlich. Um da aus der Gewàhrleistung rauszukommen muss er einiges mehr Nachweisen können z.B. auxh, dass der Mangel nicht bereits angelegt war.
Freundlich und bestimmt auftreten, wenn es nicht anders geht zumindest mal mit nem Anwalt sprechen und dann Kosten/Nutzen abwägen.
Beachte bitte - der VK kann/darf und wird wahrscheinlich im Falle der Nachbesserung ein gebrauchtes Teil nutzen. Eine Instandsetzung mit einem Neuteil wirst du kaum durchsetzen können. Daher wird der Betrag um den es geht eben nicht 1500€ usw. Sein - sondern eher im Bereich von 500€ plus/minus (für die Betrachtung Kosten/Nutzen/Risiko).
LG Kester
Hi,
ich sehe das wie die anderen hier das ist ein Gewährleistungsfall und muss von Verkäufer beseitigt werden. Kann auch durch eine Reparatur des ABS Modul oder ein gebrauchtes Ersatzteil erfolgen. Es gibt ja auch Firmen die Solche Bauteile reparieren auch wenn vom Hersteller gar nicht vorgesehen.
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt mindestens 12 Monate, allerdings findet nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr statt. Das heißt ab dem 7. Monat müsstest du dem Verkäufer beweisen das der Defekt bereits beim Kauf vorlag. Ist praktisch unmöglich daher ist die Gewährleistung auch nur 6 Monate was wert.
Da der defekt bei dir in den ersten 6 Monaten aufgetreten ist, ist aber der Verkäufer in der Pflicht.
Vielen vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.
Ich bin echt erstaunt über die Community hier bei Motor-Talk. Ich seid echt Spitze. Ich werde euch über die weiteren Ereignisse auf den laufenden halten.
In ein paar Tagen habe ich einen Termin bei der Dekra, um den Wagen auf weitere Mängel zu überprüfen.
Mal gucken was da noch so bei rauskommt.
Zitat:
@Mozartfan schrieb am 23. Mai 2019 um 10:16:51 Uhr:
In ein paar Tagen habe ich einen Termin bei der Dekra, um den Wagen auf weitere Mängel zu überprüfen.
Mal gucken was da noch so bei rauskommt.
Warum macht man das nicht bevor man das Fahrzeug kauft