- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Gebrauchtwagenkauf - kann der Händler Sachmängelhaftung ausschließen mit einer Inspektionsnötigung?
Gebrauchtwagenkauf - kann der Händler Sachmängelhaftung ausschließen mit einer Inspektionsnötigung?
Hallo an alle)))
In AGB´des Händlers steht drin:
"Sachmängelansprüche können nur geltend gemacht werden wenn die regelmäßigen Wartungsintervalle durchgeführt worden sind. Hat das Fahrzeug keine Servicenachweise, so muss eine Inspektion binnen 7 Tagen (ab Übergabe) vom Käufer durchgeführt werden, um Sachmängelhaftungsansprüche gegen den Verkäufer gelten machen zu können. "
Hab ein Gebrauchtwagen gekauft und die AGB´s durchgelesen)
Kann der Händler tatsächlich so die Sachmängelhaftung umgehen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@MvM schrieb am 17. Januar 2019 um 10:07:09 Uhr:
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 17. Januar 2019 um 09:03:36 Uhr:
Wenn eine solche Klausel in den AGBs vorhanden ist, kann er m.W. sogar abgemahnt werden, was u.U. mit hohen Kosten verbunden sein kann.
Klär mich mal bitte auf, warum das so sein soll. Jeder Händler hat AGB, sie sogar sehr detailiert formuliert sein müssen. Die angaben in den AGB sind bindend, und man kommt nicht drum herum. Man darf nun mal nicht vergessen, dass der Händler nicht nur an Privatpersonen verkauft, sondern auch an Gewerbetreibende.
Es kommt immer wieder vor, dass ein Händler einen Wagen neu rein bekommt, und sofort einen Interessenten findet. Dann wird die Wahre ungeprüft weitergereicht, und vereinbart, dass man sie innerhalb von einer Woche überprüfen muss.
Das stimmt ja nun hinten und vorne nicht. AGB sind nur verbindlich, wenn sie selbst nicht gegen das Gesetz verstoßen. Sollen sie nur für gewerbliche Käufer gelten, dann müssen sie auch ausdrücklich so formuliert sein. Unklarheiten in AGBs gehen immer zu Lasten des Verwenders. Wer einem Verbraucher ungeprüfte Ware verkauft kann seine Verantwortung nicht per AGB auf den Kunden abwälzen.
Grüße vom Ostelch
Ähnliche Themen
31 Antworten
Nein.
Wer gewerblich an privat verkauft kann die Sachmängelhaftung nicht umgehen.
Oder du machst wirklich eine Inspektion
(bei ATU für 150 € https://www.atu.de/.../?dienstleistung=inspektion&store=435 )
und die sollen alle Mängel gleich noch mit aufschreiben . . . und die bei ATU finden da ja sehr gerne was . . . ;-)
Andererseits steht da auch nix, ob überhaupt eine und wenn ja, welche Werkstatt die Inspektion durchführen soll, kannst also auch selber machen
---> eine Inspektion . . . "vom Käufer" durchgeführt werden ;-)
Zitat:
@Dreffi schrieb am 17. Januar 2019 um 08:29:28 Uhr:
Nein.
Wer gewerblich an privat verkauft kann die Sachmängelhaftung nicht umgehen.
Dem schließe ich mich an. Der Händler kann sie auch nicht von solchen absurden Bedingungen abhängig machen. Die Klausel dürfte unwirksam sein. Der Händler muss sich vor dem Verkauf schon selbst vom Zustand des Fahrzeugs überzeugen und kann das nicht auf den Käufer abwälzen, indem der binnen 7 Tagen nach Kauf eine Inspektion machen lassen muss.
Grüße vom Ostelch
Wenn eine solche Klausel in den AGBs vorhanden ist, kann er m.W. sogar abgemahnt werden, was u.U. mit hohen Kosten verbunden sein kann.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 17. Januar 2019 um 09:03:36 Uhr:
Wenn eine solche Klausel in den AGBs vorhanden ist, kann er m.W. sogar abgemahnt werden, was u.U. mit hohen Kosten verbunden sein kann.
Klär mich mal bitte auf, warum das so sein soll. Jeder Händler hat AGB, sie sogar sehr detailiert formuliert sein müssen. Die angaben in den AGB sind bindend, und man kommt nicht drum herum. Man darf nun mal nicht vergessen, dass der Händler nicht nur an Privatpersonen verkauft, sondern auch an Gewerbetreibende.
Weil die AGB u.U. gegen geltendes Recht z.B gegen Verbraucherschutzbestimmungen verstößt.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 17. Januar 2019 um 10:11:27 Uhr:
Weil die AGB u.U. gegen geltendes Recht z.B gegen Verbraucherschutzbestimmungen verstößt.
Geberetreibende sind keine Verbraucher.
Kann nicht erkennen, dass der TE Gewerbetreibender ist.
Solange die AGB nicht differenzieren, sind sie m.W. unzulässig.
Zitat:
@MvM schrieb am 17. Januar 2019 um 10:07:09 Uhr:
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 17. Januar 2019 um 09:03:36 Uhr:
Wenn eine solche Klausel in den AGBs vorhanden ist, kann er m.W. sogar abgemahnt werden, was u.U. mit hohen Kosten verbunden sein kann.
Klär mich mal bitte auf, warum das so sein soll. Jeder Händler hat AGB, sie sogar sehr detailiert formuliert sein müssen. Die angaben in den AGB sind bindend, und man kommt nicht drum herum. Man darf nun mal nicht vergessen, dass der Händler nicht nur an Privatpersonen verkauft, sondern auch an Gewerbetreibende.
Es kommt immer wieder vor, dass ein Händler einen Wagen neu rein bekommt, und sofort einen Interessenten findet. Dann wird die Wahre ungeprüft weitergereicht, und vereinbart, dass man sie innerhalb von einer Woche überprüfen muss.
Das stimmt ja nun hinten und vorne nicht. AGB sind nur verbindlich, wenn sie selbst nicht gegen das Gesetz verstoßen. Sollen sie nur für gewerbliche Käufer gelten, dann müssen sie auch ausdrücklich so formuliert sein. Unklarheiten in AGBs gehen immer zu Lasten des Verwenders. Wer einem Verbraucher ungeprüfte Ware verkauft kann seine Verantwortung nicht per AGB auf den Kunden abwälzen.
Grüße vom Ostelch
eine solche Klausel darf man nicht einmal in den AGB verstecken, denn sie ist für den Kunden überraschend, das muss er dort nicht vermuten. Das kann also in AGB gar nicht und im Einzelkaufvertrag auch nicht so vereinbart werden.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 17. Januar 2019 um 10:19:14 Uhr:
Kann nicht erkennen, dass der TE Gewerbetreibender ist.
Solange die AGB nicht differenzieren, sind sie m.W. unzulässig.
Es geht hier um die AGB's des Händlers, und nicht darum, ob der TE eine natürliche, oder juristische Person ist. Zwischen unzulässig, und nicht wirksam ist ein gewaltiger Unterschied.
Eine Inspektion ist z.B. ein Ölwechsel, was die Lebensdauer des Motors erhöht. Wenn nach einem Jahr eine Klage kommt, weil der Wagen einen Kolbenklemmer hat, die Inspektion aber deutlich überfällig ist, hat auch der Privat-Käufer schlechte Karten. Ist der Kolbenklemmer nach zwei Wochen, hat man gute Karten auch wenn die Inspektion nach 7 Tagen nicht durchgeführt wurde.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 17. Januar 2019 um 10:19:20 Uhr:
Das stimmt ja nun hinten und vorne nicht. AGB sind nur verbindlich, wenn sie selbst nicht gegen das Gesetz verstoßen. Sollen sie nur für gewerbliche Käufer gelten, dann müssen sie auch ausdrücklich so formuliert sein. Unklarheiten in AGBs gehen immer zu Lasten des Verwenders. Wer einem Verbraucher ungeprüfte Ware verkauft kann seine Verantwortung nicht per AGB auf den Kunden abwälzen.
Grüße vom Ostelch
Gibt es in den AGB's keine Differenzierung, hat man bei einem Rechtsstreit als Käufer eine gute Chance sich die Sahnestücke raus zu picken. Steht zum Beispiel drin, dass es ein Wiederunfsrecht von 14 Tagen gibt, ohne hinzuweisen, dass es nur für Privatpersonen gilt, dann gilt es auch für die gewerblichen Kunden.
Es gibt leider viele AGB's die nicht gesetzeskonform sind.
Unabhängig davon, dass die AGB's des Händlers eigenwillig formuliert sind. Im Gewährleistungsfall gibts Ärger und für diese Weissagung braucht es auch keine Glaskugel.
Zitat:
@MvM schrieb am 17. Jan. 2019 um 10:41:35 Uhr:
...
Es gibt leider viele AGB's die nicht gesetzeskonform sind.
Die, um die es hier geht, gehört wohl auch dazu.
Grüße vom Ostelch
Es heißt nicht umbedingt, dass es ärger gibt. Es gibt viele AGB's, die streng formuliert sind, aber es dann doch viel Kulanz gibt.
Allerdings sollte jeder Autokäufer selbst daran interessiert sein, dass am Wagen alle Inspektionen durchgeführt werden. Deshalb verstehe ich die Aufregung nicht. Keiner zwingt einen den Wagen zu kaufen, und beim Kauf kann man verhandeln, dass die Inspektion vor der Übergabe durchgeführt wird.