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Gebrauchtwagenkauf - nachträglich Abgasmessung / nicht eingetragene Teile

Themenstarteram 25. August 2020 um 8:26

Servus,

ich habe mir vor 4 Wochen einen hergerichtet Focus MK3 St gekauft. 50.000 km, einiges an der Optik gemacht.

8ch selber konnte auch gar nicht groß beurteilen was nun Standard war und was nicht. Habe nur allgemeines prüfen können aufgrund des Wissensstands.

Ich habe nach Kauf den frühstmöglichrn Termin bei meinem Ford Händler vereinbart um das Auto prüfen zu lassen.

Heute der Anruf vom TÜV:

- Kombination aus Downpipe, K&N Luftfilter und Auspuff (?) würde wohl dazu führen das die Abgasuntersuchung gemacht werden muss und dazu noch weitere Messungen nötig sind. In Summe 600 € mit Eintragung

 

Lasse ich machen, keine Frage. Da nun aber auch schon weitere Kleinigkeiten aufgefallen sind (größtenteils Verschleißteile wie Bremsbeläge etc) passt mir langsam das Gesamtangebot vom Fahrzeug nicht mehr.

Die Frage:

In wie fern muss der Verkäufer (Autohändler) sich an den Kosten beteiligen?

--> Verschleißtiele sind meines Wissens nach absolut mein Problem. Abgesehen davon das ich es für Unangebracht halte als Autohaus an Bremsbeläge zu sparen.

--> was ist mit zwingend notwendigen Eintragungen die nicht gemacht sind?

--> fehlenden ABE?

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Das klassische Problem wenn Leute ohne Ahnung ne getunte Karre kaufen.

Wie schon erklärt:

Auspuff ABE -> nur Auspuff kein Problem

Downpipe ABE -> nur Downpipe kein Problem, mit dem geänderten Auspuff aber Problem, da die ABE den Betrieb der einzelnen Teile nur mit den zugehörigen Originalteilen freigibt.

Wurde der Wagen ohne TÜV verkauft, ist es auch nicht die Verantwortung des Autohauses ihm TÜV zu besorgen.

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Was steht denn im Kaufvertrag?

Themenstarteram 25. August 2020 um 8:35

Standard Kaufvertrag meiner Meinung nach. Deine Frage zielt wahrscheinlich aber auf irgend einen Zusatz an?

Was willst du erreichen?

Dss AH wird sich suf keinen Fall nachträglich an den Bremsenn beteiligen, warum auch? Es fällt auch nicht unter die Gewährleistung.

Ob die ganzen Teile eingetragen sind bzw. Eingetragen werden müssen ist auch nicht das Problem des Verkäufers

Und wer einen Gebrauchtwagen ohne aktuellen TÜV kauft ist selber Schuld. Bei der TÜV Vorführung wären diese

Veränderungen aufgefallen. Warum läßt du das ysuto nach dem Kauf erst begutachten? Wenn dann macht man das vorher. Im Nachinein ist es schwer etwas zu fordern.

Wenn die Teile eingetragen sind brauchst du keine Sbe mehr bzw. Die Abe ist nicht ausreichend wenn z.b. kombinationen montiert sind. Beispiel: die Felgen haben eine Abe das Lenkrsd auch aber die Kombi aus Lenkred und Felgen muß eingetragen werden.

Zitat:

@Milchmann89 schrieb am 25. August 2020 um 10:26:42 Uhr:

Die Frage:

In wie fern muss der Verkäufer (Autohändler) sich an den Kosten beteiligen?

gar nicht

sollten Sachmängel vorliegen (die im Kaufvertrag verschwiegen wurden), dann ist der primäre Anspruch die Nachbesserung!

 

Themenstarteram 25. August 2020 um 9:03

Wie gesagt an Bremsen etc werd ich nichts machen können. Allgemein Verschleißteile gehen auf meine Kappe.

Das Auto hat noch 1,5 Jahre TÜV, daher habe ich mir darüber keine Gedanken gemacht bzw auch nicht als Option gesehen den vor Ort neu zu machen.

Im Endeffekt erwarte ich vom Autohaus, im Gegensatz zu Privatpersonen, allerdings ein Auto das auch Verkehrstauglich ist. Wäre ein Unfall direkt bei der ersten Fahrt passiert wäre ich unversichert in einem Unfall verwickelt.

Letzendlich ist das Ärgernis über die Tatsache auch größer als der finanzielle Schaden... Empfinde es als Unding.

Letzendlich ist die Frage auch nur ob ich noch, außer einer entsprechenden Bewertung, Möglichkeiten habe dem Autohaus das auch bleibend so zu vermitteln. Ein böser Anruf bringt meist nicht viel..

Viele Grüße

Themenstarteram 25. August 2020 um 9:06

Zitat:

@camper0711 schrieb am 25. August 2020 um 11:02:28 Uhr:

Zitat:

@Milchmann89 schrieb am 25. August 2020 um 10:26:42 Uhr:

Die Frage:

In wie fern muss der Verkäufer (Autohändler) sich an den Kosten beteiligen?

gar nicht

sollten Sachmängel vorliegen (die im Kaufvertrag verschwiegen wurden), dann ist der primäre Anspruch die Nachbesserung!

Jemanden ein nicht Verkehrstaugliches Auto zu verkaufen würde in meiner Definition als Sachmangel durch gehen. Oder sehe ich das falsch?

Das klassische Problem wenn Leute ohne Ahnung ne getunte Karre kaufen.

Wie schon erklärt:

Auspuff ABE -> nur Auspuff kein Problem

Downpipe ABE -> nur Downpipe kein Problem, mit dem geänderten Auspuff aber Problem, da die ABE den Betrieb der einzelnen Teile nur mit den zugehörigen Originalteilen freigibt.

Wurde der Wagen ohne TÜV verkauft, ist es auch nicht die Verantwortung des Autohauses ihm TÜV zu besorgen.

Themenstarteram 25. August 2020 um 9:20

Zitat:

@seahawk schrieb am 25. August 2020 um 11:11:07 Uhr:

Das klassische Problem wenn Leute ohne Ahnung ne getunte Karre kaufen.

Wie schon erklärt:

Auspuff ABE -> nur Auspuff kein Problem

Downpipe ABE -> nur Downpipe kein Problem, mit dem geänderten Auspuff aber Problem, da die ABE den Betrieb der einzelnen Teile nur mit den zugehörigen Originalteilen freigibt.

Wurde der Wagen ohne TÜV verkauft, ist es auch nicht die Verantwortung des Autohauses ihm TÜV zu besorgen.

Nunja ok, blöd ist meist nicht der der es anbietet sondern der der es annimmt.

Finds nur schade in anderen Bereichen ist man sooo erpicht drauf die Leute die nicht vom Fach sind bloß mit Informationen und Rechten zu überschütten. (siehe Cookies usw) Bei solchen Dingen darf einem ein Händler ab unterm Strich alles verkaufen...

 

Und ja, auch für nicht-Autonarren sind "getunte Karren" eine Kaufoption.

Zitat:

@Milchmann89 schrieb am 25. August 2020 um 11:06:22 Uhr:

Jemanden ein nicht Verkehrstaugliches Auto zu verkaufen würde in meiner Definition als Sachmangel durch gehen. ...

so würde ich das auch sehen

außer es wird in geeigneter Form ("Tuningprojekt" o.ä.) auf die Umbauten hingewiesen ... oder diese sind für jemanden (ohne besondere Fachkenntnis!), der das Auto bei der Besichtigung nicht mit dem Blindenstock abtastet, offensichtlich ...

Das Auto war ja Verkehrstüchtig.

Es hatte TÜV und konnte Problemlos neu angemeldet werden.

das mit den Bremsen hätte Dir vor dem Kauf auffallen müssen. Der Verkäufer ist nicht dafür verantwortlich alles zu prüfen, der hat wohlmöglich nichtmals eine Wewrkstatt. Fähnchen Händler haben sowas selten.

Grundsätzlich gilt: Eine aufgemotzte Karre bedarf besonderer Vorsicht beim Kauf. Wer nicht genug Ahnung davon hat sollte schlichtweg die Finger davon lassen und selber tunen. Auch der Verschließ der Serienteile ist bei solchen Karren extrem hoch. Viele Bauteile werden durch das Tunig besonders belastet und der Besitzer ist wohlmöglich nicht besonderspPfleglich damit umgegangen. Putzen und polieren damit es gut aussieht ist keine Pflege. Auch die Wartung wird eher vernachlässigt. Den Ölwechsel macht man selber aber wenn der das Auto in die Werkstatt bringen würde (z.B. Zahnriemenwechsel) , würde der Meister wohlmöglich die Hände überm Kopf schlagen was er da für ne Bastelkarre hat und sich weigern daran etwas zu schrauben.

Zitat:

@seahawk schrieb am 25. August 2020 um 11:11:07 Uhr:

...

Wurde der Wagen ohne TÜV verkauft, ist es auch nicht die Verantwortung des Autohauses ihm TÜV zu besorgen.

nein

nur gegebenenfalls Mängel (die möglicherweise einer neuen Plakette im Wege stehen) zu beheben ... WENN diese nicht auf Verschleiß zurückzuführen sind ...

Themenstarteram 25. August 2020 um 10:06

Zitat:

@StephanRE schrieb am 25. August 2020 um 11:28:54 Uhr:

Das Auto war ja Verkehrstüchtig.

Ok da habe ich mich falsch ausgedrückt. Korrekt, Verkehrstüchtig war es. Eine gültige Versicherung hatte ich unterm Strich aber nicht lt. TÜV da die von dir erwähnte Kombination eben nicht passt. Das wiederum zu Wissen erfordert Kenntnisse die nicht jeder hat.

Aber ja unterm Strich nehme ich mit: blöd gelaufen, machen lassen, draus lernen. Ich quatsch dennoch später mal mit der Werkstatt. Vielleicht haben die noch einen Tipp. :-)

Du hast Dir eine Bastelbude gekauft.

Wenn der noch 1,5 Jahre TÜV hat, stellen sich mir folgende Fragen:

 

Warum gehst Du jetzt zum TÜV?

Wie ist das Auto vor 6 Monaten durch den TÜV gekommen?

Oder wurde erst danach gebastelt?

Falls ja, was m.E. wahrscheinlich ist, warum verkauft der Vorbesitzer das Auto jetzt???

Zitat:

@Milchmann89 schrieb am 25. August 2020 um 12:06:24 Uhr:

Zitat:

@StephanRE schrieb am 25. August 2020 um 11:28:54 Uhr:

Das Auto war ja Verkehrstüchtig.

Korrekt, Verkehrstüchtig war es. Eine gültige Versicherung hatte ich unterm Strich aber nicht lt

Na ich hoffe doch schon, dass man eine gültige Versicherung hatte...

Sonst bewegen wir uns hier schnell auf Straftatsniveau.

Was man vermutlich meint ist, dass die Versicherung hier nicht gezahlt hätte. Das ist jedoch ein weit verbreiteter Irrtum. Allenfalls käme eine Regressforderung zur Debatte. Da müsste aber schon eine Verletzung einer Obliegenheitspflicht vorliegen, welche nicht ohne weiteres zu bejahen wäre.

Kritischer kann da die Kasko werden. Diese kann die Leistung entsprechend der "eigenen Schuld" Kürzen. Dazu muss aber eine Kausalität zwischen Schadensgeschehen und Veränderung dargelegt werden.

Ob der Auspuff jetzt konform war oder nicht, spielt für den Fall "Reifengeplatzt in den Gegenverkehr geraten" keine kausale Rolle. Eine falsche Radkombination hingegen (u.U.) schon. Entsprechend wäre die Kürzung in dem fiktiven Fall einmal 0% und einmal bis maximal 100%. Für einen zu lauten Auspuff wäre da vielleicht "Oma erschrickt sich und stürzt kosntruierbar".

Ein Aspekt, den viele im Zusammenhang mit Veränderungen der Abgasanlage gerne unterschlagen: Steuerhinterziehung. Beispielsweise bei Entfernung vom Kat. oder DPF. Da kann man wirklich Probleme bekommen. Der Staat ist nicht nachgiebig ;)

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