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Gebrauchtwagenkauf und Frage zur Garantie

BMW 3er E90
Themenstarteram 10. März 2012 um 22:04

Hallo,

nachdem ich die letzten Jahren Ford, VW und Opel gefahren bin, soll der nächste Wagen nun ein BMW werden.

Ausgesucht habe ich mir einen 330d E90 LCI, welcher in Hamburg steht und am Montag von mir besichtigt wird und zu 99% auch gekauft werden wird. Vorher hätte ich allerdings noch eine Frage zur Garantie, da ich diese dem Verkäufer leider nicht gestellt habe und den guten Mann auch vor Fahrtantritt am Montagmorgen nicht mehr erreiche.

Gefunden habe ich den Wagen über mobile.de (Angebot wurde schon entfernt, somit kann ich leider keinen Link posten) und dort war er nicht als Premium Selection Fahrzeug ausgezeichnet. D.h. für mich, wenn meine Recherchen richtig waren, dass der Wagen zwar über eine 12-monatige Garantie verfügt, aber nicht über die von mir gewünschte Euro-Plus Garantie.

Nun wäre es interessant zu wissen, was die 12-monatige Gebrauchtwagengarantie von BMW alles abdeckt oder ob diese "Garantie" nur als Gewährleistung zu sehen ist, womit ich nur ein gutes halbes Jahr vor eventuell größeren Schäden sicher wäre.

Wäre es desweiteren möglich die Euro-Plus Garantie zusätzlich (gerne auch gegen Aufpreis) zu erwerben oder bin ich da auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen, dass er mir diesen Bonus einräumt?

Bitte versteht mich nicht falsch, aber ich habe für diesen Wagen wirklich lange gespart und viel Geld in die Hand genommen und möchte dann nicht nach einem halben Jahr mit einem Motor- oder Getriebeschaden dastehen und selbst komplett auf den Kosten sitzen bleiben.

Der Wagen hat ca. 60tkm auf der Uhr und wurde laut Verkäufer von einem langjährigen Kunden gefahren, der in der dortigen Niederlassung nicht gerade als Materialschinder bekannt ist. Auch wenn ich technisch nicht gerade die Leuchte bin, so lese ich schon lange genug in diesem Forum um zu wissen, dass bei nicht sachgemäßen Umgang bei dieser Laufleistung gerne mal der Turbo oder ähnliche kostspielige Sachen kaputt gehen.

Es würde mich freuen, wenn mir jemand bei der Suche nach Antworten behilflich wäre und ich meine langersehnte Fahrt ruhigen Gewissens antreten könnte ;)

Gruß

Peter

Beste Antwort im Thema
am 26. April 2013 um 18:30

Zitat:

Original geschrieben von Steffen1959

Angenommen, es tritt ein Schaden ein, der auch von der Gewährleistung abgedeckt wäre.

Muss ich dann zuerst zum Händler und bei ihm die Reparatur im Rahmen der Gewährleistung ausführen lassen (wäre blöd, sind 300 km)? Oder hat die Garantie Vorrang und ich gehe hier in der Nähe zu BMW? Was dann heißen würde, dass der Händler, indem er eine gekaufte Garantie auf den Wagen mitgibt, komplett raus aus der Reparatur-Nummer wäre. Mir wärs so recht.

Du würfelst hier im Grunde zwei völlig voneinander unabhängige Dinge durcheinander, da die Gewährleistung so gar nichts mit Garantie oder umgekehrt zu tun hat. Prinzipiell kommt es auf den Mangel/Schaden an sich an.

Die Gewährleistung ergibt sich aus der Mangelfreiheit des Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Kaufs. Es wird also gewährleistet, dass das Fahrzeug bei Kauf mangelfrei war (sollte). Tritt ein Schaden ein, so besteht in den ersten 6 Monaten eine Beweislastumkehr. Heißt, es wird erstmal davon ausgegangen, dass der Schaden/Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorgelegen hat. Der Verkäufer kann aber einen Gegenbeweis antreten und verschleiß- alters- und laufleistungsbedingte Mängel sind sowieso weitestgehend ausgeschlossen.

Die Garantie hingegen bezieht sich auf die Absicherung von Schäden, die nach dem Kauf auftreten. Es ist schlicht und einfach eine Ausfallversicherung, deren Leistung und Umfang allein von den Garantiebedingungen abhängt. Hier ist also lesen angesagt.

Gewährleistung und Garantie ergänzen sich also, schließen sich jedoch gegenseitig nicht aus. Du müsstest Dich also im Gewährleistungsfall an den Händler, im Garantiefall an jenen wenden, den die Versicherung laut ihren Bedingungen vorsieht.

12 weitere Antworten
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12 Antworten
am 10. März 2012 um 22:31

Verwechsel nicht Garantie mit Gewährleistung...

Ein Jahr Gewährleistung hast Du von Gesetzes wegen, schließt der Verkäufer diese unwirksam aus, sogar zwei Jahre. Eine entsprechende Gebrauchtwagengarantie kannst Du jedoch in aller Regel abschließen. Sprich den Händler einfach darauf an und gut ist...

Themenstarteram 10. März 2012 um 22:40

Vielen Dank für die Antwort.

Da in dem Angebot nur etwas von einer 12-monatigen Garantie zu lesen war und weder Euro-Plus noch Premium Selection erwähnt worden ist, war oder bin ich mir eben nicht sicher ob der Händler damit nur die gesetzliche Gewährleistung meint.

Wenn das zusätzliche Abschließen einer entsprechenden Gebrauchtwagengarantie kein Hindernis darstellt bin ich schon einmal beruhigt.

Fraglich ist für mich dann nur, warum der Händler dies bei wesentlich günstigeren Fahrzeugen mit mehr Laufleistung direkt anbietet und bei meinem Wagen nicht. Aber das wird sich sicherlich in einem Gespräch klären lassen.

Gruß

Peter

am 10. März 2012 um 22:52

Hat das in der Anzeige vielleicht einfach nur vergessen oder den Azubi machen lassen... :D

Zitat:

Original geschrieben von PeterFocusMK

Vielen Dank für die Antwort.

Da in dem Angebot nur etwas von einer 12-monatigen Garantie zu lesen war und weder Euro-Plus noch Premium Selection erwähnt worden ist, war oder bin ich mir eben nicht sicher ob der Händler damit nur die gesetzliche Gewährleistung meint.

Wenn das zusätzliche Abschließen einer entsprechenden Gebrauchtwagengarantie kein Hindernis darstellt bin ich schon einmal beruhigt.

Fraglich ist für mich dann nur, warum der Händler dies bei wesentlich günstigeren Fahrzeugen mit mehr Laufleistung direkt anbietet und bei meinem Wagen nicht. Aber das wird sich sicherlich in einem Gespräch klären lassen.

Gruß

Peter

klär es mit dem händler, denke das wird eher ne kommunikationssache sein.

bei alten autos oder autos mit hoher laufleistung ist das attribut "12 monate garantie" nen verkaufsargument und wird entsprechend beworben,

bei jüngeren fahrzeugen "geht man eh davon aus" und es wird nicht an die große glocke gehangen.

grundsätzlich dient die gebrauchtwagengarantie im grunde nur zwei zwecken:

- für dich als käufer entfällt die beweislastumkehr (wie in der gewährleistung gesetzlich nach 6 monaten geregelt)

- für den verkäufer ist es ne kostenversicherung da er im schadenfall nicht alleine zahlen muss und eine versicherung das übernimmt

 

Themenstarteram 11. März 2012 um 7:52

Vielen Dank für die beiden letzten Antworten.

Ich denke auch, dass sich die Sache recht schnell mit dem Käufer regeln lässt. Vielleicht lässt sich ja sogar noch eine erweiterte Garantie herausschlagen, wenn schon bei den aktuellen Gebrauchtwagen kaum noch Handlungsspielraum besteht.

Drückt mir die Daumen, dass alles glatt läuft und ich endlich so einen tollen Wagen mein Eigen nennen kann :) Die Suche war nervenaufreibend genug. Bin seit einem halben Jahr ständig auf den verschiedensten Verkaufsportalen unterwegs gewesen, bis ich endlich den Wagen mit passender Motorisierung und der gewollten Ausstattung gefunden habe.

Gruß

Peter

Themenstarteram 11. März 2012 um 20:22

Ich kriege hier gerade so richtig gewaltig das ko****

War gerade mit meiner Frau beim Italiener, als plötzlich zwei junge Männer hereinkommen und ganz aufgeregt fragen, wem denn der schwarze Focus vor der Tür gehören würde. Nichts gutes ahnend ging ich mit nach draußen und sah einen ca. 80-jährigen Mann in Begleitung seiner Frau kopfschüttelnd neben meinem Wagen stehen.

Laut Schilderung der beiden Männer war er wohl mit sehr langsamer Geschwindigkeit ganz knapp an den geparkten Autos vorbeigefahren, hatte dem Wagen hinter mehr den Außenspiegel wegrasiert und hat anschließend mein Heck hinten links touchiert. Er wollte einfach weiterfahren, da er von dem Unfall nichts bemerkt hatte - was ich ihm auf Grund seiner Verfassung auch ohne weiteres abnahm - ehe er von den beiden Männern angehalten wurde.

Nachdem dann sämtliche Daten ausgetauscht worden sind und ich mir die Telefonnummer der beiden Herren habe geben lassen bin ich direkt zu einem Bekannten Kfz-Mechaniker gefahren, der mir geholfen hat die Stoßstange notdürftig zu befestigen und mal einen Blick über den Schaden geworfen hat. Laut erster Einschätzung ist die Stoßstange Schrott und auch das Seitenteil sowie die Felge haben ordentlich etwas abbekommen.

Laut seiner Einschätzung dürfte an der Aufhängung nichts defekt sein, da der Golf ja nicht sonderlich schnell war, aber er würde den Wagen auf jeden Fall noch einmal ordentlich bei Tageslicht durchsehen lassen, bevor ich mich damit auf eine längere Tour begebe. Das gesamte Ausmaß des Schadens wird dann in der kommenden Woche ein unabhängiger Gutachter feststellen.

Die ganze Geschichte ist natürlich doppelt ärgerlich, da ich den Wagen ja morgen schätzen lassen wollte und auch schon einen unverbindlichen Ankaufspreis erhalten habe, wenn an dem Fahrzeug keine größeren technischen Mängel vorhanden sind. Nun war der Verkäufer in Hamburg schon so kulant und hat mir den Wagen knapp 10 Tage reserviert und jetzt weiß ich nicht einmal ob ich die Fahrt morgen überhaupt antreten kann und welche Wertminderung ich reingedrückt bekomme, wenn ich dort auf einmal mit einem frischem Unfallwagen auftauche.

Ich bin wirklich bedient, kann aber im Grunde wohl noch froh sein, dass es nur ein schleichender Rentner und war und kein anderer Verkehrsteilnehmer, der mir mit 50 Sachen die Kiste wohl bis zur B-Säule eingeschoben hätte.

Gruß

Peter

am 11. März 2012 um 20:50

Zitat:

Original geschrieben von PeterFocusMK

...kann aber im Grunde wohl noch froh sein, dass es nur ein schleichender Rentner und war und kein anderer Verkehrsteilnehmer, der mir mit 50 Sachen die Kiste wohl bis zur B-Säule eingeschoben hätte.

Was Besseres hätte Dir aber wohl kaum passieren können. Die gegnerische Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert nach DAT und der liegt "immer" höher als dein Inzahlungnahmeangebot.

Aber wenn Du schreibst, auch das Seitenteil hat was abbekommen, so kann das bei einem Focus unter Umständen schon ein wirtschaftlicher Totalschaden werden. Aber das sind allenfalls Mutmaßungen. Da musst jetzt einfach abwarten...

Du wirst beim geplanten Kauf auf jeden Fall kaum schlechter fahren als vorher... :p

denke ich auch. Wenn du Glück hast, bekommst du den Zeitwert, während BMW dir nur den Händlerpreis gegeben hätte :D

Themenstarteram 11. März 2012 um 21:18

Daran habe ich in der ersten Aufregung überhaupt nicht gedacht :) Vielleicht geht ja wirklich alles gut und ich komme sogar besser aus der Sache heraus als bisher angenommen.

Bleibt jetzt nur noch der Ärger über, dass ich morgen mit dem Wagen nicht nach Hamburg kann. Haben den Schaden gerade nochmal in der beleuchtenden Garage begutachtet und mit Reifen kann ich unmöglich noch eine längere Strecke fahren.

Unfassbar bleibt für mich an der ganzen Geschichte wie der Fahrer des anderen Wagens nichts davon mitbekommen haben will. So wie der Schaden bei Licht aussieht war der Golf mit Sicherheit schneller als die 10 km/h, die die Augenzeugen angegeben haben. Außerdem war das Auto des Unfallverursachers vorne rechts ebenfalls erheblich beschädigt und dort haben beim aufladen auf den Abschleppwagen sämtliche Verkleidungen am Reifen geschliffen.

Ärgere mich im Nachhinein, dass ich nicht die Polizei gerufen habe, damit die solche Leute aus dem Verkehr zieht. Ohne Augenzeugen wäre der wohl weg gewesen und hätte sich am nächsten Tag über den Schaden am eigenen Wagen gewundert :rolleyes:

Gruß

Peter

Hallo Freunde,

zurück zum Thema:

Morgen gehts ca. 300 km entfernt zum Händler ..... einen 325i Coupe Probe fahren.

Der Händler gibt lt. mobile Annonce Garantie. Klar werde ich nachfragen, ob er damit eine "echte" Garantie meint oder nur die (zuminest nach 6 Monaten) schwer durchsetzbare Gewährleistung. Ich gehe mal davon aus, dass es eine Garantie ist (Bj. 2009).

Hier die Frage:

Angenommen, es tritt ein Schaden ein, der auch von der Gewährleistung abgedeckt wäre.

Muss ich dann zuerst zum Händler und bei ihm die Reparatur im Rahmen der Gewährleistung ausführen lassen (wäre blöd, sind 300 km)? Oder hat die Garantie Vorrang und ich gehe hier in der Nähe zu BMW? Was dann heißen würde, dass der Händler, indem er eine gekaufte Garantie auf den Wagen mitgibt, komplett raus aus der Reparatur-Nummer wäre. Mir wärs so recht.

Grüße

Steffen

am 26. April 2013 um 18:30

Zitat:

Original geschrieben von Steffen1959

Angenommen, es tritt ein Schaden ein, der auch von der Gewährleistung abgedeckt wäre.

Muss ich dann zuerst zum Händler und bei ihm die Reparatur im Rahmen der Gewährleistung ausführen lassen (wäre blöd, sind 300 km)? Oder hat die Garantie Vorrang und ich gehe hier in der Nähe zu BMW? Was dann heißen würde, dass der Händler, indem er eine gekaufte Garantie auf den Wagen mitgibt, komplett raus aus der Reparatur-Nummer wäre. Mir wärs so recht.

Du würfelst hier im Grunde zwei völlig voneinander unabhängige Dinge durcheinander, da die Gewährleistung so gar nichts mit Garantie oder umgekehrt zu tun hat. Prinzipiell kommt es auf den Mangel/Schaden an sich an.

Die Gewährleistung ergibt sich aus der Mangelfreiheit des Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Kaufs. Es wird also gewährleistet, dass das Fahrzeug bei Kauf mangelfrei war (sollte). Tritt ein Schaden ein, so besteht in den ersten 6 Monaten eine Beweislastumkehr. Heißt, es wird erstmal davon ausgegangen, dass der Schaden/Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorgelegen hat. Der Verkäufer kann aber einen Gegenbeweis antreten und verschleiß- alters- und laufleistungsbedingte Mängel sind sowieso weitestgehend ausgeschlossen.

Die Garantie hingegen bezieht sich auf die Absicherung von Schäden, die nach dem Kauf auftreten. Es ist schlicht und einfach eine Ausfallversicherung, deren Leistung und Umfang allein von den Garantiebedingungen abhängt. Hier ist also lesen angesagt.

Gewährleistung und Garantie ergänzen sich also, schließen sich jedoch gegenseitig nicht aus. Du müsstest Dich also im Gewährleistungsfall an den Händler, im Garantiefall an jenen wenden, den die Versicherung laut ihren Bedingungen vorsieht.

danke!! Die Sache mit dem Zeitpunkt hab ich verstanden:

Das heißt, ich muss zunächst u.U. ermitteln lassen (insbesonders ab. 6 Monat) ob der Fehler bereits bei Kauf vorlag oder erst später auftrat.

Und wenn der Fehler bei Kauf schon vorlag, muss ich mich also an den Händler wenden, um ihm die Chance zu geben, den Fehler zu beheben. Kann der Händler eigentlich mir auch "gestatten" in eine Werkstatt xy in meiner Näher zu gehen?

Und die die Garantie tritt dann ein, wenn der Beweis erbracht ist, dass der Schaden aktuell (nach Kauf) auftrat?

Grüße

Steffen

 

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