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Gebrauchtwagenkauf vom Händler - Wartungen wurden mangelhaft durchgeführt
Moin zusammen! Kurz vorweg, ich bitte nicht um eine Rechtsberatung, nur um eine Einschätzung, da ich mich damit nicht wirklich auskenne.
Wir haben uns vor ziemlich genau 3 Monaten einen gebrauchten 2015er Smart von einem Smart Händler gekauft. Laut Verkaufanzeige mit "lückenlosem Serviceheft". Im Verkaufsgespräch wurde auf unsere Nachfrage eingeräumt, dass die letzte Inspektion durchgeführt, aber nicht ins digitale Serviceheft eingetragen wurde. Wir haben eine Rechnung über die letzte Wartung im November 2020 bekommen.
Nun war die nächste Wartung fällig und wir haben den Smart zu "meinem" Mercedes Händler (ich bin dort Leasing Kunde von meinem Hauptfahrzeug) zum Service gegeben. Dann kam das böse Erwachen. Der Smart hatte zwar die letzten drei Wartungen laut Hersteller Intervall bekommen, aber jede Wartung wurde unvollständig durchgeführt und die letzte war auch nur ein Ölwechsel+Filter, der nicht ins Serviceheft eingetragen wurde.
Wir haben alles grade ziehen lassen, was beim Mercedes Benz Partner erwartungemäß ein paar Euro mehr gekostet hat.
Fällig waren:
- Service A, 70tkm
- Rückruf Aktion (Software Update)
Zusätzlich:
- Bremsflüssigkeit erneuern
- Scheinwerfereinstellung
- Zündkerzen erneuern
- Kühlmittel erneuern
Auffällig:
- mehrere Software Updates wurden nicht gemacht
- Kennzeichenleuchten defekt
- Bremsscheiben und Bremsbeläge vorne kritisch (sind noch für 1000-1500km gut)
Bremsen schieben wir jetzt erstmal bis ins Frühjahr, dann sind auch neue Reifen fällig, das lassen wir vom Reifenhändler machen.
Kann man dem Händler dafür noch mit in die Verantwortung ziehen? Dass die letzten drei Wartungen nur unvollständig durchgeführt wurden hätten wir beim Kauf ja nicht prüfen können - aber der Händler hätte das schon wissen müssen, oder?
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18 Antworten
Und was genau willst Du dem aufs Auge drücken?
Ob das ein Händler wissen muss...sei mal dahingestellt. Ein Händler handelt...der muss nicht unbedingt das digitale Serviceheft von A-Z durchschauen und verstehen.
Kennzeichenleuchte und Bremsen sind nicht Servicerelevant.
Scheinwerfereinstellung kann ja der Vorbesitzer verdreht haben...wie wurde festgestellt, dass Bremöl, Zündkerzen und Kühlmittel nicht erneuert wurden?
Das einzig Nachvollziehbare sind die erforderlichen SW-Updates...und da ist fraglich ob die zum Service-Umfang gehören.
Sicher hättet ihr das prüfen können...so wie früher Einsicht ins Papierheft erfragt werden konnte...kann man das beim elektronischen auch... war früher der Stempel gemacht...war auch nicht klar ob tatsächlich alle Arbeiten erledigt wurden...
Moin,
ich lese Kauf vom Smart Händler (damit ist doch ein Vertragshändler gemeint oder nur ein Händler der Smarts handelt ?) - sollte der nicht die gleiche Einsicht in die Service Historie haben, wie der
Mercedes Händler vor Ort ? Dann wäre - die hoffentlich schriftlich festgehaltene - Aussage des lückenlosen Scheckheftes imho schlicht falsch.
Das Gespräch mit einer Forderung zumindest die teuren nicht durchführten Dinge, wie Service A und Bremsflüssigkeitswechsel, Kerzenwechsel sollten schon erstattet werden. Der Kleinkram kann auch hinterher passiert sein.
Verkaufsanzeige ist nur eine Anzeige. Bei Profis meistens noch mit dem Zusatz "unverbindlich".
Steht zum Thema konkret was im Vertrag...?
Ich würde den Händler fragen, ob er was dazu gibt oder "aus Kulanz" die Bremsen auf seine Kosten machen lässt.
Und es gibt genügend Kunden, die kein "Update" wollen.
Ansonsten sei froh, dass das Auto jetzt gut gewartet ist.
Zitat:
@jof schrieb am 9. Dezember 2021 um 14:20:59 Uhr:
Verkaufsanzeige ist nur eine Anzeige. Bei Profis meistens noch mit dem Zusatz "unverbindlich".
...
Hab aber auch schon gelesen, dass gerade bei den Profis eine Annonce eben DOCH im Streitfall eine Relevanz haben kann. Insbesondere wenn bei bestimmten Punkten konkret nachgefragt wurde.
"Unverbindlich" und "Irrtum vorbehalten " funktioniert (zum Glück) nicht immer.
Die zusätzlichen Arbeiten, wie erneuern der Bremsflüssigkeit, Zündkerzen und Kühlmittel und die Scheinwerfereinstellung hätten eigentlich im Rahmen der letzten drei Inspektionen gemacht werden sollen. Das waren also unplanmäßige Zusatzarbeiten.
Die Rückrufaktion und die Softwareupdates wurden von Mercedes auf Kulanz gemacht, bzw. werden normalerweise auch im Rahmen der Inspektionen erledigt, oder per Rückruf (je nach Dringlichkeit).
Wir haben beim Kauf den Ausdruck des digitalen Servicehefts bekommen, dem konnten wir entnehmen, dass die Wartungen grundsätzlich gemacht wurden. Die genauen Umfänge und Details konnten wir nicht auf Richtigkeit prüfen. Das ist dann erst dem MB Servicepartner bei der genauen Prüfung des Servicehefts aufgefallen.
Vom Händler haben wir ein Auto gekauft, dass laut dessen Auskunft ordentliche Wartungen erhalten hat, das war nicht der Fall und das wäre es, was ich bemängeln würde.
Zitat:
@uwes2403 schrieb am 9. Dezember 2021 um 14:15:46 Uhr:
Moin,
ich lese Kauf vom Smart Händler (damit ist doch ein Vertragshändler gemeint oder nur ein Händler der Smarts handelt ?) - sollte der nicht die gleiche Einsicht in die Service Historie haben, wie der
Mercedes Händler vor Ort ? Dann wäre - die hoffentlich schriftlich festgehaltene - Aussage des lückenlosen Scheckheftes imho schlicht falsch.
Das Gespräch mit einer Forderung zumindest die teuren nicht durchführten Dinge, wie Service A und Bremsflüssigkeitswechsel, Kerzenwechsel sollten schon erstattet werden. Der Kleinkram kann auch hinterher passiert sein.
Der TE schrieb:
...Nun war die nächste Wartung fällig und wir haben ...
Das wird wohl der Service A sein...den kann ich ja kaum dem Verkäufer nun anlasten...weil da steht ja...der wurde nun fällig.
Das die Aussage scheckheft-gepflegt nicht stimmt war klar, als der letzte Service sich als nicht eingetragen erwies, damit war die Aussage in der Anzeige schon z.Ztpkt. des Erwerbs falsch.
KULANZ?:
Bei einem 6 Jahren alten SMART...Bremsen auf Kulanz, weil da im Service was nicht stimmt? Der Händler hat bei so einem KFZ sicher keine Tausender Marge...die es erlaubt hier die Bremsen zu spendieren...illusorisch.
Höflich fragen kann man, Chancen stehen eher schlecht dass da noch was geht...
was hast Du TE dir denn vorgestellt?
Also um das noch einmal genau beurteilen zu können:
Folgende Fragen. Du sagst der Service A 70tkm war dran, das war ja der Service, der normalerweise sowieso dran war, dem kannst du dem Verkäufer nicht anlasten.
Rückruf hätte gemacht werden müssen, aber auch das kannst du ihm nicht anlasten, denn es ist kostenfrei und wird einfach erledigt. Sicherlich keni guter Service, aber da gibts ja keine Kosten für dich.#
Bremsflüssigkeit wird nicht bei jedem Service gemacht, auch nicht bei jedem A oder B. Der Service A und B bei Mercedes wechseklt immer, der hat einige Grundaktivitäten drin, wie Kraftstofffilter bei dem einen ja bei dem anderen Service nein. Die Bremsflüssigkeit ist ein ZUSATZservice, der ausgelesen wird aus dem Bordcomputer und gemacht wird, wenn es der Bordciomputer sagt. Also es gibt bspw. A3 und A2 und B1 usw und jedesmal sind halt noch zusätzliche Codes, die besagen was noch zusätzlich gemacht wird. Das müsste nochmal genaz genau geprüft werden, also bspw. war der letzte Service ein B2 und da ist zusätzlich vorgeschrieben Bremsflüssigkeit und es wurde nicht gemacht, dann könntest du das tatsächlich beanstanden, aber das müsstest du erst einmal raus kriegen.
Beispiel bei mir letztens laut Boardcomputer:
Service A1 (normale Inspektion) + Zusatzarbeiten Service 01, Service 03, Service 04 (so etwas wie Bremsflüssigkeit, Kraftstoffilter usw.) Diese Codes je Inspektion bräuchtest du und müsstest es dann gegen die Rechnungspositionen abgleichen, um wirklich etwas in der Hand zu haben...
Scheinwerfereinstellung finde ich jetzt auch nicht so dramatisch und wurde ja bereits gesagt, dass das auch im Nachgang an die Inspektion passiert sein kann und zum Zeitpunkt der Inspektion noch in Ordnung war.
Zündkerzen erneuern genauso wie das Thema Bremsflüssigkeit, die sind halt dran wenn sie dran sind und wenn sie jetzt bei deiner Inspektion dran waren und die beiden vorherigen Male vielleicht nicht, dann ist das alles korrekt.
Kühlmittel genauso wie Zündkerzen und Bremsflüssigkeit.
Softwareupdates werden bei mir nie gemacht, nur auf Wunsch des Kunden und auch dann nur gegen Bezahlung. Never touch a running system hat mir mein Serviceberater dazu mal gesagt. Die haben ständig irgendwelche Updates und sagen, dass es mittlerweile so intransparent ist, dass sie wenn der Wagen keine Macken macht, den auch nicht anfassen bezüglich der Software.
Kennzeichenleuchten defekt? Waren sie denn beim Kauf defekt, dann hättest du das bemängeln müssen. Das könnte man vielleicht noch geltend machen...der Händler muss ja auch eine Garantie geben...aber ob sich das lohnt.
Bremsschreibe und -beläge sind Verschleißteile und wären deine Pflicht gewesen diese beim Kauf zu prüfen oder eben zumindest nacjhzufragen wie weit die runter sind. Ansonsten gehst du natürlich bei einem Wagen das Risiko ein, dass sie zwar noch okay sind, aber eben bald getauscht werden müssen, wie jetzt in deinem Fall. Da wird auch absolut nichts gehen beim Händler denke ich mal.
Zitat:
@Ratbo schrieb am 9. Dezember 2021 um 14:39:56 Uhr:
Höflich fragen kann man, Chancen stehen eher schlecht dass da noch was geht...
was hast Du TE dir denn vorgestellt?
Keine Ahnung, ich hab einfach mal naiv gefragt
Also wenn ich ein Scheckheft gepflegtes Auto vom Fachhändler (reiner Smart Händler, der auch Smart Service anbietet) kaufe, würde ich bei der nächsten regulären Inspektion davon ausgehen, dass die normalen Service Umfänge, plus vielleicht ein paar Verschleissteile fällig sind, nicht aber die Arbeiten der letzten drei Wartungen nachgeholt werden müssen.
Die Differenz zwischen meiner Rechnung und den Kosten einer regulären Wartung entspricht so in etwa dem, was die Bremsen kosten würden. Also so ganz abwägig fände ich die Idee nicht etwas in der Größenordnung zu fordern (freundlich natürlich)
Zitat:
Keine Ahnung, ich hab einfach mal naiv gefragt
Also wenn ich ein Scheckheft gepflegtes Auto vom Fachhändler (reiner Smart Händler, der auch Smart Service anbietet) kaufe, würde ich bei der nächsten regulären Inspektion davon ausgehen, dass die normalen Service Umfänge, plus vielleicht ein paar Verschleissteile fällig sind, nicht aber die Arbeiten der letzten drei Wartungen nachgeholt werden müssen.
Wie schon gesagt, das müsstest du erst einmal genau nachprüfen mit den Werkstattcodes und dann kann man dazu etwas sagen Für mich klingt das alles etwas zu pauschal dahergesagt. Nicht persönlich nehmen, aber ich sehe hier keinerlei Angaben ala:
Bei der vorherigen Inspektion B? hat man mir gesagt das die Services X Y Z hätten gemacht werden müssen, da ist bspw. auch Bremsflüssigkeit dran gewesen, das war Service X der wurde aber nicht gemacht, auf der Rechnugn steht nur Inspektion B....Dann wäre es etwas anderes und dann würde ich auch hingehen und ihmd as alles so aufschlüsseln, aber der Rechercheaufwand dürfte extrem groß sein, da du als Endverbraucher gar nicht so leicht an die Infos kommst, was bei welcher INspektion dran ist und was nicht.
Zitat:
Die Differenz zwischen meiner Rechnung und den Kosten einer regulären Wartung entspricht so in etwa dem, was die Bremsen kosten würden. Also so ganz abwägig fände ich die Idee nicht etwas in der Größenordnung zu fordern (freundlich natürlich)
Gute Herangehensweise...wobei ich davon ausgehe, dass das wohl die Marge des Händlers auffrisst.
Von daher höflich nachgefragt...lass es uns wissen wie es ausgeht. Drück die Daumen!
Von der Verhandlungsposition her stehst Du schlecht da, da ja bereits die Arbeiten erledigt sind... da könnte kommen...ja wären sie zu mir gekommen, wir hätten das ja erledigt...blubb, blubb usw.
Nanana, Bemerkung gelöscht, Moorteufelchen/Moderator
So wirklich hat dich das vorher scheinbar nicht interessiert, sonst hätten zumindest die Bremsen auffallen müsen.
Du hättest jede Info zu den notwendigen Wartungsumfängen und den durchgeführten Wartungen vor dem Kauf haben und / oder den Wartungsstatus im Kaufverttrag festhalten können.
Und dann werden noch Wartung und Verschleißrepaturen durcheinandergerührt, und ohne dem Händler eine Chance auf ggf. Nacherfüllung zu geben anderweitig beauftragt und am Ende eine diffuse Forderung aufgemacht.
Diese ist auch weg, geht echt freundlicher Moorteufelchen
Bremsen sind ein ganz normales Verschleißteil und wenn die sogar heute noch nicht ganz verschlissen sind, waren es sie vor einem Jahr dreimal nicht. Ist also alles in Ordnung. Wer nur neue Verschleißteile an einem Auto erwartet, darf keinen Gebrauchtwagen kaufen.
Scheinwerfereinstellung und Kennzeichenbeleuchtung sind keine Wartungsbestandteile und niemand weiß, wann diese sich verstellt haben bzw. kaputt gegangen sind. Das sind einfach Kleinigkeiten, wo man glücklich sein kann, wenn nur diese passieren.
Bremsflüssigkeit ist bei Mercedes alle 2 Jahre dran. Nun ist ein Jahr rum, da kann man nicht davon sprechen, dass sich das die letzten 3 Services angesammelt hat.
Lediglich bei den Zündkerzen und beim Kühlmittel hätte es sein können, dass das vorher schon dran gewesen wären. Aber das müsste man individuell genauer prüfen. Da aber eh schon alles erledigt ist, braucht man beim Händler auch nicht mehr um Nachbesserung bitten. Der Drops ist also eh gelutscht.
Und zu guter Letzt: Min. mal ein Blick auf das Stück Papier, welches man als Rechnung vom letzten Service beim Kauf in die Hand gedrückt bekommen hat, hätte man mal mit einem Blick würdigen können. Da das alles nicht passiert ist, muss man sich auch ein Stück weit an die eigene Nase packen. Da aber wie gesagt eh keine riesen Umfänge hier relevant sind, kann man sich kurz ärgern, kann es dann aber auch abhaken.
Also, ich sehe hier auch eine etwas übertriebene Erwartungshaltung des TE.
Von ihm beanstandet wird, dass folgende Arbeiten vor der Fahrzeugübernahme nach erfolgtem Kauf nicht erledigt wurden:
"Fällig waren:
- Service A, 70tkm
- Rückruf Aktion (Software Update)
Zusätzlich:
- Bremsflüssigkeit erneuern
- Scheinwerfereinstellung
- Zündkerzen erneuern
- Kühlmittel erneuern
Auffällig:
- mehrere Software Updates wurden nicht gemacht
- Kennzeichenleuchten defekt
- Bremsscheiben und Bremsbeläge vorne kritisch (sind noch für 1000-1500km gut)"
1. Wenn der letzte kleine (Ölwechsel-) Service B im September 2020 durchgeführt wurde und das Fahrzeug vor 3 Monaten übernommen wurde, dann war der Service A vermutlich erst "nun" im November/Dezember fällig, hat also mit der bisherigen Service-Historie nichts zu tun.
2. Der Bremsflüssigkeitswechsel (3 Jahre nach EZ bzw. dann alle 2 Jahre) ist nicht Teil der normalen Service-Arbeiten, sondern wird z.B. sowohl bei VAG, Mercedes, als auch bei BMW gesondert als Service-Posten im digitalen Heft geführt und muss entsprechend mit extra zum Grund-Service beauftragt werden. Ähnlich ist es mit dem Bremsen-Service, wobei Bremsen-Intervalle wesentlich vom Nutzerprofil abhängen und sich durchaus um +/- 50tkm oder 2-4 Jahre unterscheiden können.
3. Mein Wissensstand ist, dass der Zündkerzenwechsel beim Smart 453 erst nach 80tkm ansteht und nicht schon vor Erreichen von 70tkm, wobei der Wagen des TE offenbar beim Kauf selbst die noch nicht einmal drauf hatte.
4. Ob das Erneuern des Kühlmittels beim Smart 453 zum normalen Service-Umfang gehört, weiß ich nicht, würde mich aber wundern, dass dieses bereits vor 5-6 Jahre Fahrzeugalter zu ersetzen ist.
5. Dass die Kennzeichenleuchten defekt waren, kann auch nach dem Kauf passiert sein, da Birnchen nun einmal verschleißen.
6. Die Scheinwerfereinstellung gehört bei meinem Mercedes jedenfalls nur zum Service A und nicht zum kleinen (Ölservice)-Service B. sollte das beim Smart 453 anders sein?
Falls nein, kann es durchaus sein, dass sich Scheinwerfer in 3 Jahren seit dem letzten Service A verstellt haben, obwohl sie damals korrekt eingestellt wurden. Dafür spricht auch, dass die HU in den letzten 2 Jahren erfolgreich erledigt wurde.
7. Software-Updates und zwingende Rückrufaktionen hätten bei Services, die regelmäßig bei einem offiziellen Smart-Händler durchgeführt wurden, normalerweise mit erledigt werden müssen, obwohl diese ebenfalls nicht zum normalen Service-Umfang gehören und nicht zwingende SW-Updates daher bei manchen Herstellern (z.B. bei meinen Ex-Volvos) gesondert in Rechnung gestellt werden.
Nun wurden die SW-Update ja im Wege der Kulanz nachträglich kostenlos erledigt.
Da frage ich mich nun doch etwas verwundert, was der TE nun eigentlich noch von dem Verkäufer erwartet????
Insbesondere auch den Bremsenverschleiß hat doch den Prüfer bei der letzten HU offenbar noch nicht als kritisch gesehen und, dass der TE nun nach 3 Monaten Fahrt mit dem Smart selber meint, die Bremsen erst in 1-1,5tkm machen zu müssen, zeigt doch, dass hier eine normale Verschleißreparatur zu erwarten ist. Damit fällt auch insoweit ein Gewährleistungsanspruch weg.
Zitat:
@Farmah schrieb am 9. Dezember 2021 um 13:27:42 Uhr:
Dass die letzten drei Wartungen nur unvollständig durchgeführt wurden hätten wir beim Kauf ja nicht prüfen können - aber der Händler hätte das schon wissen müssen, oder?
Hat der Händler denn die Wartungen durchgeführt?
Wenn nicht, dann weis ich nicht was Du willst. Du scheinst die Nachforschungspflichten eines Verkäufers erheblich zu überschätzen.
Selbst wenn, fehlt es hier aber wohl auch an einem Schaden.