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Gebrauchtwagenkauf von Privat (unfallfrei/Unfall)
Hallo Zusammen,
habe im Juni 2020 von Privat einen 5er BMW als unfallfrei gekauft (ADAC Kaufvertrag für den privaten Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges).
Jetzt hat sich herausgestellt, dass die gesamte rechte Fahrzeugseite instand gesetzt worden ist (Stoßstange, beide Türen, Heckstoßstange). Und zwar ist diese Reparatur bei BMW in der Service-Historie nachvollziehbar und nachweisbar. Damit muss der Wagen einen größeren Unfall gehabt haben. Ein Interessent der Wagen kaufen möchte, arbeitet bei BMW und hat kürzlich die VIN ausgelesen. Dabei kam das raus.
Wie würdet ihr jetzt vorgehen? Glaubt ihr ich hab eine Chance was beim Verkäufer zu erreichen und sollte den Fall dem Anwalt schildern? Glücklicherweise hab ich mich vor paar Monaten eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, damit dürfte ich wohl von Kosten geschützt sein, wenn meine Versicherung dieses Rechtsgebiet abdeckt.
Danke schon Mal
Beste Antwort im Thema
die Frage für mich ist, wie der Vertrag formulkiert is:
Das verkaufte Fahrzeug ist unfallfrei
oder
Das verkaufte Fahrzeug hat in der zeit der Nutzung des Vorbesitzers keinen Unfall erlitten
Das ist ein Unterschied!
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40 Antworten
Wievielte Hand ist der Wagen denn?
Hallo, erstmal mit dem Verkäufer reden und klar machen was Du willst. (Preisnachlass/ Rückgabe)
Dann weitersehen, musst ja nicht gleich mit'm Anwalt zur Tür rein fallen, vllt wusste der Verkäufer auch gar nichts davon.
Gruß jaro
Ich habe ihn schon kontaktiert. Natürlich gibt er an, nichts davon gewusst zu haben. Sofern ich den Wagen als Unfallwagen für einen für mich in Ordnung gehenden Preis verkaufen kann, ist mir das am Ende egal. Sollte ich den Wagen durch die Wertminderung jetzt nicht verkaufen können, werde ich es zunächst über einen Preisnachlass/Rückgabe versuchen. Lenkt er dann nicht ein, versuche ich es über den Anwalt.
die Frage für mich ist, wie der Vertrag formulkiert is:
Das verkaufte Fahrzeug ist unfallfrei
oder
Das verkaufte Fahrzeug hat in der zeit der Nutzung des Vorbesitzers keinen Unfall erlitten
Das ist ein Unterschied!
Zitat:
@Neophyte77 schrieb am 29. September 2020 um 13:34:52 Uhr:
Ich habe ihn schon kontaktiert. Natürlich gibt er an, nichts davon gewusst zu haben.
Deswegen meine Frage nach der Anzahl der Halter. Ist er der 1. Halter, muss er ja was davon gewusst haben...
Genau mal gucken was genau im Vertrag steht. Andernfalls müsstet du ihm Nachweisen das er davon wusste und das ist in den meisten Fällen kaum möglich, außer die dokumentierte Reparatur war während seiner haltedauer.
Warum verkaufst du das Fahrzeug nach nur 3 Monaten schon wieder?
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 29. September 2020 um 13:48:40 Uhr:
die Frage für mich ist, wie der Vertrag formulkiert is: …
Das beantwortet ein Blick in den Vertrag:
Zitat:
2. Der Verkäufer erklärt,
dass das Kfz in der Zeit, in der es sein Eigentum war
- folgende Beschädigungen oder Unfallschäden:
- keinen Unfallschaden
- keine sonst. Beschädigungen (z.B. Hagelschaden) erlitten hat.
- keine Angaben
3. Der Verkäufer erklärt:
3.1. dass das Kfz in der übrigen Zeit – soweit ihm bekannt –
- folgende Beschädigungen oder Unfallschäden:
- keinen Unfallschaden
- keine sonst. Beschädigungen (z.B. Hagelschaden) erlitten hat.
- keine Angaben
Nein. Wenn der Verkäufer zusichert „der Wagen ist unfallfrei“, dann haftet er dafür ohne wenn und aber und egal wie viele Vorbesitzer. Wenn’s ein Wanderpokal ist, muss man dann eben eine andere Formulierung finden.
Geht es hier um einen 12 Jahre alten 5-hand BMW oder um einen Jahreswagen? Je mehr Besitzer, desto unangreifbarer die Aussage des Verkäufers, dass er von dem Vorschaden nichts gewusst hat. Wenn er es nicht nachweisbar gewusst und Unfallfreiheit auch nicht zugesichert hat, kann man ihm nichts.
Zitat:
3.1. dass das Kfz in der übrigen Zeit – soweit ihm bekannt –"
genau das ist der Pferdefuß mein Privatverkauf. Er sagt er weiß von nix, also ist die Sache für ihn erledigt.
Jetzt müsste man als Käufer nachweisen das er sehr wohl davon wusste, in der Praxis nur schwer möglich.
Immerhin wenn die Reparatur bei BMW dokumentiert ist kann man davon ausgehen das weitgehend ordentlich gearbeitet wurde.
Der Schaden entstand bei der 2. Hand, mein Verkäufer war die 3. Hand. Es kann natürlich sein, dass die 2. Hand meinen Verkäufer getäuscht hat. Weiß aber nicht, ob das eine Auswirkung auf meinen Fall hat.
Bischerl hat die richtige Formulierung hier aus dem ADAC Kaufvertrag gepostet. Überall ist unfallfrei und ohne sonstige Beschädigungen angekreuzt.
Ich verkaufe ihn nur, weil ich von meinem AG ein Mitarbeiter-Leasecar bekomme.
Dann müsstest du gucken ob du den 2. Besitzer kontaktiert bekommst.
Wenn er den Wagen mit Unfallschaden an den 3. Besitzer verkauft hat hättest du ihn dran.
Allerdings kann der Wagen zwischen dem 2. und 3. Besitzer durch diverse (Händler) Hände gegangen sein dann ist es nicht mehr nachvollziehbar wo der den Unfallschaden " verloren" hat.
Kann natürlich auch sein das der 2. Besitzer schon Unfallfrei verkauft hat, dann wird er natürlich einen Teufel tun dir zu helfen.
Anhand des Fahrzeugbriefes konnte ich den 2. Besitzer in Facebook ausfindig machen. Bin gespannt was er mir antwortet - falls er mir überhaupt antwortet...
An Stelle des 2. Besitzers gibt es drei Möglichkeiten ...
... er hat selbst betrogen und wird nicht antworten.
... er hat keine Lust auf solche Streitigkeiten und wird nicht antworten.
... ihm ist langweilig und er wird dir helfen.
Jetzt rate mal, was wahrscheinlich ist. Übriges ist es als vierter Besitzer herzlich egal, ob der Wagen nun einen Unfall hatte oder nicht. Nach einem Vierteljahr wieder verkaufen lockt nur Pfennigfuchser, Betrüger oder andere nervige Käufer an. Übrigens weißt du jetzt davon, da kann so ein Verkauf mit "ich hab nix gewusst" durchaus so manchen Fallstrick haben.